Die Herausforderungen der Wärmewende wurden schon mehrfach in der Lage behandelt. Zunächst ein riesiges Lob für eure sehr guten Darstellungen. Euren Schlussfolgerungen kann ich zustimmen, beispielsweise dass es bei Sanierungen ein No-Brainer sein sollte, eine Wärmepumpe einzubauen.
Ein wichtiger Baustein ist die Förderung des Staates, damit sich der Wechsel auch wirtschaftlich rechnet. Neben Maßnahmen zur Komplettsanierung gibt es seit 2021 auch Einzelmaßnahmen (Bafa BEG EM), die beispielsweise Anlagen zur Wärmeerzeugung fördert. Die Bedingungen werden regelmäßig geändert, zuletzt zum Jahreswechsel 2023.
In verschiedenen Artikeln zu den Neuerungen wirkt es so, als ob sich gar nicht so viel ändert oder sogar Verbesserungen greifen, wie beispielsweise die Möglichkeit Material bei Eigenleistung fördern zu lassen. [1] [2] [3]
Eine signifikante Änderung wird in den ganzen Artikeln nicht aufgegriffen, und zwar die erreichten Stichtage bei den technischen FAQ:
- Ab dem 01. Januar 2023 müssen die gemessenen Energieverbräuche und Wärmemengen eines
förderfähigen Wärmeerzeugers entweder über dessen Display/Nutzerinterface, ein übergeordnetes
Energiemanagementsystem, ein externes Gerät oder eine externe Applikation angezeigt werden.- Bei förderfähigen Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen, müssen spätestens ab dem 1.
Januar 2023 die Wärmemengen gemessen werden- Spätestens mit Antragstellung ab dem 1. Januar 2023 müssen förderfähige Wärmepumpen mit offenen (nicht-proprietären) und geeigneten Kommunikationsschnittstellen ausgestattet sein
Warum ist das ein politisches Thema?
Die Kommunikation des Ministeriums war sehr kurzfristig am 16. Dezember 2022 mit nur zwei Wochen Vorlauf mit Weihnachten dazwischen. Stand 8. Januar gibt es immer noch keine Liste an sicher förderfähigen Wärmepumpen auf der Bafa-Seite. Dort wo die Liste zuvor abgelegt war findet sich jetzt eine Liste an förderfähigen Biomasseanlagen: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_waermepumpen_anlagenliste.html?nn=11870140 (Link beachten).
Die geänderten Anforderungen bedeuten das sofortige Ende der Förderung von hocheffizienten Luft-Luft Wärmepumpen, sowie eine generelle Unsicherheit beim Kauf von Wärmepumpen, da für den Laien nicht unmittelbar ersichtlich ist, ob das Gerät die Anforderungen erfüllt oder nicht.
Die Hintergründe der Probleme für Luft-Luft-Wärmepumpen und mögliche Lösungen werden in einer FGK-Stellungnahme erläutert:
Beispielsweise Daikin plant wieder ab September 2023 eine förderfähige Klimaanlage anzubieten.
Warum ist das ein Problem?
Im Gebäudebestand sind Luft-Luft-Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen eine schnell verfügbare und relativ kostengünstige Zusatzheizung, um den Gasbedarf massiv zu reduzieren. Die Förderung liefert Anreize effiziente Anlagen auszuwählen. Info-Flyer vom FGK
Eine A+++ Klimaanlage erreicht im Heizbetrieb eine JAZ/SCOP=5,1 und bessere Werte als viele Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau. Meine privaten Erfahrungen mit einer Klimaanlage als Heizung sind positiv. Sie spart 90% Gas ein und der Komfortfaktor ist völlig in Ordnung obwohl die Mietwohnung nicht gut gedämmt ist (145kWh/(a*m²)).
Die politischen Rahmenbedingungen für die Wärmewende müssen stimmen. Die Installation von Klimaanlagen zur Raumheizung ist im Sinne der keineswegs überwundenen Gaskrise und sollte daher weiter gefördert werden. Die technischen FAQ sollten sinnvolle und durchführbare Regelungen vorsehen.
Es sollten keine Unklarheiten bezüglich Förderungen entstehen, was die ganze Installation in Frage stellen könnte. Wenn die Förderungen zu kompliziert und unsicher wahrgenommen werden, kommt eben wieder die Gasheizung rein. Politisch sehe ich kein klares Konzept zur Dekarbonisierung der Gebäudewärme. Neben dem Problem der Anlagenliste gibt es noch wirtschaftliche Unwägbarkeiten hinsichtlich Preisentwicklung Gas-/Strompreis sowie Unsicherheiten beim Lärmschutz, die erhebliche Investitionshemnisse darstellen können. Zusätzlich zu der Frage ob die Wärmepumpe überhaupt im Bestand funktioniert (meistens ja).