Elterngeldstreichung

ja, ich denke auch das der Wunsch, ein Kind zu bekomnen, nicht aus rein monetären Erwägungen getroffen wird.
Selbst die Entscheidung gegen Kinder wird wohl selten nur aufgrund der Aufrechnung der Förderungen getroffen.
Den emotionalen Faktor verliert man in dieser Diskussion gern aus den Augen.
aber natürlich rechnen Eltern da auch mit Dingen wie Elterngeld

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Damit wäre dann aber das Kindergeld als das Steuerfreie Existenzminimum anzusehen.
Heißt zur Gleichstellung den Kinderfreibetrag abschaffen und alle kriegen das Kindergeld.

Und jetzt nochmal für unverheiratete Familien nachrechnen, da ist das Familieneinkommen nämlich durch die Lohnsteuer um ein erheblichen Teil geringer.

Heißt auch hier zur Gleichstellung Ehegattensplitting abschaffen oder aber unverheirateten Paaren das Splitting ermöglichen.

Mag mal jemand durchrechnen, wie viel jemand in der Einkommensklasse im Laufe der 18-25 Jahre Kindergeld Zusatzeinnahmen im Vergleich zu einem Durchschnittsbürger hat, weil er das Kindergeld als Freibetrag nutzen kann?
Wollten die Grünen übrigens Anfang des Jahres statt der jetzigen Diskussion machen.
Scheiterte an der FDP, weil: indirekte Steuererhöhung
Und was die harte Grenze angeht: mit Sicherheit gibt es noch Abstimmungen, bevor das Gesetz wird. Ich sehe hier Verhandlungspotential, um der FDP was bieten zu können.

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Bedeutet dann doch, dass Eltern mit geringem Einkommen nicht das Existenzminimum ihrer Kinder bekommen.

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Ich verstehe das Argument. Auf der anderen Seite muss die Förderung ja auch irgendjemand finanzieren. Die Gefahr, dass es auf linke-rechte Tasche ausläuft, ist durchaus gegeben. Klar profitieren Eltern so gegenüber Kinderlosen, aber da gibt es bessere Hebel.
Schulden, denen kein Vermögen gegenüber steht, sind in der Einkommensklasse mit Sicherheit eher Einzelfälle.
Da die beliehenen Vermögen im zehnten Dezil meist Mietshäuser und Ferienwohnungen sind, schlagen sich die Schulden dann auch tatsächlich meist in der Einkommenssteuer nieder.
Datenreport-2021: Zusammensetzung des Vermögens, Bundeszentrale für politische Bildung

Der Vielverdiener mit 150.000€ brutto zahlt ja schon 40.000€ Einkommensteuer im Jahr. Er finanziert einige Elterngeldbezieher, hat dann aber im „Leistungsfall“ selber keinen Anspruch.

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Naja, der mit 300.000 zahlt vermutlich noch mehr Einkommensteuer und war davor schon gekniffen.

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Das splitting ist die „Belohnung“ dafür, dass die Partner wechselseitig unterhaltspflichtig sind, oder? Was spricht gegen eine Zivilehe? Die regelt auch Sorgerecht und viele andere Dinge.

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Das und es trägt dem Rechnung, dass man als Familie eine wirtschaftliche Einheit darstellt. Wie man den Erwerb, Haushalt und Kinderbetreuung aufteilt, ist damit der Familie überlassen. Und der Ehepartner mit weniger Einkommen hat auch anteilig Ansprüche auf Rentenansprüche des anderen.

Bei ungleichen Einkommen führt es oft dazu, dass die Frau weniger arbeitet und damit später Karriereeinbußen riskiert.

Die Karriereeinbusse liegt aber nur indirekt am Ehegattensplitting, niemand verbietet einer Firma auch Teilzeitkräfte zu befördern. Statt dieses Grundübel anzugehen, sollen lieber alle ihre gesamte Lebenskraft der Profitgier des Kapitals opfern. Und mit dem SUV 100km täglich pendeln, damit bloß alle fleissig und vollbeschäftigt sind.

Auch mit der Konsequenz, dass aus Verzweiflung ob der verlorenen Lebenszeit noch mehr in umweltschädlichen Konsum investiert wird und dann wirklich alle unbedingt mit dem Flieger durch die Welt reisen,
um davon abzuschalten.

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Sogar Robin Alexander von der Welt kann die Deckelung nachvollziehen und hält das Elterngeld bzw. dessen Staffelung insgesamt für sozial bedenklich Klatsche aus Karlsruhe: Wie geht's weiter mit dem Heizungsgesetz? - Machtwechsel ca. ab Minute 20

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Gut kann man so sehen, dann aber bitte auch die Gleichstellung von Bedarfsgemeinschaften daran ausrichten, heißt die Unterhaltspflicht dort streichen.

Oder warum sonst ist der nichtverheiratete Partner einer Bedarfsgemeinschaft verpflichtet bei Hartz IV/Bürgergeld den bedürftigen Partner zu unterstützen?

Die moderne Realität.

Tut man als Bedarfsgemeinschaft in einer Patchworkfamilie auch, ohne das dem Rechnung getragen wird.

Also warum ein Sonderstellung für die die einen Schein bei einer Behörde unterschrieben haben, gegenüber jenen denen eine ander Behörde gleiche Verhältnisse unterstellt?

Wenn der Staat sparen kann ist er sehr erfinderisch.

Hast du, soweit ich das weiß, auch bei einer eheähnlichen Gemeinschaft. Alle Nachteile aber keine Vorteile. Und wie schnell ist heute eine Scheidung durch. Also die Ehe als besondere Form des Zusammenlebens fördern ist echt nicht mehr zeitgemäß. Lieber das Geld anders nutzen.

Zu dem Argument bezüglich einzahlen aber nichts bekommen dafür. Nennt sich Sozialstaat. Die starken Schultern helfen den Schwachen und wer bei 7500 Nettoeinkommen ein Problem damit hat dem ist nicht zu helfen und sollte eventuell eh keine Kinder haben bei der Erziehung.

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Ich wäre prinzipiell auch dafür, das Ehegattensplitting abzuschaffen und dafür das Kindergeld anzuheben.

Mit der Ehe sind aber noch ein paar andere Sachen geregelt, wie Unterhaltspflichten auch nach einer Trennung, Ansprüche auf Rentenbezüge und wie Vermögenszuwächse aufzuteilen sind. Auch die Witwenrente ist an eine Ehe gebunden und Freibeträge beim Erben sind davon abhängig. Ich meine, die Zeugenaussagepflicht ist davon auch betroffen.

Weil die Zivilehe allen Seiten Stress erspart. Den Behörden, weil klar ist, dass eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Und innerhalb der Bedarfsgemeinschaft, dass Unterhaltspflicht herrscht. Zieht in einer „wilden“ Ehe jemand aus, ist die Unterhaltspflicht passé.

Wirklich, der Akt kostet 30€ und 30 Minuten Lebenszeit und regelt sehr viel. Ich verstehe die Bedenken nicht.

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Betroffen von der Elterngeldstreichung wären 60000 Familien https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/elterngeld-paus-lindner-100.html

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Hat einen Punkt.

Auch wenn es in manchen Kreisen für einen Aufschrei sorgt:
Ich kenne viele Frauen, die aus Überzeugung Mutter werden (weniger um benötigzen Fachkräftenachwuchs zu „produzieten“).
Diese Frauen stellen ihre Kinder über die Karriere und sind gerne Mutter (kann man sich sowas vorstellen ? :wink: )
Sie würden sogar länger als 12-14 Monate zuhause bleiben, viele teils bis Ende der Grundschule oder länger.
viele davon gehen nur wieder arbeiten, auch in Teilzeit, weil es für die Familie finanziell notwendig ist oder weil die Kinder so gross sind das sie weniger Betreuung benötigen.
Jetzt könnte man wieder von Helikoptereltern und Überbetreuung sprechen, aber die daraus resultierenden Kinder und jungen Erwachsenen sind mit Masse gut gelungen.
Elterliche Fürsorge scheint demnach nicht so schlecht abzuschneiden gegenüber institutionellen Betreuunungsangeboten.
Mal so als ganz kruden Aspekt. :wink:

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Ja das kenne ich auch. Ich muss auch leider aus Erfahrung sagen, dass der größte Widerstand für unsere paritätische Elternzeit von anderen Frauen und Mütter kam. Da wurde meine Frau teils direkt, teils indirekt als Rabenmutter hingestellt. Dazu kam die Darstellung, dass der Vater (kein dahergelaufener Fremder!) es ja eh nicht kann. Meine Frau hat seitdem auch schnell hohen Puls bei „Übermüttern“ die sich in Abhängigkeit zum Mann begeben.

Fun Fact: Unser Sohn ist mit u2 ohne Eingewöhnung (danke Corona) ohne Probleme in die Kita. Und das obwohl wir ja so pöse waren und ihn beide betreut haben.

Wenn das Kindergeld das Existensminimun angeblich sichert (tut es nicht), dann brauchen wir ja keinen Freibetrag, denn warum sollten die, die es nicht brauchen mehr bekommen?

Ich bin zwar sehr Kapitlismuskritisch, aber hier muss ich sagen dass es keinen Sinn macht jemand in höhere Verantwortung zu packen, der nur 50% der Zeit da ist. Hier muss man zwischen Teilzeit und Teilzeit unterscheiden. 20 Stunden Kräfte schaffen schlicht keine Führungsaufgaben. Meine Frau hat lediglich 6 Stunden reduziert (werde ich wenn unser 2. Kind in die Kita geht auch tun). Heißt sie ist 34 von 40 Stunden da und kann deshalb auch problemlos aufsteigen. Das Problem sind also mal wieder die Männer, die keine Stunden abgeben wollen und auch die Frauen, die keinerlei Betreuungszeiten abgeben wollen.

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Aber ja. „Der schönste Tag im Leben“ reduziert auf den Verwaltungsakt zum Steuern sparen.

Das ist doch der Punkt.

Man kann die Sonderstellung der Ehe sehr gut begründen.
Wegen mir auch gerne beibehalten. Dann darf man diede Sonderstellung aber eben auch nicht nach Belieben aushöhlen.