ich habe Ihren Beitrag darüber gehört, dass die Grünen es nicht geschafft haben, die Änderungen am Gesetz zur Wehrpflicht rechtzeitig zu lesen.
Ebenso habe ich Ihre Einschätzung wahrgenommen, dass es ohne eine Zusammenfassung schwierig ist, nachzuvollziehen, was sich in einem Gesetz konkret ändert – insbesondere dann, wenn es sich um Änderungen von Änderungen handelt.
Für Menschen ist das natürlich aufwendig. Wir leben jedoch im Zeitalter der KI.
Was halten Sie von der Idee, eine einfache Prüfung mithilfe von KI durchzuführen? Dabei könnten der ursprüngliche Gesetzestext, die Änderungen sowie weitere Änderungsebenen in ein System eingespeist werden, sodass die KI innerhalb weniger Sekunden auf potenzielle Problemstellen hinweist.
Selbstverständlich müsste das Ergebnis anschließend überprüft werden, doch das würde nur wenige Minuten in Anspruch nehmen.
Ein solches Vorgehen könnten auch die Grünen nutzen, wenn ihnen die Zeit fehlt – und für Journalisten sollte es umso mehr möglich sein, insbesondere wenn das Gesetz bereits veröffentlicht ist.
Hab ich heute auch drüber nachgedacht. Noch keine Zeit gehabt es zu testen. Aber bin mir relativ sicher, dass eine KI die Synopse erstellen kann, wenn man ihr beide Dokumente gibt.
Da braucht es gar keine KI für, tools wie git und diff können das seit Jahrzehnten schon.
Vielleicht ist das ein zu informatikgetriebener Blick von mir auf Gesetzgebung und Jura, aber wieso gibt es eigentlich keine digitale Repräsentation der deutschen Gesetzestexte, die zum Beispiel auch Backlinks und gegenseitige Verweise beinhaltet und programmatisch durchsuchbar ist (Stichwort Knowledge Management System bzw Information Management System)? So wären nicht nur Synopsen trivial zu erstellen, sondern man könnte auch ganz ohne KI/LLM potentiell unerwünschte Nebeneffekte von Änderungen erkennen, a la „eine Änderung an diesem Artikel im Wehrdienstgesetz hat auch Auswirkungen im Passgesetz, weil der Artikel dort explizit erwähnt wird“. Das war ja zunächst auch untergegangen, selbst als die Sache mit der Ausreise schon bekannt geworden war.
Naja, für uns normale Bürger ist das schwierig. Aber als Partei im Bundestag sollte man ja ein Team haben, was einem sagt, was das konkret bedeutet.. ob die dann KI nutzen oder nicht, ist mir egal, aber meine Erwartung ist, dass dort verstanden wird, was in Änderungs Vorschlägen steht…
Aber es scheint ja niemand mehr das zu lesen, wenn selbst spd und cdu überrascht sind, was im neuen wehrgesetz steht im Bezug zu längeren Auslandsreisen…
Abgeordnete haben meist so zwischen zwei und fünf Mitarbeitys die alle möglichen Themen abdecken müssen (das jeweilige Spezialgebiet und dann noch alles andere wozu die Abgeordneten sich positionieren müssen oder von Leuten aus dem Wahlkreis um Hilfe gebeten werden). Für derartige Fachkenntnis greifen die Fraktionen daher entweder auf den Wissenschaftlichen Dienst zurück oder (besonders im Fall der Mehrheitsfraktionen) auf die Beamtenschaft im passenden Ministerium.
Ich sag ja auch nicht dass alle abgeordneten das einzeln tun sollen. Aber wenn eine Fraktion etwas einbringt, sollte die andere Fraktion das schon mal checken lassen, was es bedeutet… besonders bei so einem heiklen Thema…
Volle Zustimmung, das ist ein Digitalisierungsproblem. Möglich, dass KI helfen kann. Aber KI ist unscharf, muss kontrolliert werden und hält uns von einer ordentlichen Lösung ab, die präziser, zeit- und stromsparender wäre.
Mal unabhängig vom Bundestag hattet Ihr ja die Frage aufgeworfen, ob Journalisten Gesetzestexte lesen sollten, wenn Sie darüber berichten. Anschließende Frage war dann, wie dieselbe Einschätzung bei Parlamentariern sei.
Ich weiß jetzt nicht, wie genau ihr euch im Team aufteilt, aber zum einen erwarte ich nicht zwingend, dass ihr die Texte selbst lest. Ich finde aber durchaus, dass einer in eurem Team dies tun sollte. Hier würde ich dann sogar sagen, dass eingeschätzt werden sollte, ob eine Zusammenfassung ausreicht. Hier im speziellen Fall geht es ja um Vergleiche unterschiedlicher Bearbeitungsstadien. Ihr könnt die Texte mit Claude und Co. komplett durchsuchen, und auswerten lassen, so dass ihr dann eine entsprechende Gegenüberstellung, Zusammenfassung oder was auch immer bearbeiten könnt und dann immer noch einzelne spezifische Punkte nachlesen könnt.
Die heutigen technischen Möglichkeiten ermöglichen eine solche Recherche durchaus.
Selbiges gilt für die Auswertung anderer Quellen sowie Mitarbeiter von Parlamentariern.
Das kann heute jeder solange der Zugang zu den digitalen Quellen hat.
Ich hatte eine Diskussion über dasselbe Thema in einem Anderen Thread, ich habe einfach mal getestet was heute schon möglich ist an diesem Wehrdienstmodernisierungsgesetz:
Hier ist eine dieser Pflichten (Karte 5) die herausanalysiert wurde:
KARTE 5 — Genehmigung für Auslandsaufenthalt über drei Monate
BETRIFFT MICH, WENN Sie männlich, deutsch und über 17 Jahre alt sind und Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen — egal ob für Studium, Arbeit, Reise oder dauerhaft.
WAS ICH TUN MUSS Beim zuständigen Karrierecenter eine Genehmigung einholen — ebenso wenn Sie einen genehmigten Zeitraum verlängern oder einen ursprünglich kürzer geplanten Aufenthalt über drei Monate ausdehnen wollen.
WANN Vor dem Verlassen Deutschlands beziehungsweise vor dem Überschreiten der ursprünglichen Frist.
WENN ICH ES NICHT TUE Ein ungenehmigter Auslandsaufenthalt kann dazu führen, dass die Wehrpflicht trotz Auslandsaufenthalt nicht ruht — Sie bleiben also einberufungsfähig; im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall kann die Versagung der nachträglichen Genehmigung weniger leicht aus Härtegründen umgangen werden.
WAS NOCH PASSIEREN KANN Das Bundesverwaltungsamt kann Ihre Daten zur Aufenthaltsfeststellung an Auslandsvertretungen und Grenzbehörden übermitteln; im Bereitschaftsfall greift die strengere Genehmigungspflicht aus § 48; das Bundesministerium der Verteidigung kann allgemeine Ausnahmen zulassen.
DIE FALLE Auch ein ursprünglich kurzer, nicht genehmigungspflichtiger Aufenthalt wird genehmigungspflichtig, sobald Sie ihn über drei Monate verlängern wollen — die Pflicht entsteht also auch im Ausland nachträglich.
§ 3 Absatz 2, § 48 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b Wehrpflichtgesetz
NB:
Das ist ein Testpompt um Pflichten & Pflichtänderungen bei Änderungsgesetzen zu identifizieren. Das ist ein Test vom 29.April 2026, er wird sicher in Zukunft anders ausfallen, und mehrmals hintereinander ausgeführt sind die Ergebnis auch anders formuliert sagen im Kern dasselbe aus.
Das Ergebnis sollte kritisch betrachtet werden im Bezug auf:
Wenn Pflichten gefunden werden die aus einer normalen Lesung des Textes (durch einen Bürger) nicht verstanden wurden - sollten sie nachgeprüft werden.
Wenn Pflichten die im Gesetzestex stehen (direkt oder indirekt) aber nich in der Analyse, muss der Prompt geändert werden.
Risiko:
Das Modell hat Webzugriff kann also auch auf neuere Artikel / Blogposts theoretisch zugreifen, obwohl der Prompt das explizit untersagt. Das sollte bei der Antwort immer nachgeprüft werden.
Anmerkung:
Der Prompt erstellt durch Bûrger verständliche Karten, diese können / sollten rein theoretisch alle durch ein anderes Modell / Agenten nachgeprüft werden (was hier nicht der Fall ist).
Modell: Opus 4.7
Provider: Claude.ai
Tests: n>1
Als ersten Versuch finde ich das bereits sehr nützlich.
ihr hattet Euch in der letzten Lage gefragt ob Abgeordnete generell Gesetzesänderungen nicht lesen oder verstehen, oder ob das nur eine Ausnahme war. Diese ganze Geschichte hat mich sehr an eine Anekdote von Gregor Gysi über die Veräußerungserlösgewinnsteuer erinnert. Wer einen Gesetzentwurf in Paragraphendeutsch vorliest, dem hört nach drei Sätzen niemand mehr zu, auch nicht die eigenen Abgeordneten.
Es gibt also bereits ältere Gesetzesentwürfe wo ähnliches passiert war. Ich denke das in der Tat, wie andere Hörer auch, dass LLM’s hier sehr helfen können das ganze transparent zu machen
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, wie LLMs uns da großartig helfen sollen. Wenn ich den gesamten Text ohnehin nochmal prüfen muss, dann spart mir eine LLM Zusammenfassung wenig Zeit.
Kein Abgeordnety kann alle Gesetzentwürfe über die abgestimmt wird inhaltlich völlig erfassen. Dazu haben sie weder genug Zeit noch genug Personal. Sie sind meist darauf angewiesen, den Expertys (also den mit dem jeweiligen Themenbereich betrauten Abgeordnetys) ihrer Fraktion zu vertrauen und deren Abstimmungsempfehlung zu folgen.
Das könnte man an diesem Beispiel eigentlich mal ganz einfach ausprobieren. Den Text und alle verwiesenen Texte und Referenzen darin analysieren und verschiedene Downstream Effekte zusammenfassen in einfach verständlicher Sprache.
Das stimmt natürlich, das Beispiel hier und das von Gysi sind aber insofern interessant dass Abgeordnete die dafür stimmen wollten / sollten es vielleicht nicht getan hätten wenn Sie die Bedeutung völlig verstanden hätten. Es wäre interessant zu wissen bei wie vielen Texten so etwas passiert, Ist das eher die Ausnahme?
Man verlässt sich auf die Fachleute, denn man kann nicht alle Gesetze lesen, zu viel Zusatzarbeit. Man kann überlegen, ob der wissenschaftliche Dienst des Bundestag noch mal über die Gesetze blicken soll.
Aber was will ich damit dann tun? Das LLM kann mir da zig Dinge rein halluziieren, die sich plausibel anhören aber totaler Schwachsinn sind. Davon alles rauszufiltern und vor allem herauszufinden, ob noch etwas vergessen wurde, schaffe ich nur, wenn ich alles nochmal komplett durchlese. Natürlich kann ich einen Experten fragen, der sich ausgiebig mit dem Text beschäftigt hat, was er von der Zusammenfassung hält, aber dann kann ich auch direkt mit dem diskutieren.