Familienrecht: Auch Väter haben Rechte LdN 378

Hallo zusammen,

das von vielen gefordete Update zum Beitrag über das Urteil des Verfassungsungsgericht zur Stärkung der Rechte leiblicher Väter findet sich an zweiter Stelle in Folge 378.

Ich finde es begrüßenswert, dass ihr bemerkt, dass es auch derzeit schon rechtliche Möglichkeiten für Väter gibt, unverständlich wie es beim ersten Beitrag nicht erwähnt wurde. Die Formulierung, die Rechte gelten aber „NUR wenn es dem Kindeswohl dient“ erschließt sich mir nicht, schließlich sollte genau DAS im Mittelpunkt stehen.
Das Narrativ der Mutter, die quasi automatisch bei einer Trennung versucht ,den Vater in den Rechten zu beschränken bleibt bestehen: NUR wenn es ein Rechtsänderung gäbe, „hätte die Mutter ein Interesse sich zu einigen“. Wo nehmt ihr das her?
In den Kommentaren wurde oft gefordert, eine Einordnung zur Häufigkeit dieses Falls zu geben. Der Beitrag: „Was ja durchaus vorkommen soll“. Reicht mir nicht!
Die Expertise durch Lucy Chebout ist meiner Meinung nach das beste an dem Update. Die Perspektive der queeren Familien wurde damit zumindest gehört.

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Ja klar, aber es ging an der Stelle in der Lage um das Umgangsrecht des Vaters. Natürlich ist es so, dass das nur besteht, wenn es im Interesse des Kindes ist.

Ich fand das Update auch etwas merkwürdig. Ein einer Stelle kam der Kommentar (ich weiß jetzt nicht mehr den genauen O-Ton) etwa „Wenn die Mutter aber nicht einlenkt, bleibt dem Vater nur der Gang zum Gericht übrig“.

Natürlich ist es in einem Rechtsstaat so, dass wenn zwei Parteien sich nicht auf anderem Wege einig werden, irgendwann nur noch der Gang zum Gericht bleibt. Ist mir jetzt auch nicht klar, was eine Gesetzesanpassung daran ändern sollte.

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Ich fand die Passage auch Unklar formuliert. Wenn ich es aber in meiner kurzen Recherche nach den ersten Artikeln zu diesem Urteil richtig verstehe, dann ist der Gang vor Gericht für Leute die nicht eingetragene Eltern sind wohl meist aussichtslos, da der Beweis, dass dieser Umgang dem Kindswohl dient (die Frage wird wohl ausdrücklich nicht andersherum gestellt) meist in der Praxis nicht gelingt und die Gerichte in der Regel für die Kernfamilie (also rechtliche Eltern) entscheidet.

Hallo,
danke für die Wiederaufnahme des Themas. Das Prinzip der Mehrelternschaft wird leider wieder einseitig betrachtet, weil erneut nicht abgewogen wird, was das für die Kinder z.B. im Streitfall hieße. Die Erfahrungen der Juristin bei der Interessenvertretung von Regenbogenfamilien werden monoperspektivisch eingebracht - in diesem Fall artikuliert sie nur Sorgen aus Sicht der Mutter-Mutter-Samenspender-Konstellation. Das war nicht der spezifische Kontext der letzten Folge und des wenig ausgewogen erscheindenen Positiv-Framings von Mehrelternschaft. Geschenkt.

Trotzdem weil mich das Thema umtreibt und es bereits deutlich mehr Regenbogenfamilienmodelle gibt, als Mutter-Mutter-Samenspender. Sämtliche juristische Öffnungen bzgl. Mehrelternschaft sollten sehr sorgfältig abgewogen werden. Das gilt auch für impulsives allzu positives Framing für diese Rechtsänderung im Podcast meiner Wahl. Gerade im Streitfall bringen diese Konstellationen einen enormen Rattenschwanz mit sich. Was dann womöglich die Kinder ausbaden, die zwischen mehreren Eltern hin und her wechseln und zwischen allen Stühlen sitzen. Stichwort: Wechselmodell zwischen Mehreltern? Erhebliche Mitspracherechte für drei oder vier Eltern? Umgangsrechte für diverse Eltern, Großeltern - ein Umgangs-Vollzeitjob für Kinder?

Familienstreitigkeiten nach Trennung oder Scheidung haben schon bei zwei Elternteilen extremes Eskalationspotenzial - ich beobachte das immer wieder. Die „Lösung“ aus Sicht der streitenden Eltern - und zunehmend auch der Familiengerichte - ist zunehmend das „Wechselmodell“, ein prima Kompromiss für Eltern. Für Kinder heißt dass allerdings jahrelanges Hin und Her-Wechseln zwischen zwei Wohnstätten - erste Studien befassen sich mit den Auswirkungen auf die Kinder. (im Gegensatz und Vergleich zum Nestmodell, die finanzielle Machbarkeit mal außen vor)

Nochmal zur Reflektion die diversen Modelle, die bedacht werden müssten und sehr viele Teilprobleme aufwerfen würden, wenn man die Mehrelternschaft möglich macht (auch bzgl. Rechtsfrieden bei bereits bestehenden Familien):

  • Mutter-Mutter-Samenspender
  • Mutter-Samenspender (Solomamas)
  • Vater-Vater-Leihmutter (zusätzlich Rechts- bzw. Ethikproblematik bzgl. Leihmutterschaft)
  • Co-Elternschaften (1zu1, 1zu2, 2zu2 und dazwischen diverse Modelle mit nur anteiliger Elternschaft usw)
  • Transkonstellationen
  • Mutter-Vater-Samenspender
  • Mutter-Vater-Leihmutter/Eizellspenderin u.V.m.
  • Mutter-Eizellspenderin

Selbstverständlich sollte auch nicht außer acht gelassen werden, dass die rasant betriebene Reproduktionsforschung bereits daran forscht, dass zB auch zwei Männer biologische Väter eines Kindes werden können. Stichwort künstliche Eizellen, Samen usw. (Siehe: In-vitro-Gametogenese) Die Potenziale mit solcherart „Fortschritten“ Geld zu machen sind enorm und damit steigt bekanntlich auch das Forschungsinteresse.

Viele Grüße
Marie

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Erstmal danke für deinen Beitrag. Bis zum letzten Absatz bin ich deiner Meinung.
Ich kann auch nachvollziehen, dass man Reproduktionsmedizin generell und die Forschung an der Generierung von Keimzellen aus anderen Körperzellen erstmal befremdlich findet. Allerdings sehe ich diese Forschung tatsächlich als einen enormen Fortschritt - ganz ohne Gänsefüßchen - weil ich weiß, was für ein fürchterliches Leid Unfruchtbarkeit sein kann.

Männer die keine Spermien produzieren, Frauen, die nach einer Chemo oder nach vorzeitigen Wechseljahren keine Eizellen mehr oder einfach keine gesunden Eizellen produzieren können - ich hoffe, dass künftige Generationen hier bessere Optionen vorfinden werden, als das, was aktuell möglich ist.

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Hallo Tinifee,
ich verstehe deine Erfahrungen und kann mir das Leid eines unerfüllten Kinderwunsches sicherlich nur ansatzweise vorstellen (zumal individuelle Vorstellungen auch gesellschaftlich geprägt und verstärkt werden - wir wissen, das der Druck Kinder zu gebären auf Frauen mit dem Alter zunimmt), aber ich komme bei allem Mitfühlen (gerade als Mutter) nicht umhin, die Auswirkungen von Gentechnik kritisch betrachten zu müssen. Ich denke, hierfür braucht es eine gesellschaftliche Debatte. Eine Debatte die Raum für individuelle Bedürfnisse, aber eben auch gesellschaftliche und ethische lässt. Der Stein des Anstoßes dabei wird immer die elementare Frage sein, ob es ein Recht auf ein Kind gibt? Und wie weit eine Gesellschaft das fördern möchte in Bezug auf die Wahl der Mittel. Aus meiner Sicht gibt es dabei sehr viele ethisch schwierige Fragestellungen, die letztlich über das Thema eines einzelnen Kinderwunsches deutlich hinaus gehen und nicht ausschließlich in diesem Kontext betrachtet werden können. Ich werfe nur einen kleinen Teil beispielhaft auf und beziehe mich dabei auf etliche Gedanken aus Jamie Metzels Buch „Der designte Mensch“: *

  1. Ungleichheit und soziale Spaltung: Wenn die Möglichkeit besteht, das menschliche Genom zu verändern, könnten wohlhabende Menschen und Länder Zugang zu diesen Technologien haben, während ärmere Bevölkerungsgruppen oder Länder davon ausgeschlossen werden. Dies könnte zu einer weiteren sozialen Ungleichheit führen.
  2. Designer-Babys und Selektion: Die Idee, “Designer-Babys” zu erschaffen, wirft ethische Fragen auf. Wenn Eltern die Möglichkeit haben, bestimmte Merkmale ihrer Kinder auszuwählen, könnte dies zu einer Art genetischem Klassenkampf führen. Außerdem stellt sich die Frage, ob es moralisch vertretbar ist, Embryonen nach gewünschten Eigenschaften auszuwählen.
  3. Gesundheit und Risiken: Obwohl die Genommodifikation potenziell viele gesundheitliche Vorteile bieten kann, sind auch Risiken und unbekannte Nebenwirkungen damit verbunden. Es ist wichtig, die langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit zu berücksichtigen.
  4. Identität und Menschsein: Die Veränderung des menschlichen Genoms könnte die Vorstellung von Identität und Menschsein beeinflussen. Wenn wir unsere eigenen Gene aktiv gestalten können, stellt sich die Frage, was es bedeutet, ein Mensch zu sein.
  5. Verantwortung und Kontrolle: Wer trägt die Verantwortung für die genetischen Veränderungen? Wie können wir sicherstellen, dass diese Technologien verantwortungsbewusst eingesetzt werden? Die Kontrolle über das menschliche Genom ist eine komplexe Angelegenheit.

Es ist wichtig sich bewusst zu machen, dass die Genommodifikation nicht nur technische Fragen aufwirft, sondern auch tiefgreifende ethische und gesellschaftliche Implikationen hat. Diese Aspekte sollten aus meiner Sicht sorgfältig diskutiert und berücksichtigen werden, wenn wir über die Zukunft der Gentechnik resp. Reproduktionsmedizin sprechen.

Viele Grüße
Marie

DANKE noch mal, dass ihr das Thema der Elternrechte so aufgegriffen habt und vor allem die konfliktfördernde Wirkung von Machtungleichheit betont habt. Das erscheint mir ein Schlüssel zur Lösung vieler Probleme.

Ein Aspekt in der ganzen Familienrechtsentwicklung finde ich aber extrem bedenklich. Fast alle Verbesserungen zu einer ausgeglicheneren Machtverteilung zwischen Vätern und Müttern und einer familienrechtlichen Gleichstellung, wie es ja auch hier vorliegt, wurden in den letzten Jahren von Gerichtsurteilen in der EU oder Deutschland angeschoben - nicht durch politische Diskurse und Entscheidungen von Parlamenten.
Politik möchte hier anscheinend oft keine Verbesserung/Veränderungen angehen, sondern handelt sehr oft erst nach Druck durch Gerichte. Das ist nicht gut für unsere politische Kultur.
Eine größere Partei, die ernsthaft und glaubwürdig für Fairness und Gleichberechtigung aller Beteiligten in Familien und Geschlechterdebatten, z.B. für die Rechte und Bedürfnisse von Müttern UND Vätern UND Kindern, eintritt, sucht man in Deutschland m.E. bislang vergebens.

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Wir entfernen uns zwar ziemlich vom ursprünglichen Thema der Väterrechte, aber auf deinen letzten Post möchte ich dennoch gerne noch antworten.

Ich kenne die Bedenken bez. der Designerbaby-Problematik gut. Dieses Argument wird auch vorgebracht, wenn es um die radikale Begrenzung von Prä-implantationstests geht, um Gendefekte (idR solche, die unweigerlich zu Fehlgeburten führen) geht. In Deutschland ist es praktisch nahezu unmöglich, Zugang zu diesen Tests zu bekommen.

Was hierbei gerne vergessen wird: Es gibt für so etwasfunktionierende Modelle.
Lässt man einen NIPT in SSW Woche 10 dufchführen, so sieht der auswertende Arzt das Geschlecht des Embryos. Will man das Geschlecht aber neben der Wahrscheinlichkeit auf chromosomale Unregelmäßigkeiten erfahren möchte, muss man bis nach SSW 12 auf das Ergebnis warten, um geschlechtsbegründete Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern.

Nebenbei geht es bei der In-vitro-Gametogenese erstmal überhaupt nicht um eine Veränderung des Erbguts, sondern lediglich darum, Menschen, die aus welchen Gründen auch immer keine fertigen Keimzellen produzieren, trotzdem die Fortpflanzung zu ermöglichen.
Mißbrauchspotential darüber hinaus lässt sich regulieren.

Das Bild, dass Reproduktionsmedizin etwas ist, was man sich als Lifestyle-Produkt leistet, ist meiner Erfahrung so weit von der Wahrheit entfernt wie nur irgendwie möglich.

Diese Behandlungen sind eine Hölle, der man sich unterzieht, weil der Körper ganz grundlegende Funktionen aus medizinischen Gründen nicht ausführen kann. Von daher hat Zugang zu Behandlungen für mich erstmal nichts mit „Recht auf ein Kind“, sondern ganz schlicht mit Gesundheitsversorgung zu tun.

Niemand sagt zu einem Menschen, der eine andere körperliche Behinderung hat, die sie in ihrer Lebensgestaltung und mentalen Gesundheit massiv und dauerhaft negativ beeinflusst, aber medizinisch behandelbar wäre: Sorry, es gibt kein Recht auf einen funktionierenden Körper.

Aus dem jetzigen Familienrecht ergeben sich viele Fragen: warum wandert jemand der ein Kind in die Welt setzt und nicht wenigstens für dessen Unterhalt aufkommt nicht in den Knast? Oder muss den ‚job‘ wechseln um unterhalt zahlen zu können, wenn seine Selbstständigkeitnur dauerhaft nur einen Gewinn von 800Euro abwirft, den der Selbständig für sich behalten darf und die Kinder leer ausgehen? Oder warum wird ein Nichtkümmerer nicht für Beförderungen gesperrt? Warum hat ein selbständiger Vater die Möglichkeit sein Gehalt so klein zu rechnen, dass er keinen Unterhalt bezahlen muss? Und stattdessen der deutsche Staat bezahlt? Warum beklagt man sich in Deutschland über die gravierend große Kinderarmut, die hoch mit dem Alleinerziehendenstatus der Mutter korreliert? Warum müssen wir jedes Jahr rund 1Mrd.Euro Unterhaltsvorschuss für zahlungsunwillige Vöter bezahlen? Warum finanzieren andererseits alleinerziehende arbeitende Mütter (und das tun sie zu einem sehr viel höheren Prozentsatz als Mütter in Ehen) das Ehegattensplitting für Herrn Lindner, der die Kindergrundsicherung ablehnt? Warum wird z.B. eine Beförderung nicht an die Verantwortungsübernahme ggü. Den eigenen Kindern gekoppelt?
Und warum gibt es keine bessere Unterhaltsregelung? Warum muss man entweder 100% Unterhalt zahlen oder gar keinen? Selbst, man sich z.B. 40% der Zeit um sein Kind kümmert und zahlt, muss man 100% Unterhalt zahlen.)

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Hallo,
also ich komme nicht umhin Ulf und Ralf bei diesem Thema das Aufbauschen eines extremen Sonderfalls unterstellen zu müssen. Ihre Berichterstattung ist etwas parteiisch und trifft nicht ganz den Kern des Problems.
Ich arbeite u.a. mit getrennt lebenden Eltern und das Thema löst bei allen, die elterliche Gefühle kennen, sehr starke Emotionen und damit einhergehend oft Positionierungen aus, die ich als nicht hilfreich empfinde. Schon der Begriff ‚Vater‘ oder ‚Mutter‘ tut dies. Darum muss hier sehr differenziert erstmal eine Definition vorgenommen werden.
Was heißt es denn ‚Vater‘ oder ‚Mutter‘ zu sein? Ganz wichtig ist auch der Unterschied zwischen Umgangs- und Sorgerecht. Der Laie versteht unter Vatersein, dass er sich kümmert und seine Kinder sieht. Das sind rechtlich aber zwei paar Schuhe und Unterhalt ein drittes. Die Betreuung eines Kindes findet finanziell null komma null Berücksichtigung. Und alles wird einzeln vor deutschen Gerichten verhandelt. Hängt im Alltag aber stark zusammen.

Daneben ist wichtig das Thema in einen größeren Kontext einzubetten, soll heißen, dass das deutsche Familienrecht so veraltet ist, dass es der Lebensrealität nicht mehr gerecht wird.
Um nur einige nicht geregelte Aspekte zu nennen: das paritätische Erziehungsmodell ist nicht geregelt und Kinder, die darin leben, finanziell benachteiligt.
Gleichzeitig muss Unterhalt nur entweder zu 0% oder 100% bezahlt werden, auch wenn sich die Betreuungszeit z.B. 40 zu 60 aufschlüsselt und der 40% Betreuende auch 40% zahlt? Das ist extrem ungerecht.

Das sind viel gravierendere und immer mehr Menschen betreffendere Konfliktherde als die besprochene Sonderfallregelung.

Dass eine Mutter nach der Trennung ihren neuen Mann als Vater eintragen lässt ist doch eher die Ausnahme (das muss der neue Partner ja auch wollen, inklusive der Unterhaltspflicht)

All diese rechtlichen Merkwürdigkeiten und von veralteten patriarchalen Familienbildern geprägten (Nicht-)Regelungen führen in der Praxis zu verheerenden Konflikten, an denen bisher nur Anwälte profitieren. Kinder, Eltern und der deutsche Staat verlieren.

Ich stimme Ralf und Ulf zwar zu, dass der besprochene Aspekt geändert gehört, aber das ist nicht das Problem und es führt leider auch nicht dazu, dass Väter sich mehr kümmern, die dies nicht möchten. Hier hat das Kind, z.B. null Handhabe sein Recht durchzusetzen. Auch gibt es kaum Benachteiligungen oder Auflagen für Eltern, die sich nicht kümmern.

Insgesamt benötigen wir eine umfassendere Reform des Sozial- und Familienrechts, welche Kinder und Menschen, die für diese Verantwortung und Fürsorge übernehmen, ins Zentrum rückt und diese unterstützt. Und welche Einigung und Frieden fördert und nicht Eskalation und Gerichtsprozesse vor dem Familiengericht. Das derzeitige Familienrecht unterstützt eine Verschwendung von Steuergeldern und die finanzielle Benachteiligung von Kindern getrennt lebender Eltern, insbesondere von Eltern, die sich einigen.

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Liebe Tinifee, ich sehe mit Skepsis und Sorge auf die gesellschaftlichen und ethischen Herausforderungen, die die Fortschritte in der Humangenetik mit sich bringen könnten. Angesichts der technischen Möglichkeiten frage ich mich, welcher gesellschaftliche Weg hier angemessen ist. Eine ausgewogene Debatte über alle komplexen Aspekte könnte ein gutes Instrument sein, um eine wertebasierte Regelung zu finden - es gibt kein klares ‘richtig’ oder ‘falsch’.

Regulierungen sind kein absoluter Garant für die Verhinderung unerwünschten Verhaltens. Obwohl Leihmutterschaft in Deutschland aus nachvollziehbaren Gründen nicht erlaubt ist, findet sie dennoch statt. Dein Nebensatz zur Regulierung berücksichtigt möglicherweise nicht alle Limitierungen und Realitäten.

Zu deinem Hauptargument: du ordnest die eingeschränkte Fortpflanzungsfähigkeit als eine Art Behinderung ein und leitest daraufhin einen Versorgungs- bzw. Behandlungsanspruch ab. Das ist interessant. Es ist wichtig zu beachten, dass ‘Behinderung’ ein breit gefasster Begriff ist, der verschiedene körperliche, geistige und emotionale Zustände umfasst, die unterschiedlich „behindert“ in den Alltag der Personen hereinwirken. Die Unfähigkeit, Kinder zu bekommen, ist aus meiner Sicht nicht dasselbe wie andere körperliche Behinderungen wie Mobilitätseinschränkungen oder Sehbehinderungen. Es gibt einen Unterschied zwischen Beeinträchtigungen der Grundfunktionen des Körpers, die sich direkt auf die Lebensqualität und Fähigkeiten auswirken, und der Fortpflanzungsfähigkeit. Während die Grundfunktionen essentiell sind, kann die Fortpflanzungsfähigkeit als eine Option betrachtet werden, die nicht unbedingt zur Grundfunktion gehört. Letztlich handelt es sich hierbei aber vor allem um eine gesellschaftliche Verhandlungssache, die mit Ressourcenallokation in der Gesundheitsversorgung verbunden ist.

Ich habe als Studentin als Behindertenassistentin gearbeitet und weiß wie unterschiedlich gut die Zugänge zu einer lindernden State-of-the-Art-Gesundheitsversorgung waren. Die Qualität der allgemeinen Gesundheitsversorgung richtet sich ja eben nicht nur danach, was die besten und wirkungsvollsten bzw. modernsten Techniken/ Materialien wären.

Übrigens eine IVF oder ICSI (mit Samenspende) wird z.B. bei alleinstehenden Frauen mehrheitlich nicht durch die Krankenkasse übernommen - die Behandelbarkeit und der Wunsch nach Fortpflanzung fungieren also bisher nicht als Grundsatzargumente. Was wäre zukünftig mit zwei Männern, die ein Kind mit künstlicher Eizelle zeugen (lassen) wollen - zählt das auch in die Gesundheitsversorgung, die von der Gemeinschaft gezahlt werden soll?

Ein weites Feld - ich hoffe, ich konnte meine Perspektive etwas erklärlicher machen.
Viele Grüße
Marie

Liebe Lage,

ich bin selbst Vater und höre euren Podcast unfassbar gerne, aber leider verkennt ihr mit eurem Beitrag zu den Vaterrechten die Problematik vieler Mütter, die dazu gezwungen werden gewalttätigen Vätern den Zugang zum Kind zu ermöglichen. Dadurch werden Frauen immer wieder retraumatisiert. Gewähren sie den Zugang nicht, wird ihnen das Sorgerecht aberkannt. Man kann diese beiden Problemlagen nicht getrennt betrachten. Solange Jugendämter und Familiengerichte in der Praxis so entscheiden, darf nicht noch mehr Vätern die Möglichkeit eröffnet werden Frauen über die Kinder zum Kontakt zu zwingen. Ihr habt hier leider einen riesigen blinden Fleck und betrachtet das Problem zu sehr durch die liebenden, progressiven Vater Brille. Ich empfehle diesen Beitrag. Wie Familiengerichte den Schutz von Frauen aushebeln - „Ihre Angst spielt hier keine Rolle“

Meine Freundin arbeitet im Frauenhaus und erlebt das so immer wieder. Ich habe als Kind unter einem gewaltigen Vater gelitten, diesen Männern sollten nicht noch mehr Rechte eingeräumt werden. Solange das Wort Kindeswohl eine leere Worthülse ist und ausgelegt werden kann wie man will sowie jetzt noch mehr Frauen auch in Trennung ihren gewalttätigen Expartnern ausgeliefert werden, ist diese Stärkung der Vaterrechte nicht progressiv.

Ich frage mich, ob ihr das auf dem Schirm habt?

Viele Grüße
Axel

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Was du ansprichst ist eher eine tatsächliche als eine rechtliche Schwierigkeit.

Rechtlich ist klar, dass einem gewalttätigen Vater das Sorgerecht entzogen werden kann (und i.d.R. auch wird!) und auch Zugangsrechte verweigert werden können (und i.d.R. auch werden).

Auf der tatsächlichen Ebene haben wir aber natürlich das Problem des Nachweises - ein ehemaliger Mitbewohner, den ich als den harmlosesten Menschen der Welt beschreiben würde, hat z.B. das Problem, dass seine Ex, mit der er ein Kind hat, ihm nun vorwirft, dass er gewalttätig sei. Ich persönlich kann das nicht glauben (ich habe zwei Jahre mit ihm zusammen gelebt…), aber natürlich kann ich auch falsch liegen, emotionale Ausnahmezustände mögen das Schlimmste in einem Menschen zu Tage fördern. Aber Fakt dürfte auch sein, dass Frauen auch wissen, wie stark das Argument der „Gewalttätigkeit“ in einem Sorgerechtsstreit ist und dann schnell aus einem „ist einmal laut geworden“ eine Gewaltneigung konstruiert wird (oder gar offen gelogen wird).

Jugendämter und Gerichte können daher nicht immer einfach der Mutter glauben, wenn sie behauptet, der Vater sei gewalttätig. In solchen Fällen unterhalten sich die Richter oft ausführlich mit den Kindern (oder lassen Gutachten anfertigen) und versuchen, einzuschätzen, wie das Verhältnis zwischen Kind und Vater ist. Wie das von dir verlinkte Beispiel schon zeigt: Es kommt dann letztlich darauf an, was das Gericht glaubt. Das ist natürlich extrem doof, wenn das Gericht falsch liegt, aber was sind die Alternativen?!? Man kann weder immer der Mutter, noch immer dem Vater einfach Recht geben - aber grundsätzlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung, also eine Unterstellung der Gewalttätigkeit muss schon irgendwie glaubhaft gemacht werden.

Bei einer behaupteten Gewaltneigung des Vaters würde das Jugendamt i.d.R. begleitete Vater-Kind-Termine vorschlagen, bei denen ein Vertreter des Jugendamtes das Verhältnis zwischen Vater und Kind beobachten. Wenn das aber auch unauffällig ist muss man eben irgendwann zur Normalität übergehen.

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Wieso werden DIESEN VÄTERN noch mehr Rechte eingeräumt?

Ich nehme an, der überwiegende Teil von DIESEN Vätern hat ohnehin eine anerkannte Vaterschaft. Für die ändert sich also erstmal gar nichts.

Ich kann mit vorstellen, dass die Fälle die man im Frauenhaus mitbekommt auch das schlimmste ist was man so erleben kann.

Aber dennoch gibt es zwei Fragen für die vom Urteil betroffenen Fälle:

  1. wären die ohne ein Recht auf anerkannte Vaterschaft weniger gewalttätig.
  2. ist die Abwägung, dass man zur „Bestrafung“ gewalttätiger Väter auch solchen Vätern Rechte wegnimmt die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen hinnehmbar?

Und bei diesen Fragen hört es bei Bejahung der zweiten Frage ja nicht auf. Da viele gewalttätige Väter ja als Vater anerkannt sind müsste man die Rechte der Väter dann allgemein beschneiden wenn man diese Argumentation auch auf die anderen Fälle anwenden würde.

Sollte also in der Folge allen Vätern ein Umgangsrecht nur zugestanden werden wenn die Frau dem ausdrücklich zustimmt?

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(2) Das alles hängt auch mit der fragwürdigen Definition des Begriffes Kindeswohl ab. Dies wird in erster Linie am Zugang zu beiden Elternteilen definiert, was angesichts solcher Fälle viel zu kurz greift.

Seit Jahren machen Männerrechtler hier heftig Lobbyarbeit, und ich kann die Story dahinter (leider) verstehen. Die armen Väter, die sich ja einbringen, und die böse Mutter nimmt ihnen das Kind weg, weil sie es kann. Die Realität sieht anders aus, und Studien dazu, wie oft dieser Fall wirklich vorkommt, dass eine Frau so etwas aus niederer Absicht macht, fehlen dann. Dann wird meistens nur theoretisch argumentiert. Das fand ich auch an der Folge der Lage der Nation zu diesem Thema sehr schade. Es würde mich sehr freuen, wenn ihr noch einmal über dieses Thema reflektiert.

Denn es ist leider so, dass so, wie ich dieses Gesetz verstehe, dem biologischen Vater jetzt ähnliche Rechte eingeräumt werden, als hätte er das Sorgerecht anerkannt. Das öffnet gefährlichen Männern Tür und Tor, noch mehr Einfluss auf Frauen auszuüben, und das in einer gesellschaftlichen Lage, in der Frauenhäuser überfüllt sind, Frauen dort abgelehnt werden, in kleinen Zimmern mit mehreren Kindern hausen und so immer wieder gefährlichen Männern in die Arme getrieben werden.

Hier ist auch noch ein Artikel vom ZDF zu dem Thema, mit einem guten Überblick, falls man den Beitrag oben nicht hören möchte, weil er zu lang ist oder aus welchen Gründen auch immer.

Lieber Daniel, mich würden noch deine Quellen interessieren. Denn vieles davon ist nach dem, was ich dazu gelesen habe, einfach nicht so.

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(1)Es ist leider so, dass es Fälle gibt, in denen Kinder den Umgang mit dem Vater verweigern, und trotzdem werden die Mütter vom Jugendamt dazu gedrängt, einen Umgang mit dem Vater zu ermöglichen, da ihnen das sonst nachteilig ausgelegt werden kann.

Und hier handelt es sich auch um Fälle von häuslicher Gewalt, wie schon in meinem letzten Link, wo intensiv über das Problem gesprochen wird. Oft erleben hier Mütter eine Täter-Opfer-Umkehr. In die gleiche Richtung geht auch die Annahme, dass Frauen ja einfach erfinden würden, dass der Mann gewalttätig war und nur aus Rache dem Vater die Kinder wegnehmen möchten. Mich erinnert das sehr an den Diskurs um das Thema Vergewaltigung. Die meisten Fälle werden ja eh nicht angezeigt, daher kann ich dieser Logik noch weniger folgen.

Im Übrigen könnte mit dem neuen Gesetz auch eine sexuelle Straftat zu einer Schwangerschaft führen, und der biologische Vater hätte dann trotzdem das Sorgerecht/Umgangsrecht, what? Die Mutter müsste das in die Wege leiten, ansonsten droht der Entzug des Sorgerechts. Frauen wird dann Sorgerecht wegen Bindungsintoleranz entzogen. Von Jurist*innen erhalten sie dann die Empfehlung, sich lieber mit dem gewalttätigen Vater (egal ob gegenüber der Mutter, dem Kind oder beiden) sich weiterhin zu treffen, da sie sonst die Kinder gar nicht mehr sehen dürfen.

Es gibt eine Studie zum Thema Umgangsrecht. In dieser werden über 1.000 familiengerichtliche Fälle untersucht, die solche fragwürdigen Praktiken zeigen. Darüber hinaus zeigt die Studie auch, dass pädophile Neigungen des Vaters oder der begründete Verdacht eines sexuellen Missbrauchs nicht zum Ausschluss des Umgangsrechts führen. Man kann also mitnichten behaupten, dass in der Regel gewalttätigen Vätern das Sorgerecht oder Umgangsrechts entzogen wird. In der Praxis wird häufig daran festgehalten, dass der Umgang mit beiden Eltern das höchste Gut ist.

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Welches Gesetz? Es gibt erstens noch kein neues Gesetz sondern nur ein Urteil des BVerG sowie ein Eckpunktepapier des Ministeriums und zweitens habe ich da nirgends davon gelesen, dass sich an der Unterscheidung Umgangs- und Sorgerecht etwas ändern soll.

Das mit dem Sorgerecht ist einfach eine falsche Behauptung und das Feststellen der Vaterschaft durch ein Gericht ist auch heute schon möglich. Eine Änderung gibt es nur für den Sonderfall, dass die Mutter in der Zwischenzeit einen anderen Mann als Vater eintragen lässt.

Du hast recht, dass die Gerichte zu häufig Elternrechte über das Wohl des Partners oder Kindes stellen, da ließt man ja auch immer wieder von Fällen wo Gewalt sogar durch Gerichte Verurteilt wurde. Das ist aber doch auch ein Problem welches man beheben kann und natürlich auch muss. Dazu muss man nicht Müttern die Entscheidung überlassen wie die Situation auszusehen hat, was ja dann zur Situation führten würde, dass der Vater sobald die Mutter der problematische Elternteil wäre gar keine Handhabe mehr hätte.

Ich gebe ja absolut Recht, dass es auch was den Umgang von gewalttätigen Vätern angeht Probleme gibt die angegangen werden müssen, aber ich finde es ein sehr problematisches Rechtsverständnis wenn man sagt, dass weil es gewalttätige Väter gibt, sollten alle Väter keine Rechte bekommen und vom Wohlwollen der Mutter abhängig sein. Es klingt hier gerade so als seien 99% der Väter gewalttätig und nur 1% wäre dann halt ein Kollateralschaden.

Wenn man natürlich aus der „Bubble“ Frauenhaus kommt, dann hat man ja auch ein ganz anderes Bild weil einem dort sicherlich nur die Fälle unterkommen wo die Frau wirklich hilfloses Opfer ist. Die Fälle wo die Frau das Problem ist oder sich beide nicht mit Ruhm bekleckern (auch ohne Gewalt), lernt man dort dann kaum kennen.

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Aber wenn wir jetzt schon auch das Thema Väter mit anerkannter Vaterschaft mitdiskutieren, dann muss man ja sagen, dass selbst dort wo die Trennung eigentlich auf Augenhöhe stattfand oft das Thema sehr schwierig ist und das Wohl der Kinder nicht immer im Mittelpunkt steht und das betrifft oft beide Seiten.
Dass eine Unzumutbarkeit nicht das Problem ist sieht man dann daran, dass es dann doch wieder kein Problem ist den Ex-Partner zu bitten an einem Tag die Kinder zu nehmen, wenn man da selbst etwas vorhat. Das beobachte ich auch bei ehemaligen Paaren im Umfeld bei denen man auch weiterhin beiden wohlgesonnen ist. In einem Fall z.B. lief 50/50 Wechselmodell ganz mies an, weil sich beide gegenseitig Problemchen machten, seit die Übergaben im Kindergarten oder über die Großeltern stattfinden ist alles kein Problem mehr. Wechselmodell ist in diesem Fall auch vom Kind ausdrücklich gewünscht.
Ich möchte aber nicht wissen wie so ein Fall ausgehen würde, wenn man sagt aus Gründen des Frauenschutzes ist der Anteil und die Art die der Vater Umgang bekommt (in diesem Fall ist Sorgerecht geteilt) ausschließlich von der Mutter bestimmt werden sollte.

Und wenn ich mir das Umfeld ansehe, also auch solche Fälle die als Trennungskinder schon erwachsen sind, dann sind Fälle wo die Kinder unter psychischer Gewalt einer Mutter litten durchaus auch gar nicht so selten. Obwohl ich am Land mit eher wenig Freunden mit getrennten Eltern aufgewachsen bin kenne ich einige Fälle wo Leute die bei der Mutter aufgewachsen sind als Erwachsene mehr Kontakt zum Vater haben und den Kontakt zur Mutter entweder abgebrochen haben oder stark eingeschränkt. Grund zum Teil auch, dass man festgestellt hatte, dass der Kontakt zum Vater durch die Mutter gegen den Willen des Kindes jahrelang verwehrt oder minimiert wurde.
Natürlich kenne ich auch Väter die Termine nicht wahrgenommen haben, keinen Unterhalt gezahlt haben etc., ich möchte also keineswegs sagen Mütter wären generell schlecht und Väter gut.

Das Framing Mutter=Opfer und Vater=Täter mit der Forderung alle Gesetzte so zu Gestalten die Mutter vor dem Vater zu schützen und dabei den Vater automatisch als potentiellen Täter zu sehen und die Mutter als jemanden der alles aus einem guten Grund macht, halte ich aber für a) grundlegend Falsch und b) in einem Rechtsstaat unzumutbar.

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Das ist natürlich nicht mein Rechtsverständnis und da waren jetzt doch einige Strohmänner drin. Daher nochmal meine Punkte in Kürze.

Welches politisches Problem wird durch dieses mögliche Gesetz, welches den Beschluss folgt gelöst? Ist das ein wirkliches Problem? Das wurde auch in der Lage nicht ausgiebig erörtert. Es bleibt meines Erachtens ein theoretisches Problem.

Zudem ist es kein Problem für alle Männer. Es geht um den Fall, dass der biologische Vater nicht das Sorgerecht hat. Das hat ein verheirateter Vater automatisch. In meinem Umfeld ist das anerkannte Sorgerecht bei unverheirateten auch die Regel. Das Problem für unverheiratete, die es vercheckt haben lässt sich auch über eine Informationskampagne lösen. Die möglichen Folgen für Kinder und Frauen sind im Vergleich aber verheerend, wie meine Beispiele zeigen.

Weil so gewalttätigen Männern noch leichterer Zugriff auf Frauen und Kinder ermöglicht wird.

Vielleicht sollte man das Drohszenario aber nutzen, um die Konsequenzen eines solchen Gesetzes mal zu Ende zu denken und zu erörtern. Darauf wollte ich die Lage aufmerksam machen. Meines Erachtens ist dieser Beschluss in solchen realen Gegebenheiten nur auf theoretischer Ebene progressiv.

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