"Fair Park" Parkplätze bei Supermärkten?

Hallo LnN Community,

mir fällt immer intensiver ein sehr nerviges Thema auf. Parkplätze von Supermärkten mit „Fair Park“ etc. Systemen. Es stehen massig viele Schilder auf den Parkplätzen mit 8er Schrift und dem Hinweis, dass man ohne Parkscheibe zu einer Vertragsstrafe von 15…30 EUR verpflichtet wird. Der Text auf den Schildern ist mehr eine Drohung als ein Hinweis. Basis von allem soll der Vertragsabschluß durch Parken auf dem Parkplatz sein. Ich hatte neulich auf einem solchen Parkplatz die Parkscheibe schlicht vergessen. Ergebnis nach <10min Parken: Ein Zettel mit „Vertragsstrafe 29EUR“ und angekreuzt das „Vergehen“ „Keine Parkscheibe“. Es wurde auch gleich damit gedroht, dass bei Nichtbezahlung eine Nummernschildabfrage + Anzeige droht.
Hierzu mal ein paar Fragen:

  • Kann man wirklich nur durch Parken auf einem Parkplatz eines Supermarktes einen Vertrag eingehen?
  • Wird von mir wirklich erwartet ein 1qm Schild mit 8er Schriftart bei der Einfahrt auf den Parkplatz zu lesen?
  • Ist dieses Vorgehen überhaupt legal? Immerhin „lockt“ mich der Supermarkt ja an und will das ich einkaufe.
  • Kann man sich gegen diese Abzocke irgendwie zur Wehr setzen?

In meinem Fall war nach einem schriftlichen Widerspruch Schluß. Es kam keine Antwort und auch sonst nichts mehr.

Ich halte dieses Geschäftsmodell für extrem schmutzig und würde mal gerene euere Meinung hören.

Grüße

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Auch wenn Ulf @vieuxrenard ausgewiesener Jurist ist, ist dies hier kein Juraforum und Du darfst hier keine vollständige und abschließende Rechtsberatung erwarten - weder durch Ulf noch durch andere Forenteilnehmer.

Ich bin selbst mal Opfer solcher Machenschaften geworden (selbstverschuldet: Habe dort geparkt, obwohl ich dort gar nicht einkaufen war), habe damals gegoogelt und in zum Ergebnis gekommen, dass angesichts der Höhe der drohenden Vertragsstrafe ein großer Aufwand, sich dagegen zu wehren, nicht lohnt. Ich glaube, ich habe es damals auch mit ein wenig Schriftwechsel abwehren können.

Aber sieh das doch mal aus Sicht des Supermarktbetreibers: Er stellt für seine Kunden eine Parkfläche bereit, die immer wieder von „Schwarzparkern“ missbraucht wird. Dadurch sind manchmal die Parkplätze für zahlende Kunden besetzt (oder aber, er könnte die Fläche reduzieren). In jedem Fall führt dies zu einem Schaden.

Nun beauftragt er eine Fremdfirma, die ihm folgenden Deal anbietet: „Wir kosten nix, aber wir dürfen die Vertragsstrafen von Falschparkern, die wir durchsetzen, einbehalten.“ Win-Win.

(Das rechnet sich für den Dienstleister aber nur, wenn er nicht viel Aufwand bei der Durchsetzung der Vertragsstrafe hat. Das ist wohl der Grund, warum man sich da mit etwas Korrespondenz da meist rauskaufen kann).

Am Ende ist es so: Wenn nur Supermarktkunden den Parkplatz nutzen und sich an die Regeln halten würden, wäre niemand geschädigt.

Gab es denn keine gut sichtbaren Schilder, die zur Nutzung der Parkscheibe auffordern?

Übrigens: Selbst-Googlen hilft („supermarkt parkplatz vertragsstrafe“):

Mir ging es hier nicht um eine Rechtsberatung. Das würde ich natürlich auch nicht verlangen. Mir ging es um die Praktiken. Ja das mit den Schwarzparkern ist sicher ein Thema. Aber die Art und Weise stört mich hier. Ich bezweifle auch das es sich um eine Win-Win Situation handelt. Werde ich bei einem Supermarkt „bedroht“ und bei einem anderen nicht, dann werde ich meine Gewohnheiten umstellen. Somit verliert der Supermarkt dann auch an Kunden. Bei einer Lidl Filiale hier in der Nähe wurde sogar mit Sensoren in der Parkfläche gearbeitet. Das System wurde nach knapp einem Jahr wieder abgebaut. Sonderlich Kundenfreundlich ist das nun wirklich nicht. Was ich mich aber wirklich frage ist ob diese Machenschaften wirklich legal sind? Mein Rechtsempfinden sagt da klar NEIN.

Also mein Rechtsempfinden sagt eher ja. Du parkst auf privatem Grund und wirst vorher über die Bedingungen und Kosten informiert. In einer Kneipe wirst du vermutlich auch kein Bier bestellen können und dann später nicht zahlen wollen, weil das ja nur „kleingedruckt auf der Getränkekarte draußen“ stand, dass Geld für das Bier verlangt wird.

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Oder denke an den ÖP(N)V: auch hier wird ein erhöhtes Beförderungsentgeld verlangt, wenn du keinen Fahrschein vorlegen kannst.

Das passt nicht ganz zusammen. In der Kneipe gibt es kein privates Unternehmen dazwischen. Der Supermarkt will ja das ich komme um einzukaufen. Auf dem Parkplatz gibt es aber eine weitere Firma die hier Kasse machen will. Das ist schon ein großer Unterschied. Ich werde auch nicht sauber über die Bedingungen informiert. Ich müsste mich 10min vor das Schild stellen und mir die winzige Schrift durchlesen. Wirklich groß geschrieben ist nur der Betrag der Vertragsstrafe.

Auch hier gibt es kein Unternehmen das dazwischengeschaltet ist und die Hand aufhält. Ich bezahle ja im Supermarkt die ausgesuchten Waren.

Beim ÖPNV weiß ich nicht so sicher, es gibt inzwischen auch Zugbegleiter von Subunternehmen, vielleicht werden die auch nach Anzahl erfasster Beförderungserschleichys bezahlt.

Gab vor Jahren mal eine Sendung dazu, glaube Frontal21. Ein Laden mit zwei Parkplätzen vor dem Haus filmte die und ließ jedem Nichtkunden, der dort parkte, saftige Strafen über einen Rechtsanwalt zukommen. Zum Eklat kam es dann, als einer nur hielt und nicht parkte, dank Videoaufzeichnung hatte der Ladenbesitzer das Beweisvideo auch noch selbst produziert. Die Gerichtsverhandlung war nach der Sendung, also weiß ich nicht, wie das ausging.
Aber der Ladenbesitzer rechtfertigte sich, dass ständig irgendwelche Leute seine Parkplätze „nur kurz“ zuparkten und seine Kunden dann sehen mussten, wo sie sich hinstellen.
Beim Supermarkt stellt sich die Frage, ob nicht eher zu viel als zu wenig Parkplätze sind und das Problem eher nicht auftritt. Aber selbstverständlich sollte sich auch ein Supermarkt davor schützen dürfen. Ob es moralisch verwerflich ist und ob man damit nicht Kunden verprellt, ist dann wieder die andere Frage.

Wenn hinreichend gekennzeichnet ist, dass es sich bei dem Parkplatz um einen kostenpflichtigen Parkplatz handelt (z.B. durch Schilder, Schlagbäume usw.) kann ein Vertrag durch konkludentes Handeln eingegangen werden („Annahme einer Realofferte“). Gleiches gilt auch, wenn du in den Bus oder Zug steigst: Dadurch, dass du einsteigst, nimmst du einen Beförderungsvertrag an. Dadurch, dass du dein Auto auf einem kostenpflichtigen Parkplatz abstellst (oder einen Parkplatz, der sichtbar an Bedingungen geknüpft ist), nimmst du den Vertrag, der angeboten wird („Abstellen des KFZ unter der Voraussetzung, dass…“) an.

Die Zusammenfassung hier (ganz nach unten scrollen) könnte dich interessieren, gerade auch bei der Frage, wie du weiter vorgehen könntest, um vielleicht aus der Sache rauszukommen

Das sind alles Bewertungsfragen im Einzelfall, eine konkrete Rechtsberatung kann und darf hier nicht stattfinden. Zur Wehr setzen kannst du dich in einem Rechtstaat natürlich immer, die Erfolgsaussicht ist abhängig vom konkreten Einzelfall und hier kann man nur an einen Rechtsanwalt verweisen.

Tu das. Bleib einfach in der Einfahrt stehen, Warnblinker an, steig aus und les dir in Ruhe die Nutzungsbedingungen durch.

Dann am besten noch den nächsten in der Schlange auffordern dir nach zu tun.

Und schon hast du eine super Protestvorlage.

Die Einfahrt ist Ewigkeiten blockiert, evtl. beschwert sich jemand bei der Gemeinde wegen dem Stau vor der Einfahrt u.s.w.

Ach und nicht vergessen: da sich die Bedingungen jederzeit ändern können: jedes mal vor Einfahrt wiederholen.

Falls du Zeit hast oder richtig dagegen bist: Nutzungsbedingungen studieren und dann wegen nicht zu Stimmung wieder abfahren.

Niemand kann dir irgendwie an’s Bein pinkeln, dafür kriegt der Supermarkt richtig was ab.

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Hier würde ich zur Vorsicht ermahnen.

Im deutschen Zivilrecht gibt es durchaus das Institut des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens. Auch eine Handlung, die per se legal ist, kann, wenn sie gezielt (und vor allem auch wiederholt!) genutzt wird, um jemand anderem zu schaden, einen Schadenersatzanspruch auslösen.

Wenn jemand wirklich täglich oder auch nur wöchentlich bewusst 10 Minuten die Einfahrt blockiert, um den - offensichtlich nicht geänderten - Hinweis auf einem Schild zu studieren, liegt es schon sehr nahe, anzunehmen, dass der Zweck dieser Handlung rein im Blockieren der Einfahrt liegt. Das wäre in jedem Fall eine Handlung, die zu verschiedenen Konsequenzen führen kann:

a) Hausverbot (erstreckt sich auch auf den Parkplatz)
b) Unterlassungsanspruch
c) Schadenersatzforderungen

In diesem Sinne würde ich schon sagen, dass man ihm dafür „an’s Bein pinkeln“ kann, ein derartiger Protest in jedem Fall nicht völlig ungefährlich ist.

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Ich verstehe das Problem hier nicht. Offensichtlich wird darauf hingewiesen dass eine Höchstdauer gibt und eine Parkscheibe verlangt wird. Wo ist genau die Hürde eine Parkscheibe rauszulegen? Natürlich hat man das Hausrecht gegen Parkplatzblockierer vorzugehen. Ich wünschte mehr Supermärkte würden dies tun, besonders mit Blick auf Behinderten- und Eltern-Kind-Parkplätze.

Bin auch kein Anwalt, aber denke mal JA. Der Vergleich zum ÖPNV ist ja schon gefallen. Es gibt auch noch an Eingängen zu Kaufhäusern die Schilder mit angedrohten Vertragsstrafen bei Ladendiebstahl. Die sind meist viel kleiner.

Weiß ja nicht, wie es bei dir ist, aber bei meiner Arbeit gegenüber gibt es auch so einen Parkplatz, und die Schilder dort sind echt nicht zu übersehen, zumindest die grundlegenden Bedingungen „Parken nur mit Parkscheibe, sonst Strafe 29 Euro“ (o.ä.).

Also warst du dir offensichtlich beim Abstellen des Wagens bewusst, dass du eigentlich eine Parkscheibe gebraucht hättest, und alles über 8-Punkt-Schrift usw. war wohl eher Nebelkerze, oder?

Naja, dann mach das halt. Das ist dann tatsächlich mal eine Frage, die gerne der Markt regeln kann. Andere steuern vielleicht gerne Supermärkte an, bei denen es vor der Tür sicher freie Parkplätze gibt und nicht immer alles zugeparkt ist.

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Also ich kann das ja durchaus nachvollziehen. Bin da also auch durchaus geneigt, dass das nicht jedesmal 10 Minuten dauern wird um festzustellen dass da nichts geändert wird.

Aber zumindest diese Kontrolle muss einem ja zugestanden werden, wenn man die Bedingungen zum Parken so ausweist.

Ich hatte mir nach 1x abschleppen in Berlin angewöhnt, nach dem Parken nochmal den Schilderwald zu studieren ob ich da wirklich parken darf, denn das Busspurparken war (ist) da ziemlich bekloppt ausgeschildert. Bin dann auch ein paar Mal wieder eingestiegen und abgefahren, weil es gerade nicht erlaubt war.

Ich halte diese Art und Weise für nicht Zielführend. Es ist undurchsichtig, viel zu teuer und mir drängt sich auf, dass hier einfach nur Kasse gemacht wird. Wenn es wirklich Probleme mit Schwarzparkern gibt dann einfach Schranke mit Kartensystem und die Karte wird an der Kasse freigeschaltet. Alle anderen dürfen an einem Automaten bezahlen. Fertig.

Wie schon von anderen vorgeschlagen: Meide diesen Supermarkt. Und das wird mehr Wirkung zeigen, wenn Du dem Betreiber sagst, warum.

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Mag ja sein, ich sehe trotzdem immer noch nicht, wo das rechtliche Problem sein soll? Ich kenne das von zig Supermärkten, da ist ein Schild mit dem Hinweis nur für Kunden und einer maximalen Parkdauer inklusive Parkscheibe. Leg halt die Parkscheibe raus und gut ist. Wenn du natürlich den Parkplatz stundenlang blockierst ist es trotzdem völlig legitim, dass der Supermarkt sagt so nicht. Schranke wäre dann ein eigenes Business, nämlich Parkhaus oder ähnliches. Ich halte diese Diskussion gerade für völlig übertrieben.

Vieles im privaten Bereich ist aus meiner Sicht „nicht zielführend“, aber zu einer freien Gesellschaft gehört eben auch, dass der Eigentümer eines Grundstücks erst Mal das Recht hat, zu entscheiden, was er mit diesem Grundstück machen möchte.

Dass Supermärkte ihre Kunden kostenlos parken lassen ist bereits ein Geschenk des Eigentümers zur Kundengewinnung. Dass die Supermärkte ein Interesse daran haben, dass diese Parkplätze dann nicht von Langzeitparkern oder Fremdparkern genutzt werden, gerade dort, wo Parkplätze knapp sind, ist mMn eine ziemliche Selbstverständlichkeit.

Als Konsequenz muss irgendein System her, um die berechtigten Nutzer von den Unberechtigten zu unterscheiden. Dabei hat man sich für ein System entschieden, dass nahezu 1:1 an öffentliche Parkplätze angelehnt ist: Parkscheibe und Höchstparkdauer, bei Verstoß Vertragsstrafe in Höhe dessen, was noch im Rahmen eines üblichen Parkvergehens liegt.

Würden hier 100+ Euro als Vertragsstrafe gefordert, könnte ich den Vorwurf verstehen, dass es hier um „Abzocke“ ginge, ebenso wenn hier völlig unerwartete und überraschende Regeln vorliegen würden. Aber bei einer Vertragsstrafe, die im Rahmen eines normalen Parkverstoßes liegt und nur halb so hoch ist wie z.B. das „erhöhte Beförderungsentgelt“ bei der Bahn, sehe ich das nicht.

Auch ist die Forderung an die Supermärkte, Schranken und Kartensysteme zu installieren, unangemessen. Nochmal: Die Parkplatznutzung ist ein freiwilliges Geschenk des Supermarktbetreibers, quasi eine Werbemaßnahme. Schranken und Kartensysteme würden einige Kunden abschrecken und zudem den Prozess des Parkens in dem Supermarkt verlängern, was man von den Märkten einfach nicht fordern kann.

Wenn du dich hier abgezockt fühlst, liegt das vermutlich daran, dass du das Privileg der Nutzung öffentlicher Räume zum Abstellen deines Autos zu sehr als Selbstverständlichkeit erwartest. Wann immer du dein Auto im öffentlichen Raum abstellst, bist du verpflichtet, dich zu informieren, welche Regeln gelten.

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Ich verstehe das Problem auch nicht wirklich. Die eine Frage ist ja, wie klein die Schrift beim Hinweis auf die Vertragsstrafe ist - aber der Hinweis auf die Benutzung einer Parkscheibe dürfte ja erkennbar sein, oder?
Mir ist das jedenfalls mal so passiert - nachdem ich das Ticket über 50 Euro an der Scheibe hatte, habe ich gesehen, dass wirklich überall diese Schilder waren… War halt ein Ort, der im Sommer wenig Parkplätz und viel Touris hat. Ich hab mich mächtig geärgert damals - allerdings über mich selbst. Ich hätte einfach besser gucken müssen.

Hier von „Abzocke“ zu reden ist m. E. ebensowenig gerechtfertigt wie bei Bußgeldern wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparken.

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