Gefängnisstrafen für Fahren ohne Fahrschein?

Die Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB) wird seit Jahrzehnten diskutiert. Jedes Jahr verbüßen 6 bis 7.000 Personen in Deutschland deswegen eine (Ersatz-)Freiheitsstrafe. Aktuell will die Ampel-Regierung das Fahren ohne Fahrschein von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen. Ist dies eine gute Lösung oder werden die Probleme nur verschoben? Und werden weiterhin insbesondere von Armut betroffene Menschen im Strafvollzug landen?

Die BAG-S hat hierzu ein Infoblatt mit Fakten und Argumenten entworfen. Link zum Infoblatt:

Wir würden uns freuen, wenn dieses Thema in der Lage diskutiert werden kann.

Weitere Infos:
Link zum Eckpunktepapier des BMJ: BMJ - Pressemitteilungen - Modernisierung des Strafgesetzbuchs

Link zur Debatte im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages 2023: Deutscher Bundestag - Streichung des Schwarzfahrens aus dem Strafrecht

Aktivitäten des Freiheitsfonds: https://www.freiheitsfonds.de/

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Das Thema wurde in der Vergangenheit bereits diskutiert und wird sicherlich, weil es immer noch aktuell ist, auch mal wieder vorkommen, wenn es genauere Informationen gibt.

Generell ist die Herunterstufung zur Ordnungswidrigkeit sinnvoll, alleine schon, damit (z.B. depressive) Leute nicht wegen nicht beachteten Strafbefehlen im Strafvollzug landen. Eine Reform des Strafbefehlsverfahrens wäre mir persönlich lieber gewesen (dh. Vorführung vor den Richter nach Festnahme wegen rechtskräftig gewordenem Strafbefehl und Option für den Richten, den Strafbefehl bei psychischen Problemen / Auffälligkeiten außer Vollzug zu setzen, vielleicht mit der Auflage, Hilfe zu suchen), aber die Herunterstufung ist auch aus anderen rechtspolitischen Gründen sinnvoll, daher ist das schon eine gute Lösung.

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Ich hatte mal eine Mieterin, die wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe in den Knast gewandert ist. Nicht unbedingt das, was ich als Glanzstunde des Rechtsstaats bezeichnen würde: sie hat die unschöne Erfahrung eines Gefängnisaufenthalts und einen enormen Bruch im Leben (das sie ohnehin Mühe hatte beisammenzuhalten). Ich habe von einem auf den anderen Tag keine Mieterin und damit auch keine Mieteinnahmen mehr. Der Staat hat Kosten für den Gefängnisaufenthalt. Die Geldstrafe war mit dem Gefängnisaufenthalt verbüßt, also auch da war dann kein Ergebnis. Keine Ahnung, wem das am Ende was gebracht hat.

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Dazu folgende news v. 23.5.24 :
Mainz und Wies­baden zeigen Schwarz­fahren nicht mehr an

(…) Weil die Umsetzung der geplanten Reform also auf sich warten lässt, hat der Stadtrat in Mainz nun die Initiative ergriffen. Am 15. Mai hat er mehrheitlich beschlossen, das Fahren ohne gültigen Fahrschein zu „entkriminalisieren“. Konkret gemeint ist damit: Es soll bei diesem Delikt kein Strafantrag mehr gestellt werden. Wer in Zukunft im Mainzer Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ohne gültiges Ticket fährt, kann zwar immer noch zivilrechtlich belangt werden. Auf die Strafanzeige soll die Mainzer Mobilität aber verzichten. Damit wurde ein entsprechender Antrag der Linken angenommen.

(…) Auch die Stadt Wiesbaden hat ihre Beteiligungsgesellschaft ESWE Verkehr beauftragt, „auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Fahrschein zu verzichten“. „Die Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrschein blieben hiervon unberührt“, heißt es auch in dem Beschluss der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung.

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Hier der Antrag im Ratsinformationssystem der Stadt Mainz: SessionNet | Verzicht auf Anzeigen bei "Schwarzfahren" (DIE LINKE)

Sehr schön!

Der freiheitsfonds.de hat auf der Website eine Karte erstellt, welche Städte mittlerweile keine Anzeigen mehr erstellen. Dazu gehören auch Köln, Düsseldorf und zuletzt Potsdam.

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