Wollen Sie damit etwa sagen, dass die Nicht-Einhaltung einer Verordnung per se eine Gefahr darstellt, unabhängig von der konkreten Handlung und ihren möglichen Auswirkungen?
Das „letzte“ Mittel verweist aber nun mal auf die Reihenfolge. Wenn ich verschiedene Maßnahmen zur Auswahl habe, sind zuerst diejenigen zu wählen, die den größten Erfolg versprechen und die am wenigsten Schaden anrichten (dazu gehört auch die massive Beschneidung von Grundrechten). Das Prinzip „Wir machen zuerst das, was am leichtesten umsetzbar/überwachbar ist“ ist eindeutig nicht legitim. Genau das vertreten Sie aber hier. Hinzu kommt, dass die bloße Vermutung, zu priorisierende, aber noch gar nicht implementierte Maßnahmen wären nicht ausreichend , kaum vor einem Verwaltungsgericht bestand haben dürfte.
Nein, nächtliche Ausgangssperren verhindern eben nur jenen geringen Anteil dieser Kontakte, die a) in der Zeit der Ausgangssperre stattfinden (z. B. zwischen 21 und 5 Uhr) und die b) nicht aufgrund der Ausgangssperre auf den Zeitraum davor oder danach verschoben werden, also Leute, die ihr Bier einfach um 20:45 kaufen oder bei Freunden übernachten, anstatt nachts wieder nach Hause zu fahren.
In der Bilanz bedeutet das: Relativ hoher Schaden (im Sinne der Rechtsgüterabwägung) aber unklarer und relativ geringer Nutzen (im Sinne des Infektionsschutzes).
Edit: typos