Cum-Ex-Skandal - Verjährung

Warum ich die Lage immer wieder so gerne höre: Weil Ihr darin oft Themen behandelt, die es nicht in die großen Schlagzeilen geschafft haben, die aber wichtig und interessant sind - und die ohne Lage an mir vorbeigegangen wären. Beispiel diese Woche: Verjährung und der Cum-Ex-Skandal. Großes Kompliment an Dich, Ulf, wie Du das perfekt rechtlich eingeordnet und auf den Punkt gebracht hast.

Nachdem ich mich jetzt ein bisschen eingelesen habe, vielleicht eine kleine Ergänzung: In dem von Euch verlinkten Artikel in der Süddeutschen klingt es so, dass das Ganze vor der Neuregelung umstritten und ungeregelt gewesen sei. Das stimmt nicht ganz: Tatsächlich hatte der BGH am 24.10.2019 entschieden, dass bei verjährten Steueransprüchen nach damals geltendem Recht nicht eingezogen werden kann (1 StR 173/19). Der Gesetzgeber war also unter Zugzwang.

Dass nun die Möglichkeit der Einziehung auf Fälle beschränkt sein soll, bei denen Verjährung am 01.07.2020 noch nicht eingetreten war, erscheint mir rechtspolitisch nicht unvertretbar - aber doch nicht ohne breite parlamentarische Debatte und durch die Hintertür, wie hier geschehen.

Außerdem: Wie Ulf richtig sagte, hatte der Gesetzgeber in § 76a StGB zuletzt die selbständige Einziehung von Taterträgen ermöglicht, auch wenn die Straftat verjährt war - und zwar rückwirkend (Art. 316h StGB) und 30 Jahre lang (§ 76b StGB). Das bedeutet, dass man heute die Beute aus einem Taschendiebstahl aus dem Jahr 1990 einziehen kann, aus einer Steuerhinterziehung aber nur, wenn sie 2010 oder später begangen wurde (weil die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung 10 Jahre beträgt; §169 Abs. 2 S. 2 AO).

Das ist ein eklatanter Wertungswiderspruch, und man wüsste gerne, was sich die Beamten im BMF dabei gedacht haben. Dass das auf Scholz persönlich zurückgeht, bezweifle ich stark, aber natürlich ist er in der Verantwortung. In der Verantwortung sind aber vor allem die Regierungsfraktionen, die den Gesetzgebungsentwurf schließlich eingebracht und verabschiedet haben. Dass § 76a StGB verfassungsrechtlich umstritten ist, ist kein Argument, denn diese Bedenken haben den Gesetzgeber ja nicht abgehalten, die Norm zu erlassen, und es ist keineswegs klar, dass das BVerfG sie kippt (auf den Vorlagebeschluss des BGH [Az. 3 StR 192/18]).

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Auch von meiner Seite vielen Dank für diesen Beitrag. Das Thema wäre an mir sonst komplett vorüber gegangen.
Wenn ich eure Ausführungen richtig verstanden habe geht es da um ca. 10 Mrd. Euro Beute, die nun nicht eingezogen werden können. Da sind Minister schon für weit weniger zum Rücktritt aufgefordert worden.
Selbst wenn der (jetzt Kanzerkandidat) Olaf Scholz das nicht persönlich veranlasst hat muss er als Chef für die seine Mitarbeiter gerade stehen im Guten wie im Schlechten. Er sollte dieses Thema daher dringend zur Chefsache machen und sich für eine schnellstmögliche Korrektur des Gesetzes einsetzen.
Ich finde es erschreckend, dass es bei solchen Summen zu keinem öffentlichen Aufschrei kommt. Ich schreibe die Zahl mal aus: 10.000.000.000 Euro! Geld mit dem in Corona-Zeite viele Existenzen gerettet werden könnten.

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Das fand ich einen sehr guten Beitrag im Podcast. Vor allem den Lösungsweg das man den Artikel einfach wieder streichen kann und es da keine Nachwirkung von gibt.

Wenn man den Verbrechern jetzt auch noch ihre ganze Beute lässt kann man schon mal an unserem Rechtssystem zweifeln. Für mich als interessierter Rechtslaie ist es sowieso nicht nachvollziehbar, wie diese Cum Ex Geschäfte nicht rechtswidrig sein können.

Gleich gilt ja für die Umsatzsteuerkaruselle. Die Dummen sind die die ordnungsgemäß ihre Steuern zahlen und für gewöhnlich keinen Spielraum für irgendwelche „Optimierungen“ haben.

Dazu passt ja auch die Studie über Vermögungsverteilung in einem anderen Faden hier.

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Genau. Denke mir seit Langem, wie es wäre, Gesetzeslücken nicht mit weiteren ins Einzelne gehenden Gesetzen zu stopfen, sondern folgenden Standpunktwechsel vorzunehmen: Wir machen ein Basisgesetz, in diesem Fall Steuerbetrug. Wir zählen nicht auf, was alles illegal ist, sondern es gilt die Offensichtlichkeit des Betrugs nach dem Basisgesetz. Jetzt ist es so, dass der Entdecker einer Gesetzeslücke legal handelt, bis zur Anpassung - die im Übrigen den Umfang der Gesetzestexte aufbläht, was ja ein wachsendes Problem für sich ist. Im Patentwesen gilt das Prinzip der Offensichtlichkeit, weil jede Patentanmeldung dem Wesen nach unvorhersehbar ist, also nicht vorher schon durch eine besondere Regel entschieden werden kann. Deshalb gilt die zunächst völlig unzureichend scheinende Regel, dass eine Neuerung nur dann patentfähig ist, wenn sie nicht auch von einem „Durchschnittsfachmann“ gefunden werden kann. In der Praxis funktioniert die Regel aber ausgezeichnet. Entsprechend würde ich die Unvorhersehbarkeit aller denkbaren Ausnutzungsmöglichkeiten durch die Offensichtlichkeitsregel abfangen. Dann müsste es keine Gerichtsverhandlungen geben um zu entscheiden, ob mehrfach zurückgezahlte Steuern möglicherweise doch legal sind. DAs würde dem Rechtsempfinden der denkenden Bürger sehr entgegenkommen und das Rechtswesen sehr vereinfachen. Ich gebe aber zu, dass ich als juristischer Laie natürlich nicht alles bedacht habe, was ein Problem werden könnte. Trotzdem gefällt mir die Idee, die ich hier erstmals andeute.

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Das ist schon wieder mal ein Fall bei dem ich nur bitter lachen kann. Angefangen hatte es damit, dass JETZT begonnen wird, die Emails zu sichten. Ich dachte mir nur „als wenn die nicht schon längst gelöscht worden wären“. Hier ist mal wieder sehr viel Gekluengel und Augenschließen, was der Politik wieder ein ganz übles Gschmäckle gibt. Zumindest bei mir.

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Ich sehe das als üblichen Vorgehen. Das ist nicht das erste Mal in einer langen Reihe von Gefälligkeiten die dafür sorgen das die Beute behalten werden kann und es wird auch nicht das letzte Mal sein.
Im Bundestag sitzen rund 110 Juristen es fällt mir wirklich sehr schwer die alle für dumm zu halten und ihnen zuzugestehen das sie nicht wissen wofür sie da ihre Stimme abgeben.

Was mir in der Argumentation der Lage wirklich aufgestoßen hat sind die „angeblichen“ Bedenken die das Ministerium im Bezug auf die Verfassungstreue ihres Entwurfes hatte. Wieso hört man das nur wenn es um sehr viel Geld geht, dass man von ganz wenigen Personen erhalten kann.

Ich gehöre auch zu den Bürgern, die nur staunend davorstehen, dass beim Cum-Ex-Betrug des Finanzsektors an der Allgemeinheit die Rechtsdurchsetzung soweit vom Rechtsempfinden (rechtswidrig) abweicht. Klasse Darlegung eines Themas, das in der Tat viel zu geringe Aufmerksamkeit hat. Man muss klar sehen, dass dieses blamable Resultat der Regierungsbemühungen nur mit aktivem Zutun u.a. von Herrn Olaf Scholz erklärlich ist. Es ist ja nicht das erste Mal, dass der frischgebackene SPD Kanzlerkandidat hier zugunsten der Täter involviert ist - siehe LdN 177, wo seine Rolle in gleicher Mission als OB Hamburgs beleuchtet wird. In HH mögen diese Kreise SPD wählen, aber bundesweit sicher nicht - so bleibt es ein Rätsel, aus welchen Beweggründen Herr Scholz den Tätern diese Amnestie kredenzt. Auch wenn ich mich das schon im Fall Scheuer (PKW-Maut-Verträge) gefragt habe; wieso ergreift eigentlich niemand im Ministerium das Mittel der Dienstaufsichtsbeschwerde?

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Danke für die Ausführungen zu diesem Thema.

Was gegen mein Rechtsempfinden geht ist die Tatsache, dass immer wieder große Fälle nicht oder nicht zu Ende verhandelt werden weil die Verjährung ansteht oder da ist.
Im Sinne des Rechtsfriedens darf es nicht möglich sein die gerichtliche Aufarbeitung zu behindern.

Was mich zu dem Thema noch interessieren würde:

Ist das Geld denn überhaupt noch da? Ich meine das sind doch Firmen die Dividende ausschütten an Aktionäre die ihr Aktien vielleicht schon vor Jahren verkauft.

Gibt es da so etwas wie Entreicherung?
Die Täter haben Jahre Zeit sich auf diese Thematik vorzubereiten. Wir realistisch ist denn überhaupt, dann man über den vorgeschlagenen Weg der Einziehung noch an substantielle Teile der 10 Mrd. € kommt, ohne das die betroffenen Firmen sich entreichert haben und sich das Geld über sogar legale Wege verflüchtigt hat?

Viele Grüße

Ich möchte eine Kritik beitragen, betreffend diesen Themas.

Am Ende des Themenkapitels heißt es nämlich:

"Mit anderen Worten: Sie habe jetzt genau diese Differenzierung beibehalten, die wir in der letzten Woche schon kritisiert haben. Nämlich die Differenzierung, dass die Cum-Ex Leute besser behandelt werden, als alle möglichen Straftäterinnen. Das versteht kein Mensch.

Warum ausgerechnet diese Leute ihre milliardenschwere Beute behalten dürfen, während alle anderen Straftäterinnen und Straftäter, durch die Änderungen der Abgabenordnung 297 a jetzt im Nachhinein verfolgt werden können. Das versteht kein Mensch."

Woran ich mich hier stoße ist die Formulierung „Das versteht kein Mensch.“

Als ich das gehört habe, da dachte ich mir spontan:

Ich verstehe das - und ich bin ein Mensch!

Schiebe mir nicht die Ahnungslosigkeit unter die du hier zu empfinden behauptest. Hier klüngeln die Machteliten genauso wie sie es schon seit hunderten Jahren ungebrochen tun. In den letzten knapp 100 Jahren wurde eine effiziente Fassade aufgebaut, die den Anschein von Demokratie (im Sinne von: Die Macht liegt beim gesamten Volk) verbreitet, welcher jedoch sich jedoch insbesondere seit den 70ern immer weiter von der Realität entfernt.

Als die Cum-Ex Sache aufgeflogen und sich vor der Judikative öffentlich rechtfertigen musste, da war die Abweichung nicht der Betrug an der Gesellschaft, sondern die Abweichung war, dass die Gesellschaft ausnahmsweise einen Blick hinter die Fassade erhaschen konnte.

Und mein darauf folgender Gedanke war:

Die Kontextualisierung der Informationen, nach einer Recherche, abzuschließen mit der Formulierung „Das versteht kein Mensch“, kultiviert eine öffentliche Ignoranz. Anstatt offen auszusprechen, dass hier eine oppressive Ungerechtigkeit offen ausagiert wird, wird hier nachdrücklich keine moralische Einordnung der systemischen Vorgänge vorgenommen.

Ganz im Sinne der Ideologie, individuelle Menschen im System können moralisch bewertet werden, aber das System an sich steht über der Moral.

Das waren die Dinge die mir automatisch in den Sinn gekommen sind. Ich fühle mich, als müsste ich eine Suspension of Disbelief beitragen, um nicht gegen die Aussage „Das versteht kein Mensch.“ zu stoßen, wie gegen eine Mauer. Und die Suspension of Disbelief ist, dass das System nicht fehlerhaft sein kann.

Es ist sehr gut möglich, dass ich diesen Eindruck nur habe, weil mir irgendwelche Informationen fehlen. Es gibt möglicherweise gute Gründe, dass man einen solchen Beitrag damit abschließt, dass man zwei mal erklärt: „Das versteht kein Mensch.“

Wenn es solche Informationen gibt, dann hielte ich es für wichtig, diese Informationen auch explizit auszuformulieren.

Meine Motivation dahinter, meinen Gedankengang so ausführlich nachzuerzählen ist der, zu demonstrieren, wie einfach man sich von so einer Formulierung als Abschlusses eines solche Themas zu einem Punkt hin Schlussfolgern kann, an dem man sich schon sehr nahe an den Aussagen von Verschwörungserzählern befindet. Ohne eine ordentliche Portion abstrakte Meta-Selbstreflexion, liegt es nahe zu dem Schluss zu kommen, dass diE MeDiEn doch die offensichtliche Wahrheit verschweigen, und die Eliten decken.

Die Verschwörungserzähler bauen zwar völlig abstruse Gedankenkonstrukte, basierend auf gefährlichen Prämissen, jedoch deckt sich deren Konklusion mit meinem Eindruck. Der Ankerpunkt, der die ganze Verschwörungserzählung in der Realität fixiert ist diese Konklusion. Die Konklusion, die sich diE MeDiEn nicht auszusprechen trauen. In anderen Worten: Die Konklusion ist das Fundament, von welchen rückwärts die Prämissen abgeleitet werden.

Zwar wirken die Gedankenkonstrukte der Verschwörungserzähler sehr an den Haaren herbei gezogen, jedoch ist es die einzige Erzählung, die die Konklusion, dass eine oppressive Elite ein anti-demokratisches System besetzt halten.

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Fazit: Ich glaube, wenn man sich selbst denkt „Das versteht kein Mensch.“, dann sollte man das für sich selbst als Red Flag betrachten. Möglicherweise ist es die Manifestation eines unbewusste innere Unwillens, sich öffentlich in solch grundlegend systemkritische Gefilde vorzuwagen. Und dann sollte man sich bewusst machen, was es für gesellschaftliche Folgen haben kann, wenn man diese Gefilde den rechten Verschwörungserzählern überlässt.

Ich hätte da auch gerade keine Lösung parat, diese Darstellung ist eher gemeint als Inspiration. Danke für’s Lesen. Und danke für den Podcast, ich feiere ihn sehr. Gerade die Offenheit für Kritik und die positive Fehlerkultur halte ich für das allergrößte Kapital des Projekts. Das macht dieses Projekt zu einem Leuchtturm der deutschsprachigen Medienlandschaft, imho.

Heute per abgeordnetenwatch.de an meine Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD geschrieben:

Keine Cum/Ex-Vermögensabschöpfung

Sie sind mein Bundestagsabgeordneter. Sie müssen mir bitte Folgendes erklären:

Der Bundestag beschließt mit Mehrheit Ihrer großen Koalition („versteckt“ im 2. Corona Steuerhilfegesetz), dass Bereicherung mittels Straftaten (Taterträge, „Beute“) auch nach der Verjährung der Straftat noch abgeschöpft werden kann.

So weit, so gut. Neben diesem § 375a AO hatte das Bundesfinanzministerium in dem Gesetzestext auch einen neuen § 34 EGAO hineingeschrieben. Diese Vorschrift legt fest, dass diese Vorschrift nur für Steueransprüche gilt, die am 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren. Für bereits verjährte Ansprüche aus „Cum/Ex“-Sachverhalten bedeutet das: Die Tatbeute darf einbehalten werden, dem Staat gehen Milliarden verloren.

Haben Sie diesem Gesetz zugestimmt?
Wenn ja: Warum?
Haben Sie vor, diesen Fehler (?) zu korrigieren?
Wenn ja: Wann und wie?

Quelle: Heimliche Großzügigkeit – Verfassungsblog

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Die Ausführungen von Kilian Wegner im Verfassungsblog zum Problem des Art. 97 § 34 EGAO überzeugen mich nicht. Liest man die in diesem Beitrag zitierte Entscheidung des BGH, dann wird deutlich welche guten Gründe es gibt, hier eine Geltung des Rückwirkungsverbots anzunehmen. Mich überzeugt es eher, den Beschluss des BGH vom 7.3.2019 (Az. 3 StR 192/18) auch auf die Fälle der steuerlichen Verjährung zu übertragen. Die Argumentation Wegners in diesem Kontext erscheint mir nicht vollständig ausgereift, ebenso wie die Darstellung in der Lage. Ich teile daher die Ansicht, dass sowohl die Einziehung nach abschlossener Verjährung von Straftaten als auch nach abgeschlossener Verjährung von Steueransprüchen nicht verfassungsgemäß wäre.

Ein anderer wichtiger Punkt kommt aus meiner Sicht aber noch zu kurz. Soweit es sich bei den Fällen der Cum-Ex-Geschäfte um gewerbsmäßige und/oder bandenmäßige Steuerhinterziehung handelt - und das dürfte nicht selten sein -, ist die Steuerhinterziehung eine Vortat zur Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 S. 2 Nr. 4b StGB). Das führt dazu, dass alles, was aus der Steuerhinterziehung erlangt wurde - also die ausgezahlte Kapitalertragsteuererstattung - inkriminiertes Vermögen ist. Wenn die Bank also den Anspruch für den Kunden beim Finanzamt geltend macht, dann erlangt der Kunde aus der Straftat der Bank einen Vermögensgegenstand. Das kann nach der Rechtsprechung des BGH im Giralgeldbeschluss dazu führen, dass das gesamte Konto des Kunden geldwäschetauglich wird. Überweist der Kunde nun einen Betrag von einem Konto weiter, so ist alles, was er dafür erlangt aus einer Geldwäschetat erlangt. Diese Gegenstände oder deren Wert können nach §§ 73 ff. StGB eingezogen werden. Hier ist dann die Verjährung der Vortat nach herrschender Ansicht irrelevant und einen Anspruch, den ein Verletzter aus der Geldwäsche erlangt hätte und der verjähren könnte, den gibt es wohl auch nicht, so dass § 73e Abs. 1 StGB nicht greift. Auch der Umstand, dass eine Bestrafung wegen Geldwäsche wegen § 261 Abs. 9 S. 2 StGB nicht stattfindet kann, steht einer Einziehung nicht entgegen.

Das führt aus meiner Sicht dazu, dass es letztlich nicht zu sehr großen Abschöpfungslücken kommen dürfte, aber bestimmt übersehe ich ja etwas bei meiner überschlägigen Betrachtung…

Meine Frage: Welcher Politiker könnte konkret ein Interesse daran haben, das Geld nicht zurückzuholen? Wer konkret setzt Politiker diesbezüglich mit welchen Mitteln unter Druck? Es kann doch nicht einfach eine Fahrlässigkeit sein, denn es geht ja nicht um Steuerhinterziehung, die normalerweise schon hart bestraft wrid, sondern um Diebstahl von Staatsgeldern durch „Rückerstattung“ von nie bezahlten Steuern.
Es muss doch eine Erklärung dafür geben, warum diese ganze Cum-Ex-Sache so lange ungestört weiterlaufen konnte und jetzt die Gelder einfach still und leise abgeschrieben werden sollen. Geht es evtl. um einzelne systemrelevante Banken, die man nicht schon wieder ins Wanken bringen will?

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Danke, dass ihr dieses wichtige Thema weiterhin im Blick behaltet und ausführlich darüber berichtet! Mir ist völlig unklar, warum der Cum-Ex-Skandal so wenig Aufmerksamkeit in den Medien und der Politik bekommt. Bitte weiter dran bleiben.

Zu komplex, zu ungreifbar für die meisten Leser, schwer am Ball zu bleiben weil sich die Verfahren über Jahre hinziehen. Das sind alles gute Gründe weswegen das Thema kaum in den Medien vorkommt.

Die Bürgerbewegung Finanzwende hat eine Petition gestartet, um das Steuergeld zurückzuholen:

https://www.finanzwende.de/kampagnen/armin-laschet-holen-sie-unser-steuergeld-zurueck/?L=0

Olaf Scholz hat Dienstag ja auch angekündigt das man das bestehende Gesetz dahin ändert das man auch nach Verjährung der Straftat die ergaunerten Beträge zurückfordern kann.

Scheinbar wurde die Verjährung nun doch wieder außer Kraft gesetzt. Ich würde mich sehr freuen, wenn Banken und Teilhaber des Skandals zur Rechenschaft gezogen werden.

Ich würde mich auch sehr freuen, wenn organisierte Finanzkriminalität endlich ernst genommen und effektiv verfolgt würde. Aber die Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze kann nicht der richtige Weg sein. Unter Steuerstrafrechtlern ist man sich nach meiner beschränkten Wahrnehmung weitgehend einig, dass das geplante Gesetz verfassungsrechtlich zumindest bedenklich ist. Im Ergebnis wird uns das BVerfG sagen müssen, was verfassungsrechtlich noch zulässig ist…

Jetzt wurde die Verjährung für Fälle wie Cum-Ex auf 15 Jahre verlängert: