Danke für das Aufgreifen des Themas und volle Zustimmung, dass es sicher nicht trivial ist den Tatbestand zu fassen. Meine spontanen ersten Gedanken dazu - bitte nur als Assoziation und Diskussionsgrundlage verstehen:
Eine Absicht sich sexuell zu erregen kann vermutlich allenfalls als Alternativ-Tb Sinn machen (hatte Ulf glaube ich auch so gemeint), denn das Problem liegt ja in der Herabwürdigung der Frau zum Objekt, unabhängig davon, ob der konkrete Täter sich daran „aufgeilt“. Ist wahrscheinlich auch kaum rechtssicher nachweisbar?
Versehentliche Dashcam-Aufnahmen, die quasi als Beiwerk auch einen Hintern haben, sind doch vermutlich erkennbar auszusortieren, weil sie nicht darauf fokussieren? Aber hier habe ich keine Erfahrung, weil keine Dashcam.
Kann man mit Regelbeispielen arbeiten, zB Herausstellen von Körperteilen, die klassisch als erotisch konotierte Bereiche gelten oder Fokussieren auf Körperteile, die üblicherweise aus Schicklichkeitsgründen in der Öffentlichkeit mit Kleidung bedeckt werden?
Das ist jedenfalls ein sehr wichtiges Thema, Danke für die Ideen dazu!
Das fände ich zumindest schwierig, weil am Ende ist es ja möglich einen größeren Ausschnitt zu filmen und später nur auf einzelne Dinge zu fokussieren, außerdem gibt es dann immer noch Interpretationsräume, also mittlerweile gibt es für fast alles Fetische und in dem Kontext möchte ich immer selbst entscheiden können ob Bilder von mir verwendet werden, egal ob es sich um Füße, „klassisch erotisch konotierte Bereiche“ oder was ganz anderes handelt
Es ist richtig und wichtig über Deep Fakes im Kontext sexualisierter Gewalt zu diskutieren. Dennoch ist es mMn inkorrekt, wie ihr in den konkreten Fall Ulmen postuliert,
der Verdächtige habe offenbar KI generierte Pornographie versendet:
Dies geht aus der Spiegel Reportage nämlich eigentlich gar nicht hervor.
Thomas Fischer weist darauf in seiner aktuellen Spiegel Kolumne explizit darauf hin dass hier ein Fall in dem es eigentlich nicht um Deep Fakes geht (sondern mindestens ebenso verwerfliche Taten) zum Paradebeispiel für Deep Fakes herangezogen wird.
Dass die Lage, dir doch sonst sehr auf Genauigkeit bedacht ist diese Unschärfe mitgeht hat mich etwas stutzig gemacht.
Ansonsten teile ich eure Standpunkte wie immer sehr weitgehend. Keep up the good wotk.
Ihr habt Recht, das war in unserer Darstellung etwas sehr knapp zusammengefasst. Aber wie ihr schreibt und wie wir ja auch mehrfach gesagt haben war der konkrete Fall für uns eher ein Aufhänger, um das Thema einmal grundsätzlicher zu besprechen.
Im Kern geht es m.E. um etwas Grundsätzliches. Problematisch wird es, wenn eine Vereinbarung einseitig um etwas sexuelles erweitert wird.
Beispiele, jenseits von Deepfakes:
die Vereinbarung im Fitnessstudio ist, gemeinsam zu trainieren. Wenn sie sagt, mach mal bitte ein Video von mir, damit ich die Ausführung richtig hab, fein. Mache ich ungefragt ein Video „für mich“, ist es nicht fein
ein Künstler steht auf der Bühne und das Publikum hört zu - ist fein. Es fliegt Unterwäsche auf die Bühne, hat überhaupt nichts mit dem Setting zu tun und ist damit übergriffig, nicht fein
Im Grunde wäre eine Pflicht der Zustimmung der einzigen saubere Weg und würde vrmtl. sogar die Kommunikationskompetenzen verbessern. Ob das aber so kommt …
Je mehr ich darüber lese, umso komplexer scheint mir sie Abwägung dazwischen, nicht zu weiträumige Kriminalisierung zu haben, auf der anderen Seite aber auch Ausweichhandlungen mit einzubeziehen, wie etwa hier:
Ist ja dann nicht mehr die Person selbst und wie will man Kriterien finden, wie ähnlich zu ähnlich ist, ohne versehentlich reihenweise Kunst aller Art mit zu verbieten. Was natürlich nicht heisst, dass man das Thema nicht regeln soll, aber wie komplex das wird, hatte ich nicht vor Augen.
Der Artikel ist insgesamt lesenswert, aber nichts für schwache Nerven. Wirklich ekelhaft und gruselig…
Empfehlenswerter F.A.Z. Beitrag: Zeigt meiner Freundin mal, was ihr alle mit ihr machen könnt
Was mir in der Argumentation von Ulf und Philip gefehlt hat ist die Perspektive des Opfers.
Unabhängig davon, was der oder die mit den oben erwähnten Aufnahmen bezweckt oder was der Grund ist warum die Aufnahmen gemacht werden, löst das bei der gefilmten Person etwas aus und wenn sich die gefilmte Person sexuel belästigt fühlt ist das aus meiner Sicht schon genug denn es hat ein signifikanter Eingriff in die Privatsphäre stattgefunden.
In meiner Firma hatten wir die letzten Monate auch diverse Diskussion und Schulungen zum Thema sexuelle Gewalt und Diskriminierung am Arbeitsplatz und da war Tenor das die Gefühle des Gegenübers entscheidend sind. Das kann man in der Firma wahrscheinlich einfacher lösen ,durch Gespräche und Mediation, als im Strafrecht. Ich glaube aber, solange wir die Sicht des Opfers als nicht entscheidend erachten wird sich nichts ändern.
der Fall Fernandes/Ulmen ist in der Folge als Fall digitaler Gewalt behandelt worden. Wir sehen das anders: Es handelt sich um einen Fall sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt, die im digitalen Raum ihren Ausdruck gefunden hat. Dieser Unterschied entscheidet darüber, welche Lösungen überhaupt in den Blick kommen.
Dass 98 % aller Deepfakes pornografisch sind und 99 % der Betroffenen Frauen, ist kein Zufall. Es ist Ausdruck eines strukturellen Problems, das sich durch digitale Mittel ausdrückt, aber nicht durch digitale Mittel allein gelöst werden kann. Diese Verbindung haben diese Woche etwa Ronen Steinke und Anne Will in ihren Podcasts klar herausgearbeitet. Wir hätten uns gewünscht, dass die Lage das ebenfalls tut.
Was es braucht, ist ein ganzheitlicher Ansatz, wie ihn etwa Spanien versucht umzusetzen: Prävention, Schutz und Strafverfolgung als koordiniertes System. Neben den in der Folge angesprochenen Maßnahmen fehlen aus unserer Sicht unter anderem:
ein bundesweiter Aktionsplan zu geschlechtsspezifischer Gewalt mit verbindlichem Monitoring;
Bildung zu Konsens, sexueller Selbstbestimmung und Medienkompetenz zu Deepfakes in Schulen und Berufsausbildung;
Täterpräventionsprogramme;
staatlich finanzierte unabhängige Beratungsstellen und flächendeckende Opferschutzambulanzen;
Spezialkammern an Strafgerichten und Spezialabteilungen bei Staatsanwaltschaften und Polizei mit verpflichtenden Fortbildungen;
die Verankerung des Zustimmungsprinzips in § 177 StGB sowie die Strafbarkeit grob fahrlässiger Vergewaltigung;
ein explizites Verbot der Erstellung, des Besitzes und der Verbreitung von Vergewaltigungsaufnahmen;
die Aufnahme von Tötungen aufgrund geschlechtsspezifischer Motive als Mordmerkmal in § 211 StGB.
Ehrlich gesagt verstehe ich aktuell die Medien da auch überhaupt nicht, wie das aktuell diskutiert wird. Die ganze Zeit werden die beiden Themen miteinander vermischt. Auch in den vielen Stimmen und Kommentaren wird das unheimlich diffus miteinander verwebt. Soweit ich weiß, sind die Tatbestände auch schon älter, als es generative AI überhaupt in der Form gibt.
Und diese beiden Themen zu vermischen, ist für beide Diskussionen, glaube ich, nicht gut. Zum einen betrifft Deep Fake ja eben nicht nur sexualisierte Gewalt, sondern auch extrem viele andere Bereiche und Fragen zu generativer AI und zum anderen lenkt es ja auch irgendwie vom grundsätzlichen Problem der Opfer ab:
Dem stimme ich da uneingeschränkt zu. Und da ist es eigentlich egal, welches „Tool“ dafür genutzt wird, um Menschen zu missbrauchen.
Mmn müsste man sich da also kein spezielles Gesetz gegen Deep-Fakes ausdenken, sondern eines, was allgemeingültiger den betroffenen Opfern Rückhalt gibt.
Eventuell ist es dann noch ein Problem der Haftbarkeit. Aber da Frage ich mich, wie es denn früher war, wenn jemand Beispielsweise eine Fotomontage selbst erstellt hat oder ein Bild eines Opfers gemalt hat ,auf dem sie pornografisch und entgegen ihrer sexuellen Selbstbestimmung dargestellt wurde. Das ist ja eigentlich alles nicht neu.
Ich hoffe, dass die Lage sich entsprechend vorbereitet, bevor sie das tut und empfehle, sich Expertise ins Haus zu holen. Die Beiträge zur Causa Gelbhaar hätte ich mir in anderer Form gewünscht.
Den letzten Beitrag fand ich allerdings gut herausgearbeitet und schön sachlich und fachlich fundiert vorgetragen.
Dass der Fall Ulmen/Fernandes anders gelagert ist, mag stimmen, war aber ja nur der Aufhänger.
Ich finde es schade das die Inhalte der Rape Tapes vom NDR schon wieder so in der Versenkung verschwunden sind. Das Strafgesetzbuch gehört umfassend überarbeitet.
n Folge 5 des Podcasts „Rape Tapes“ zeigen Isabell Beer und Isabel Ströh, wie ihre Hinweise auf schwerste Sexualverbrechen und Vergewaltigungsvideos über ein Jahr lang unbeachtet blieben. Für „Marlene“ hatte das dramatische Folgen: Sie wurde weiter von „Nils“ betäubt und vergewaltigt. Die Journalistinnen konfrontieren Ermittlungsbehörden mit ihrem Versagen und suchen Antworten darauf, warum das internationale Vergewaltiger-Netzwerk so lange ungestört agieren konnte und was getan wird, um dieses zu stoppen.
Hinweis: Diese Folge enthält Schilderungen sexualisierter Gewalt an bewusstlosen Frauen sowie frauenverachtende Texte. Die Kommentare und Chat-Nachrichten von Usern werden teilweise von KI-Stimmen wiedergegeben.
Die Ulmen‑Affäre hat vieles wieder an die Oberfläche gebracht, was Betroffene seit Jahren erleben: dass der Umgang mit Opfern in Deutschland in vielen Bereichen nicht nur unzureichend, sondern oft geradezu entmutigend ist.
Ich möchte einige Punkte schildern, die exemplarisch zeigen, wie schwer es Überlebende haben. Es wird, wenn überhaupt, über die Gewalt gesprochen, aber über den Kampf, den die Überlebenden im Leben DANACH führen müssen, so gut wie nie.
Traumatherapie ist für Gewaltüberlebende essenziell, aber kaum zugänglich. Die Krankenkassen übernehmen nur einen Bruchteil der notwendigen Stunden. Gleichzeitig darf eine echte Traumaaufarbeitung erst nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens stattfinden, weil sonst die Aussagekraft der Zeugenaussage infrage steht. Bis Verfahren abgeschlossen sind, vergehen oft Jahre – Jahre, in denen Betroffene ohne ausreichende therapeutische Unterstützung bleiben.
Der Opferschutz, der eigentlich schnelle Hilfe bieten soll, benötigt häufig zwei Jahre oder länger, um überhaupt festzustellen, ob jemand als Opfer anerkannt wird. Selbst Betroffene des Anschlags in Halle warten bis heute auf Leistungen. Für Menschen, die unmittelbar nach der Tat Unterstützung brauchen, ist das eine kaum zu bewältigende Belastung.
Der Fonds Sexueller Missbrauch wurde rückwirkend eingestellt. Niedrigschwellige Hilfen, die früher wenigstens eine erste Entlastung ermöglichten, existieren nicht mehr. Für viele Betroffene bedeutet das: Es gibt schlicht keine schnelle Hilfe.
Stiftungen, die einspringen könnten, sind überlastet. Die Tilda‑Stiftung etwa, trotz hoher Spendeneinnahmen, hat angeblich für dieses Jahr keine Mittel mehr zur Verfügung. Eine transparente Erklärung fehlt. Für Betroffene bedeutet das: selbst dort, wo Hilfe versprochen wird, ist sie oft nicht erreichbar.
Für viele Überlebende bleibt am Ende nur der Weg in Bürgergeld oder Erwerbsminderungsrente, weil eine reguläre Erwerbstätigkeit mit einer unbehandelten oder nur teilweise behandelten (k)PTBS und allen damit einhergehenden Komorbiditäten kaum möglich ist. Angesichts der Tatsache, dass rund 40 % aller Frauen körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben und jede zweite Frau psychische Gewalt, ist das nicht nur ein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem.
Liebe Lage, zu Ulfs Idee einer Tatbestandsalternative für sexualisierte Absichten ohne objektive Sexualisierung: ich kannte mal einen Fußfetischisten, der hatte tausende Bilder von weiblichen Füßen. Für ihn war das sexuell motiviert. Hmmm, schwierig mit einer Strafbarkeit, oder?
Stimmt total. Und wichtig: für Opfer im Teenageralter ist so eine Tat nicht nur total verbreitet, sondern potentiell lebensgefählich (Suizid in vulnerabler Phase).
Ich fand die Diskussion sehr spannend, auch wenn - wie bereits angemerkt - ungewöhnlich unaufgeräumt. Ich wollte zusätzlich noch kurz in Zweifel ziehen, dass die Rede von “digitaler Gewalt” sinnvoll ist.
Gerade im Strafrecht ist Gewalt eigentlich terminus technicus. Mit einem neuen Gesetz könnte man natürlich einen zusätzlichen Gewaltbegriff im Strafrecht einführen (Stichwort Relativität der Rechtsbegriffe). Soweit ich das sehe, wird das aber überhaupt nicht erwogen. Der Begriff geistert nur nach außen durch den Raum: er taucht z.B. im Namen von Gesetzentwürfen auf, deren Normtext den Begriff dann überhaupt nicht enthält. Warum man so hartnäckig daran arbeitet, die Sprache des Gesetzes und die Sprache des öffentlichen Diskurses über das Gesetz auseinanderzutreiben, ist mir nicht ganz klar. Dem Verständnis für die juristische Materie in der Öffentlichkeit scheint mir das eher abträglich zu sein.
Ich befürchte auch Trotzreaktionen: “digitale Gewalt” hört sich sicher für einige wie ein schlechter Witz oder Pet-Project der verrückten Linken an, obwohl es um ein sehr erstes Thema geht. Dass Sprachreformen gerade im sensiblen Bereich des Verhältnisses der Geschlechter oft polarisieren ist bekannt. Vielleicht täuscht mich hier mein Eindruck auch und mein persönlicher Sprachgebrauch ist nur ungewöhnlich restriktiv.
Schlussendlich wird man auch ohne Verwendung des Ausdrucks (sogar besser?) vermitteln können, dass die in Rede stehenden Verhaltensweisen hoch problematisch sind und warum sie es sind.
Was mich bei eurer Besprechung allerdings extrem irritiert ist eure Sprache. Die Ausdrucksweise objektiviert Frauen ebenso. Oder wie soll ich es als Frau verstehen, wenn ihr von hotten Frauenhintern sprecht? Im hypothetisieren, ab wann die Darstellung oder das filmen sexualisierend ist habt ihr euch meines Erachtens, massiv im Ton vergriffen.
Was mich an der Diskussion stört ist, dass sie an Deep fakes aufgezogen wird, damit aber eigentlich wenig zu tun hat. Weder wohl im Fall Ulmen, noch im Tatbestand selbst. Die neue Dimension ist allenfalls, dass Deep fakes einfacher/schneller zu erstellen und eben realistischer sind. Gerade letzteres ist aber wohl gar nicht wichtig, um den Fetisch der Straftäter zu bedienen. Auch ganz ohne Fotos/Videos sollte der Identitätsdiebstahl auf irgendwelchen Plattformen verfolgt werden und auch ganz ohne AI kann wohl eine Zeichnung abhängig vom Kontext genauso verletzend sein. Auch wenn diese vielleicht weniger realistisch ist.
Außerdem gibt es nicht nur die Unterscheidung zwischen Verunglimpfung und Satire, sowie sexueller vs nicht sexueller Inhalt, sondern auch zwischen „Plagiat“ und künstlerischer Darstellung. Quasi analog zum gefälschten „Bugo Hoss“ Mantel, macht es die Ai einfach einen offensichtlichen Identitätsdiebstahl zu verschleiern. Wo ist die Grenze? Was ist, wenn statt „Björn Höcke“ ein Video von „Bernd Höcke“ gepostet wird und die Person nur so ähnlich aussieht und z.B. einen Leberfleck an der Backe hat, den das Orginal nicht hat? Ich denke nicht dass eine Behörde in der Lage ist so etwas ohne Gerichte zu entscheiden.
“…wie viele Rennradvideos gibt es auf Youtube, die natürlich primär mal sportlichen Zwecken dienen, wo man aber, wenn man entsprechend disponiert ist, auch sagen kann “hotter Frauenhintern”…”