Bundestagswahl 2021 - Bürokratische Hürden für Auslandsdeutsche

Liebes Lage-Forum!

Anlässlich der Bundestagswahl in wenigen Wochen möchte ich ein Thema vorschlagen: Wie kommt man als Auslandsdeutscher eigentlich ins Wählerverzeichnis? Ich bin (ausschließlich) Deutscher, wurde in Deutschland geboren und bin dort aufgewachsen, lebe aber seit meinem 14. Lebensjahr im schönen Wien in Österreich. Man möchte meinen, dass ich mein staatsbürgerliches Recht, bei der Bundestagswahl 2021 zu wählen, problemlos wahrnehmen kann. Denn was verbindet man mit einer Staatsbürgerschaft, wenn nicht wenigstens das damit einhergehende Wahlrecht?

Weit gefehlt! Während Auslandsdeutsche, die erst später in ihrem Leben ausgewandert sind, relativ unkompliziert an ihrem letzten innerdeutschen Wohnhort in der Wählerevidenz eingetragen werden (die Betonung liegt hier auf relativ) können, müssen Deutsche, die nicht wenigstens 3 Monate nach ihrem 14. Geburtstag ununterbrochen in Deutschland gemeldet waren, ihre politischen Kenntnisse und Verbundenheit mit dem Heimatland schriftllich argumentieren und aktiv einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Leider falle ich um Haaresbreite vor diesen Stichtag. „Es geht sich ums Oaschlecken ned aus“, wie der gemeine Wiener fluchen würde.

Es mag zwar nicht viele Menschen weltweit betreffen, aber ich finde es doch demokratiepolitisch bedenklich, wenn deutschen Staatsbürgerinnen unnötige bürokratische Hürden auf den Weg zu ihrer Briefwahl gelegt werden. In den USA ist das nicht grundlos ein heiß umkämpftes Eisen. Mehr noch stört mich die Vorstellung, dass meine Argumentation für meine politischen Kenntnisse und meine politische Betroffenheit der Lage in Deutschland womöglich als unzureichend erachtet werden und mein Antrag daher abgelehnt werden könnte. Wozu sonst müsste man das Wahlrecht beantragen, wenn es nicht auch abgelehnt werden könnte? Immerhin genügt „eine passive Kommunikationsteilnahme, etwa durch den Konsum deutschsprachiger Medien im Ausland, [] nicht“ (sic!). Mit anderen Worten: Lage hören reicht nicht!

Zum Glück ist mir dies noch nie passiert und ich erwarte es auch nicht für diesen Herbst. Aber ich fühle mich aufgrund dieser Praxis gelinde gesagt als Staatsbürger zweiter Klasse. Und dieses Minderwertigkeitsgefühl kann ich nicht einmal durch eine Doppelstaatsbürgerschaft aufwiegen, indem ich einfach das Parlament in einem anderen Land wähle, weil ich schlicht und ergreifend nur Deutscher bin.

Ich möchte nicht wissen, wieviele Menschen in meiner Lage diese bürokratischen Hürden nicht überwinden und dadurch ihres Wahlrechts „beraubt“ werden. Und selbst wenn es kaum jemanden betrifft, so ist es doch demokratietheoretisch höchst widersprüchlich: Denn mir leuchten nur zwei mögliche Erklärungen für diese Praxis ein.

Erstens: Man möchte vermeiden, dass Personen, die qua ius sanguis Deutsche sind, aber nie in Deutschland gelebt haben und von der politischen Lage dort nicht unmittelbar betroffen sind (was auch immer das heißen soll, wenn man Themen wie Erbschaftssteuern, Visa, mögliche EU-Austritte etc bedenkt), aus „Jux und Tollerei“ oder gar aus niederträchtigen Motiven zur Wahl gehen, und damit das Ergebnis verwässern oder verfälschen. In diesem Fall fände ich es höchst fragwürdig, was denn legitime und nicht legitime Gründe sein sollen, an einer Wahl teilzunehmen, und vor Allem, wer darüber zu urteilen hat, wenn nicht jede Staatsbürgerin für sich selbst (die Mitarbeiter einer Gemeinde etwa?!?! - ja, anscheinend!!!).

Zweitens: Es werden de iure oder de facto eh alle Anträge angenommen, es gibt also keine willkürlichen Entscheidungen lokaler Beamter, man möchte nur durch die zusätzliche bürokratische Hürde sicherstellen, dass wirklich nur diejenigen wählen, die es auch redlich zu interessieren scheint - so redlich, dass sie in einem einseitigen Essay und beigefügten Belegen ihre Verbundenheit zur Heimat erläutern. In diesem Fall leuchtet mir nicht ein, warum die simple Hürde des Antrags auf Briefwahlunterlagen (7 Seiten, zweifache Ausfertigung, wohlgemerkt) nicht ausreichen soll. Dieser Hürde stehen immerhin alle Auslandsdeutschen gleichermaßen gegenüber - egal wie alt sie bei ihrer Ausreise waren.

Nun ja, genug der Jammerei - mein Antrag ist gestellt und ich erwarte hoffend meine Wahlunterlagen.

Mehr Informationen findet Ihr hier und hier. Der Spiegel und der Deutschlandfunk haben schon berichtet.

Ich freue mich auf Eure Ideen und Rückmeldungen

heitschibumbeitschi

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Ich lebe seit 12 Jahren im Ausland und bin damit ebenfalls betroffen.

Es ist aus meiner Sicht legitim, dass man Wahlunterlagen beantragen muss. Dass dies besonders bürokratisch ist, ist auch klar.

Mein Auslandsaufenthalt geht nun schon so lange dass ich bald auch aktiv meine politische Verbindung mit Deutschland begründen muss.

Auch das ist m. E. Legitim, man könnte sich aber durchaus modernere Mittel zur Überprüfung vorstellen.

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Zum Thema gibt es auch eine aktuelle Folge von Deutschlandfunk Hintergrund.

Deutsche Wähler im Ausland Vergessen von der Politik

Ich habe den Artikel gelesen und kann es irgendwie kaum glauben. Vielleicht verstehe ich etwas falsch, da hoffe ich auf neue Erkennisse, aber:

Es ist doch lange vorher bekannt, wann gewählt wird und wie die Regeln sind. Wenn man nicht gerade am Südpol wohnt (oder in einem Land mit einem korrupten Regime, dass die Post verschwinden lässt), lässt sich doch das Ganze so planen, dass man die Unterlagen nicht erst drei Tage vor Ablauf der Frist anfordert. Vielleicht bin ich da einfach privilegiert, ich habe letzte Woche meine Wahlunterlagen erhalten und diese entsprechend zurückgesendet.

Man kennt doch die Regeln, die der Auslandsaufenthalt mit sich bringen. Ein Betroffener spricht im verlinkten Artikel darüber, dass er wegen langer Postlaufzeiten seine Fristen nicht einhalten konnte - und das in Grossbritannien?! Sorry, aber ich kann mir das irgendwie gar nicht vorstellen.

Ein anderer schriebt davon, dass er nicht wusste an welches Büro er den Antrag schicken sollte. Auf der Website des Bundeswahlleiters steht das direkt verlinkt.

Es ist total easy: wenn du als deutscher Staatsbürger im Ausland lebst, informiere dich doch bitte, wie du partizipieren kannst. Es ist eine Website und - zugegeben viel überflüssiger - Papierkram und dennoch ist doch das alles machbar. Die Eintragung im Wählerregister geht mit nur einem Formular, das wird dann an die Heimatgemeinde geschickt (siehe Website des Bundeswahlleiters) und dann kriegst du entweder Bescheid oder die Wahlunterlagen.

PS: Natürlich geht’s einfacher, davon will ich gar nicht anfangen, aber dass es ernsthaft Leute gibt, die das alles zu kompliziert finden oder wegen „logistischer Gründe“ nicht wählen können, wenn sie in GB leben, ist mir echt unverständlich. Und natürlich gibt es Länder, in denen das alles nochmals anders ausschaut (bspw. solche, die über besonders unzuverlässige Infrastruktur verfügen für Post etc.).

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Ich denke die Bürokratie ist die eine Sache - unnötig mühsam aber durchaus machbar. Die andere Sache ist aber die grundsätzliche Frage, woran das Wahlrecht gebunden werden soll.

Soll das Prinzip „Wer die Suppe auslöffeln muss, der darf sie sich auch einschenken“ gelten, wie es so schön in einem der verlinkten Artikel heißt? Dann wäre mir nicht klar, warum Ausländer, die in Deutschland leben, arbeiten und steuern zahlen, nicht bei der Bundestagswahl teilnehmen dürfen.

Wenn aber das Prinzip „Staatsbürger dürfen wählen und sonst niemand“ gelten soll, dann ist mir nicht klar, warum manche Auslandsdeutsche von der Wahl ausgeschlossen werden können.

Vielleicht bin ich auch einfach kein Mensch für halbe Sachen zwischen zwei Prinzipien…

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Ehrlichgesagt halte ich das für problematisch.
So lange jemand seine deutsche Staatsbürgerschaft nicht aufgibt (um z.B. eine fremde Staatsbürgerschaft anzunehmen) sollte dieser Mensch auch in Deutschland wählen dürfen, unabhängig davon, wie „engagiert“ er in Deutschland ist.

Die Argumentation, die hinter diesem Nachweiszwang steckt, kommt halt auch noch aus der Vor-Internet-Zeit. Das Argument zu dieser Zeit war, dass wer z.B. in den USA lebt, sich ja gar nicht über die deutsche Politik informieren könne und deshalb auch keine sinnvollen Wahlentscheidungen treffen könne. Dass dieses Argument im Internet-Zeitalter hinfällig ist, ist selbsterklärend… jeder Deutsche im Ausland kann jederzeit deutsche Medien konsumieren, sei es Internet-TV, Internet-Nachrichtenseiten (auch öffentlich-rechtliche) oder z.B. die unzähligen Podcasts zur deutschen Politik.

In diesem Sinne muss doch die Frage gestellt werden:
Warum muss ein deutscher Staatsbürger, der jederzeit nach Deutschland zurückkehren könnte, irgendwelche Nachweise bezüglich seiner politischen Verbindung mit Deutschland bringen, um wählen zu dürfen? Das ist einfach aus der Zeit gefallen und sollte abgeschafft werden.

Und was die allgemeine Bürokratie für Auslandsdeutsche betrifft - tja, wäre Internet für unsere Verwaltung nicht immer noch Neuland, ließe sich die Bürokratie hier auch ganz einfach minimieren…

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Liebe alle,

seit Anfang September hat sich etwas getan. Meine Kritik wurde als Leserbrief in der F.A.Z. veröffentlicht und es gab mindestens zwei Antworten darauf.

Hier zu meinem Beitrag (eine gekürzte Version meines ersten Posts).

Hier zu einer kritischen Reaktion eines Exilbriten in Deutschland à la „wer in seinem Heimatland keine Steuern zahlt, sollte dort auch nicht wählen dürfen“. Das finde ich völlig abwegig, wir leben ja nicht in einer Timokratie! Aber es stimmt, ich bin derzeit nicht in Deutschland steuerpflichtig, sondern in Österreich. Wählen darf ich in Österreich trotzdem nicht.

Hier eine unterstützende Raktion eines Rechtsprofessors und Richters à la „die Kritik sollte noch lauter sein und es handelt sich angesichts unserer globalisierten Welt wahrscheinlich um eine Verletzung der Grundrechte“.

Ich frage mich, ob der Weg zur Änderung des Wahlgesetzes nicht über die Legislative führt, sondern über die Judikative. Immerhin merkt Prof. Horn in seinem Leserbrief an, dass sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bisher nicht zur Frage positioniert hat, ob Auslandsdeutsche mit Inlandsdeutschen im Wahlrecht gleichzustellen sind. Ich frage mich daher, ob man Karlsruhe durch eine strategische Klage zur Positionieren zwingen könnte.

Vielleicht wäre das etwas für Ulf und die GFF?

LG Heitschibumbeitschi

P.S. Mein Wahlkarte wurde mir übrigens zugestanden und ich habe meine Stimme schon retour geschickt. An der systematischen Benachteiligung ändert das freilich nichts.