Update:
Impfung in Arztpraxen: Brandenburg gibt Astrazeneca für unter 60-Jährige frei | rbb24
Naja.
"Man kann nur Impfstoff freigeben, der auch vorhanden ist, sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU). „Jetzt, wo Astrazeneca endlich wieder in größeren Mengen zur Verfügung stehen wird, können wir für unter 60-Jährige die Priorisierung komplett aufheben.“
Ein
Meister
des
Framings.
Welch’
Wohltat
geschieht!
Am 22.04.21 hieß es noch:
„Es wäre populistisch und unseriös, Astrazeneca darüber hinaus für alle freizugeben. Wir würden den Menschen damit eine Verfügbarkeit vorgaukeln, die es nicht gibt“, erläuterte Burmeister. Brandenburg werde Prioritätengruppen weiter in der Reihenfolge freigeben, in der sie von Corona-Infektionen bedroht seien.
[…]
Mitte April hatte das Festhalten an der Astrazeneca-Priorisierung auch dazu geführt, dass in Brandenburg die Terminvergabe für Erstimpfungen mit den Seren von Moderna und Biontech vorläufig gestoppt worden war. Die vorhandenen Dosen beider Vakzine sollten für die Zweitimpfungen aufbewahrt werden. Innenminister Stübgen begründete diesen Schritt mit der Empfehlung, dass Unter-60-Jährige nicht den Impfstoff von Astrazeneca erhalten sollten. Sie sollen als zweite Dosis stattdessen den Impfstoff von Moderna oder Biontech bekommen.
[…]
„[Wir] müssen alle Impfstränge optimal auslasten.“
Der aktuelle Regierungenweg, U60-Freigabe über die Praxen, verursacht vielleicht sogar mehr Aufwand (Telefonterror + Aufklärung) als Nutzen:
Wichtiges Problem, das noch unbeachtet blieb: Die als Freigiebigkeit daherkommende Freigabe schafft einen „Ködereffekt“ (im weiteren/untechnischen Sinne): Die Regierungen ermöglichen U60, (nur durch AZ!) bei der Impfung weit vorgezogen zu werden. Damit schaffen sie einen Anreiz, das Thromboserisiko eher in Kauf zu nehmen.
Der zusätzliche Entscheidungsfaktor „frühe Impfung“ begründet in Kombination mit mangelnder Aufklärung möglicherweise eine bias dafür, das Thromboserisiko zu unterschätzen.
Wirklich schlimm wäre der Effekt, wenn man durch AZ viel schneller zu „Freiheiten für Geimpfte“ käme. (Die verzögern sich übrigens auch mit jeder Ü60-AZ-Ablehnung!)
Noch zwei Vorschläge, um die AZ-Ablehnung zu verringern:
- Aufklärung. Das ist gescheitert.
-
Impfspenden: Ein Ü60-AZ-Skeptiker bekommt die Möglichkeit, eine Nicht-AZ-Dosis zu „spenden“ an eine Person seiner Wahl. Und zwar indem er AstraZeneca annimmt. Vielleicht ist die unbekannt Masse der U60er in der individuellen Ü60-Entscheidung nicht wichtig, aber eine Verwandte o. ä. schon.
Lass mich den Vergleich genauer ausführen:
Die Impfregel sei „jetzt AstraZeneca oder später Biontech“.
Bei der analogen (fiktiven) Brandschutzregel dachte ich mir anfangs, dass Thrombose bzw. Impfverzögerung dem Brand entsprechen soll.
Mir fällt es aber leichter, ein Beispiel mit etwas anderen Entsprechungen zu finden:
Viele Leute wohnen in einem großen Haus. Sie bekommen die Empfehlung, die Türen in ihren Wohnungen durch brandsichere Türen zu ersetzen. Das Material dafür ist knapp. Es gibt 2 Sorten Material (Material A und Material B). Was Brandschutz angeht, sind beide sehr gut.
Es gibt in dem Haus Leute ü60 und u60.
Die bisherigen Türen der Ü60er sind (im Schnitt) besonders unsicher. Deswegen bekommen sie zuerst die Möglichkeit, ihre Tür brandsicher zu machen.
Die Ü60ern finden die Farbe von Material A hässlich und außerdem haben sie über den Hersteller schon viel Schlechtes gehört (Halo-Effekt). Deswegen entscheiden sie sich lieber für Material B.
Irgendwann kommt der Punkt, wo so viel Material B da ist, dass Ü60 gar kein Material A mehr annehmen.
Der Twist und das Problem ist, dass Material A für U60 ein Gesundheitsrisiko birgt, für Ü60 nicht.
Hier entspricht dem Brand COVID. Die Türen stehen für das Immunsystem. Ihre Verbesserung (Auswechseln) ist die Impfung. Material A ist AstraZeneca, Material B Biontech. Dem Thromboserisiko entspricht das Gesundheitsrisiko.
Ich finde es nur gerecht, wenn die Regierung sagt: „Ü60, entweder ihr nehmt Material A (soweit und sobald verfügbar) oder stellt euch (soweit ihr es ablehnt) weiter hinten an“.
Dagegen könnte man argumentieren,
- dass die Ü60er absoluten Vorrang verdienten (mMn: nein.),
- oder dass das Weiter-hinten-Anstellen unverhältnismäßig sei.
Die Verhältnismäßigkeitsprüfung wird kompliziert, weil die Regel zu zwei verschiedenen Fällen führen kann. Beide weichen von dem Verlauf ab, der nach derzeitiger Rechtslage zu erwarten ist. Ich beziehe mich im Folgenden bei „Vorteile“ und „Nachteile“ immer auf diesen Verlauf (wo Ü60 sowohl Wahl als auch Priorisierung haben).
Wir können annehmen, dass weit überwiegend Fall 1 eintritt, denn eine staatliche Einschränkung der Wahlmöglichkeiten hat keinen Einfluss auf die Impfbereitschaft.
Fall 1: Soweit die Regel zu „Ich nehme Material A an“ (Prio-Brandschutz) führt:
- Nachteile:
- aufseiten Ü60: farbbedingtes ästhetisches Missempfingen + minimale Unterschiede in der Wirksamkeit
- aufseiten U60: keine
- Vorteile:
- aufseiten Ü60: keine
- aufseiten U60: Verringerung von „materialbedingtes Gesundheitsrisiko“ bzw. von „zeitweise Brandrisiko durch bisherige U60-Türen“
- (Hängt von Entscheidung ab. Das geringere Risiko sollte maßgeblich sein.)
Fall 2: Soweit die Regel zu „Ich warte auf Material B“ (Weiter-hinten-Anstellen) führt:
- Nachteile:
- aufseiten Ü60: zeitweise Brandrisiko durch bisherige Ü60-Türen.
- (Ausmaß hängt davon ab, Ü60-Ablehner hinter U60 eingereiht werden oder in gleiche Prio wie U60.)
- aufseiten U60: keine
- Vorteile:
- aufseiten Ü60: keine
- aufseiten U60: Verringerung von „materialbedingtes Gesundheitsrisiko“ bzw. von „zeitweise Brandrisiko durch bisherige U60-Türen“
- (Hängt von Entscheidung ab. Das geringere Risiko sollte maßgeblich sein.)
- (Ausmaß hängt davon ab, Ü60-Ablehner hinter U60 eingereiht werden oder in gleiche Prio wie U60.)
Die Wahlmöglichkeit als solche könnte man auch noch einbeziehen (im vorliegenden, aber nicht in jedem Zusammenhang, als Vorteil).
In der Tat haben die Ü60 wegen ihrer unsichereren Türen ein höheres Brandrisiko als die U60. Aber: Welcher der beiden Fälle eintritt, das haben Ü60er in der Hand. Daher sollte man auch eigenverantwortliche Selbstgefährdung bzw. Mitverschulden berücksichtigen. (U. a. aus diesem Grund sollte man die Leute auch individuell über die Regel und ihren Hintergrund informieren. Wenn sie die Folgen, die ihre Ablehnung auf U60 hat, nicht kennen oder von der Regel nichts wissen, dann wäre die Sanktion unfair.)
Eine Lösung ohne irgendeine Wahlmöglichkeit und folglich ohne Verschuldensaspekt wäre, prinzipiell impfbereiten Ü60ern den AZ-Stoff zwangsweise (und priorisiert!) in den Arm zu drücken. Das ist offensichtlich schlechter. Sonst fällt mir nur der aktuelle Weg der Regierungen ein (das kann immerhin das Impftempo U60 erhöhen) oder überhaupt nichts zu ändern.
Noch zur Klarstellung: Es sollen natürlich trotzdem alle Kranken behandelt werden (und Brände gelöscht), auch wenn sie eine schlechte Entscheidung getroffen haben. Zu Triage zwischen Ü60-AZ-Ablehner und U60-Patient (oder Triage überhaupt) wird es hoffentlich nicht kommen.