Der Fall des Drachenlord

Ich würde mich freuen, wenn ihr das für mich absolut unverständliche Urteil gegen den Drachenlord aufarbeitet. Ob man die Person Rainer Winkler mag oder nicht, ich frage mich dich doch wie man in einem Rechtsstaat ein Opfer so massiv zum alleinigen Täter machen kann. Die Staatsanwältin und Richterin klangen für mich wie gekauft oder einem arg seltsamen Rechtsverständnis. Ich frage mich auch was für Polizei über die Jahre gemacht hat. Passend hierzu der treffende Kommentar von Sascha Lobo:

20 „Gefällt mir“

Lobo hat den Drachenlord ja schon in seinem Buch Realitätsschock thematisiert, vergleichsweise nüchtern zu dieser Kolumne.
Man muss den Content, den Winkler verbreitet nicht mögen, aber dass was mit diesem Menschen gemacht wurde über die ganzen Jahre ist abscheulich und unmenschlich.
Wäre ich an seiner Stelle, wäre ich ganz sicher daran schon längst zerbrochen.

Das auf das Gerichtsurteil übertragen, es ist ja alles dokumentiert (auch durch die Polizeieinsätze), dass dieses Dorf und Rainer Winkler seit Jahren durchgehend terrorisiert wird.
Wie man da nicht mal in Erwägung ziehen kann, dass er das Opfer ist, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Dazu das faktische Berufsverbot als Auflage für eine Bewährungsprobe?
Zum Ende steht auch noch, die Staatsanwaltschaft geht in Revision, weil die Strafe zu milde ist.

Es handelt sich hier sicher in dieser extremen Ausprägung um einen Einzelschicksal, dass es in dieser Form noch nicht gegeben hat, das Phänomen Mobbing in allen Facetten ist im Netz allerdings allgegenwärtig.
Ich würde mich auch über eine Aufarbeitung in der Lage freuen.

Grüße

10 „Gefällt mir“

Danke, dass du den Fall ansprichst. Ich wusste nicht, ob das ein zu nischenhaftes Thema ist, aber das Urteil hat mich ebenfalls erschüttert.

Reiner Winkler ist mit Sicherheit ein sehr schwieriger Fall, das Wegschauen praktisch aller Behörden in diesem Fall ist für mich aber eine absolute Katastrophe. Ich möchte insbesondere einen Teil aus dem Artikel, zitieren…

Sein Haus in einem kleinen, fränkischen Dorf wird immer wieder mit Steinen, Unrat und Farbe beworfen. Hunderte, wenn nicht Tausende Male werden Dinge in seinem Namen bestellt. Er wird tätlich angegriffen. Seine völlig unbeteiligte Schwester wird bedroht. Das Grab seines Vaters wird geschändet, Aufnahmen davon ins Netz gestellt. Die übelsten Beschimpfungen prasseln bis heute jeden Tag auf ihn ein. Phasenweise stehen fast täglich aggressive Gruppen von Schaulustigen vor seinem Haus, oft versuchen sie ihn zu provozieren, um Aufnahmen davon wie Trophäen ins Netz zu stellen.

oder:

Es handelt sich nicht um ein Spiel, hier wird ein Mensch ohne jeden Ausweg gequält, mit dem vielfach im Netz erklärten Ziel, Rainer Winkler in den Selbstmord zu treiben.

Jeder einzelne von uns würde nach diesen - fast jahrzehntelangen - Mobbingfällen und emotionaler Zermürbung irgendwann durchdrehen. Insbesondere finde ich es schade, dass sich trotz mehrfachen Medienberichten zum Thema nie irgendeine Behörde zuständig gefühlt hat. Die ganze Dimension der Internetkriminalität, die noch damit einhergeht, ist erschütternd. Jahrelang wussten das zehntausende Menschen und keiner hat irgendwie gewusst, wie man reagieren soll. Klar, die Polizei war teilweise jeden Tag ein Dutzend mal (!) vor Ort, aber so richtig ist ja nichts passiert. Trotz Stalking, Beleidigungen, Nötigung, Sachbeschädigung und dergleichen.

Kleines Beispiel, wie weit das geht:
Ich komme ursprünglich ebenfalls aus Franken und habe einen entsprechenden Spracheinschlag. Vor ein paar Monaten habe ich mich mal beim Streaming auf Twitch über mein Herzensthema, den Metal, versucht und nach einer Viertelstunde waren die ersten Trolle anwesend, die sich über meine Aussprache lustig gemacht haben und mit mit dem Drachenlord verglichen haben. Dieser Mob ist organisiert, unerbittlich und vor allem kennt er keine Grenzen.

15 „Gefällt mir“

Nach dem 1. Post hier habe ich Lobos Artikel gelesen und mir das Video vom Drachenlord über seine Gerichtsverhandlung angesehen.

  • Was und wie er es sagt weckt bei mir nur ein starkes Desinteresse. Wie so etwas dermaßen hochkochen kann ist mir unverständlich.
  • Die Trolle waren im Kommentar Bereich wieder aktiv. Diese Trolle sind „Abscheulichkeiten“.
  • Trolle müssen andere klein halten um sich selbst über sie zu erheben und sich groß zu fühlen.
  • Die physischen Angriffe auf ihn bzw. seine Umgebung sind das eigentliche Problem, denn Posts kann man ignorieren diesen terror aber nicht.
  • Er scheint schon ein Sonderfall zu sein. Denn den meisten Menschen, die die sich adäquat ausdrücken können, hätte man Schutz geboten vor solch einem Terror.
2 „Gefällt mir“

Die Fälle des Drachenlords und des Pimmellords aus Hamburg zeigen sehr deutlich, wo die Prioritäten liegen beim Schutz vor Hass und Beleidigungen im Netz.

12 „Gefällt mir“

Nun, ich schätze, dass das Prinzip dahinter dasselbe wie beim Schulhof-Mobbing ist: Ein Gemeinschaftsgefühl durch einen gemeinsamen Feind erzeugen.
Auch in solchen Fällen zeichnen sich die ausgesuchten Opfer ja kaum durch irgendwie wahrnehmbare „Schlechtigkeit“ aus, sondern höchstens mal dadurch, dass das Mobbing bei ihnen gut funktioniert. Nur ist es halt schwierig für die Eltern des Drachenlords, den Bullies entgegenzutreten oder schlimmstenfalls ihren Sohn auf eine andere Schule zu schicken. Zwei Maßnahmen, die bei jüngeren Mobbing-Leidtragenden eine Chance auf Besserung zumindest möglich machen.

Um ehrlich zu sein, schätze ich, dass die meisten Menschen sich in diesem Sinne nicht adäquat ausdrücken können. Allerdings sind die meisten Menschen auch keine Internetpersönlichkeiten, sodass Mobbing kleiner bleibt. Das heißt nicht, dass es weniger grausam ist, aber halt weniger gesellschaftlich wahrgenommen wird.

Was mich noch interessieren würde, ist, ob es strafrechtliche Handhabe gegen so einen organisierten Intenetmob gibt oder ob wir hier mal tatsächlich eine Regelungslücke haben.

Mir als Laien fällt der (dem Wortlaut nach mir geeignet erscheinende) Paragraph 26 StGB Anstiftung ein für etwa die beiden Leute, die offenbar die Körperverletzung gefilmt haben, für die der Drachenlord nun bestraft wird.
Ich gebe allerdings zu, dass es zumindest arg ungewohnt ist, dem Opfer einer Straftat die Anstiftung vorzuwerfen, in diesem Falle scheint es mir aber plausibel.

Das hilft natürlich nicht gegen das ganze Internetbashing.
Zumindest die Verbreitung von Fake-Fotos, um Winkler eine Straftat anzuhängen, könnte man vielleicht als falsche Verdächtigung ahnden.
Gegen das Rumlungern vor seinem Haus ist wohl wirklich kein Kraut gewachsen, weil es nunmal nicht strafbar ist. Da wäre wohl nur Polizeischutz hilfreich, um sich anbahnende Drangsalierungen direkt zu unterbinden. Aber wie von @Schlossermeister schon angedeutet, fanden wohl alle Verantwortlichen, dass das für „so einen“ etwas teuer ist, bzw. haben gar nicht drüber nachgedacht.

2 „Gefällt mir“

Ich finde auch, dass sich dort Abgründe auftun. Speziell die Tatsache, dass die Angreifer, gegen die er sich mit der verhandelten Körperverletzung verteidigt hat, Medizinstudenten sind finde ich bedenklich. Daran zeigt sich, das Hass und Häme im Netz ein Problem ist, dass durch die gesamte Gesellschaft geht.
Ich finde zwar, dass er sich durch sein Anstacheln und das Preis gegeben seiner Adresse nicht unbedingt clever verhalten hat. Allerdings sollte das niemanden als Anlass nehmen um andere Leute zu Hause zu bedrohen. Und ich finde, meine Meinung, dass unser Rechtsstaat so eine Vorgeschichte einer vermeintlichen Straftat berücksichtigen sollte.

Ich würde mich auch freuen, wenn der Fall in der Lage eingeordnet würde.

1 „Gefällt mir“

Ich finde diesen Fall sehr zwiespältig, und Lobos Kommentar ehrlich gesagt etwas daneben.

Man darf nicht außer Acht lassen, dass der „Drachenlord“ sich seine Followerschaft, unter der er jetzt ohne Zweifel massiv leidet, selbst über Jahre hinweg herangezüchtet hat. Er hat halt gemerkt, dass es „zieht“, wenn er seine Zuschauer anpöbelt und beschimpft - seine YouTube-Vergangenheit reicht ja einige Jahre zurück, und man muss diesen Fall unbedingt im Lichte dieser Historie betrachten. Da sind nicht ein Haufen Trolle ganz plötzlich und überraschend über einen Typen hergefallen. Der eine Typ hat sich diese Trolle über Jahre herbeikultiviert. Weil’s Klicks und Views brachte, und er offenbar sonst nichts gefunden hat, womit er sich in der Aufmerksamkeitsökonomie von YouTube mehr Aufmerksamkeit verschaffen konnte. Er hat ja ursprünglich durchaus versucht, irgendwas, was man „Content“ nennen könnte, zu produzieren - zum Thema Metal z.B. - aber das drehte dann mit der Zeit immer mehr in Richtung reines Bashing des Publikums ab, und das Publikum schaute ihn irgendwann nicht mehr, weil er irgendwie interessanten Content anbieten würde, sondern weil er sich zur Lachnummer gemacht hat und es dafür halt auch ein Publikum gibt. Im Grunde hat Winkler das uralte Konzept des sich selbst für ein bisschen Aufmerksamkeit herabwürdigenden Klassenclowns in Social Media bis zum absoluten Extrem durchexerziert - nur halt mit ganz Deutschland als potenziellem Publikum statt nur einer Schulklasse.

Keine Frage, die Typen, die sich dort vor seinem Haus in Horden zusammenrotten und versuchen, ihn zu immer größeren Ausfällen zu provozieren, sind verabscheuungswürdig. Aber ich sehe auch ein, dass es problematisch ist, damit z.B. als Polizei umzugehen, wenn der Inhaber des Hauses diese Menschen selbst mehrfach und wiederholt zu sich unter Nennung seiner genauen Anschrift eingeladen hat, und mit dem expliziten Wunsch, sie „sollen doch vorbeikommen und sich mit ihm anlegen“. Wenn man Leute zu sich einlädt, explizit, um irgendwelchen Zoff auszufechten - warum sollte dann der Staat einschreiten? So lange keine unbeteiligten Dritten reingezogen werden (ja, ich weiß, das ist irgendwann passiert, und spätestens da tut’s natürlich Not, dass eingeschritten wird) ist das halt auch erst mal eine private Geschichte zwischen zwei Parteien.

Winkler war vermutlich nicht im Ansatz bewusst, dass die Mechanismen von Social Media nicht nur im Positiven (sprich: unfassbar viel Geld, viel Bewunderung, viel Bekanntheit) potenziell nahezu unbegrenzte Eskalation ermöglichen, sondern auch im Negativen. Man kann nun im Hinblick auf seine kognitive Beeinträchtigung zu seiner Verteidigung vorbringen, dass er nicht in der Lage war, das zu erfassen. Und man kann sicher auch die Frage stellen, ob man diesem Menschen nicht schon sehr viel früher psychologische Hilfe (z.B. in Form einer Zwangseinweisung) zuteil hätte kommen lassen müssen, sprich ob man hätte absehen müssen, wozu diese ganze Geschichte irgendwann eskaliert. Aber was man meiner Meinung nach definitiv nicht kann, ist, Winkler einfach und ausschließlich die Opferrolle zuschreiben und so tun, als hätte er ganz und gar keine Verantwortung an der Situation. Dafür war er zu sehr in der Entstehung der Situation involviert, und es gilt letztlich auch immer noch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Und genau das stört mich an Lobos Kommentar. Er betrachtet die Sache extrem einseitig, und er ignoriert vollkommen die Möglichkeit, dass Herr Winkler jahrelang die Option gehabt hätte, einfach aufzuhören mit seiner YouTube-Präsenz. Er hat’s nicht gemacht, weil er längst eine auch für ihn erforderliche Symbiose mit seinem Publikum eingegangen ist, weil ihm die Aufmerksamkeit - und sei es negative - letztlich wichtiger war als „seine Ruhe“ zu haben. Das Argument, das Lobo bringt - sinnbildlich „er kann ja nix anderes, er hat nix anderes gelernt, man kann also nicht erwarten, dass er mit seinem selbst- und fremdschädigendem Verhalten aufhört“ - ist schließlich wirklich kompletter Käse. Damit lässt sich im Umkehrschluss nahezu alles an schädlichem Verhalten rechtfertigen: Diebe darf man dann auch nicht mehr belangen oder gar an ihrem Tun hindern, die haben ja nix anderes gelernt! Das ist praktisch ein Blankoscheck, den sich jeder für alles selbst ausstellen kann, so lange er irgendwie einen Weg gefunden hat, davon zu leben und sonst „nix anderes gelernt“ hat, und es ignoriert komplett, dass es a) auch Jobs für Unqualifizierte und b) Möglichkeiten zur Weiterbildung gibt, und somit Möglichkeiten existieren, auch ohne gesellschaftsschädigendes Verhalten ein Auskommen zu finden.

7 „Gefällt mir“

Der Mensch läd Youtube-Videos hoch. Es ist sicher nicht klug, wie er handelt, aber ich finde Lobos Vergleich trotzdem sehr passend, man würde ja auch von anderen Menschen nicht erwarten, dass sie ihren Job aufgeben und umschulen, weil ein Internetmob entschieden hat, dass es ein großes Ziel ist, dass diese Leute mit ihrem Job aufhören.

4 „Gefällt mir“

Andere Menschen verdienen ihr Geld aber auch nicht damit, ihr Publikum zu beleidigen, mit ernst gemeinten Schimpftiraden zu überziehen und konstant Streits zu eskalieren. Auch andere Leute, die „Youtube-Videos hochladen“ und davon leben, in der Regel nicht. Ich finde daher nicht, dass man das gleichwertig neben einen normalen Job stellen kann. Man kann es nicht mal gleichwertig neben die Arbeit der allermeisten anderen YouTuber stellen.

3 „Gefällt mir“

Nur zur EInordnung, ich kenn auch nur grob was man so beiläufig im netz mit bekommt

das war doch 2014 als seine Schwester bedroht wurde? War sicher nicht clever, aber sicher nicht der erste und einzige der sich unter einer Bedrohungslage zu einer folgenschweren Aussage hinreißen hat lassen?

Naja bei Winkler hat viel Einzug gehalten, aber ganz sicher kein Reichtum. Das Haus würde wohl in einer Immobilienanzeige gerade noch als „Liebhaberobjekt“ durchgehen, seine Lebensstil würde ich eher am Existenzminimum verorten.

Meines Wissen hat er das sogar für ich mein gelesen zu haben für 6 Monate, es hat sich dadurch nicht geändert, bitte korrigiert mich wenn die Info falsch ist.

Winkler ist absolut ein streitbare Person, das rechtfertig aber aus meiner Sicht nicht, was bei ihm vor dem Haus und mit dem Haus und seiner Person passiert. Nicht er fährt zu anderen, die kommen alle zu ihm und das mit einer Aussage aus 2014 bis dato zu rechtfertigen?
Wenn man dazu selbst als Laie schnell den Eindruck hat, dass Winkler wirklich nicht der Klassenprimus war mit einer sehr flachen Lernkurve, wie soll so eine Person allein aus der Situation sich befreien können, wo sich ein gut vernetzter Personenkreis ihn als Opfer auserkoren hat?

Wo ist das Recht sich in seinem zu Hause zu schützen?
Ist hier nicht auch §13 Grundgesetzt zumindest in Erwägung zu ziehen?

Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Damit handelt es sich vorrangig um ein Freiheitsrecht. Zugleich verpflichtet es den Staat, die Wohnung vor unbefugten Privatpersonen zu schützen.

6 „Gefällt mir“

Er hat das mehrfach von sich gegeben. Ich kenne auch nicht jedes einzelne Vorkommnis, aber es gab häufiger als einmal Einladungen seinerseits an sein Publikum, sich mit ihm anzulegen.

Das war auch nicht so gemeint, dass ihm die positiven Effekte zuteil geworden wären, sondern hauptsächlich die negativen. Allerdings hatte er ziemlich sicher die positiven Beispiele vor Augen, als er sich dazu entschieden hat, mit allen Mitteln Aufmerksamkeit zu generieren. Damit ist er ja auch nicht allein - gefühlt die halbe Jugend will heutzutage „Influencer“ werden.

Ich meine mit „aufhören“ auch „dauerhaft aufhören“. Dass die Trolls dabei nicht sofort verschwinden würden ist klar, das hat sich über Jahre gebildet, das braucht Jahre, um sich wieder aufzulösen. Aber es löst sich halt garantiert nicht auf, so lange er weiterhin die Trolls füttert.

So weit ich weiß wurde nicht toleriert, dass irgendwer in sein Haus eingebrochen wäre. Die übliche Vorgehensweise der Trolls war, ihn so lange zu provozieren, bis er rauskommt. Was er dann halt immer früher oder später verlässlich getan hat.

Nein, das rechtfertigt es auch in meinen Augen nicht. Aber es ist halt auch keine Situation, in der man ihn einfach als an seiner Lage vollkommen unschuldiges Opfer betrachten kann. Das ist ebenso eine unzulässige Simplifizierung wie die Betrachtungsweise der Trolls.

Die ideale Lösung wäre meiner Ansicht nach eine Zwangseinweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt gewesen, zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen 2014 und heute, den ich mangels ausreichend genauem Wissen um die Situation und die Eskalationskurve in dieser Phase leider auch nicht genau festlegen kann.

3 „Gefällt mir“

Mit welcher Begründung?
So ohne weiteres ist das nicht möglich.
Eine Einweisung mit seiner Zustimmung wäre aber bestimmt möglich gewesen. Wenn ihm jemand die Aussicht auf Besserung gegeben hätte, was eine psychologischen Betreuung voraussetzt.

Da sind wir aber wieder dabei, dass niemand erkannt hat oder erkennen wollte, dass dieser Mensch Hilfe benötigt.

4 „Gefällt mir“

Selbstschädigendes Verhalten. Zu ihrem eigenen Schutz können Menschen durchaus gegen ihren Willen zwangseingewiesen werden.

Wobei ja gar nicht klar ist, ob das überhaupt gegen seinen Willen hätte passieren müssen, vielleicht wäre es durchaus zu irgendeinem Zeitpunkt möglich gewesen, mit entsprechender Betreuung eine Einsicht und Kooperation herbeizuführen. Ich kenne persönlich ein Beispiel aus dem Freundes- und Bekanntenkreis, da hat sich jemand „selbst eingewiesen“, aus eigener Einsicht, und das sowie die anschließende Therapie hat der Person enorm gut getan. Wenn man’s nicht weiß, würde man heute nie vermuten, dass diese Person jemals in einer psychiatrischen Betreuungsanstalt war.

Richtig, das ist glaube ich der Punkt, an dem man bei vernünftiger Betrachtung dieses Falls immer irgendwie enden wird.

2 „Gefällt mir“

Um zu diesem Punkt zu kommen hätte sich ja jemand mit ihm bzw. mit seinem Fall auseinander setzen müssen.

Selbstschädigendes Verhalten ist auch rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum, ……
Solange er nicht suizidal ist oder eine andere Diagnose vorliegt wird es keine „Zwangseinweisung“ geben.

PS
Ich habe mir in einer psychologischen Einrichtung helfen lassen. Bin also wie man so sagt ein betroffener Hund und belle.

1 „Gefällt mir“

Ohne Frage, und der „jemand“ muss „jemand Professionelles“ sein.

Ein Ziel des Mobs, der ihn terrorisiert, ist, ihn in genau diesen Suizid zu treiben. Kann man also ein Verhalten, das ganz klar einen Mob kultiviert, der sich zum Ziel gesetzt hat, ihn zum Suizid zu treiben, dann im Umkehrschluss nicht auch als „suizidales Verhalten“ betrachten?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Frage im hypothetischen Fall, dass er sich morgen selbst töten würde, rückblickend bejaht würde. Aber kann man sie auch jetzt, wo es (noch?) nicht so weit gekommen ist, bejahen?

Hallo @Slartie,

ich finde es gut, dass du in deinem ersten Post nochmal genau auf die Youtube-Historie des Drachenlords eingegangen bist:

Ich habe da auch noch mal drüber nachgedacht. Ich sehe das so: Ja als Youtuber ist er wohl nicht sehr erfolgreich gewesen und hat sich dann mit der Provokation einem sehr fragwürdigem Mittel bedient. Und du hast auch vollkommen recht, er hätte wohl am besten aufhören sollen, als er mit echten Themen keinen Erfolg hatte.
Genauso hätten die Zuschauer aber auch abschalten können, als Sie gesehen haben, was er da macht. Das haben Sie aber größtenteils wohl nicht. Ganz im Gegenteil, der Teil der Hater unter seinen Zuschauern hat die nächste „Eskalationsstufe“ betreten und sind zu ihm nach Hause gefahren.

Das jemand, der im Internet provoziert im Internet hart angegangen ist, das finde ich ist die eine Sache und da ist die Schuldfrage nochmal viel komplizierter. Aber jemanden zu Hause aufsuchen und das zu hunderten, das ist eine andere Qualität, auch wenn er dazu provoziert hat.

Ich finde auch, es ist an der Stelle erhellend in seinem Kopf einmal die Protagonisten zu tauschen. Nehmen wir mal anstelle des Drachenlords die Bildzeitung. Ich weiß der Vergleich hingt etwas. Aber ich sehe das so: Die Bildzeitung schreibt jede Menge, sagen wir mal, „provokante“ Aussagen und wird, seien wir ehrlich, von vielen dafür gekauft. Für diese Geschäftspraxis hat die Bild und damit auch die Verantwortlichen, wie z.B. Dieckmann, Reichelt und Döpfner öffentliche Kritik verdient. Auch Ausdrücke wie z.B. menschenverachtend finde ich in dem Zusammenhang nicht indiskutabel, wenn z.B. SMS-Protokolle von Angehörigen der Opfer schwersten Straftaten abgedruckt werden. Das würde ich den Leuten auch so direkt ins Gesicht sagen.
Deswegen lese und kaufe ich aber eben auch die Bild nicht. Doch nichts von dem was die Bildzeitung, bisher geschrieben hat, gibt uns das Recht zum Axel-Springer-Hochhaus zu fahren und dort Scheiben einzuschmeißen oder einzelne Redakteure zu bedrohen und ähnliches.
Ich finde das ist nochmal eine andere Qualität.

2 „Gefällt mir“

Oder man könnte diesen Mob strafrechtlich hart angehen um zu zeigen, dass Mobbing mit dem Ziel den Tod eines Menschen zu erreichen hoch kriminell ist.

Ich habe schlimm unter Mobbing als Kind und Jugendlicher gelitten und wurde wegen eines Suizidversuchs eingewiesen. Diese Täter Opfer Umkehr war schon damals in der Schule präsent und scheint wohl auch in unserer Rechtssprechung OK zu sein.

7 „Gefällt mir“

Doch, haben sie. Ich kenne zumindest Leute, die den Typen mal wegen seiner Metal-Themen gelegentlich geschaut haben, das aber aufgegeben haben, als er zunehmend auf immer extremere Provokation umgesattelt hat. Er hat heute daher ganz sicher ein deutlich anders zusammengesetztes „Publikum“ als zu seinen Anfangszeiten. Das dürften nahezu ausschließlich Krawalltouristen sein inzwischen.

„Die Zuschauer“ sind nur dabei geblieben, wenn man sie als amorphe Masse betrachtet.

Man kann aber keinen „Mob“ angehen. Man kann nur Individuen strafrechtlich belangen. Das muss natürlich geschehen, keine Frage. Aber vielleicht passiert das auch? Ich weiß es nicht, weil mir die Zeit und die Muße fehlt, mich im Detail mit zig Einzelfällen zu befassen (und die dazu nötigen Daten, Polizeiprotokolle usw. hab ich auch nicht), aber es geht halt auch nicht, dass man einfach über die amorphe Masse drüberbügelt. Das führt ganz leicht in Fehleinschätzungen, wie man oben in Bezug auf sein Publikum ja auch sehen kann.

Um vielleicht mal von der Schuld-Debatte (also der Frage, inwiefern das Schicksal des Drachenlord selbstverschuldet ist) wegzukommen würde ich eher die juristische Seite diskutieren wollen.

Interessant ist in diesem Fall die juristische Situation im Hinblick auf die Notwehr - das hat er ja 2019 im ersten Prozess bereits versucht, ist damit aber stets gescheitert. Mich würde interessieren, wie das Gericht im Hinblick auf die behauptete Notwehr argumentiert hat.

Grundsätzlich gilt, auch wenn die Polizei das gerne anders darstellt, dass Notwehr ein „schneidendes Recht“ ist, welches Verhältnismäßigkeit nur in einem sehr begrenzten Rahmen kennt. Die Grenze der Verhältnismäßigkeit wird gerne im Kirschbaum-Fall verdeutlicht, der kurz gefasst sagt: Wenn die Nachbarkinder Kirschen vom Baum klauen darf man sie nicht mit der Schrotflinte aus dem Baum schießen. Kurzum: Einzig gegenüber Kindern, Menschen mit Behinderung und anderen verhältnismäßig wehrlosen Menschen muss Rücksicht genommen werden. Ansonsten ist stets das mildeste Mittel erlaubt, welches geeignet ist, die Notwehrlage zu beenden, wobei der Notwehrende das Mittel wählen darf, welches für ihn die geringste Gefahr bedeutet (er muss also nicht, um den Angreifer zu schützen, ein weniger effizientes Mittel verwenden, wenn sich dadurch für ihn selbst eine größere Gefahr ergibt.)

Außerdem gilt der Grundsatz „Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen“, bedeutet: Es gibt keine Pflicht, sich einer Notwehrsituation durch ein Ausweichverhalten entziehen zu müssen, wenn man dadurch eigene Rechtsgüter (zu denen übrigens auch die persönliche Ehre gehört) aufgeben muss.

In der Praxis besteht zumeist das Problem, dass das Bestehen einer Notwehrlage in Frage gestellt wird, daher die Frage: Lag überhaupt ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vor? Im konkreten Fall wäre auch die Frage interessant, inwiefern eine Notwehrprovokation vorliegt. Im Falle einer Notwehrprovokation gilt der Grundsatz, „das Recht muss dem Unrecht nicht weichen“, tatsächlich eher nicht, daher: Wer eine Notwehrlage provoziert ist durchaus verpflichtet, der Notwehrlage auszuweichen. Nach einer so umfassenden Provokation mit Self-Doxxing stellt sich die Frage, wie eine Notwehrprovokation beendet werden kann. Man könnte zum Beispiel argumentieren, dass der Drachenlord öffentlich seine Provokationen zurücknehmen müsse und klarstellen müsse, dass er nicht will, dass Menschen „zu ihm kommen“ - das wäre wohl auch zumutbar. So lange er jedoch an diesem „Kommt doch alle her, ich hau euch auf’s Maul“-Schema festhält, ist es schwer, das nicht als Notwehrprovokation zu deuten.

Die Tatsache, dass Strafurteile nicht veröffentlicht werden, macht die Bewertung des Falles zudem echt schwer, weil einfach sämtliche relevante Informationen zum konkreten Tathergang fehlen.

4 „Gefällt mir“