Die Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB) wird seit Jahrzehnten diskutiert. Jedes Jahr verbüßen 6 bis 7.000 Personen in Deutschland deswegen eine (Ersatz-)Freiheitsstrafe. Aktuell will die Ampel-Regierung das Fahren ohne Fahrschein von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen. Ist dies eine gute Lösung oder werden die Probleme nur verschoben? Und werden weiterhin insbesondere von Armut betroffene Menschen im Strafvollzug landen?
Die BAG-S hat hierzu ein Infoblatt mit Fakten und Argumenten entworfen. Link zum Infoblatt:
Wir würden uns freuen, wenn dieses Thema in der Lage diskutiert werden kann.
Das Thema wurde in der Vergangenheit bereits diskutiert und wird sicherlich, weil es immer noch aktuell ist, auch mal wieder vorkommen, wenn es genauere Informationen gibt.
Generell ist die Herunterstufung zur Ordnungswidrigkeit sinnvoll, alleine schon, damit (z.B. depressive) Leute nicht wegen nicht beachteten Strafbefehlen im Strafvollzug landen. Eine Reform des Strafbefehlsverfahrens wäre mir persönlich lieber gewesen (dh. Vorführung vor den Richter nach Festnahme wegen rechtskräftig gewordenem Strafbefehl und Option für den Richten, den Strafbefehl bei psychischen Problemen / Auffälligkeiten außer Vollzug zu setzen, vielleicht mit der Auflage, Hilfe zu suchen), aber die Herunterstufung ist auch aus anderen rechtspolitischen Gründen sinnvoll, daher ist das schon eine gute Lösung.
Ich hatte mal eine Mieterin, die wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe in den Knast gewandert ist. Nicht unbedingt das, was ich als Glanzstunde des Rechtsstaats bezeichnen würde: sie hat die unschöne Erfahrung eines Gefängnisaufenthalts und einen enormen Bruch im Leben (das sie ohnehin Mühe hatte beisammenzuhalten). Ich habe von einem auf den anderen Tag keine Mieterin und damit auch keine Mieteinnahmen mehr. Der Staat hat Kosten für den Gefängnisaufenthalt. Die Geldstrafe war mit dem Gefängnisaufenthalt verbüßt, also auch da war dann kein Ergebnis. Keine Ahnung, wem das am Ende was gebracht hat.