Was mich am Bürgergeld am meisten stört ist, was nicht geändert wird - zum Beispiel der unsägliche § 7 Abs. 5 SGB II, nach dem generell kein Leistungsanspruch besteht, wenn ein BAföG-Anspruch theoretisch möglich wäre, unabhängig davon, ob er tatsächlich besteht.
Dieser Unsinns-Paragraph führt dazu, dass das Jobcenter weiterhin unheimlich teure, unheimlich sinnlose Umschulungen bei sehr fragwürdigen Trägern mit zehntausenden Euro pro Umschüler finanzieren darf, aber grundsätzlich kein Vollzeit-Studium unterstützen darf.
Gerade für Akademiker, die in ihrem ursprünglichen Beruf berufsunfähig sind, ist das ein Schlag in’s Gesicht. Diese dürfen dann weiterhin von dem Jobcenter in niveaulose Umschulungen vermittelt werden, aber eben nicht einfach z.B. einen anderen Master machen, in dem sie arbeiten können.
Generell gibt es einfach keinen sinnvollen Grund, gerade jungen Menschen, die arbeitslos sind, zu verbieten, sich während der Arbeitslosigkeit an einer Universität oder Fachhochschule für einen zulassungsfreien Studiengang einzuschreiben.
Ich hatte sehr gehofft, dass die Regierung klug genug ist, endlich einzusehen, dass Bildung unser zentrales Kapital in Deutschland ist und es keinen Sinn macht, Menschen von Bildung abzuhalten. Der Vorrang von BAföG vor Sozialleistungen ist ja noch verständlich (weil über die BAföG-Rückzahlung die Studierten an den Kosten des Studiums beteiligt werden sollen, wenngleich auch das bereits sozial sehr ungerecht ist, weil es nur Menschen aus ärmeren Elternhäusern betrifft…), aber das Ausschluss von Sozialleistungen auch in dem Fall, in dem gar kein BAföG-Anspruch besteht, der immer mit dem erzkonservativen Argument begründet wurde, dass „die Leute ja nicht auf Staatskosten studieren sollen“, ist im Hinblick auch auf den Fachkräftemangel absurd.
Das ist einfach eine weitere verpasste Chance der Ampelkoalition.