Tolle Analyse und guter Fokus auf ETSII und Gasnetzstilllegung. Hoffen wir, dass es so kommt und die Gasnetzbetreiber dann nicht nach Zuschüssen rufen, um soziale Härten abzufedern.
Eine Korrektur: Wenn die kommunale Wärmeplanung nicht bis zum für die Kommune anhand ihrer Einwohnerzahl gültigen Stichtag fertiggestellt wurde, ist diese im Sinne des GEG dennoch als abgeschlossen zu betrachten und die 65%-Regel gilt ab dann.
Meinung:
Eine Staffelung nach Einwohnendenzahlen ist aus meiner Sicht sinnvoll, da je nach Größe der Kommune die Kompetenz des Stadtwerks als auch die Personalkapazität der Kommune stark variiert / korreliert.
Die kommunale Wärmeplanung an das GEG zu knüpfen, war aus meiner Sicht sehr wohl sinnvoll, weil Hausbesitzende dann Klarheit haben, welche Energieversorgung in der Zukunft bei Ihnen kommen könnte. Also beispielsweise Klarheit, dass keine Fernwärme kommen wird, sodass dann eine dezentrale Lösung (Wärmepumpe) sinnvoll ist. Falls Fernwärme doch absehbar kommt, macht es Sinn zu warten, statt dezentral zu lösen, sodass noch eine kritische Anschlussmasse für die Fernwärme bestehen bleibt.
Disclaimer: ja, Fernwämrenetzprüfgebiete sind keine Fernwärmenetzausbaugebiete.
Der Fernwärmeanbieter muss ja auch Öl oder Gas kaufen um Wärme zu erzeugen (ok, Google könnte die Abwärme seiner Rechenzentren nutzen ) und zusätzlich muss er noch ein eigenes Fernwärmenetz unterhalten.
Zusätzlich hat der Fernwärmeanbieter quasi ein Monopol in dem Versorgungsbereich. Und das wird dann auch ausgenutzt.
Guter Punkt. Das sollte mal untersucht werden, in wie weit diese Art der Wärmeerzeugung Einfluss auf die Preise hat und wie sich dass über die Jahre entwickelt.
Super-Thema für eine Master-Arbeit in Energie- und Umwelt-Technik.
Bitte aufpassen, dass hier nichts durcheinander kommt. Fernwärmenetzbetreiber können ihre Preise nachdem die Kunden angeschlossen haben nicht beliebig erhöhen. Entsprechend ist hier kein wirkliches Monopol vorhanden. Mann kann online in die technischen Anschlussbedingungen sehr vieler Netzbetreiber schauen und das mal nachlesen. In der Regel sind die Preise an Indizes des statistischen Bundesamts geknüpft (Rohstoffbezug, Materialkosten, Löhne, …). Das ist tatsächlich recht streng reguliert
so platt würde ich das nicht sagen, es handelt sich ja um ein Gebietsmonopol, entsprechend gibt es Schutzvorschriften.
Ein klassisches Fernwärmenetz muss sehr heiß betrieben werden - meist 80 Grad oder mehr. Denn nach typisch zwei Wärmetauschern muss noch genug Temperatur übrig bleiben, um Warmwasserspeicher hygienisch zu betreiben (erster Wärmetauscher: Übergabestation vom Fernwärmenetz auf den Heizwasserkreislauf des Hauses, zweiter: vom Heizwasser auf den Warmwasserspeicher). Das ist die Temperatur beim Kunden, diese Temperatur bedingt aber auch deutliche Energieverluste im oft recht ausgedehnten (viele Kilometer von der Wärmequelle) Fernwärmenetz. Entsprechend hoch muss die Temperatur an der Kopfstation des Netzes sein. Die Energieverluste muss der Kunde mitbezahlen. Daher ist es eigentlich zwingend, dass ein mit Gas beheiztes Fernwärmenetz pro kWh teurer ist als eine lokale Gastherme. Dem stehen ersparte Anschaffungskosten und laufende Fixkosten für Wartung und Kaminkehrer gegenüber.
Bei Gas oder KWK ist die Temperatur erstmal egal, die können problemlos heiß, aber die Fernwärmenetze sollen ja auch klimaneutral werden. Nicht alle Netze haben die Option Geothermie oder Biogas in Höhe der benötigten Wärme. Bekanntlich sind Wärmepumpen um so ineffizienter, je höher die Ausgangstemperatur sein muss. Solche Großwärmepumpen haben also hohe Energieverbräuche, sofern nicht eine Abwärmequelle (Industrie) ein hohes Quelltemperaturniveau bietet, oder sogar direkt das Fernwärmenetz versorgen kann. Die Kostenentwicklung bleibt also spannend.
ich habe noch eine andere Korrektur. Für Vermieter beträgt die Wärmepumpen-Förderung maximal (Edit: nicht 55% sondern) 35%. die erwähnten 70% ergeben sich mit dem Einkommensbonus, der (vernünftigerweise mMn) nur für die selbstbewohnte WE gewährt wird (Edit: und der Geschwindigkeitsbonus leider ebenso, wie zurecht angemerkt wurde).
Ganz gleich bleiben werden die Netzkosten hoffentlich nicht. Denn mit schwindenden Kunden kann man auch Teile des Netzes stilllegen, es wird also kleiner. Straßen mit Fernwärmeversorgung wird man wohl als erstes völlig “leer” haben.
In Japan ist außerhalb der Ballungsräume die Versorgung mit Flaschengas üblich. Allerdings vermute ich, die bei uns üblichen Verbräuche würden einen zu häufigen Flaschentausch bedingen und das wäre nicht praktikabel. Von den Vorschriften ganz abgesehen…
Weil Fernwärme Betriebs- und Investitionskosten enthält und der Vergleich mit dem Gaspreis (=Betriebskosten) dann schief ist. Das ist wie, wenn man einen Handyvertrag mit/ohne Vertragshandy vergleicht. Und mit etwas 18-20 ct/kWh (Mischpreis) im Mittelwert aktuell sieht es besser aus, als was mit den Gaspreisen passieren könnte.
Danke für die Korrektur! Das wollte ich auch aufklären, weil so häufig missverstanden wird. Die 65 % Regel gilt ab dem Stichtag 1.7.2026/2028, egal ob es einen Wärmeplan gibt oder nicht.
“Meinetwegen wären 64 Prozent auch okay. Wichtig ist, dass die Politik nicht zu Mogelpackungen zurückkehrt und eine Gasheizung mit etwas Solarthermie als „erneuerbare“ Option verkauft. Im Gebäudebereich liegt der Anteil der Erneuerbaren derzeit bei 18 Prozent. Jetzt kommen wir ins europäische Effort-Sharing-System (ESR) rein. Es drohen Strafzahlungen, wenn wir nicht vorankommen. Das kann richtig teuer werden. Und wie erwähnt: Wir haben Technik, Handwerker und Industrie, um diese Vorgabe zu erfüllen. Es gibt keinen Grund, sie abzuschaffen. Man muss sich wirklich fragen, wem die Politik damit einen Gefallen tun will …”
Ein Blick in Lobbyregister, Anteilseigner bei der rechten “Presse”, Teilnehmer einschlägiger Abendessen und die Großspender der regierenden Parteien dürfte diese Frage beantworten.
Ich möchte dieser Debatte noch eine Ebene hinzufügen.
In der Folge nicht ausreichend beleuchtet wurden die begrenzten Möglichkeiten hinsichtlich Heizungstausch und energetischer Sanierung von Altbauten in Metropolen dich sich im Besitz von Wohnungseigentümergemeinschaften befinden.
Leider konnte ich keine verlässlichen Zahlen finden wieviele Altbau-Mehrfamilienhäuser sich in den deutschen Großstädten / Metropolen im Besitz von Wohnungseigentümergemeinschaften befinden; aber der Anteil dürfte erheblich sein (ChatGPT schätzt den Wert auf über 20 %). Sowohl der Umstand Altbau im urbanen Raum als auch die Besitzform der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEGs) sind hier wesentliche Probleme. Die LdN tut in der Folge so als würden Gebäude immer von einem Besitzer verwaltet was aber sehr oft nicht der Fall ist. Einige Probleme die damit einhergehen:
Bauliche Veränderungen müssen in WEGs einstimmig beschlossen werden. Das heißt jeglicher energetischen Sanierung müssen ALLE Eigentümer*Innen zustimmen. Das ist so gut wie nie möglich.
Noch schlimmer wird es wenn das Haus unter Denkmalschutz steht was im Bereich von Großstädten gar nicht selten ist. Dann ist eine Fassadendämmung überhaupt nicht möglich und die Kosten steigen in Unermessliche.
Der Heizungstausch ist zwar keine bauliche Veränderung. Aber das sich viele WEGs für eine Gasheizung entscheiden hat z.B. auch den Grund, dass selbst Wohungseigentümer*Innen die die Wohnung selbst nutzen einfach nicht die Liquidität haben, um die erhebliche Mehrinvestition die eine Wärmepumpe oder ein Fernwärme-Anschluss im MFH-Bereich mit sich bringt zu stemmen auch wenn dies langfristig betriebswirtschaftlich Sinn machen würde.
Das gleich gilt für Eigentümer*Innen die eine oder einige wenige Eigentumswohnungen als Altervorsorge / Investment gekauft haben. Auch hier fehlt oft die Liquidität für ein solches Investment. Man entscheidet sich für die kurzfristig günstigste Variante.
In der LdN wird es so dargestellt als wenn eine Wärmepumpe in jedem Altbau eine einfache Lösung sei. Das ist mitnichten der Fall. Wenn eine energetische Sanierung aus o.g. Gründen nicht möglich ist (Konsensprinzip) dann haben wir es mit Gebäuden zu tun die Dämmungs- und Heizungstechnisch auf einem sehr alten Niveau verharren. Ich selbst habe mit viel Herzblut versucht eine WEG in Berlin davon zu überzeugen statt einer neuen Gasheizung einen Fernwärme-Anschluss oder eine Wärmepumpe einzubauen. Ich habe selbst Angebote eingeholt und die Wärmepumpen und Fernwärme-Optionen waren (ohne Förderung) um ein Vielfaches teurer als die Gasheizung (ich spreche hier über eine Faktor 2x - 5x so teuer in der Initialinvestition).
Die Wärmepumpen-Option hätte es aber trotz der erheblichen Mehrkosten nicht geschafft den aktuellen Wärmebedarf auch nur annähernd zu decken. Das heißt es war schlicht technisch nicht möglich auf Grund des schlechten energetischen Zustands des Hauses. Eine energetische Sanierung war aber aus o.g. Gründen nicht möglich.
Wenn die Lage der Nation mehr zu dem Thema wissen will stelle ich mich gerne als Gesprächpartner zur Verfügung. Ich Wohnungseigentümer in 2 WEGs erbitterte Kämpfe gegen Gasheizungen geführt und Wochen um Wochen ehrenamtliche Arbeit in die Überzeugung der Miteigentümer*Innen gesteckt und bin leider krachend gescheitert. Ich freue mich wenn jemand mal zuhören mag
Das verstehe ich nicht. Die WEGs, die ich kenne, bilden langfristige Sonderrücklagen, wenn eine Investition ansteht, zum Beispiel Fassade streichen oder Dach erneuern.
Wärmepumpen sind seit mindestens 25 Jahren massetauglich, das Pariser Klimaabkommen war 2015 und sollte jedem klar gemacht haben, dass da Veränderungen anstehen werden. Spätestens 2020 war klar, wo die Reise hingeht. Also seit mindestens 5-10 Jahren könnte so ein Ansparplan schon laufen.
Wer Eigentum hat und sich da nicht rechtzeitig kümmert - da hab ich echt kein Mitleid und erst recht kein Verständnis.
…(edit Mod.)
Damit alle zur Kasse gebeten werden können, braucht es eine qualifizierte Mehrheit (2/3).
Wenn aber eine einfache Mehrheit die neue Gasheizung blockiert, bleibt der kleineren Hälfte wenig Spielraum, wenn sie nach einem Ausfall der alten nicht frieren will.
Danke für deinen kritischen Kommentar. Einige Hinweise aus der Praxis:
Viele EigentümerInnen die ich kenne haben die Wohnung erst vor Kurzem gekauft und ihr gesamtes Erspartes in die Wohnung gesteckt plus einen nicht unwesentlichen Kredit aufgenommen. Sie wohnen nun selbst in der Wohnung. Die Wohnungen wurde von einem Investoren gekauft, der das Objekt in einzelne ETWs zerschlagen hat → Profit, und der in das Gesamtobjekt vorher null investiert und daher auch keinerlei Sonderrücklagen aufgebaut hat. Folge: Die Finanzsituation der Eigentümer*Innen ist angespart die Rücklage nicht vorhanden.
Eine Einstimmigkeit wird von vielen Hausverwaltern nicht deshalb angestrebt weil es nicht anders geht sondern weil die Sorge vor einer Anfechtbarkeit der Beschlusses besteht. Es gibt in WEGs oft einzelne Parteien die “quer schießen” und Beschlüsse vor Gericht anfechten. Gründe hierfür können vielfältig sein: „unverhältnismäßigen Kosten“, “grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage”, “einzelne Eigentümer unbillig benachteiligt” usw. Das ist nicht so einfach wir du es darstellt. Leider.
Ein weiteres tragisches Thema ist “Sondereigentum”. In dem Objekt von dem ich spreche, gehören die Fenster jeder Wohnung zum Sondereigentum. D.h. sie gehören den einzelnen EigentümerInnen. Das heißt bei einer umfassenden Sanierung müssten sich ALLE EigentümerInnen schon allein deshalb einig sein weil ohne explizite Zustimmung der EigentümerInnen die Fenster nicht ausgetauscht werden können (→ führt dann doch wieder zur Notwendigkeit der Einstimmigkeit). Andere Eigentümer*Innen haben Sondereigentum an der Dachfläche (Dachterasse). Was wiederum bedeutet, dass es ohne die Zustimmung der Dachgeschosse nicht möglich ist bauliche Veränderungen am Dach vorzunehmen (Dämmung, PV).
Überhaupt ist ein weiteres großes Problem auch die Rolle der Hausverwaltungen. Zumeist kümmern sich die EigentümerInnen in WEGs nicht selbst um das Haus sondern eine Hausverwaltung. Es gibt so gut wie keine Hausverwaltung die Kapazitäten hat (Fachkräftemangel) um ein solch umfassendes Projekt anzugehen. Und Einzeleigentümer*Innen sind von der Größenordnung und dem organisatorischen Aufwand oft auch überfordert.
Ich könnte jetzt noch viel schreiben aber hoffe dir ein bisschen mehr Verständnis abringen zu können…
Ich hab aber kein Verständnis dafür, dass man sich so wenig vorher informiert, wenn man eine so große Investition tätigt. Alle deine Punkte hätte man vorher wissen können. Insbesondere wenn man die Wohnung erst vor kurzem erworben hat.
Ich habe gerade zum Spaß mal ChatGPT gefragt bezüglich Checklisten für den Erwerb von Wohneinheiten in Eigentumsgemeinschaften. ChatGPT spuckt alle Punkte aus, die du ansprichst.
Ich würde mir gerne eine Split-Klimaanlage einbauen lassen (auf eigene Rechnung), aber der Vermieter lehnt das ab. Es ist eine bauliche Veränderung, daher nicht verwunderlich. Wenn hier gesetzlich nachjustiert wird, dass nicht mehr pauschal abgelehnt werden darf, hätten Mietende eine echte Möglichkeit sich vor hohen Gaskosten zu schützen und gleichzeitig das Klima zu schützen. Es wäre in meinen Augen vom öffentlichen Interesse, wenn Mietende diese Möglichkeit hätten. Und ab einem gewissen Gaspreis könnten die wirtschaftlichen Interessen der Mietenden auch höher sein, als das Interesse der Vermietenden eines baulich unveränderten Zustandes (der ja auch nicht irreversibel ist).
Das würde allerdings nur Mietenden mit gewissen finanziellen Rücklagen bzw. Bonität helfen, aber das sollte sich schnell amortisieren.
Stimmt so nicht. Der Einkommensbonus (um auf die 55% Förderung zu kommen), ist nur für selbstgenutzte Immobilien. D.h. Vermieter erhalten 30-35% Förderung maximal.