Die Frage nach der Gasumlage und den explodierenden Kosten für Strom beschäftigen alle Zeitungen, Podcasts und soziale Medien.
Man liest in verschiedenen Zeitungen die Befürchtung, dass in Alg-II-Haushalten ein kalter Winter bevorsteht und die Linke forderte ja auch ein Energiegeld von 1500 Euro je Haushalt.
Das ist aus meiner Sicht eine fehlerhafte Debatte, denn tatsächlich sind Empfänger von Leistungen nach dem SGB II abgesichert. Das ergibt sich aus dem #22 SGB II, wonach die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Soweit Leistungen also in der Vergangenheit gezahlt wurden, werden diese auch bei einer deutlichen Nachzahlung bzw Abschlagserhöhung weitergezahlt. Gestiegen ist hier ja der Stückpreis und nicht der Verbrauch. Die Angemessenheit wird im SGB II aber nach den verbrauchten kwH bzw Liter pro Person bemessen und nicht nach dem Abschlag.
Aus meiner Sicht sind hier mehr Kosten für den Staat zu erwarten, der Energiepreisschock hat aber keine Auswirkungen auf die Bedarfsgemeinschaften, welche in angemessen großen Wohnungen oder Häusern leben. Das ist bei den Auswirkungen der Inflation insgesamt natürlich etwas anderes.
Manchmal heißt es zudem, dass Geringverdienende oberhalb des Leistungsbezugs in Schieflage geraten könnten. Im SGB II wird jeder Monat individuell geprüft, d h. wenn Geringverdienende in dem Monat einen Antrag stellen, in dem ihn oder sie eine dicke Nachzahlung trifft und er/sie nicht über erhebliche Vermögenswerte verfügt, wird das Amt die Mehrkosten übernehmen müssen. Danach kann er/sie sich direkt wieder aus dem Bezug abmelden, so dass ihn/sie keine Vermittlung betrifft. Bzw. falls die Bedarfsgemeinschaft als „integriert, aber hilfebedürftig“ eingestuft werden würde, käme dies auch bei einem längeren Bezug wohl nicht zum Tragen.
Wer sich jetzt Sorgen macht, ob er/sie im Winter die Umlage oder die Nachzahlung stemnen kann, dem empfehle ich dringend, dann einen Antrag zu stellen, um besondere Härten zu vermeiden. Ohne extra Energiegeld oder eine Zahlung auch an gutsituierte Haushalte. Natürlich stellt ein Antrag für viele aufgrund der Bürokratie und der vielen Anforderungen und Nachweispflichten eine Hürde dar. Zur Vermeidung einer Existenznot, sollte hier aber immer der Gang zum Amt das kleinere Übel sein.