Gebäudeenergiegesetz: Ausnahmen für Krankenhäuser

Kürzlich habe ich meinen Pessimismus bei unserer Energiewende unter anderem damit begründet, dass viele Menschen den Staat für handlungsfähig halten. Ich bin einer von ihnen. Und ich schrieb, dass wirkungsvoller Klimaschutz Vorbilder benötigt, während von oben verordneter Klimaschutz nicht hilfreich sei.

Heute nun war ich wie vom Blitz getroffen als ich folgendes las

In Kürze, Karl Lauterbach kündigt Ausnahmeregeln für Krankenhäuser im neuen Gebäudeenergiegesetz an. Konkret sollen Krankenhäuser auf Antrag auch nach 2024 weiter Gasheizungen verbauen dürfen wenn sie glaubhaft machen, dass ihnen der Wechsel sonst zu teuer wird und so den Betrieb gefährdet (Kinderspiel, viele Krankenhäuser sind schon heute chronisch pleite weil sie unterfinanziert sind).

Ich finde es gibt ein katastrophales Bild ab, wenn sogar die Träger öffentlicher Belange sich nun schon von Regeln befreien lassen dürfen, während fast alle Privaten (Bürger u80 und mit etwas Einkommen, sowie private Unternehmen außerhalb der staatlichen Aufgaben) sich zwangsweise verschulden sollen.

Ich fürchte als nächstes kommt die Ausnahme für Polizei und Feuerwehr, sofern es für die zu teuer wäre und dann kommunale Gebäude wie Rathäuser usw… Wie soll man den einfachen Mitbürgern da noch erklären, warum für sie Regeln, obwohl Teile der öffentlichen Träger sich befreien lassen können. Dabei hätte man sicher recht einfach kostengünstige Darlehen für Krankenhäuser bereitstellen können.

Für mich zeigt Lauterbach hier mal wieder, dass er ein ähnlich großer Lobbyist im Ministerpelz ist wie ein gewisser Verkehrsminister. Oder findet die Community den Lauterbach-Vorstoß nachvollziehbar und gut?

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Ob das so ist hängt für mich davon ab, wie die Ausnahmeregelungen zu „unbilliger Härte“ ausdetailliert werden. Dass bisher nur die Ü80 Regelung bekannt ist, heißt ja nicht, dass das die einzige ist.
Aber ja - grundsätzlich hat eine solche Regelung das Potential, weiteres Vertrauen zu kosten.

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Ich bin deiner Meinung @pitus , auch wenn mich die Nachricht nicht so sehr geschockt hat wie dich. (Finde die Generalausnahme ab 80 noch absurder).
Die Begründung für das Neueinbauverbot von 100%-Fossil-Heizungen ist ja u.a. der Schutz der Bürger:innen vor Fehlinvestitionen. Diese Begründung sollte für alle gelten. Möchte Herr Lauterbach, dass die Krankenhäuser fehlinvestieren…?
Hoffentlich erfinden sie nicht noch mehr Ausnahmen z.B. für andere Unternehmen wegen drohendem Arbeitsplatzverlust (wie immer).

Aber nach diesem FDP-Parteitag fürchte ich, dass das Gesetz trotz der schon erfolgten Aufweichungen so nicht beschlossen werden wird.

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Danke für eure Meinung @MarkusS und @Margarete.

An die ü80 Regelung oder die angekündigten Regeln zu unbilliger Härte musste ich auch denken. Natürlich kann man sagen, dass das gleiche auch für andere Bereiche gelten sollte.

Aber ich denke hier kommt man dann in ein PR Dilemma. Während möglicherweise die einzelne Investition in öffentliche Infrastruktur wirklich zu hart wäre, erzeugt es aber einen enormen Schaden in der öffentlichen Wahrnehmung. Peter S., der geradeso kein Härtefall ist, wird einen hohen Kredit aufnehmen müssen und darüber fluchen, dass „die Politik“ zwar für den Bürger harte Regeln schafft, aber sich in ihren eigenen Ressorts nicht daran hält.

Das ist ein ganz heißes Pflaster. Hat jemand eine Vermutung warum nicht stattdessen Fördertöpfe wie verbilligte Kredite geschaffen werden? Der Bund bekommt schließlich wesentlich günstiger Geld als die hoch verschuldete Klinik. Und die Tilgung sollte sich durch das Einsparpotential von WP gegenüber Gasheizung doch easy realisieren lassen, oder?

Stimmt. Für finanziell schlecht gestellte Privatleute soll es ja auch einen günstigen Kredit geben. Warum also nicht für Krankenhäuser? Erscheint mir auch viel logischer. Schließlich sind sie doch meist privatisiert. Natürlich ist es kritische Infrastruktur, aber im Notfall greift der Staat doch sowieso wieder ein…
Laut Frau Geiwitz war es Herrn Lauterbach „wichtig“…
Entwickelt sich das Gesetz zu einem „Wunschkonzert“?

Genau deswegen schrieb ich oben,

Die Aussage von Frau Geywitz, dass Lauterbach diese Änderung wichtig war, wurde übrigens in der Talkshow Anne Will am gestrigen Abend getroffen. Quellenangaben sollen schließlich nicht fehlen.

Ich finde es grundsätzlich auch okay, wenn man Krankenhäusern, sofern echte finanzielle Not am Mann ist, unter die Arme greift. Polizeien und Feuerwehren genauso. Auch die Ü80-Ausnahmen sind für mich nicht das große Problem.

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