Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion hat für den Parteitag der CDU im Februar einen Antrag formuliert, den Anspruch auf Teilzeit einzuschränken.
Der Antrag fordert unter dem schneidigen Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ eine Reform der Teilzeitregelungen. Der gesetzliche Rechtsanspruch auf Teilzeit sollte künftig nur noch bei Vorliegen einer „besonderen Begründung“ gelten: Etwa Betreuung von Kindern, Pflege Angehöriger oder berufliche Weiterbildungen.
Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und Entlastung des Sozialstaats (hä?) soll „Lifestyle“-orientierte Motivation kein Rechtsanspruch auf Teilzeit begründen.
Einvernehmliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und -nehmer blieben möglich, jedoch ohne automatischen Rückkehranspruch in Vollzeit.
Wie üblich, gibt es keine Verweise darauf, wie hoch denn das bekämpfte Phänomen „Lifestyle-Teilzeit“ überhaupt ist. So was wird halt einfach mal so populistisch herausposaunt und die Medien greifen es dankbar als spaltendes, und daher Click- und Auflagen-erhöhendes Thema auf.
Aus Sicht eines Unternehmen eines kleinständischen Unternehmens (und die machen einen nicht unerheblichen Anteil aller Arbeitsplätze aus!) macht die Forderung aber schon Sinn. Da stellst Du einen Mitarbeiter auf eine Vollzeitstelle an und nach Monaten oder Jahren beschließt dieser nun plötzlich, nur noch Teilzeit arbeiten zu wollen.
Hier geraten zwei Interessen in Konflikt: Der Arbeitnehmer hat irgend einen oft mehr oder manchmal vielleicht auch weniger wichtigen Grund für seinen Wunsch. Und der Arbeitgeber muss irgendwie organisieren, dass die Arbeit trotzdem gemacht wird. In einem Unternehmen, in dem die Administration nur aus 2-8 Mitarbeiter besteht, ist das ein nicht zu unterschätzendes Problem! Manche Arbeiten lassen sich nicht so ohne weiteres auf 2 Arbeitnehmer verteilen.
Daher kann kann ich Unternehmer verstehen, die über den Wunsch nach Teilzeit genervt sind. Das war bei der Einstellung nicht ausgemacht.
Es ist daher sinnvoll, wenn hier ein abwägender Interessenausgleich stattfindet. Wenn der Arbeitnehmer einen akuten Grund hat, genannt werden Kinderbetreuung, Angehörigenpflege oder Weiterbildung, sollte dieser schwer wiegen. Wenn der Arbeitgeber plausibel nachvollziehbar ein Problem bekommt, ebenfalls.
Aber wie gesagt: Ob das signifikant zur Lösung des Arbeitkräftemangels oder zur „Entlastung des Sozialstaats“ beiträgt? Ich habe da meine Zweifel. Klingt nach Populismus.