Erneute Klimaschutzklage

Liebes Lage-Team,

gestern wurde bekannt, dass ein mehrere deutsche Umweltverbände gemeinsam eine neue Verfassungsbeschwerde für mehr Klimaschutz einreichen werden. Also Nicht-Jurist durchdringe ich das Thema eher unzureichend.

  • Warum benötigt es eine neuerliche Klage? Ist eine derartige Klage nicht bereits 2021 erfolgreich gewesen und deckt die damalige Entscheidung nicht bereits aktuelle Gesetzgebungsverfahren ab? Muss nun jedes Gesetz nach Verabschiedung verklagt werden, um die verfassungsrechtlich festgeschriebene Einhaltung der Klimaziele gerichtlich überprüfen zu lassen?

  • Wie lange benötigt die Prüfung der Klage bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts?

  • Welche konkreten politischen Implikationen könnte die Entscheidung des BVerfG haben?

  • Macht es einen juristischen Unterschied, ob sich der Klage 10, 10.000 oder 10.000.000 Menschen anschließen oder ist das „nur“ eine politisches Statement?

Mir würde es sehr helfen, wenn Ihr das juristisch und politisch einordnen könntet.

Herzlichen Dank!

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Siehe auch Klimaklage 2.0 vor dem BVerfG, dort ist die Aufzeichnung der BPK verlinkt, in der einige deiner Fragen beantwortet werden. Im Wesentlichen geht es um die KSG-Novelle von vor einem Jahr, mit der die Sektorziele abgeschafft und heute nötige Massnahmen weit in die 2030er Jahre verschoben werden.

Die Fragen von MBE habe ich auch…

Ok, ich antworte nochmal mit dem was ich sinngemäß aus der BPK heraushören konnte,

„Warum benötigt es eine neuerliche Klage? Ist eine derartige Klage nicht bereits 2021 erfolgreich gewesen?“

Ja, die erste Klimaklage vor dem BVerfG war erfolgreich, aber die BuReg hat das ignoriert und stattdessen das Klimaschutzgesetz mit der KSG-Novelle abgeschwächt bzw. „entkernt“ (Abschaffung der Sektorziele, Abschwächung der Verpflichtungen, Aufschieben der Maßnahmen in die Zukunft). Diese zweite Klimaklage richtet sich explizit gegen die KSG-Novelle.

„Welche konkreten politischen Implikationen könnte die Entscheidung des BVerfG haben?“

Wenn das BVerfG die KSG-Novelle als verfassungswidrig einstuft, dürfte diese nicht in Kraft treten, und v.a. das Verkehrsministerium wäre gezwungen, Sofortmaßnahmen zur Emissionsreduktion auf den Tisch zu legen. (Fun fact, die KSG-Novelle ist noch gar nicht in Kraft getreten, so dass das BMDV nach Gesetzeslage eigentlich schon längst dazu verpflichtet wäre - aber Scholz hat direkt nach Beschluss der KSG-Novelle Wissing einen Freifahrtschein erteilt - keine große Überraschung, schließlich hat unser „Klimakanzler“ die Abschaffung der Sektorziele selbst vorangetrieben).

„Macht es einen juristischen Unterschied, ob sich der Klage 10, 10.000 oder 10.000.000 Menschen anschließen oder ist das „nur“ eine politisches Statement?“

Laut Aussage in der BPK glauben die Kläger nicht, dass die Richter sich in ihrer Entscheidung davon beeinflussen lassen - sie bieten das eher aus psychologischen Gründen an, damit Menschen, die an Klimaschutz und der Umsetzung völkerrechtlich bindender Verträge interessiert sind, sich nicht komplett ohnmächtig und hilflos fühlen.

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Liebes Lageteam, danke, dass ihr über die Klimaklage berichtet habt. Ich hätte nur eine wichtige Ergänzung: es werden nicht 2, sondern 3 Klagen eingereicht. Neben der DUH (deutschen umwelthilfe) und Greenpeace werden auch der Solarenergie Förderverein (SFV) / BUND eine Klage einreichen. Ich werde eine der EinzelklägerInnen sein. Kerstin Lopau, die auf der Bundespressekonferenz die KlägerInnen vertreten hat kommt von unserer Seite. Wir werden unabhängig von der Klimaschutzgesetznovelle Klagen und hinter dem Verband stehen 4 EinzelklägerInnen.
Auch die erste Klage, die gewonnen wurde wurde unter anderem vom SFV und BUND eingereicht. Das wird leider in den Medien oft vergessen, insbesondere der unbekanntere Verein Solarenergie Förderverein. Das finde ich natürlich schade :wink:.
Weitere Infos findet ihr unter anderem unter unserer Website Klimaklage 2.0

Solltet ihr noch Fragen haben meldet euch gerne bei mir, wir freuen uns wenn wir neben dem Riesen DUH und dem PR Meister Greenpeace auch genannt und wahrgenommen werden. Aber am wichtigsten ist uns natürlich das Ergebnis: mehr und konsequenten Klimaschutz.

Danke! Mareike

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Liebes Lage-Team,

Ich würde gern etwas zu dem leicht schiefen Bild, das von den Klima-Verfassungsbeschwerden in der entsprechenden kürzlich erschienen Folge gezeichnet wurde, hinzufügen.

Es fällt auf, dass aufgrund einer Bewertung ausschließlich der jeweiligen Formalien die eine Beschwerde der anderen gegenüber als unterlegen dargestellt wird. Es wird gar von „Quatsch“ geredet und wenn Klimaklage, „dann bitte richtig“. Man gewinnt so leicht den Eindruck, dass die Verfassungsbeschwerde ein rein formaler Akt sei, der durch Anwält:innen „einfach so“ erhoben werden kann. Das wird der Bedeutung nicht gerecht und lenkt von den validen Inhalten ab. Das Argument ist rein strategischer Natur und nicht juristisch. Und juristisch hatten diverse „Sammel“-Klagen vor dem BVerfG in der Vergangenheit Erfolg. Der Eindruck wird auch nicht unbedingt dadurch besser, dass die Anmoderation so verstanden werden kann, dass eine solche Klage eure Idee in einer der letzten Folgen war und die Zivilgesellschaft diese nunmehr aufgegriffen hat.

Es wäre schön, wenn das differenzierter dargestellt werden könnte, was der Qualität des von mir sonst geschätzten Podcasts gerecht würde. Und dabei nicht die einen Akteure gegen die anderen ausgespielt würden, denn es werden sich ergänzende und auf Kooperation beruhende Ansätze verfolgt.

Noch schöner wäre es aber, den inhaltlichen Ansätzen das angemessene Gewicht zukommen zu lassen. Die einzelnen Beschwerden unterscheiden sich im Streitgegenstand erheblich. Die GP/GW-Beschwerden richten sich nicht allein gegen die Änderung des KSG, sie haben vielmehr mehrere Anträge und eine in einem hohen Zeitaufwand und unter klimawissenschaftlicher Begleitung konzipierte rechtliche Argumentation. Sie zielen 1. auf mehr Ambition, auch nach dem alten KSG, denn das deutsche Budget ist – gemessen an der 1,5°C-Grenze, die der Straßburger Menschengerichtshof bestätigt hat – leer, und gemessen an der 1,75°C-Schwelle, die das BVerfG 2021 angesetzt hatte, fast leer, und auch mit dem alten KSG bleibt es dabei. 2. entsteht unabhängig von der Novelle ein eigener Verfassungsverstoß durch den Verkehrssektor, den es aufzuhalten gilt. 3. ist in die Verf-Beschwerde ein sozialökologischer Transformationsansatz tief integriert, den auch ihr einfordert - davon wurde in Klimaklagen bisher eher weniger thematisiert. Und nur 4. wird die Novelle des KSG angegriffen.

Und eine Anmerkung zur Kritik an der Art und Weise der Erhebung: Hier wird eine vermeintliche bürokratische Hürde beim im Zweifelsfall am besten auszustattenden Gericht Deutschlands gegenüber dem jede:r Person verbürgten Recht auf eine Verfassungsbeschwerde mit starken Worten höher bewertet, und das auf einer persönlichen Erfahrungsbasis von 2008. Warum im Jahre 2024 eine Vielzahl von Eingaben etwa in einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss beim BVerwG kein größeres organisatorisches, personelles und IT-Problem darstellt, bei der Verteidigung individueller Grundrechte aber schon, erschließt sich mir nicht. Demgegenüber ist eine zentrale Organisation gegenüber zig Einzelklagen individueller Personen aus meiner Sicht für die Vermeidung unnötiger Arbeit sogar vorzugswürdiger, wozu hier ja auch schon offenbar einmal aufgerufen wurde.

Ich würde mich freuen, wenn das in einer kommenden Folge klargestellt wird.

Liebe Grüße
John Peters

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Warum die Vielzahl der Klärger für das Verfassungsgericht und die dort arbeitenden Menschen ein Problem darstellt, wurde ja recht differenziert erklärt. Dass darüber der Klageinhalt ein wenig kurz gekommen ist, weißt ja auf die Problematik in gewisser Weise schon hin :wink:

Was mich interessieren würde: Das BVerfG ist das höchste deutsche Gericht, seine Beschlüsse können höchstens vor europäischen Gerichten angefochten werden. Wenn jetzt die Richter des BVerfG merken, dass die Vorschriften der deutschen Prozessführung zu einem Problem werden (weil zum Beispiel bei einer Massenklage alle Kläger immer alle Schriftsätze zugestellt bekommen müssen), warum ändert es diese Vorschriften dann nicht einfach unilateral?

Wer sollte die Richter beispielsweise hindern festzulegen, dass bei einer Massenklage einfach eine passwortgeschützte Webseite eingerichtet wird, auf der sich die Kläger alle Unterlagen runterladen können? „Im Original“ werden sie nur noch den Anwälten zugestellt. Klar, entspricht vermutlich nicht der Prozessordnung, aber wer solle dem BVerfG in so einem Fall sagen, dass das nicht in Ordnung ist?

Kannst Du uns erklären, wieso man sich entschlossen hat Einzelklagen zu führen anstatt sich zusammen zu tun?

Nicht die Vorschriften sind das Problem, sondern die Massenklage. Die Leute sollten es einfach sein lassen. Es reicht völlig, wenn eine Handvoll gut ausgewählter Menschen eine Verfassungsbeschwerde erhebt. Alle anderen können sich meinetwegen gerne solidarisieren oder spenden.

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Richtig, allerdings nicht, weil es Massenklagen waren, sondern eher trotz der vollkommen unnötigen Belastung des Gerichts durch ein Massenverfahren. Das sollte man endlich einmal sein lassen. Eine Verfassungsbeschwerde ist kein Plebiszit, ganz abgesehen davon, dass selbst ein Verfahren mit 100.000 Beschwerdeführenden nur ein paar Promille der Bevölkerung repräsentieren würde.

Mit Verfassungsbeschwerde kenne ich mich zufälligerweise wirklich aus, und es gibt einen guten Grund dafür, warum die Gesellschaft für Freiheitsrechte niemals Massenverfahren führt, sondern immer Beschwerdeführende nach sachlichen Kriterien auswählt. Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich.

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Das wiederholt ja jetzt diese Behauptung nur. Man kann das ja gern so sehen, auch wenn ich bezweifle, dass das wirklich so ein Problem ist mit beA und EAV. Und es ist einfach wiedersprüchlich, im Podcast aufzurufen, gegen das KSG auf eigene Faust zu klagen - korrigier mich, wenn ich das falsch in Erinnerung habe - und dann den Ansatz einer zentralen Bündelung zu kritiseren. Was mir aber eigentlich negativ aufstößt, und Kern meines Kommentars war, ist die unausgewogene Darstellung - warum ist dieses Problem in euren Augen so viel wichtiger, dass die Inhalte gar nicht benannt werden und das ganze Vorhaben in ein schlechtes Licht gerückt wird? In einem Podcast mit nicht ganz unerheblicher Reichweite so Stimmung gegen die Verfassungsbeschwerden zu machen schadet dem ja offenbar sonst geteiltem eigentlichen Anliegen.

ja, das ist ein falsches Zitat. Wir haben beide Verfahren begrüßt, aber bei dem einen kritisiert, dass die Menschen dahinter das Bundesverfassungsgericht mit einer Massenklage nerven wollen. Wir haben definitiv nicht dazu aufgerufen, dass einzelne nach Karlsruhe rennen.

Übrigens ist es ja noch nicht zu spät: Greenpeace und Co. wollen ja erst im September einreichen, sie können also noch statt einer Massenklage eine „normale“ Verfassungsbeschwerde einreichen und meinetwegen solidarische Unterschriften sammeln.

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Liebes Lage-Team

wird mein Kommentar von gestern wirklich nicht freigegeben? Das finde ich schon ganz schön heftig. Ich bin seit Jahren treuer Hörer, war sogar bei Lage live und habe gerade Ulfs Analysen meist sehr geschätzt. Umso erstaunter war ich auch angesichts des undifferenzierten Bashings in der letzten Folge. Ich habe direkt auf seinen Kommentar geantwortet und habe letztlich nur etwas mehr Differenzierung eingefordert mit dem Hinweis, dass man strategische Klagen allgemeiner kritisch sehen kann. Und das geht bei euch nicht? Ich muss sagen, ich bin wirklich enttäuscht, dass eine solche Kritik an einem meiner bisherigen Lieblings-Podcasts hier offenbar nicht möglich ist. Sehr schade und ziemlich traurig!

Unser Moderationsteam gibt generell keine unsachlichen Beiträge, keine falschen Zitate aus dem Podcast und schon gar keine persönlichen Angriffe frei. Wenn du sachliche Kritik über möchtest kannst du das jederzeit tun.

FYI: Ich moderiere hier normalerweise nicht selbst - es war eine Entscheidung des Teams, deinen Text für unangemessen zu halten.

moinmoin,

in meinem Freundeskreis hat diese Kritik an der „Sammelklage“ ebenfalls zu sehr unterschiedlichen Reaktionen geführt. Ich persönlich kann, als Jurist, die Argumentation von Ulf nachvollziehen und habe sie auch verteidigt. Dennoch kam die Frage auf, ob und wie Greenpeace und die anderen Organisationen diese Kritik bewerten. Es scheint doch ein Bedürfnis zu geben, sich in der Sache zu engagieren und somit der Klage anzuschließen. Das Angebot von GP war/ist dabei angenehm niederschwellig. Um diese Leute ebenfalls mitzunehmen und nicht zu frustrieren, wäre es aus meiner Sicht gut und informativ, die Vertreter ebenfalls zu Wort kommen zu lassen und so ggf. Verständnis für die unterschiedlichen Ansätze zu erzeugen. Möglicherweise lassen sich so auch andere Wege der Unterstützung herausarbeiten, die im übergreifenden Interesse sind.
LG

Wenn man ein Ziel erreichen möchte (positive Entscheidung des Gerichts), sollte man es sich und dem Gericht so einfach wie möglich machen. Dazu gehören positive Dinge wie gute Vorbereitung, gute Vertretung vor Gericht etc Dazu gehört aber auch Dinge zu unterlassen, die potenziell dem eigenen Interesse im Weg stehen. Dazu gehört es u.a. das Gericht organisatorisch lahmzulegen. Da immer noch Menschen beteiligt sind, sind solche Aktionen dem eigentlichen Inhalt tendenziell nachteilig. Sowohl von Arbeitsablauf als auch von der individuellen Bewertung her.

Was man aktiv tun kann? Ein paar Ideen wären: Öffentlichkeitswirksam kommunizieren um die Klage herum, friedliche Demos organisieren - ggf. sogar in Karlsruhe und um die Sitzungstage herum, Unterschriften sammeln etc.

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Das ist ja auch eine gute Idee, aber dazu muss man nicht formal Beschwerdeführer:in werden und das Verfahren aufblähen. Es würde völlig reichen, wenn Greenpeace und Co. eine Liste mit Unterschriften anbieten, sodass Menschen sich symbolisch beteiligen können.

Da bin ich völlig bei dir! Das war auch nur eine Feststellung, wie mein Umfeld auf die geplante Beschwerde reagiert hat. Aber nochmal die Nachfrage oder besser die Anregung, ob ihr plant die Beschwerdeführer bzw. Greenpeace dazu zu Wort kommen zu lassen. Auch GP hat jetzt keine völlig unfähigen Anwälte und werden diese Aspekte in ihre Überlegungen einbezogen haben. Sollte man doch annehmen. Gerade bei diesem Thema wäre es doch enorm wichtig, wenn man im Interesse der Sache an einem Strang ziehen würde. Die Reichweite der Lage ist doch mittlerweile auch so groß, dass auch GP ein Interesse daran haben sollte ihren Standpunkt zu verteidigen oder zu erläutern. Vernommen haben werden sie die Kritik doch wohl hoffentlich.

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Ich war in früheren Zeiten für GP aktiv. Meiner Erfahrung nach werden die sich das in der Tat sehr gut überlegt haben. Aber GP ist eine im Kern aktivistische Organisation. Das heißt, dort wird die öffentliche Wirksamkeit einer Aktion sehr hoch bewertet, da es nie nur um das unmittelbare Ergebnis der einzelnen Aktivität, sondern immer auch um den mittelbaren Effekt bei einer breiteren Audience geht.

Insofern ist es aus Sicht von GP legitim und sinnvoll, eine Form der Klage zu wählen, die möglichst viel Aufsehen und Engagement erzeugt, auch wenn das für den juristischen Erfolg nicht ideal ist und/oder das Gericht vor Probleme stellt. Vor allem weil ja auch noch andere Verfahren anhängig sind, die eher traditionell betrieben werden, riskiert GP sehr wenig.

Aber natürlich setzen sie sich damit auch legitimer Kritik wie der von @vieuxrenard aus.

Sich inhaltlich mit der GP-Klage auseinanderzusetzen fände ich interessant, wenn diese juristisch tatsächlich was zu bieten hat. Den Aspekt Massenklage halte ich dagegen für eine rein strategische Entscheidung im Sinne der Öffentlichkeitswirksamkeit der Aktion und damit für nicht besonders vertiefungswürdig.

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Hallo, ich war zunächst etwas geschockt, als ich euern Beitrag zur Klage von Greenpeace gehört habe. Ein Mitglied unserer lokalen Gruppe hat daraufhin recherchiert. Greenpeace hat dazu auf der Homepage schon vorab Stellung genommen. Hier der Text:
"Könnte die Zukunftsklage mit vielen Mitklagenden zu einer Überforderung des Bundesverfassungsgerichtes führen?
Die unzureichende Klimapolitik von Bundestag und Bundesregierung verletzt die Grundrechte aller in Deutschland lebenden Menschen - daher haben wir uns dazu entschlossen, allen Menschen eine Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde von Greenpeace und Germanwatch zu ermöglichen.

Schon im Vorfeld der neuen Verfassungsbeschwerde haben wir uns darüber Gedanken gemacht, wie wir gewährleisten können, dass diese Beteiligung das Bundesverfassungsgericht nicht überfordert. Dazu sind wir bereits mit der Verwaltung des Gerichts in Kontakt gewesen. Durch die Umstellung auf digitale Verfahren entsteht kein massiver Mehraufwand für das Gericht: Das Bundesverfassungsgericht stellt zum 1. August 2024 auf digitalen Datenverkehr um. Daher werden die Klageschrift und die Liste der Beschwerdeführer:innen digital über das elektronische Anwaltspostfach und nicht in Aktenordnern bei Gericht eingereicht. Unser Vorgehen ist nicht zu vergleichen mit tausenden von Briefen, die einzeln bei Gericht eingehen – solche Aufrufe hat es in der Vergangenheit gegeben. Insofern entsteht für das Gericht auf administrativer Ebene ein überschaubarer Mehraufwand. Individuelle Beschwerdegründe der Beschwerdeführer:innen muss das Gericht nicht prüfen - alle Kläger:innen, die über eine Vollmacht für die Anwält:innen zur Klage hinzukommen, beziehen sich auf die vom BVerfG bereits als rechtmäßig bestätigte “Intertemporale Freiheitssicherung”.

Wäre schön, wenn ihr das nochmal aufnehmt.
Viele Grüße, Thomas

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