Gebäudeenergiegesetz

Nach den großen Ankündigungen das “Heizungsgesetz” abzuschaffen ist es da irgendwie ruhig geworden. Könnt ihr hier mal wieder ein Update geben, was will Schwarz-Rot da aktuell verändern? Was sind die Streitpunkte? Werden die Sachen verändert die im Wahlkampf kritisiert wurden?

Das würde sich “fair” anfühlen, nachdem das Gesetz bei der Ampel so politisiert wurde, sollte es auch jetzt beachtet werden

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“Kritisiert” wurde polemisch von Söder usw. mit dem Argument “Technologieoffenheit”. Und was das nun bedeutet, wurde ausführlich diskutiert.

Selbst die betroffene Branche warnt vor einer Abkehr des GEGs in dieser Form, Stichwort Planungssicherheit. Wäre nicht das erste mal, dass die Union wegen Druck aus der fossilen Lobby etwas gegen eine Mehrheit oder Fachexpertise durchdrückt, aber ich denke nicht, dass die SPD da mitziehen würde.

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Schon im Wahlkampf war klar, dass eine „Abschaffung“ rechtlich und praktisch schwierig werden würde. Aber man kann die Leute ja mal anlügen …

Momentan ist der Plan laut CDU, das Gesetz umzubenennen in „Gebäudemodernisierungsgesetz“.
Zudem soll es „Technologieoffener“ gestaltet werden, die 65%-Hürde flexibler werden sowie die Förder- und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.

Dazu sollten ursprünglich die Eckpunkte des neuen Gesetzes bis Ende Januar vorgelegt werden.
Da dies noch nicht passiert ist und zwischen CDU und SPD noch verhandelt werden muss, bin ich gespannt, was dabei heraus kommt.

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Würde mich generell über ein Update der Reich´schen Energiepolitik freuen

  • PV Ausbau auf Privathäusern bricht ein
  • Wind Offshore Ausschreibung ohne Bieter
  • Kraftwerksbau wurde durch EU genehmigt
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Ergänzung:

Ein zentrales Thema war das Kraftwerkssicherungsgesetz und der Aufbau eines Kapazitätsmarkts. Reiche kündigte an, noch 2026 rund zwölf Gigawatt gesicherte Leistung auszuschreiben, weitere 20 Gigawatt sollen ab 2027 folgen. „Gaskraftwerke sind der perfekte Komplementär zu den erneuerbaren Energien“, erklärte Reiche. Trotz des Ziels von 80 Prozent erneuerbarem Strom seien flexible, zuschaltbare Kraftwerke notwendig. „An 40 Tagen lag der Anteil erneuerbarer Energien unter 20 Prozent – für diese Zeiten brauchen wir gesicherte Leistung über mehr als zehn Stunden.“

„Gaskraftwerke sind der perfekte Komplementär zu den erneuerbaren Energien“

EDIT: Außerdem wird ab dem 1.7.26 die 65% EE Regelung bei Austausch des Erzeugers in Kommunen mit mehr als 100T Einwohnern scharf gestellt.

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Jetzt wird das Thema auch in der Koalition größer - Zitat unser Prof zu dem Thema: “Das einzige worauf man sich einigen konnte ist ein neuer Name, dann sollte man das Gesetz vielleicht nicht ändern”

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Mich würde halt mal eine ernsthafte inhaltliche Debatte freuen. Was ist wirklich aus Sicht der Klimaziele und der Branche gut und schlecht und wo muss man nachschärfen oder kann alles bleiben wie es ist. Die Union ist mit den Schlagworten Technologieoffenheit, muss weg, Heizungsgesetz ja auf einer ganz weiten Flughöhe unterwegs, mit der man eig. gar nix anfangen kann.

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Nicht nur in Fachkreisen hat niemand eine Idee, wie man dauerhaft den Einbau komplett fossiler Heizungen mit der CO2-Reduktion zusammenbekommt.

Bei der Union anscheinend auch keiner.

Wahrscheinlich heißt es bald “Gute Heizung Gesetz” und alles bleibt, wie es ist.

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Journalisten sollten in der Wahlberichterstattung deutlich darauf hinweisen, wenn Versprechen erkennbar nicht gehalten werden können. Mit Raiders-Twix-Gesetzen erntet man nur Enttäuschungen.

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Reiner inhaltsloser Populismus (im Wahlkampf) der CDU. Genau so wie beim Abschaffen des angeblichen Verbrennerverbots

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Wir haben das Thema in LdN 464 aufgegriffen, als wir die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Klimaschutzprogramm 2023 diskutiert haben.

tl;dr: man kann beim GEG keine CO2-Einsparungen wegkürzen, es sei denn, man findet eine andere Möglichkeit, die Emissionen einzusparen. Das wiederum ginge nur im Verkehrssektor, der aber ja von der Union ebenso ideologisiert wurde wie das GEG.

Die Union hat sich da in eine Sackgasse manövriert. Eigentlich wäre es schlau, die Entscheidung aus Leipzig als Grund / Vorwand für einen Kurswechsel zu nehmen und das GEG nicht anzufassen („sorry, wir wollten ja … aber das Gericht hat Rückschritte beim Klimaschutz leider leider verboten“).

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Danke dafür - ich fand die aktuellste Lage richtig gut dazu

Passt doch zur Symbolpolitik der Union.

Das Bürgergeld wird auch nur in Grundsicherung umbenannt und es ändert sich nichts Wesentliches. Genau genommen wird das eigentliche Problem ignoriert und sogar noch verschärft.

Der Inhalt spielt eben keine Rolle, wenn vorher schon festliegt, wie man es nach außen hin framen wird.

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Unabhängig von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Bundesregierung gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 25. März 2026 ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist offen, ob die Bundesregierung diese Frist einhalten wird und ausreichende Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele 2030 und 2040 sowie der dazwischen liegenden Einzeljahre beschliesst. Äusserungen der Bundesregierung im Laufe der Verhandlung deuten darauf hin, dass bisher kein beschlussfähiger Entwurf vorliegt, mit dem die Klimaziele erreicht werden können. Auch der Expertenrat für Klimafragen, der bewerten muss, ob die in das Programm aufgenommenen Massnahmen ausreichend sind, wurde noch nicht eingebunden.

Deutsche Umwelthilfe: Grundsatzurteil erzielt – Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm massiv nachbessern (ee-news.ch)

Bin gespannt ab wann gerichtliche Maßnahmen angeordnet werden. Tempolimit wäre als einfach umzusetzende Maßnahme ein Kandidat.

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Wenn es weder juristisch noch politisch Konsequenzen geben wird, wird der Union das völlig egal sein.

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evtl wird es ihr auch mit gerichtlicher Anordnung egal sein. Siehe Grenzkontrollen.

Gericht sagt: Ihr müsst Maßnahme x ergreifen.

Regierung sagt: Halten wir für überzogen und außerordentliche Belastung der BürgerInnen unseres Landes.

Was würde dann passieren?

Das Thema, ob das BVerfG konkrete Maßnahmen anordnen kann, hatten wir schon und ich erlaube mir hier, den sehr geschätzten @Daniel_K zu zitieren:

Das Thema der Einklagbarkeit von Klimaschutzmaßnahmen hatten wir schon öfter.

Grundsätzlich gilt, dass der Gesetzgeber eine weite Einschätzungsprärogative hat, daher: Es steht primär dem Gesetzgeber und nicht den Gerichten zu, zu bestimmen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um das Ziel zu erreichen.

Eine einzelne Maßnahme einzuklagen ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich schwierig - überhaupt einen Rechtsweg zu finden ist hier relativ schwer, dann noch darzulegen, dass wirklich diese eine Maßnahme zwingend nötig ist und kein Ermessensspielraum mehr beim Gesetzgeber verbleibt (also quasi eine „Ermessensreduzierung auf Null“ vorliegt) ist nahezu unmöglich.

Wenn der Gesetzgeber - und das sehe ich aktuell so - definitiv keine hinreichenden Maßnahmen ergreift, um die (auch international zugesicherten) Klimaziele zu erreichen, bleibt allenfalls die Möglichkeit, diesen Umstand insgesamt für verfassungswidrig erklären zu lassen. Theoretisch könnte das BVerfG dann, nachdem es dem Gesetzgeber eine Frist gesetzt hat und diese verstrichen ist und es zu der Einsicht kommt, dass der Gesetzgeber die Sache weiterhin nicht angehen wird, konkrete Vorgaben machen, zu denen auch ein Tempolimit gehören könnte - quasi als Übergangslösung, bis der Bundestag selbst Maßnahmen beschließt, die das Ziel erreichen können.

Das Thema ist schwierig, weil das BVerfG eigentlich nur der Politik Grenzen (quasi Leitplanken) setzen soll, es soll nicht selbst die Detailfragen (also wo z.B. konkret CO2 eingespart werden soll) klären - das steht dem Bundestag als vom Wahlvolk legitimiertes Staatsorgan zu, nicht dem BVerfG. Daher sind solche konkreten Vorgaben eher die Ausnahme.

Und das ist letztlich auch gut so - man stelle sich vor, wir hätten eine progressive Bundesregierung und einen progressiven Bundestag und ein erzkonservatives BVerfG und dieses würde plötzlich kleinteilige Vorgaben machen und der Politik ihre Entscheidungsspielräume absprechen. Nur, weil das BVerfG nach dem Klimaurteil aktuell als progressiver als der Bundestag wahrgenommen wird, sollten wir nicht die allgemeine politische Machtverteilung hinterfragen - das kann ganz schnell nach Hinten losgehen…

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Und das ist gut so.

Seitdem es das Heizungsgesetz gibt, mache ich mir massive Sorgen, wie die Bürger auf weitere Eingriffe in einen Bereich ihres Lebens reagieren, den sie als privat erachten, mit dem sie emotional stark verbunden sind und/oder der ihre Freiheit einschränkt.

Wenn ich mich in meinem kleinen Ort in Brandenburg so umhöre, bin ich mir fast sicher, dass die AFD 2/3 Mehrheiten holt, wenn das Tempolimit kommt.

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Also nach deiner Logik lieber keine politischen notwendigen Entscheidungen treffen, weil das mehr AfD Wähler geben könnte oder was willst du damit sagen?

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Es gibt kein „Heizungsgesetz“. Wenn das Gebäude-Energie-Gesetz GEG gemeint ist, so gibt es das seit 2020.

Zu dem Rest halte ich ich jetzt mal zurück …

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