Gas sparen und Geld beiseite legen? - Hartz 4 für Nachzahlung?

Hallo zusammen,

in der Lage kam jetzt schon häufiger der Tipp

(1) deutlich Energie zu sparen und
(2) Geld beseitezulegen, wenn dann irgendwann die große Nebenkostennachzahlung kommt

Beides ist natürlich immer eine gute Idee, könnte aber noch durch diesen Tipp ergänzt werden, der in diesem Twitter-Thread erklärt wird.

In kurz geht es darum, dass man bei einer hohen Nebenkostennachzahlung nur für den einen Monat, in dem diese ankommt, Sozialleistungen beziehen kann, sodass dann das Jobcenter die Kosten übernimmt. Wichtig scheint, dass der Antrag auf Übernahme wohl im Monat der Nebenkostennachzahlungsrechnung gestellt werden muss.

Ich selbst kenne mich mit dem Thema absolut nicht aus (credits an die beteiligten Twitter-User), aber vielleicht könnte mal jemand die rechtlichen Grundlagen checken und/oder kennt sich auch so mit dem Thema aus?

LG Jannis

Eine sehr spannende Idee, die vielleicht sogar noch ein wenig gepimpt werden kann:
Wenn die Unternehmen ihren Mitarbeitern zum 01. des Nebenkostennachzahlungsmonats kündigen, diese ehemaligen Mitarbeiter dann ALG1 für den Monat beantragen und dann im Monat darauf wieder angestellt werden, dann lohnt sich das sogar früher:
Dann würde, wieder ausgehend von den 600€ Nebenkostennachzahlung aus dem Thread, sich das ganze schon für alle kinderlosen Personen mit unter 1500€ Netto-Monatsverdienst oder alle Menschen mit Kindern bei unter 1850€ Netto-Monatsverdienst lohnen.
Das wären in etwa 20-30% der Bevölkerung, deren Nachzahlung dann der Staat übernehmen müsste wenn das alle so perfekt ausnutzen würden.

Halte ich für eine sehr schmales Brett wegen vor allem zwei wesentlichen Punkte:

  • Die Kündigungsfriste, zu welchem Zeitraum der AG den AN kündigen kann, verlängern sich nach § 622 Abs. 2 BGB nach Betriebszugehörigkeit, diese Ansprüche würde man damit verwerfen
  • Auch mögliche Abfindungsansprüche ergeben sich grundsätzlich aus Betriebszugehörigkeit, auch hier würde meiner Auffassung nach eine Kündigung, auch wenn nur für einen Monat, die Ansprüche auf 0 zurück setzten

Kündigungsfristen / Arbeitsrecht | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe.

3 „Gefällt mir“

Seit wann werden denn Nebenkostennachzahlung durch das ALGI abgedeckt? Das ist doch eine reine Versicherungsleistung. Sprich: man bekommt einen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzt und der Rest des Lebens folgt davon unabhängig seinem Lauf.

Falls es stattdessen um „Wohngeld“ geht: Nebenkostennachzahlungen werden davon meines Wissens nciht abgedeckt.

Beides gute Punkte. Dann ist diese aggressive Form der Gestaltung nur etwas für kurzfristig und seit kurzem Beschäftigte, welche ohnehin den Arbeitgeber wechseln woll(t)en.
Für diese ist es dann jedoch ein guter Anreiz, nicht zu arbeiten.
Bei wem die Nebenkostenabrechnung astronomisch hoch ausfällt hat natürlich dennoch einen guten Grund sich auch trotz langer Betriebszugehörigkeit arbeitslos zu stellen.
Ironischerweise haben insbesondere die Menschen mit geringen Einkommen die höchsten Nebenkostenabrechnungen, da diese meist zur Miete wohnen und keinen Einfluss auf die Art der Heizung haben oder zu wenig verdienen um ihr Eigenheim ökologisch aufzurüsten.

Das sind bizarre Gedankenspiele an der Lebenswirklichkeit von Menschen vorbei, die auf einen Arbeitsplatz ebenso angewiesen sind, wie auf finanzielle Unterstützung in einer unverschuldeten Notsituation - vom Staat oder von ihrem Arbeitgeber - hast Du vielleicht für letzteres ein paar kreative Ideen?

4 „Gefällt mir“

…und nebenbei ziemlich rechtsmissbräuchlich. Es besteht eine gute Chance, dass die Kündigung mit direkter Wiedereinstellung zu gleichen Konditionen vor Gericht verworfen, daher für ungültig erklärt wird und damit keine Zahlungsverpflichtung für das Amt eintritt.

Dazu kommt natürlich noch die Frage der Sperrzeiten für selbst verschuldete Bedürftigkeit. Daher: Wenn der Arbeitnehmer einer Kündigung zustimmt (und sogar eine verkürzte Kündigungsfrist akzeptiert) liegt es ziemlich nahe, ihm eine Sperrzeit aufzuerlegen.

Kurzum:
Es ist ein nettes Gedankenexperiment, aber absolut nicht empfehlenswert.

In der Steuerberatung hatten wir übrigens kürzlich auch vermehrt Mandanten, die noch schnell ihre Frauen, Freunde und ähnliches einstellen wollten, um den 300 Euro-Bonus für die Energiepauschale abzugreifen, weil man dafür theoretisch auch nur eine Stunde in einem Arbeitsverhältnis stehen muss. Auch hier gilt jedoch: Wenn das Arbeitsverhältnis offensichtlich nur begründet wird, um diesen Bonus abzugreifen, wird das vor keinem Gericht bestand haben. Ganz schlechte Idee!

4 „Gefällt mir“

Andere Frage: wird jeder genug Geld über haben, um sich in einem Jahr 1000-2000€ nachzahlung zurücklegen zu können?

1 „Gefällt mir“

Bei dem Konstrukt müsste dann doch auch der Vermieter beteiligt sein, weil es für die Neben-/Betriebskostenabrechnung keinen festen Termin gibt. Der Vermieter hat dafür 12 Monate Zeit und mal kommt die im April und mal im Juni.

Natürlich nicht. Es wird hier bestimmt Lösungen geben, wie 0% Kredite usw., um zumindest einen Teil der Zahlungen einzuholen.
Das Problem ist doch, dass sich für viele Arbeit nicht mehr lohnen wird,weil man sie sich gar nicht mehr wird leisten können. Viele können jetzt schon kein Geld mehr beiseite legen und leben 0 auf 0. Für diese ist Alg2 dann im Endeffekt wirklich mehr Geld und ein warmes Zuhause. Es gibt ja sogar heute schon Menschen die „kleine“ Verbrechen begehen, um über Winter ins Gefängnis zu gehen. Es wäre vielleicht mal interessant auszurechnen, wo Mindestlohn/Mindesteinnahme liegen muss, damit sich bei aktuellen Lebenshaltungskosten arbeiten lohnt und was dann der reale Lohn ist nach Abzug dieser Kosten. Kosten für Strom, Gas, Miete, Fahrtkosten zur Arbeit usw. und das dann gegen Alg2 gegengerechnet.

  1. Wieso Konstrukt? Es ist ja kein Kontrukt, sondern nur ein Antrag :slight_smile:

  2. Es ist doch egal, wann die Rechnung kommt, solange du in dem Monat den Antrag stellst

Übertragbar ist vielleicht diese schwedische Studie.
Kurz zusammengefasst: Wenn Steuern steigen, verringern schlaue und gutbezahlte Leute ihre Arbeitszeit.

Selbiges erwarte ich auch bei der Erhöhung der lebensnotwendigen lokalen Nebenkosten. Wer es sich leisten kann, wird weniger in einem Land hoher Nebenkosten konsumieren und arbeiten.
Die Alternative zu z.B. 10h à 100€ brutto = 700€ netto mehr zu arbeiten um die Nebenkostennachzahlung zu zahlen könnte für einige mit spitzer Feder rechnende sein, ihren Lebensmittelpunkt wegen der hohen Nebenkosten für eine gewisse Zeit zu verlegen. Dies ist nicht nur ein Problem durch die wegbrechenden Steuereinnahmen durch diese Klientel, sondern auch der sich verlagernde Konsum, welcher wiederum Geschäftsbasis für lokale Betriebe ist.
Plakativ: Wer über den Winter vor den Nebenkosten Deutschlands Reisaus nehmen kann und den Winter im warmen, Russlandgasunabhängieren Spanien verweilt, geht in Deutschland nicht in die Oper.
Die Erhöhung der Lebenskosten in Deutschland macht ein dortiges Arbeiten und Leben unattraktiver - und die oben genannte Studie zeigt schön, dass die Preissteigerungen eben nicht einfach schulterzuckend hingenommen werden.
Steuererhöhungen führen nicht zwingend zu mehr Steuereinnahmen, Nebenkostennachzahlungserhöhungen führen nicht zwingend zu mehr Nebenkostennachzahlungseinnahmen.
Wie groß der Effekt dann am Ende wird, wird sich eher am deutschen BIP als an der Menge der Gasersparnis zeigen.

Die Alternative zu z.B. 10h à 100€ brutto = 700€ netto mehr zu arbeiten um die Nebenkostennachzahlung zu zahlen könnte für einige mit spitzer Feder rechnende sein, ihren Lebensmittelpunkt wegen der hohen Nebenkosten für eine gewisse Zeit zu verlegen.

Auch das geht wieder völlig an der…

2 „Gefällt mir“

Ich kann da @ExMod nur zustimmen.
Wer seinen Lebensmittelpunkt temporär nach Spanien verlegen kann, ohne seine Wohnsitz in Deutschland aufgeben zu müssen, der hat sicherlich kein Problem mit steigenden Energiekosten - zumindest nicht existenzieller Art.
Ja sicher sind die Lebenshaltungskosten für sich genommen etwas geringer als in Deutschland, aber sie sind nicht so niedrig, dass man ohne bezahlten Job auskommt und auch in Spanien wächst kein Geld auf Bäumen.
Vergleichbar ist die These, als wenn einem das gute Fleisch beim Metzger zu teuer ist und man stattdessen jeden Abend ins Restaurant geht.

2 „Gefällt mir“

jetzt berichten auch Medien darüber: Hartz-IV-Anspruch wegen Nachforderung: Bei Gaspreis-Stress zum Jobcenter - taz.de

Hier ist ja ordentlich gefährliches Halbwissen am Start… ich arbeite im Jobcenter und versuche mal Licht ins Dunkel zu bringen. Also die Heizkosten können sowohl laufend, als auch bei einmaliger Nachzahlung im Folgejahr vom Jobcenter (also Arbeitslosengeld 2) übernommen werden. Für viele würde es sich also wahrscheinlich schon lohnen einen Antrag zu stellen, wenn die Abschläge im Herbst erhöht werden. Durch die aktuell vereinfachten Regelungen durch Corona, muss man sich auch keine Sorgen um das Vermögen oder die Wohnung machen. Aber man muss sich natürlich trotzdem mit der ganzen Bedarfsgemeinschaft also Mutter, Vater und Kinder unter 25 offenlegen.
Das kann man auch beantragen wenn man arbeitet. Es ist also nicht erforderlich, dass hier irgendwer kündig oder sich kündigen lässt. Das würde eure Situation zu 100% nur verschlechtern.

3 „Gefällt mir“