EU Verordnung - Lage der Nation bald auf Onlineplattformen eingeschränkt?

Diese EU Verordnung klingt höchst problematisch, und könnte auch die Sichtbarkeit von Podcasts wie LdN auf allen Internetplattformen verringern.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CONSIL%3AST_15669_2022_INIT&from=EN

(Interessant wird’s ab Seite 45)

Wäre interessant zu wissen, wann diese Verordnung beschlossen werden soll, und wie weit der Gesetzgebungsprozess ist.
Und würde die LdN unter ,editorial responsibility, fallen?

Das klingt tatsächlich erst mal so, als würde diese Regulation - wenn sie im Wortlaut durchgesetzt würde - tatsächlich zu diversen Problemen im Bereich „Social Media“ führen, während klassische Medien gezielt verschont werden. Letzteres macht Sinn im Hinblick auf die Pressefreiheit.

Der Grund für dafür ist vermutlich wie so oft die Nachweisbarkeit. Natürlich wäre eine Regelung sinnvoller, die nur bezahlte politische Werbung im Bereich Social Media einschränkt, aber YouTube und co. können oft nicht prüfen, ob der Autor bezahlt wurde oder nicht.

Dann stellt sich die Frage, was besser ist: Der Status Quo, keine Regulierungen zu haben, oder eine schlechte Regulierung, die es auch Privatpersonen auf Social Media schwerer macht, Wahlen zu beeinflussen, obwohl letzteres im Rahmen der freien Meinungsäußerung erwünscht ist. In beiden Fällen werden Social Media Algorithmen teilweise Wahlen entscheiden…

Am problematischsten finde ich tatsächlich die Regelung, dass Regierungen von ausgenommen sind, nicht aber die Opposition. Das geht wirklich gar nicht. Das ist ein typischer Fall von EU-Idealismus, bei dem davon ausgegangen wird, dass die Regierungen natürlich immer „die Guten“ sind - was in Anbetracht von Ungarn und Polen offensichtlich fragwürdig ist…

Das Video kritisiert daher absolut berechtigt kritikwürdige Punkte, leider enthält es aber keine konstruktiven Antworten, wie man das System stattdessen erstellen sollte. Nur darauf abzuzielen, ob Werbung „bezahlt“ ist, ist wie gesagt schwierig, weil das zu leicht umgangen werden kann. Wie würde also eine optimale Regulierung aussehen - also eine Regulierung, die das Problem von massiver ungewollter undemokratischer Wahlbeeinflussung beseitigt, ohne die gewollte, demokratische Wahlbeeinflussung zu behindern?

Über den Begriff wird aktuell ziemlich viel diskutiert. Grundsätzlich meint der Begriff die Beziehung zwischen einem Anbieter von Inhalten (z.B. YouTube oder einer Tageszeitung) und dessen Ersteller (z.B. Rezo oder einem Journalist, der für die Tageszeitung Artikel schreibt). Im Falle YouTube-Rezo liegt keine redaktionelle Verantwortung vor (dh. die Beziehung YouTube-Rezo ist nicht davon geprägt, dass YouTube die Verantwortung für die Inhalte von Rezo trägt), im Falle Zeitung-Journalist hingegen schon - hier trägt die Zeitung die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte.

Auf die Lage der Nation bezogen muss man das noch differenzierter betrachten. Die Website „lagedernation.org“, auf der der Podcast angeboten wird, trägt, so würde ich vermuten, die redaktionelle Verantwortung für den Podcast, in diesem Kontext wäre wohl „editorial responsibility“ gegeben, aber die Beziehung zwischen z.B. Spotify als Podcast-Anbieter und dem Podcast „Lage der Nation“ wäre davon geprägt, dass hier Spotify keine redaktionelle Verantwortung trägt, die Handhabung der LdN im Rahmen von Spotify-Algorithmen also unter die Regulierung fallen würde.

Das wäre zumindest meine Interpretation, aber die könnte auch völlig falsch sein, da müsste man wirklich einen Experten für bemühen, wobei es mich nicht wundern würde, wenn der Fall noch umstritten wäre…

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Ich verstehe den Wirbel ehrlich gesagt nicht. Hier sehe ich zwei Punkte:

  • bei politischer Werbung ist für das Targeting die Nutzung „besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ verboten. Das sind ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, politische Ansichten oder Religion.

  • bei anderen Kategorien gilt eine Transparenzpflicht, dass die verwendeten Kategorien und Quellen dieser Daten und sonstige Parameter angegeben werden müssen. Sollte der Werbende und Verbreiter unterschiedlich sein, muss der Verbreiter dem Werbenden diese Information zur Verfügung stellen, damit die Transparenzpflicht erfüllt werden kann.

Mir ist nicht klar, wo diese Punkte die Lage wirklich betreffen. „Politisch interessiert“ fällt nicht in die besonderen Kategorien und einen Hinweis „Wir schlagen dir diesen Potcast vor, weil du nach politischen Podcasts gesucht hast“ finde ich nicht problematisch.

Ansonsten finde ich die Transparenz, welche Parameter herangezogen wurden, mir diesen oder jenen Inhalt vorzuschlagen, sehr spannend.