Einschränkung Teilzeit-Anspruch?

Die Zahlen sind falsch. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 101.400 Euro. Mit 80.000 Euro erhält man 1,56 Punkte.

39 Jahre x 1,56 Punkte + 1,2 Punkte = 62 Rentenpunkte.

Der Einwand wäre richtig wenn man den für 2025 festgelegten Satz auf die gesamten 39 Jahre projiziert. Denn nur in 2025 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 101.400€.
Meine Werte beziehen sich auf den Durchschnitt der letzten 39 Jahre, was sinnvoller ist als den Satz eines aktuellen Jahres auf alle 39 Arbeitsjahre anzuwenden.

Schlussendlich ist es unerheblich. Die Werte zeigen, dass es lediglich ein unerheblicher Teil an Personen sein kann, die wegen „Lifestyle-Teilzeit“ später Aufstockung im Alter beantragen müssen.

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Hilfreich ist auch ein Blick in die tatsächlich existierenden Regeln: Recht auf Teilzeit: Wer hat ein Recht auf Teilzeit? | DIE ZEIT

zB:

  • Kleine Betriebe müssen keine Teilzeit gewähren
  • Antrag auf Teilzeit kann schon heute aus betrieblichen Gründen (zb Sicherheit) abgelehnt werden

Probleme gibt es nach meiner (eingeschränkten) Erfahrung vor allem dort, wo der Arbeitgeber keine entsprechenden Planungen macht. ZB in Grundschulen, wo die Personalplanung zumindest in meinem Bundesland katastrophal ist.

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Ich wüsste mal wirklich gerne, von wie vielen Fällen wir sprechen, in denen jemand gegen den Willen des AGs Lifestyle-Teilzeit durchgesetzt hat.

Ein AN hat auch Interesse an einem guten Betriebsklima.

Ich vermute, die jetzige Regelung verhindert in 95% der Fällen ein pauschales Nein ohne triftigen Grund.

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Wobei klein unter 15 Personen bedeutet und dabei erstmal alle Mitarbeiter gezählt werden, nicht nur in dem Bereich.

Die Frage ist also eher wie bisher im Fall der Fälle betriebliche Gründe ausgelegt waren.

Aber wie gesagt kenne ich keinen Fall der aktuell möglich ist, mit dem Vorschlag aber nicht mehr. Und in der Regel bleibt einem als Arbeitgeber ja nichts anderes übrig als gemeinsam Lösungen zu suchen. Bestehen auf Vollzeit und dann gute Leistung erwarten kann man kaum. Selbst wenn der Mitarbeiter nicht bewusst schlechter arbeitet spürt man Überlastung und auch Unzufriedenheit immer bei der Leistung.

Und das ist ein Bereich wo man eigentlich sehr gut basierend auf Erfahrungswerten (wie viele gehen in Teilzeit, wann erhöhen sie wieder, etc.) planen könnte. Nur kommt da eben dazu, dass steigende Überlastung für immer mehr Teilzeitanträge sorgt. Aber auch hier kann ja die Antwort auf Überlastungsbedingte Teilzeit nicht lauten die Menschen mehr Arbeiten zu lassen und dann hat man das gleiche Problem (zu wenig Lehrerstunden) wegen Krankschreibungen weil Burnout oder auch ganz allgemeine Krankheit da das Immunsystem ja durch Überlastung geschwächt ist.

Letztlich will man kurzzeitig einen positiven Effekt erzeugen der langfristig sicher eher ins Gegenteil umschlägt.

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Deine Berechnung würde mich dennoch interessieren, denn ich kann sie nicht nachvollziehen.

Die erreichbare Höchstrente bei 45 Jahren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 88 Rentenpunkten. Runtergerechnet auf 39 Jahre Beitragsdauer (84% von 45 Jahren) wäre die höchstmögliche Rentenpunktzahl 74. Die Anzahl an Rentnern mit echtem Höchstsatz liegt deutlich unterhalb 1% (eher 0,1% als 1%, aber ich habe die genaue Zahl gerade nicht parat).

Bitte bei Diskussion mit Rentenbezug korrekte Zahlen nutzen und/oder die Berechnung erläutern. Insbesondere wenn es für den eigentlich diskutierten Sachverhalt unerheblich ist, sollten die Zahlen entweder korrekt oder gar nicht enthalten sein. Zur Rente geistern zu viele falsche Zahlen herum, wodurch jede sachorientierte Debatte in der Folge erschwert wird.

Kann ich nochmal Habecks Vorschlag sehen, Kapitalerträge hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge miteinzubeziehen, bevor ich mich auf diesen Strohmann einlassen muss?

Das Argument ist ja irre. Ein Mensch mit sehr hohem Einkommen zahlt ggf. mehr Sozialversicherungsbeiträge in Teilzeit als jemand, der in Vollzeit im Mindestlohn rumstrampelt. Hat der eine oder der andere jetzt mehr oder weniger Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen? Ähnlich auch Rente. Der Mindestlohn ist ja relativ neu, und vorher waren Vollzeitbeschäftigte zum Teil auf Grundsicherung im Alter auf jeden Fall angewiesen bei den Dumpinglöhnen (Friseur, Gastro…)

Diese Diskussion lenkt wieder mal von dem eigentlichen Problem ab: der Ungleichheit der Vermögensverteilung und die Auswirkungen auf auch soziale Infrastruktur und Demokratie. Nebelkerzen.

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Ich habe zwar nicht verstanden, auf welchen Beitrag hier Du Dich hier beziehst, aber bitte, gerne:

Das Menschen mit mehr Einkommen („breiteren Schultern“) mehr im Verhältnis zu ihren Versicherungsleistungen beitragen, ist in allen Sozialversicherungen immer schob der Fall.

Nach meiner Erinnerung ist der Mindestlohn sehr viel älter als die Grundsicherung.

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Allgemein zum Thema.

Danke, genau diesen Habeck-Vorschlag hab ich gemeint.

Mit geht es darum, dass nach Migranten, Arbeitslosen, Menschen mit Behinderung jetzt die nächste Nebelkerze gezündet wird, wer denn Schuld ist an den maroden Sozialversicherungenssystemen. Ich hab dazu Diskussionen gesehen, dass Menschen in Teilzeit weniger Ansprüche auf Krankenversicherungsleistungen haben sollen als Menschen, die in Vollzeit arbeiten und ähnliche wirren Blüten, die der Vorschlag treibt. Da gehen gerade irgendwie alle Maßstäbe verloren.

Die Grundsicherung im Alter gibt es seit 2003, Mindestlohn seit 2015.

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Für kleinst Betriebe bis 15 Personen gilt die Pflicht nicht.

Das zentrale Problem liegt weniger in Teilzeitentscheidungen der freien Wirtschaft, die betriebsintern getragen werden, sondern in hohen Teilzeitquoten im staatlichen und staatsnahen Bereich, wo Leistungen personalintensiv, arbeitskräftegebunden und nicht durch Marktmechanismen ausgleichbar sind, wodurch bei knappen Arbeitskräfteangeboten strukturelle Kapazitäts- und Finanzierungsprobleme entstehen.

Das Problem ist nicht Teilzeit, Betreuung oder Pflege für sich, sondern ihre gleichzeitige politische Ausweitung bei begrenztem Arbeitskräfteangebot. Ein Recht auf Teilzeit senkt das Arbeitsangebot, während Ganztagsbetreuung und Pflegeausbau personalintensive Leistungen ausweiten, ohne dass diese Zielkonflikte systematisch aufgelöst werden.

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Möchte zu dem Thema gerne dieses Interview mit Marcel Fratzscher empfehlen.

https://www.youtube.com/live/bfoqMN_tWmc?si=956UEpvq6ijvzRmU

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Pflegekräfte verlassen ihren Job jetzt schon sehr früh. Zu glauben, sie mit Vollzeitpflicht dazu zu bekommen mehr zu arbeiten, ist mMn eine sehr riskante Wette an dessen Ende weniger verfügbare Arbeitsstunden (weil Pfleger lieber kündigen als Vollzeit zu arbeiten), mehr Krankheitsstunden und Berufsunfähigkeiten beim Pflegepersonal stehen.

Aber Teilzeit, die als Schutz vor Überlastung beantragt wird, als Faulenzer-Lifestyle-Teilzeit zu brandmarken, ist bestimmt die Anerkennung, die der Pflege noch gefehlt hat. (Kritik geht an die CDU, nicht an Dominik2.)

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In meinem Freundes- und Bekanntenkreis ist allgemeines Entsetzen ob der Diskussion. Alle, die Teilzeit arbeiten, machen das nicht freiwillig. Dafür sind die Gehälter nicht hoch genug.

Das scheint mir auch des Pudels Kern zu sein:
Es ist allen klar, es muss sich etwas ändern, aber Union und SPD versprechen weiterhin: “ihr müsst nichts tun, wir regeln für euch.”
Jetzt versuchen sie das. In vielen Dingen machen sie einfach das, was Habeck vorgeschlagen hat. Das reicht natürlich nicht aus. Deshalb:

  • Erst mal die Geflüchtete: zu viele, zu wenig geordnet
  • Dann die Erwerbslosen: „da sparen wir 30 Milliarden Euro!“
  • Jetzt Menschen, die in Teilzeit arbeiten (häufig Frauen)

Man könnte polemisch sagen, sie arbeiten sich die Leiter des politischen Einflusses hinauf. Anfangen bei denen komplett ohne Einfluss und nun geht’s aufwärts.

Alle diese Forderungen meistens ohne empirische Evidenz.

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Zumal es Unternehmen ja immer noch frei gestellt ist, Teilzeit zu gewähren, z.B. aufgrund von Fachkräftemangel und um ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben. Ich selbst arbeite in einem Unternehmen mit < 30 Mitarbeitern und < 10 pro Abteilung bei 40h/Woche.

Aus meiner Bubble kann ich sagen, dass von allen Menschen, die ich kenne niemand Teilzeit arbeitet, außer für genau die genannten Ausnahmeregelungen.

Man könnte auch sagen, die Union versucht mal wieder im Klein Klein herumzudoktern, um mehr Arbeit zu generieren, anstatt sich um Einwanderung und Qualifizierung zu kümmern. Aus meiner Sicht die deutlich effektiveren und tragfähigeren Lösungsansätze.

Zudem gilt jetzt schon:

In Betrieben mit bis zu 15 Beschäftigten hängt die Entscheidung vom Wohlwollen des Chefs ab. Erst ab 16 Mitarbeitern besteht ein Rechtsanspruch - vorausgesetzt, der Arbeitnehmer ist seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen. Sind beide Bedingungen erfüllt, können Beschäftigte eine dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit beantragen, erklärt der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). Wer nur vorübergehend weniger arbeiten möchte, kann Brückenteilzeit beantragen. Sie erlaubt eine Arbeitszeitverkürzung für mindestens ein und höchstens fünf Jahre. Allerdings gilt der Anspruch uneingeschränkt nur in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten. In Betrieben mit 46 bis 200 Mitarbeitern greift eine Quotenregelung: Pro 15 Beschäftigte muss der Arbeitgeber nur einen Antrag auf Brückenteilzeit genehmigen, also zum Beispiel vier Anträge in einem Betrieb mit 60 Angestellten.

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In der Theorie würde ich dir zustimmen. Wenn es denn tatsächlich so viele Hobby Teilzeit Menschen gäbe. Aber auch im öff Dienst gelten die Mitarbeiter Grenzwerte für Brückenteilzeit und folgendes bei unbefristeter Teilzeit.

(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.

Anspruch auf Teilzeit nach TVöD (öffentlicher Dienst)

Wie ist das eigentlich umgekehrt?

Darf ein Arbeitgeber noch Teilzeitstellen ausschreiben, wenn Bewerber oder Mitarbeiter Vollzeit arbeiten wollen?

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Ich finde die ganze Diskussion ohnehin absurd.

Aktuell gibt es ein Recht auf Teilzeit, ja. Aber die Zahl der Fälle, in denen Mitarbeiter bei einem laufenden Arbeitsverhältnis freiwillig eine Stunden-Reduzierung einfordern, dürfte ziemlich niedrig sein - und wenn der Arbeitgeber das nicht zulässt, selbst ohne Rechtsanspruch, wird der Arbeitnehmer sich möglicherweise umorientieren, was der Arbeitgeber i.d.R. noch weniger will als einen Wechsel auf Teilzeit. Resultat des „Rechts auf Teilzeit“ ist somit vor allem, dass in Jobangeboten quasi immer steht, dass Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit gesucht würden, bei vielen Jobangeboten Bewerber, die angeben, nur in Teilzeit arbeiten zu wollen, aber einfach gar nicht ernst genommen werden („Ablage P“).

Das „Recht auf Teilzeit“ ist daher ohnehin in der Praxis eher ein Papiertiger. Gerade zu Zeiten des Fachkräftemangels und auch teilweise allgemeinen Arbeitskräftemangels tun sich Firmen m.M.n. generell keinen Gefallen, auf Vollzeitkräften zu beharren. Aktuell sollte manches Unternehmen froh sein, wenn es überhaupt seine Stellen besetzen kann.

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Ein Aspekt kommt mir in der aktuellen Diskussion viel zu kurz. Teilzeit wird in der aktuellen Diskussion überwiegend als problematisch dargestellt. Dabei haben auch Arbeitgeber und mittelbar alle anderen große Vorteile: Gerade Teilzeitkräfte fangen oft Spitzenzeiten mit Mehrarbeit ab. Sowohl in Schulen (z.B. Vertretungsstunden, in denen alle Vollzeitkräfte in eigenen Klassen eingesetzt sind) als auch in der freien Wirtschaft. Wenn sie bezahlt werden, relativieren sich alle Argumente, die auf die Sozialsysteme abzielen; aber auch unbezahlt führen sie zu höherer Produktivität, besserer Bildung/Betreuung/Zuverlässigkeit, weniger Überlastung (möglicherweise auch Krankheitstagen) der Kollegen. Ohne die große Flexibilität, die - bewusst oder unbewusst - von Teilzeitkräften eingefordert wird, würden sich viele umgucken!!

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