Da steht „grundsätzlich“ und damit ist höchstwahrscheinlich gemeint, dass die weiteren rechtlichen Möglichkeiten die Rechte die mit einer Vaterschaft einhergehen einzuschränken von diesem Urteil unberührt bleiben.
Denn das Wort „grundsätzlich“ lässt sich nicht nur mit „ohne Ausnahme“ umschreiben, sondern auch, und so dürfte es in einem Text im Kontext Recht zu lesen sein auch mit „im Prinzip, mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen“
Und Ausnahmen wären hier genau die von dir angesprochenen Fälle. Und dann ist natürlich der Ball bei den Familiengerichten. Und da gebe ich dir Recht, wenn du kritisierst, dass es dort Urteile gibt, die einfach nicht in die Zeit passen.
Was ich erstmal grundsätzlich nicht problematisch finde. Ich finde ja, man sollte das Thema biologische und soziale Vaterschaft besser trennen. Wenn es darum geht, dass einmal Beischlaf zu einem Kind führt, es aber sonst keinerlei Verbindung gibt, dann bin ich auch nicht dafür, dass sich aus der reinen biologischen Vaterschaft besondere Rechte ergeben, aber nur, wenn dann auch gleichzeitig abgeschafft wird, dass sich daraus automatisch Pflichten (Unterhalt) abgeleitet werden können.
Wenn man annimmt, dass der Fall, dass eine Frau nicht den biologischen Vater als Vater anerkennen lässt sondern einen anderen Mann, eine absolute Ausnahme ist, dürfte das aber doch in der Masse gesehen kaum relevant sein. (Edit: Wahrscheinlich gar nicht so die Ausnahme wenn man Kuckuckskinder mitzählt, daher meine ich natürlich schon Fälle wie den, der zum Urteil geführt hat)
Genau deshalb bin ich ja dafür, dass dieses Thema politisch aber auch in der Lage umfassender Behandelt wird. In einer früheren Folge wurde im Kontext Tötungsdelikte ja angesprochen, dass die Istanbuler Konvention in Deutschland unzureichend umgesetzt wird. Ich fand es damals schade, dass man Gewaltschutz so explizit im Kontext Tötungsdelikte behandelt hat, obwohl das Feld Gewalt in Beziehungen so viel breiter ist.