Ich unterstütze eine höhere und besser durchgesetzte Erbschaftssteuer aus vielen Gründe, auch, um Kommunen finanziell besser auszustatten. Dass Kommunen keine Möglichkeiten neben dem Hebesatz der Gewerbesteuer haben Einnahmen zu generieren, stimmt aber nicht.
Hebesatz der Grundsteuer: Deutschland hat im europäischen Vergleich sehr niedrige Grundsteuern. Ich persönliche zahle für eine extrem zentral gelegene Eigentumswohnung in einer sehr reichen deutschen Mittelstadt deutlich unter 250 Euro im Jahr. Im ländlichen Raum liegt der bundesdeutsche Durchschnitt des Grundsteueraufkommens wohl bei 175 Euro je Einwohner, in Städten bei 249 Euro. Da es hier eine direkte Beziehung zwischen Infrastruktur der Kommunen und Bewohnern gibt, ist eine Erhöhung zwar alles andere als beliebt, politisch aber meiner Meinung nach gut zu rechtfertigen.
Anwohnerparken und City-Maut: Im Podcast wurde viel über die zu hohen Kosten des ÖPNV geredet. Es macht aus meiner Sicht viel Sinn, den Individualverkehr zur Finanzierung des ÖPNV heranzuziehen. Das ist rechtlich auf viele Weisen möglich. Momentan subventionieren Städte und Gemeinden beispielsweise Autobesitzer massiv, weil nicht mal ansatzweise die echten Kosten für die Bereitstellung von Parkplätzen erhoben werden (realistischer Kostenansatz für das Parken im öffentlichen Raum wäre ein deutlich vierstelliger Betrag im Jahr). City-Maut wurde für große Städte als Maßnahme zur Schadstoffbekämpfung diskutiert, wäre aber auch zur Generierung von Einnahmen möglich. Insbesondere weil in Städten ein gut finanzierter ÖPNV und gute Radwege immer eine praktikable Alternative für 99,9% der Bevölkerung darstellen.
Steuern auf umweltschädliches Verhalten: Tübingen hat es vom Verfassungsgericht bestätigt bekommen, dass eine Kommune eigene Steuern beispielsweise auf den Verkauf von Einweggeschirr erheben kann. “Örtliche Verbrauchssteuern” sind zulässig und können erhoben werden.
Elternbeiträge bei Kinderbetreuung: Ist nicht in jedem Bundesland sozial verträglich möglich, aber zumindest in Rheinland-Pfalz übernimmt das Land die Kosten für die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule, wenn sie von einer Ganztagsschule angeboten wird. Die Eltern können hier in der Regel jeweils für ein Jahr verbindlich wählen, ob ihr Kind nachmittags betreut werden soll. Viele Kommunen bestehen aber darauf, dass ihre Schulen weiter traditionelle Halbtagsschulen bleiben, wo eine Nachmittagsbetreuung dann durch die Kommune oder einen Förderverein organisiert wird. Da die resultierenden Kosten für die Eltern sehr hoch sind, bezuschusse viele Kommunen diese “Betreuende Grundschule”. Sinnvoll wäre, wenn das Land schon ein entsprechendes Angebot macht, dass die Kommunen mehr Ganztagsschulplätze anbieten und ansonsten den Eltern die vollen Kosten in Rechnung stellen.
Das ist jetzt nur das, was mir spontan so einfällt. Wie gesagt: eine bessere Erbschaftssteuer muss kommen. Aber die meisten Kommunen haben sehr viel mehr Spielraum bei der Generierung von Einnahmen, als die Presseerklärungen der Kommunalverbände glauben machen wollen. Sie scheuen aber die Auseinandersetzung mit der eigenen Bevölkerung, wenn es um die nachhaltige Finanzierung der von genau dieser Bevölkerung geforderten Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen geht.