CSU-Desinformationskampagne zum Bürgergeld

Unter dem Titel „Leistung muss sich lohnen“ hat die CSU eine Desinformationskampagne zum Thema Bürgergeld gestartet, Zitat:

Das neue Bürgergeld, das ab dem 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV ablösen soll, steht für eine Vollkaskomentalität, verzerrt das Prinzip des „Förderns und Forderns“ mit einer einseitigen Betonung des Förderns und verletzt das Lohnabstandsgebot." Leistung muss sich lohnen!: CSU

Damit sollten wir uns auseinandersetzen.

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Vor allem ist das Problem nicht, dass das Bürgergeld zu hoch, sondern die Löhne teilweise eine Unverschämtheit sind. Passend dazu die Polemik von Arbeitgeberpräsident Dulger.

https://www.zeit.de/politik/2022-10/arbeitgeberpraesident-rainer-dulger-sozialreform-buergergeld

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Die CSU bewegt sich in politisch denkwürdigen Sphären. „Desinformation“ ist allerdings ein heftiger Vorwurf. Kannst du das näher ausführen?

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Sie rechnen falsch und haben ihre „Berechnung“ außerdem anscheinend 1:1 aus der Jungen Freiheit kopiert.

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Die Behauptung dass sich jemand ohne Not in die finanziellen Niederungen von Harz IV & Co begibt empfinde ich an sich schon als Frechheit.
Auch finde ich es unchristlich, jemanden der in eine Notsituation gerät erst mal ausbluten zu lassen. Eine Übergangsfrist wo die Person sich fangen kann ohne erst mal alle finanziellen Mittel aufzubrauchen war dringend nötig. Man könnte allerdings diese Übergangsfrist schon auf den Bezug von AlG1 anrechnen

Ich möchte gerne die Originalaussage des Bundesrechnungshofes lesen. Was mir aufstößt ist:

  • dass die Originalaussage des Bundesrechnungshofes bei einer Suche nicht zu finden sind.
  • Ich habe auch keine gekennzeichneten Zitate vom Bundesrechnungshof entdeckt. Es wird nur darauf verwiesen dass der Bericht vorliegt.
  • auch auf der Seite des Bundesrechnungshofes gibt es dazu keine Aussage.

So etwas öffnet FakeNews doch Tür und Tor.

Ich finde das Vorgehen von allen Parteien bei dem Thema Problematisch.
Als erstes sollte mal definiert werden was soll sich eine Person/Haushalt für ein menschenwürdiges Leben leisten können wenn sie Hilfe (wie die dann auch immer heißt) in Anspruch nimmt. Anhand dieser Kriterien kann man dann unter Zuhilfenahme der aktuellen Preise die Höhe der Hilfsleistung definieren.

Wenn dann die Menschen die einen Mindestlohn beziehen da hinein fallen ist m.M. nach der Mindestlohn zu niedrig. In der aktuellen CSU Diskussion wird der Mindestlohn als Maß aller Dinge genommen und die Bezieher von Hilfsleistungen müssen auf jeden Fall weniger bekommen. Ob man von diesem Mindestlohn überhaupt erst mal leben kann spielt dabei keine Rolle.
Edit
Ohne gemeinsame Ausgangsbasis ist diese Diskussion wie ein Rosenkrieg. Meiner Meinung nach müsst man die Diskussion auf eine Nulllinie (was benötigt man für ein menschenwürdiges Leben) kalibrieren. Dann kann sich auch eine CSU, deren Nulllinie der von Gott gegebene Mindestlohn ist, nicht mehr herausreden ohne ihr C zu verlieren.

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Ist er sowieso. Wäre der Mindestlohn hoch genug, gäbe es diese Diskussion gar nicht. Am besten wäre natürlich, die Arbeitgeber würden von sich aus anständig bezahlen, dann bräuchte es keinen Mindestlohn.

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Das grundsätzliche Problem ist, dass der Mindestlohn bundesweit fix ist und unabhängig von der Größe des Haushaltes des Mindestlohnempfängers, während der Hartz IV / Bürgergeldbezug sich nach dem Wohnort richtet (dh. wer in Düsseldorf wohnt bekommt wesentlich mehr angemessene Wohnungskosten übernommen als wer in Gelsenkirchen wohnt… in Düsseldorf gelten 528 € als angemessen, in Gelsenkirchen 350 €, jeweils für 1 Personen-Bedarfsgemeinschaften) und die Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt (dh. wer Frau und vier Kinder hat bekommt mehr als der Alleinstehende).

Dadurch wird es - nahezu unabhängig davon, wie hoch der Mindestlohn ist - immer Fälle geben, in denen der Mindestlohn niedriger ist als die Sozialleistungen. Bedeutet: Der Mindestlohn kann unmöglich so hoch sein, dass sich davon jemand eine Wohnung in Düsseldorf mit Frau und vier Kindern (10-16 Jahre) leisten kann, denn diesem Leistungsbezieher würden in Düsseldorf z.B. 3.515 Euro zustehen (bei maximal zulässiger Kaltmiete und 120 Euro Heizkosten im Monat).

Es ist glaube ich logisch, dass 3.515 Euro Netto weit oberhalb dessen liegen, was als Mindestlohn realistisch ist. Das ist natürlich ein Extremfall, zeigt aber eben, wo das Problem liegt - wir können weder die Arbeitgeber zwingen, ihre Löhne am Wohnort und der Familiengröße des Arbeitnehmers zu berechnen (sonst wird niemand mehr Menschen mit Familie einstellen…), noch können (oder sollten) wir die Sozialleistungen für Familien weiter senken (weil diese eben schon durch das Existenzminimum definiert werden).

Und für dieses Problem kann es auch keine Lösung geben. Wenn die CSU nun so tut, als würden 10% Erhöhung von Hartz IV auf’s Bürgergeld diese Problematik in irgendeiner Weise maßgeblich verschärfen, ist das halt wieder Populismus. Es ist eine Neid-Debatte von Oben - und das kotzt mich am meisten an. Wer als Arbeiter wirklich neidisch auf Hartz-IV-Empfänger ist sollte sich fragen, warum er nicht einfach kündigt und auch ALG II beantragt. Er wird dann ganz schnell rausfinden, warum Arbeit eben doch mehr als bloßes „geld verdienen“ ist.

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Und dass in dem leistungslosen Hängematten-Geld ganz schön viel Aufwand, Rennerei und soziale Konsequenzen stecken.

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Das dürfte fast immer der Fall sein, solange man nicht Single Haushalte vergleicht.

Der Punkt ist dann auch nicht zwingend die Höhe des Mindestlohns, sondern des Teils der für die Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.

Zu meiner Zeit im System war es so, das für mich als arbeitenden Teil der Gemeinschaft derselbe Satz angewendet wurde wie für meine Partnerin.

Das treibt die Motivation zu arbeiten natürlich nicht unbedingt in die Höhe.

Quick-Fix wäre, dass man einfach den Bezieher von Mindestlohn aus der Bedarfsgemeinschaft herausrechnet, bzw. nur den Anteil der Wohnkosten „abzugsfähig“ gestaltet.

Dann hätten auch größere Bedarfsgemeinschaften einen Anreiz für den Mindestlohn arbeiten zu gehen, da dann ja ein etwas größeres Haushaltseinkommen zu Verfügung steht.

Das ursprüngliche System war halt danach ausgelegt möglichst wenig Leistung zu bezahlen.

Da bin ich dabei, und dann sollte der Mindestlohn ein bisschen drüber liegen.
Wie viel kann man auch verhandeln, aber dann kann man wirklich sagen, dass sich Arbeiten lohnt, auch wenn ich durchaus verstehen kann, dass z.B. 100€ mehr nicht den riesigen Anreiz darstellt, aber es wäre auf jeden Fall schonmal einer.

Mehr als jeder fünfte Hartz-IV-Empfänger ist laut Studie Aufstocker

Sozialleistungen trotz Arbeit – davon sind Alleinerziehende laut einer Langzeitanalyse besonders oft betroffen. Viele Aufstocker arbeiten im Minijob und zu Niedriglöhnen.
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Wenn ich das richtig verstehe sind 1/5 der HarzIV Empfänger auch jetzt schon keine „Sozialschmarozzer“ sie können von dem was sie für ihre Arbeit bekommen halt oft nicht Leben.
Für die ist der CSU Slogan „Leistung muss sich lohnen!“ ein Schlag ins Gesicht.

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Da hast du jetzt aber was in den falschen Hals bekommen…

Ich versuchs nochmal mit deinem Beispiel eines Alleinerziehenden:
1 Erwachsener + 1 Kind = 1 Bedarfsgemeinschaft

Jetzt die Ausgangssituation: beide Arbeitslos in Hartz IV

Weiter der Erwachsene bekommt einen Job mit Mindestlohn heißt für die neue Berechnung:
Das Kind bekommt weiterhin die vollen Sozialleistungen wie vorher, bei dem Erwachsenen wird vom Einkommen nur der Teil angerechnet der vorher die Wohnungskosten beinhaltet hat.

Damit sollte diese Bedarfsgemeinschaft unter dem Strich mehr heraus bekommen als wenn der Erwachsene nicht arbeiten geht.

Ich rede nicht von Sozialschmarotzer, diese Gruppe ist so dermaßen klein, dass man sie vernachlässigen kann.

Der Punkt ist: der Mindestlohn sollte so hoch sein, dass ein Single davon leben kann ohne Sozialleistungen zu benötigen. Was dann aber auch bedeutet, dass jemand der Mindestlohn bezieht nicht „gezwungen“ werden kann eine Bedarfsgemeinschaft finanziell zu unterstützen.

Ich weiß nicht ob es nach den ganzen Reformen immernoch so ist, aber bei der Einführung wurde für mich als Vollzeit AN ebenfalls nur der Hartz4 Satz ohne Freibetrag angerechnet, alles was ich darüber verdient habe sollte ich nutzen um meine Partnerin zu finanzieren.

Da ist dann wirklich null Motivation bei der Wahl Hartz4 ohne Arbeit für beide zu bekommen oder einer geht arbeiten und am Monatsende hat man trotzdem nur Hartz4 Satz, weil alles andere abgezogen wird.

PS: der Satz „Leistung muss sich lohnen“ ist ja nicht falsch, aber sobald man trotz Leistung gezwungen ist aufzustocken lohnt sich halt die Leistung nicht, da ist der Fehler von der CSU

Das Problem ist jetzt aber:
Wo ziehst du die Grenze?

Typisches Akademiker-Ehepaar, er ist Lehrer, sie ist Anwältin. Beide haben zusammen drei Kinder.
Sollte dieses Ehepaar auch Sozialleistungen für die drei Kinder bekommen? Wenn nicht: Wo ziehst du die Grenze? Also ab welchem Einkommen muss man die Partnerin oder Kinder unterstützen?

Konsequent zu Ende gedacht ist dein Vorschlag faktisch ein „Bedingungsloses Grundeinkommen“, nur eben mit dem Unterschied, dass Arbeitnehmer dies nicht bekommen (und dann über die Steuern „zurückzahlen“). Aber das Resultat wäre das Gleiche… ich bin durchaus für ein BGE, aber man sollte das Kind dann auch beim Namen nennen.

Beim Mindestlohn.

Also wenn Bedarfsgemeinschaft, dann für denjenigen der arbeitet, statt den Hartz IV Satz den Mindestlohn berechnen.

Schon allein die Frage ist eigentlich eine Frechheit (nein, nicht deine allgemein) sobald man eine Gemeinschaft gründet unterstützt man sich gegenseitig, das ist das Wesen einer Gemeinschaft.

Dummerweise findet hier permanent und quasi unhinterfragt falsches Framing statt, nämlich dass „Aufstocken“ den Arbeitnehmer¹ subventioniert. Eigentlich müsste man das umgekehrt betrachten: Aufstocken ist eine Subvention für den Arbeitgeber¹, damit er keinen bedarfsdeckenden Lohn zahlen muss.

Betrachten wir doch einmal den Lohn als Rohstoffkosten für die Ware Arbeit. Dann kann dieser bei Knappheit bestimmter Skills natürlich nach den Marktgesetzen beliebig hoch steigen, aber er kann niemals dauerhaft unter die Erzeugungs-/Abbaukosten für den Rohstoff fallen, denn dann würde ja niemand mehr diesen Rohstoff fördern bzw. herstellen.

Insofern dürfte es eigentlich kein Aufstocken geben. Entweder arbeitslos und alimentiert, oder der Arbeitgeber muss gefälligst genug für den Lebensunterhalt zahlen. In Branchen, wo Preise staatlich gewollt niedrig gehalten werden sollen, kann man die Betriebe pauschal unterstützen, alle gleich, aber im jetzigen System ist leider der Arbeitgeber, der mehr zahlt, der Dumme, und der, der seine Angestellten zusätzlich zum Hartz-Amt schickt, ist schlau und setzt sich am Markt am Ende durch. Man fragt sich schon, wieso dieses Modell parteiübergreifend nicht in Frage gestellt wird.

¹ Eine Diskussion über die Begriffe ‚Arbeitgeber‘ und ‚Arbeitnehmer‘ spar ich mir an dieser Stelle.

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Wie oben ausgeführt ist hier das Problem, dass „bedarfsdeckend“ davon abhängig ist, wie viele Personen der Arbeitnehmer zu versorgen hat. Für Ein-Personen-Haushalte ist auch der Mindestlohn in aller Regel bedarfsdeckend in dem Sinne, dass es hier nicht zu einer „Aufstockung“ kommt.

Zu einer Aufstockung kommt es immer nur in Fällen, in denen

  • der Arbeitnehmer nicht Vollzeit arbeitet (dh. Mindestlohnempfänger auf einer 50%-Stelle < ALG II-Satz)
  • der Arbeitnehmer weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft hat

Die Forderung, die Arbeitgeber müssten „bedarfsdeckende Löhne“ in solchen Fällen zahlen, geht an der Realität vorbei. Denn wie schon gesagt: Ein Arbeitnehmer mit Frau, die sich um die vier Kinder kümmert, müsste teilweise über 2500 Euro Netto verdienen, um trotz Kindergeld nicht in die Kategorie „Aufstocker“ zu fallen. Das kann selbstverständlich kein Mindestlohn realistisch leisten.

Ich bin grundsätzlich auch für höhere ALG II-Sätze und einen höheren Mindestlohn, aber man muss halt schon realistisch dabei bleiben, was man fordert. Aufstocker wird es jedenfalls in bestimmten Situationen immer geben.

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Komisch. Vor 40–50 Jahren schien es irgendwie gang und gäbe gewesen zu sein, dass eine einzige Person eine Familie ernähren konnte, auch in weniger qualifizierten Berufen.

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Das würde ich nicht so kritiklos glauben.

Ich gehe davon aus, dass die Menschen, die vor 40 bis 50 Jahren eine ganze Familie von einem niedrig qualifizierten Job finanziert haben, deutlich unterhalb der heutigen Armutsgrenze gelebt haben, daher in winzigen Wohnungen mit dem Nötigsten an Essen und so ziemlich nix an soziokulturellen Ausgaben. Es hat nur niemanden interessiert, weil man in der Nachkriegszeit noch Schlimmeres gewohnt war.

Ich denke da spontan an den Rauch-Haus-Song von Ton Steine Scherben mit der Strophe:

Das ist jetzt nur ein zeitgenössisches Beispiel. Heute lebt keine „arme Familie“ mehr mit 5 Leuten in einer Zwei-Zimmer-Wohnung - dank unseres Sozialstaates. Die Ansprüche sind heute andere. Und diese Ansprüche wollen wir - da sind wir uns denke ich einig - auch halten.

Es ist wie so oft eine „man kann nicht alles haben“-Situation. Wenn wir die Ärmsten der Armen durch einen guten Sozialstaat auf ein erträgliches Niveau heben, können wir nicht erwarten, dass ein Niedriglohn-Job hoch genug bezahlt wird, um diesen Lebensstandard für 4+ Personen zu gewährleisten. Das funktioniert einfach nicht.

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Was ja in einem Umkehrschluß bedeuten würde dass in diesem Fall (Familie 2 Erwachsene + 2 Kinder) die Unterstützung für die Kinder zu gering ausfällt.
Andererseits ist meines Wissens noch nie definiert worden wie dieser Lebensstandard sein soll bzw. was er beinhalten soll.

Klar, man könnte auch das Kindergeld drastisch erhöhen. Das Kindergeld beträgt 219 bis 250 Euro, der ALG II-Satz beträgt 285 bis 360 Euro. Wer also ein 14-jähriges Kind hat bekommt nur 219 Euro Kindergeld, während für das Kind bei Leistungsbezug 360 Euro ALG II zustehen würde (zuzüglich anteilige KDU). Mit Mietanteil bekommt der Leistungsbezieher daher über 500 Euro vom Amt, während der Arbeitnehmer nur 219 Euro bekommt. Diese Differenz führt dann auch zu Aufstockern.

Idealerweise sollte das Kindergeld natürlich so hoch sein, dass man sich „Kinder nicht leisten können muss“. Ein Kindergeld in Höhe des ALG-2-Satzes wäre daher durchaus erstrebenswert - dann hätten wir quasi ein BGE für Kinder. Dieses könnte man bei Vielverdienern steuerlich anrechnen, sodass diejenigen, die viel verdienen, auch über eine höher Bemessungsgrundlage für ihre Steuern an den Kosten beteiligt werden. Das wäre eine sozial gerechte Lösung…

Das soziokulturelle Existenzminimum ist wohl ganz klar das untere Limit für Nicht-Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer sollte es schon 50% mehr sein. Das ist für Alleinstehende aktuell gegeben (ALG II wird man i.d.R. zwischen 700 und 900 Euro Netto haben, als Mindestlohnempfänger liegt man etwas unter 1500 Euro Netto).

Ziel wäre es nun, dass dieses Verhältnis auch bei größeren Bedarfsgemeinschaften erhalten bleibt - und das geht nur, wenn die nicht-arbeitenden Teile der Bedarfsgemeinschaft staatlich alimentiert werden, denn wie gesagt: Der Arbeitgeber kann kaum verpflichtet werden, dem Arbeitnehmer mit Hausfrau und zwei Kindern 4000 Euro Netto zahlen zu müssen, damit er 50% mehr Netto hat, als er bekommen würde, wenn er ALG II beantragen würde… das ist einfach keine realistische Forderung.

Ob der Staat diese Alimentierung nun über ALG II, negative Einkommensteuern oder Kindergeld durchführt, ist letztlich nebensächlich.

Zu diesem Ergebnis kamen auch die Ökonomen Ulrich Schmidt und Denis Haak vom IWF in einer Vergleichsrechnung auch [1]. Außerdem schlugen sie zur Wiederherstellung des Lohnabstandgebots Leistungskürzungen vor wenn beide Partner arbeitslos sind, bemerkten aber selbst, dass das politisch und sozial nicht umsetzbar sein dürfte.

Da die Studie von vielen Kommentaren (und vielleicht auch der Moderation, die meinen ersten Hinweis darauf vor 3 Tagen ablehnte) aber so gelesen wurde als forderten sie Leistungskürzungen von Sozialhilfeempfängern nahmen sie die Studie erstmal offline um eine deutlichere Formulierung ihrer Position zu wählen.[1]

Das Handelsblatt hat aktuell noch einen Bericht zur Kurzstudie hinter der Paywall.[2]

1 Bürgergeld und Lohnabstandsgebot | Kiel Institut
2 Bürgergeld: Für Haushalte mit Mindestlohn würde sich Arbeit weniger lohnen