Lieber Geronimo,
Danke für deinen Beitrag. Ich habe mir ein paar Zitate kopiert und in meinen Text eingepflegt, weil ich aus der Zitierfunktion des Forumtools noch nicht ganz schlau wurde. Ich muss meine Antwort aufgrund der Zeichenbegrenzung in zwei Teile teilen.
„Die meisten Therapeuten sind freiberuflich tätig, sprich: als freie Unternehmer“
Exakte Zahlen liegen hierzu nicht vor. Es ist allerdings so, dass der Anteil angestellter PsychotherapeutInnen von 16% (2012) auf 29% (2024) gestiegen ist. Ebenso arbeiten nach einer Erhebung von 2022 18-22% im stationären Bereich. Wir können davon ausgehen, dass etwas weniger als die Hälfte der PsychotherapeutInnen auf einem eigenen Kassensitz arbeitet. Letztlich eine aber eine Schätzung
„Therapeuten können sich ihre Patienten frei aussuchen und tun das auch. Vergabe der Therapieplätze nach systematischen Kriterien wie Krankheitsschwere, Dringlichkeit etc.? Fehlanzeige.“
Korrekt ist natürlich, dass eine „externe Prüfung“ und damit auch Transparenz fehlt, ja. Die freie Auswahl der Patienten ist strukturell gewollt und sie erfüllt einen Zweck. Es ist der Psychotherapie inhärent, dass die Passung zwischen Patient und Therapeut überprüft werden sollte, ebenso sollte man prüfen, ob eine tragfähige therapeutische Bindung etabliert werden kann. Du blendest dabei eine Grundbedingung therapeutischer Arbeit aus und stellst dem eine fehlende Systematik gegenüber. Ich halte diese beiden Aspekte im Praxisalltag tatsächlich für schwer vereinbar.
Psychotherapeutinnen erwerben die Kompetenz und Eigenverantwortung, ihre Patienten auszuwählen. Das ist Teil der Ausbildung und der verpflichtenden Selbsterfahrung.
Mir fehlt hier ein Beleg, dass Therapeuten die von dir geschilderten Kriterien nicht fachlich korrekt in die Patientenauswahl einfließen lassen?
„Therapeuten können auch ihre Arbeitszeit frei gestaltet. Sie können - auch wenn sie einen Versorgungsauftrag der GKV haben - einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit etwa für andere Tätigkeiten einsetzen wie Beratung (z.B. Paarberatung), Coaching oder Lebenshilfe“
Ich verstehe das Argument nicht. Jeder Arbeitnehmer und jeder Arzt kann neben seinem Arbeitsplatz einer Tätigkeit nachgehen. Es ist ja nicht so, dass ein Therapeut von der Kasse für seine „anderen Tätigkeiten“ bezahlt wird. Ein Kassensitzinhaber hat einen Versorgungsauftrag, keinen Arbeitsvertrag mit der GKV. Sagst du ja selbst?
„Durch die begrenzten Kassensitze ist ihnen ein steter Zufluss an Patienten mit fester (wenn auch gelegentlich wie jetzt angepasster) Vergütung sicher“
Das ist korrekt und wurde auch nicht in Abrede gestellt. Ich denke, dass ein großer Teil der Therapeutinnen lieber etwas weniger stetigen Zufluss an Patientinnen hätte und dafür die Versorgungslage eine bessere wäre.
„Wegbrechende Aufträge? Fehlanzeige! Welche andere Gruppe an Freiberuflern – Rechtsanwälte“
Vielleicht können die Rechtsanwälte sich hier im Forum dazu äußern? Ich weiß nicht, was der Vergleich zwischen Fotografen und Psychotherapie hier bringt, außer dass beide „freiberuflich“ sein können.
„Therapeuten haben sich in ihrer Praxis eingerichtet“
Du sprichst hier etwas sehr wichtiges an. Vielen Therapeutinnen sind Inhaber eines ganzen Kassensitzes und bieten diesen nicht als Jobsharing an. Möglicherweise aus Unwissenheit, möglicherweise aus fehlendem Interesse oder weil sie „kurz vor der Rente sind“. Das ist in der Tat ein Problem, dass man angehen sollte. Es gibt keinen Grund, dass z.B. ein halber Sitz in einer Großstadt ungenutzt „verschimmeln“ sollte 
„Therapeuten haben im Rahmen ihrer Kassenzulassung auch eine sehr einfache Möglichkeit, ihr Honorar bei gleicher Arbeitszeit deutlich zu steigern: durch Gruppentherapie.“
Das ist korrekt. Ich tue dies auch und ich empfehle das meinen Kolleginnen. Die Angebote an Gruppentherapie steigen, nur nicht schnell genug. In einer Großstadt hält sich der organisatorische Aufwand auch in Grenzen. Hier sollten die Praxen und Berufsverbände auch mehr Aufklärung in der Öffentlichkeit leisten. Viele Patientinnen haben große Berührungsängste mit Gruppentherapie oder befürchten eine Behandlung „zweiter Klasse. Für ländlichere Gebiete kann ich nicht sprechen, mir aber vorstellen, dass es dort schwerer durchführbar ist. Die Gruppentherapiezulassung ist überdies nicht in jedem Ausbildungsinstitut Teil der erworbenen Zulassung. Das sollte verändert werden, ist aber ein Thema, dass sich nicht ad-hoc lösen lässt.
Ich sehe aber auch hier nicht, was das mit den Konsequenzen einer Abwertung der Honorare zu tun hat. Ich denke, die meisten Psychotherapeuten wissen, wie sie Geld verdienen können. Es dreht sich jedoch in vieler Hinsicht darum, dass dies die Versorgungslage nicht verbessern wird.