Das hat das Gericht deutlich gesagt. Und nur weil es deiner Meinung nach wenige Fälle sind macht es das Unrecht doch nicht richtiger. Diese Auffassung von Rechtsstaatlichkeit ist schon sehr verstörend. Nur weil ein Unrecht nicht direkt Millionen betrifft wird es doch nicht irrelevant. Und nur weil ein Unrecht Frauen bevorzugt ist es doch nichts Gutes?

Du ziehst vor allem anekdotische Evidenz heran, was mir für dich auch ehrlich Leid tut. Ich hatte zum Beispiel eine Mutter, die mir psychisch zugesetzt hat und mich schließlich nach ihrem Tod bis zum Selbstmordversuch gebracht hat. Trotzdem sind nicht alle Mütter so. Und auch nicht alle Väter sind böse Gewalttäter. Es gibt aber schlechte Mütter und Väter und gegen beide muss etwas getan werden.

Ich finde es sehr bedenklich wie oft hier alle Männer unter Generalverdacht gestellt werden. So braucht man erst gar keine Diskussion anzufangen.

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Das Problem, dass die Mutter einfach einen anderen Vater anerkennen kann um die Tür zu zu machen.

Für den Betroffenen sicherlich.

Nein!
Es geht um den Fall, dass der biologische Vater nicht als Vater anerkannt ist. Das Thema Sorgerecht ist davon komplett unberührt.

Wieso das? Für alle deren Vaterschaft anerkannt ist oder wo kein Vater anerkannt ist ändert sich rein gar nichts.

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Also laut dem Bundesverfassungsgericht müssen leibliche Eltern, die das Kind gezeugt haben die Möglichkeit bekommen Elternverantwortung zu bekommen. Vaterschaft wird rechtlich neu geregelt

Das klingt toll. Aber es bietet eben auch gewaltigen Vätern die Möglichkeit Frauen zum weiteren Kontakt zu zwingen. Das wird in der Praxis gemacht. In meinem vom ZDF verlinkten Artikel wird dazu auch eine Studie angeführt, die diese Praktiken aufzeigt. Dir muss also nicht leid tun, dass ich nur auf Basis anekdotischer Evidenz argumentiere, weil ich das nicht tue.

Das Urteil beruht nach meinem Verständnis aber auf dem Fall des Klägers. Der Fall ist ohne Frage ungerecht. Aber wie groß ist dieses Problem im Vergleich zu dem von mir aufgezeigten? Gibt es Studien darüber, dass Mütter irgendwelche anderen Männer als gesetzlichen Vater eintragen lassen, um dem biologischen Vater eins auszuwischen? So wurde es ja etwas überspitzt auch in der Lage argumentiert.

Nun sage ich einfach, dass der Beschluss die Lage für Frauen in Gewaltbeziehungen verschlimmern könnte. Denn jetzt darf sie nicht mehr nur einem solchen Mann nicht geheiratet haben, die Vaterschaft anerkannt haben, sondern es reicht ein einmaliger gemeinsamer Geschlechtsverkehr, damit du als Frau auf immer an so einen Typen gebunden bist. Das könnte auch durch eine sexuelle Straftat passieren. Daher ist der Beschluss aktuell nicht so progressiv wie dargestellt.

Es werden auch nicht alle Männer unter Generalverdacht gestellt. Es öffnet aber die Tür für solche Männer noch weiter, die gewalttätig sind. Ich verstehe nicht warum ihr das mit dem Generalverdacht immer wieder argumentiert. Das ist ein Strohmann Argument, weil ich das nie gesagt habe, es aber plötzlich zu meinem Hauptargument gemacht wird.

Meine Beträge oben müssen auch in der richtigen Reihenfolge gelesen werden. Daher (1) und (2). Es wurde erst 2 und dann 1 freigegeben.

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So darf ein Rechtsstaat nicht abwägen, ganz einfach. Es gibt nun mal eine rechtliche Schieflage, die auch von toxischen Müttern genutzt werden kann, und die muss behoben werden. Das Problem gewalttätiger Väter und Mütter muss natürlich möglicherweise besser geregelt werden, aber ich durch Benachteiligung Unschuldiger.

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In diesem Artikel geht es überhaupt nicht um den Fall wie in dem Urteil behandelt. Da geht es um Fälle, wo der Vater bereits als solcher anerkannt ist.

So funktioniert glücklicherweise ein Rechtsstaat nicht.
Und wie gesagt würde es den größten Teil der von dir geschilderten Probleme nicht beeinflussen. Denn solange kein anderer Vater eingetragen ist, haben die Erzeuger auch bisher die Möglichkeit die Vaterschaft per Gericht anerkennen zu lassen.

Statt ein Unrecht durch ein anderes zu kompensieren wäre also der Mehrheit betroffener Mütter durch ein allgemeines Update des Rechts im Falle gewalttätiger Väter mehr geholfen.

Das kann ein Vater auch bisher so handhaben. Solange kein anderer Vater eingetragen ist kann heute auch ein Vergewaltiger die Anerkennung seiner Vaterschaft vor Gericht erstreiten.

Was ist es denn dann, wenn man die Möglichkeit die Situation auszunutzen damit rechtfertigt, dass es gewalttätige Väter gibt? Und selbst wenn wir nicht diesen Begriff verwenden, dann bleibt es dabei, dass man unrecht gegenüber Vätern damit relativiert, dass es Väter gibt die selbst gewalttätig sind.

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Nur damit du mich nicht falsch verstehst. Ich sehe die Rechtsprechung in den von dir bzw. Dem Artikel geschilderten Fällen AUCH als ein Problem. Und hier tut sich auch viel zu wenig. Es ist nicht akzeptabel, dass in vielen Fällen Elternteilen trotz anerkannt massivem Fehlverhalten und gegen den geäußerten Willen der Kinder Umgangsrechte zugesprochen werden. Auch diese Baustelle ist da und Gewalt gegen Frauen wird viel zu oft im Zusammenhang mit Tötungen diskutiert und viel zu wenig im Kontext Gewalt im Alltag.

Das wäre auch ein Thema für die Lage. Was gibt es hier in anderen Ländern für Erfolge und wie wurden diese erzielt.

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Das kann ich bestätigen, dass dies in der Praxis so ist

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Wie kann es gleichzeitig kein großes Problem sein, weil es kaum Männer betrifft und „verheerende“ Folgen für Frauen und Kinder haben, deren Partner/Väter jetzt einen „leichteren Zugriff“ (interessantes Framing) haben?
Das wäre nur dann nicht widersprüchlich, wenn Väter die nicht mit der Mutter verheiratet sind mit einer signifikant höheren Wahrscheinlichkeit gewalttätig werden als Verheiratete. Gibt es einen Grund für diese Annahme?
Wenn nicht, kann nur eins von beidem der Fall sein: Entweder es ist (für dich) nicht relevant, weil es kaum Männer betrifft, oder es betrifft viele Männer und damit indirekt auch von Gewalt durch Männer betroffene Frauen.

Ja. Sie müssen die Möglichkeit bekommen, das heißt, sie kann ihnen nicht einfach ohne Grund durch eine Laune der Mutter, einfach mal irgendwen anders als Vater einzutragen, genommen werden.

Das heißt nicht, dass ein leiblicher Vater, der sich grobem Fehlverhalten gegenüber der Mutter schuldig gemacht hat oder macht, ebenfalls die Möglichkeit zur Übernahme von Elternverantwortung bekommen kann bzw. die Möglichkeit nicht wieder verlieren könnte. Dieses Prozedere gibt es längst, und es hängt sich vor allem an der Frage des Sorgerechts auf, nicht an der Frage der rechtlichen Vaterschaft. Die rechtliche Vaterschaft ist lediglich für wohlmeinende Väter, die glücklicherweise die Mehrheit darstellen, eine Voraussetzung, überhaupt im Bereich Sorgerecht mitsprechen zu können. Und genau deswegen - weil das die Mehrheit der Väter betrifft, und Voraussetzung für eine dem Kindeswohl sehr zuträgliche Übernahme von Verantwortung durch Väter ist - darf da keine rein auf der Willkür einer einzelnen Person basierende „Zugangsbeschränkung“ sein. Das ist Selbstjustiz, und Selbstjustiz ist rechtsstaatlich indiskutabel.

Wie @pbf85 schon korrekt erwähnt hat, beschäftigt sich dein Artikel ausschließlich mit der Art Fällen, in denen der problematische Vater schon rechtlicher Vater ist. Der Artikel geht daher hier völlig am Thema vorbei und ist als Gegenargument von deiner Seite her unbrauchbar, denn nichts an dieser Art Fällen verändert sich, wenn die vom BVerfG angemahnten Änderungen umgesetzt werden.

Das Prozedere beim Umgang mit der Minderheit der gewalttätigen Väter mag in der Praxis viel Raum für Verbesserungen bieten, das sehe ich auch so, aber ein offensichtliches Unrecht in einem anderen Fallbereich bewusst zu tolerieren ist KEINE Verbesserung und nützt den Frauen, die in dem von dir verlinkten Artikel thematisiert werden, genau gar nichts. Dieses Detail zu ignorieren instrumentalisiert diese tragischen Fälle lediglich für den Fortbestand eines Unrechts gegen eine völlig andere Gruppe von Unschuldigen.

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Doch, es wird nicht explizit gesagt, dass es nur um wohlwohlende Väter geht, das ist nur eine Interpretation. So steht es in dem Artikel, was das Bundesverfassungsgericht sagt:

Blockzitat Die leiblichen Eltern müssten grundsätzlich die Möglichkeit haben, Elternverantwortung für ihre Kinder zu erhalten und auszuüben, erläuterte Verfassungsgerichtspräsident Harbarth. Als leibliche Eltern definiert das Gericht „Mann und Frau, die das Kind durch Geschlechtsverkehr mit ihren Keimzellen gezeugt haben, wenn diese Frau anschließend das Kind geboren hat.“ Das Urteil bezieht sich also nicht zwingend auf genetische Eltern etwa im Fall einer künstlichen Befruchtung.

Da wird nirgends gesagt, dass es nur um wohlwollende Väter geht… Oder woher liest du das raus? Lese meinen Beitrag doch bitte nochmal. Ich will nichts bewusst tolerieren. Ich stelle beide Sachen in Bezug und zeige auf, dass die Lösung von Problem A mit Problem B im Zusammenhang steht und dieses wohlmöglich verschärft. Ich habe den Eindruck, dass du das nicht gelesen hast.

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(1)

In diesem Artikel geht es überhaupt nicht um den Fall wie in dem Urteil behandelt. Da geht es um Fälle, wo der Vater bereits als solcher anerkannt ist.

Natürlich nicht geht es in dem Aritkel nicht darum, aber das von mir genannte Szeanario könnte durch den Beschluss und einem daraus folgenden Gesetz möglich werden, weil es nun mehr Vätern die Möglichkeit eröffnet.

Denn solange kein anderer Vater eingetragen ist, haben die Erzeuger auch bisher die Möglichkeit die Vaterschaft per Gericht anerkennen zu lassen.

Naja, aber es wird ein neuer Fall möglich, da jetzt jedem biologischen Vater die Möglichkeit eingeräumt wird der gesetzliche Vater zu werden, selbst wenn ein anderer schon die Vaterschaft anerkannt hat, so sagt es doch das Gericht. Da geht es nicht mal um eine Beziehung, die schon besteht, sondern einfach nur der Fakt, dass man der biologische Vater ist:

Die leiblichen Eltern müssten grundsätzlich die Möglichkeit haben, Elternverantwortung für ihre Kinder zu erhalten und auszuüben, erläuterte Verfassungsgerichtspräsident Harbarth. Als leibliche Eltern definiert das Gericht „Mann und Frau, die das Kind durch Geschlechtsverkehr mit ihren Keimzellen gezeugt haben, wenn diese Frau anschließend das Kind geboren hat.

Der Zusammenhang ist auch nicht irgendwo an den Haaren herbeigezogen. Der deutsche Frauenrat schreibt in einem ähnlichen Zusammenhang:

Mit großer Sorge betrachtet der DF, dass die Eckpunkte einzelne Fortschritte im Gewaltschutz durch Verschlechterungen an anderen Stellen konterkarieren. So lehnt der DF den Reformvorschlag zur einseitigen
Erlangung des Sorgerechts unverheirateter Väter ab. Dies erschwert Müttern in Konfliktfällen das Verfah-
ren.

Statt ein Unrecht durch ein anderes zu kompensieren wäre also der Mehrheit betroffener Mütter durch ein allgemeines Update des Rechts im Falle gewalttätiger Väter mehr geholfen.

Das stimmt, aber aktuell vergrößert die Lösung von Problem A, Problem B. Das einzige was ich will, dass die Lage das auf dem Schirm hat. In den beiden Folgen klang es so als wäre der Beschluss uneingeschränkt als progressiv zu bewerten. Die Folgen die der Beschluss hat vergrößern aber vorraussichtlich das Problem welches im Gewaltschutz herrscht, also Problem B. Normalerweise bin ich gewohnt, dass die Lage solche Zusammenhänge bei ihren Eröterungen auf dem Schirm hat. Und wenn es in der Folge nur in 1-2 Minuten mit erzählt und eingeordnet worden wäre.

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(2) (Bitte Beitrag (1) zuerst freischalten.

Was ist es denn dann, wenn man die Möglichkeit die Situation auszunutzen damit rechtfertigt, dass es gewalttätige Väter gibt? Und selbst wenn wir nicht diesen Begriff verwenden, dann bleibt es dabei, dass man unrecht gegenüber Vätern damit relativiert, dass es Väter gibt die selbst gewalttätig sind.

Ich rechtfertige es nicht, ich stelle zwei Probleme in einen Zusammenhang, der hier von einigen als nicht gegeben geframed wird. Das probiere ich hier zu erklären. Dazu habe ich dann auch versucht die Probleme zu vergleichen, sie in Relation gesetzt, aber nicht gerechtfertigt. Wenn dabei der Eindruck entstanden ist, ich möchte ein Problem als kein Problem darstellen, tut mir das leid. Aber meine persönliche Meinung ist schon, dass Gewaltschutz von Frauen und Kindern wichtiger ist als der Fall der gerade am Bundesrverfassungsgericht behandelt wurde. Das beeinflusst ja aber glücklicherweise nicht die Rechtssprechung. Das wäre auch zu viel Druck für eine einzelne Person…

Aber ja, gibt biologischen Vätern hier mehr Möglichkeiten, aber sorgt im selben Atemzug auch verdammt nochmal dafür, dass von Gewalt betroffene Frauen und Kinder endlich ordentlich geschützt werden.

Das die Rechtssprechung von Familiengerichten ein Thema für die Lage wäre, sehe ich in der Tat aber auch so.

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Es gibt ja zum Glück mehr Gesetze als dieses eine. Dieses soll später regeln, dass die Mutter nicht willkürlich den Vater aussperren kann. Gegen gewalttätige Mütter und Väter gibt es andere Gesetze. Du verrennst dich hier ehrlich gesagt.

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Konjunktive um eine falsche Quelle zu legitimieren sind nicht wirklich sinnvoll.

Was ja auch erstmal richtig ist. Sorgerecht sollte nicht von der Mutter sondern im Zweifel einem Gericht entschieden werden.

Deswegen darf aber doch nicht ein Unrecht bestehen bleiben. Das kannst du noch so oft verlangen, aber so funktioniert nun mal ein Rechtsstaat nicht.

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Da steht „grundsätzlich“ und damit ist höchstwahrscheinlich gemeint, dass die weiteren rechtlichen Möglichkeiten die Rechte die mit einer Vaterschaft einhergehen einzuschränken von diesem Urteil unberührt bleiben.

Denn das Wort „grundsätzlich“ lässt sich nicht nur mit „ohne Ausnahme“ umschreiben, sondern auch, und so dürfte es in einem Text im Kontext Recht zu lesen sein auch mit „im Prinzip, mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen“

Und Ausnahmen wären hier genau die von dir angesprochenen Fälle. Und dann ist natürlich der Ball bei den Familiengerichten. Und da gebe ich dir Recht, wenn du kritisierst, dass es dort Urteile gibt, die einfach nicht in die Zeit passen.

Was ich erstmal grundsätzlich nicht problematisch finde. Ich finde ja, man sollte das Thema biologische und soziale Vaterschaft besser trennen. Wenn es darum geht, dass einmal Beischlaf zu einem Kind führt, es aber sonst keinerlei Verbindung gibt, dann bin ich auch nicht dafür, dass sich aus der reinen biologischen Vaterschaft besondere Rechte ergeben, aber nur, wenn dann auch gleichzeitig abgeschafft wird, dass sich daraus automatisch Pflichten (Unterhalt) abgeleitet werden können.

Wenn man annimmt, dass der Fall, dass eine Frau nicht den biologischen Vater als Vater anerkennen lässt sondern einen anderen Mann, eine absolute Ausnahme ist, dürfte das aber doch in der Masse gesehen kaum relevant sein. (Edit: Wahrscheinlich gar nicht so die Ausnahme wenn man Kuckuckskinder mitzählt, daher meine ich natürlich schon Fälle wie den, der zum Urteil geführt hat)

Genau deshalb bin ich ja dafür, dass dieses Thema politisch aber auch in der Lage umfassender Behandelt wird. In einer früheren Folge wurde im Kontext Tötungsdelikte ja angesprochen, dass die Istanbuler Konvention in Deutschland unzureichend umgesetzt wird. Ich fand es damals schade, dass man Gewaltschutz so explizit im Kontext Tötungsdelikte behandelt hat, obwohl das Feld Gewalt in Beziehungen so viel breiter ist.

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Das steht da bzw. ergibt sich aus dem bekannten, bereits bestehenden Rechtsrahmen. Denn „grundsätzlich die Möglichkeit haben“ weist schon sehr direkt darauf hin: „grundsätzlich“ heißt im juristischen Sprachgebrauch, dass es Einschränkungen und Ausnahmen gibt. Nur wenn keine relevante vorliegt, dann gilt das, was „grundsätzlich“ gilt.

Und die Einschränkungen und Ausnahmen definiert der bereits bekannte Rechtsrahmen, der sowas wie Gewalt in Beziehungen bereits unter Strafe stellt und auch schon Sorgerechtsaberkennungen und Unterbinden von Umgang im Fall von Kindeswohlgefährdung und Gewaltandrohung bzw. -ausübung vorsieht. Diesen riesigen Korpus bereits bestehender Einschränkungsmöglichkeiten für die Elternverantwortung muss man nicht mehr alles in einem Urteil wiederholen, in dem es um einen völlig anderen Fall geht. Dass bestehendes Recht weiterhin so bleibt, wie es ist, ist vollkommen selbstverständlich. Das Einzige, was man definieren muss, ist, ob neu zu schaffendes Recht bestehendes explizites Recht aushebelt, oder ob es ergänzend wirkt. Das tut das Wörtchen „grundsätzlich“, das hier klar definiert, dass sich an bestehenden Einschränkungen und Ausnahmen nichts ändern, sondern nur ein neuer „Default“ geschaffen werden soll.

Angewendet auf den von dir zitierten Text: „Wenn keine der bekannten Gründe, einem biologischen Vater den Umgang mit bzw. die Verantwortung für ein Kind zu entziehen, vorliegen, dann gilt, dass er die Möglichkeit haben soll, diese Verantwortung im geltenden gesetzlichen Rahmen auszuüben. Die Frage, ob die Mutter das will, ist nicht relevant.“
Aktuell gilt das nicht. Aktuell gilt: „Wenn der biologische Vater entweder mit der Mutter verheiratet ist oder die Mutter einen Darf-Schein unterschreibt, dann bekommt er die Möglichkeit, die Elternverantwortung im geltenden gesetzlichen Rahmen auszuüben. Die Frage, ob der biologische Vater sich etwas hat zu Schulden kommen lassen, ist nicht relevant.“

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Ja natürlich, weil ja das Schlupfloch aktuell gerade darin besteht, dass momentan völlig egal ist, ob der eingetragene rechtliche Vater irgendeine Form von Beziehung zum Kind hat. Weder eine biologische noch eine soziale Beziehung sind notwendig. Die Mutter muss einfach nur einen Wisch unterschrieben haben, dass sie einverstanden damit ist, dass irgendjemand, der ebenfalls einverstanden ist, als Vater eingetragen wird. Theoretisch kann sie vor dem Rathaus irgendwen an der Bushaltestelle fragen, ob er nicht kurz mit reinkommt und was unterschreibt.

Sobald die rechtliche Vaterschaft eingetragen ist, wird davon ausgegangen, dass eine Beziehung zum Kind besteht. Auch wenn das zeitlich nicht möglich ist, siehe konkreter Fall dieses Urteils: gerade mal 3 Wochen nach Trennung wurde der neue Vater eingetragen - nach 3 Wochen hat man selbst wenn man sofort zusammengezogen ist noch keinerlei nennenswerte Beziehung zu einem Kind aufgebaut. Spielt keine Rolle, eingetragen ist eingetragen.

Das lässt sich nur beheben, indem man eben dem nachgewiesenen biologischen Vater ermöglicht, den rechtlichen Vater grundsätzlich auch wieder aus der Position zu verdrängen. Das heißt dann noch lange nicht, dass er ihn auch aus der sozialen Vaterrolle verdrängen kann - das wird er juristisch nicht forcieren können! Aber was er forcieren kann, ist, zumindest die Chance dazu zu bekommen, eine Rolle im Leben des Kindes zu spielen und seiner Verantwortung gerecht zu werden. Dafür ist nun mal, wenn wir von Unkooperativität der Mutter ausgehen, die rechtliche Vaterschaft die Voraussetzung. Was draus machen muss er dann aber schon selbst.

Diese ganze Thematik berührt IMHO auch sehr stark die Frage, wie viel Mitverantwortung für das neu geschaffene Leben man biologischen Vätern überhaupt abverlangen kann. Kurz gesagt: wenn schon der Versuch, der Verantwortung gerecht zu werden, rein von der Gnade der Mutter abhängig ist, eigentlich gar keine. Das ist ganz sicher nicht im Interesse von Frauen, aber eine logische Konsequenz aus der aktuellen Rechtslage für unverheiratete Paare. Ich bin in dem anderen Thread zum Thema schon näher drauf eingegangen: Elternrechte LdN 377 - #251 - den kann ich sowieso zur Lektüre empfehlen, ich sehe hier schon wieder dieselben Argumente, die dort schon zigmal durchgekaut wurden.

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Das verlange ich nicht. Wo habe ich das verlangt? Hört bitte auf, dass immer wieder zu behaupten.

Wenn dem so ist, aber bisher steht da nichts von Vorbehalten.

Sehr schön und danke für die Diskussion mit dir. Ich habe das Gefühl, dass man sich hier auch argumentativ annähern kann. Und ich finde, dass gleichzeitig auch Gewaltschutz gestärkt werden muss.

Wenn das wirklich eine Ausnahme ist. Aber aus diesem Grund wurde doch das Urteil gefällt, oder verstehe ich dich hier falsch? Das ist doch das Problem für Männer, die der biologische Vater sind und einen anderen Vater rechtlich vor die Nase gesetzt bekommen.

So ist das halt als Nichtjurist mit juristischen Texten. @Slartie hat dir hierzu ja eine gute Erklärung verlinkt.

Das ist natürlich eine große Baustelle. Wie gesagt hatte das die Lage im Kontext Tötungsdelikte mal mit Interviewpartnerin diskutiert, aber auch im Kontext Kinder, Urteile von Familiengerichten etc. wäre das nochmal interessant mit entsprechender Expertise behandelt zu hören.

Aber auch hier gilt natürlich, dass dies im Rahmen entsprechender Urteile erfolgen muss. Ein Automatismus, der alleine aus Vorwürfen Konsequenzen ableitet wäre wieder nicht mit einem Rechtsstaat zu vereinbaren. Ob der Rechtsrahmen für schnelle Einstweilige Verfügungen ausgeweitet werden müsste um im Fall der Fälle sichere Verhältnisse schaffen zu können weiß ich nicht. Da kenne ich mich einfach zu wenig aus was die aktuelle Gesetzgebung hergibt und wo und welche Nachbesserungen nötig wären.

Weil es in einem Rechtsstaat kein „du hast Pech gehabt weil du eine Ausnahme bist“ gibt. Selbst wenn dieser Fall ausgesprochen selten ist muss es eine Regelung im Sinne des Grundgesetzes eines solchen Falles geben. In diesem Fall stand dem entgegen, dass eben mit Anerkennung eines Vaters die Tür für den leiblichen Vater zu ist.

Ich habe keine Lust jetzt in den Unmengen Text zu suchen, aber Gu schreibst mehrfach dass es deiner Meinung nach kein Problem gibt und das ein solches angepasstes Gesetz die Frauen im großen Stil gewalttätigen Männern ausliefern würde. Daher stellst du mehrfach die Notwendigkeit einer Anpassung der benachteiligenden Rechtslage in Zweifel. Kann man als roten Faden durch sämtliche Beiträge von dir rauslesen.

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