Bundesverfassungsgericht erklärt Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig

Das ist zwar richtig, aber die Union ist auch Meister der Schattenhaushalte gewesen.

Hinzu kommt die Frage ob es nicht vor solchen Wahlen noch zu einer Neuwahl des Unionsvorsitzenden kommt, wenn die Unionslandesfürsten merken welche Projekte in ihrem Land jetzt nicht kommen, nur weil das BFVG nach Klage von ihrem Parteiprimus die Kohle dafür hat verschwinden lassen.

Ich persönlich glaube Merz wäre ein nocht besonders glücklicher Kanzler.

Nur weil Merz Schattenaushalte der Ampel kritisiert heißt das ja nicht, dass er dann nicht selbst welche verwendet. Und auch seinen Landesverbänden kann er sicher zusagen, dass für wichtige CDU-Projekte Geld da sein wird.

Es passieren gerade viele Dinge parallel, und Aussagen werden von neuen Erkenntnissen teilweise nur Minuten später wieder überholt. Am 16. kam ja erst das BVerfG-Urteil, und das erstreckte sich zunächst nur auf den KTF. Die Preisbremsen werden aus dem WSF („Doppel-Wumms“) finanziert. Es dauerte zwar nur kurz, bis Leute auf den Trichter kamen, dass der WSF ähnliche Konstruktionsprobleme haben könnte wie der KTF, aber die noch am 16. erlassenen Haushaltsstopps erstreckten sich zunächst eben nur auf den KTF und erst seit gestern (20.) auch auf den WSF, wegen der genannten Zweifel. Insofern ist es nur logisch, wenn am 16. noch fleißig Ausgaben beschlossen wurden, die aus dem WSF finanziert werden, und diese Ausgaben bzw. das damit finanzierte Instrument der Preisbremsen schon am 20. zusammen mit den Zweifeln an der Struktur des WSF auch schon wieder in Zweifel gezogen werden.

Abgesehen von der Finanzierbarkeit ist mir persönlich aber eh unklar, für wen diese Preisbremsen überhaupt noch relevant sein sollen. Seit vielen Monaten sind Strom- wie Gasverträge schon wieder deutlich unterhalb der „Brems-Preise“ erhältlich, maximale Kündigungsfristen in dem Bereich sind 1 Jahr und Wechsel sind unproblematisch, und sehr viele (Grund-)Versorger haben in der Zwischenzeit eigenständig schon wieder Preisreduktionen unter die Garantiepreise in den Bestandsverträgen vorgenommen. Wer ist also der Personenkreis, der beim Auslaufen der aktuell noch gültigen Preisgarantien überhaupt noch mehr als den garantierten Maximalpreis bezahlen würde, für den also eine verlängerte Bremse einen Unterschied macht?

Die Preisbremse umfasst auch Fernwärme mit einer Kappung von 9,5 Cent/kWh. Das ist deutlich unter dem, was viele Stadtwerke aktuell berechnen. Etwa München mit 13,5 Cent/kWh oder Hannover mit 14 Cent/kWh.

Hallo, @mr.mucki
Kannst du mir sagen wo genau das BVG das klar gestellt hat
Ich höre das oft aber finde das wirklich nicht.
Wäre sehr dankbar wenn du wüsstest wo ich nachschauen kann damit man das belegen kann.