Bezahlkarte in Bayern startet am 1.4

Fortsetzung der Diskussion von Bezahlkarte für Migrant:innen:

In Bayern wurden jetzt die ersten Karten ausgegeben.

Bezahlkarte für Asylbewerber – Bayern will künftig nur noch 50€ an Geflüchtete ausgeben | münchen.tv
Die Aufschrift Bezahlkarte lässt jeden Informierten sofort erkennen, wen er vor sich hat (zumindest, solange die Bezahlkarte nicht auf weitere Bereiche ausgeweitet wird)

Der Ausschluss bestimmter Waren wie Alkohol oder Zigaretten ist laut Innenministerium technisch nicht möglich.

Ja so eine Überraschung? Wie konnte das nur passieren?

Da wird wieder öffentliches Geld für etwas ausgegeben, von dem jeder der bis 3 zählen kann sich denkt, das wird nicht klappen, nur damit wieder jemand einen Punkt am Stammtisch bekommt.

Ja, gut. Wie soll das denn auch funktionieren. Das müssten ja die Bezahl-Terminals und Kassensysteme unterstützen. Oder denkt die Aluhut-Fraktion etwa, die Karte wird an jedes Produkt gehalten und blinkt dann magisch grün/rot ob es erlaubt ist oder nicht?

Das war aber eben eines der zentralen Argumente für die Bezahlkarte. Ich erinnere: Die Konservativen haben populistischen Wahlkampf damit betrieben, mit einer Bezahlkarte dafür zu sorgen, dass weniger Geld „in die Heimat“ geschickt werden kann. Wenn mit der Bezahlkarte allerdings Ersatzwährungen (seien es Zigaretten/Alkohol oder die Aufladekarten, die jeder Supermarkt anbietet) gekauft werden können, ist nichts leichter, als das elektronische Geld in Bargeld umzuwandeln.

Der Witz an der Sache ist: Ohne diese Einschränkungen ist die Bezahlkarte tatsächlich in Ordnung, denn diese populistischen Einschränkungen, mit denen das Projekt immer vorangetrieben wurde, waren die Dinge, gegen die das progressive Lager war. Also warum nicht gleich so? Warum muss man erst diese massive „Wir schränken die bösen Asylanten ein, damit die bloß nicht tun können, was sie wollen!“-Rhetorik betreiben, um damit im AfD-Becken zu fischen, wenn’s eigentlich von Anfang an allen klar ist, dass das nicht umsetzbar sein wird?

Ich finde, die Bezahlkarte ist nur dann in Ordnung, wenn Barabhebungen nicht beschränkt sind und wenn es auch keine Beschränkung auf bestimmte Gebiete (nach Postleitzahl) gibt.
Wie in Hannover.
In Bayern bleibt sie eine Katastrophe, die nur der Diskriminierung und dem Populismus dient. Und auch nicht pragmatisch ist.

Was ich nicht ganz verstehe, wer macht nun eigentlich was. Offenbar wurde auf Bundesebene die Einführung einer Bezahlkarte durch die Ampel beschlossen. Dann sagt der Bund selbst zur Bezahlkarte, für die Umsezung sind die Länder zuständig (Website Bundesregierung). Gleichzeitig argumentiert unsere Sozialbürgermeisterin, sie wolle auf die Bundeslösung warten (letzte Sitzung Stadtrat). Das klingt bei ihr so, als käme da was zentral organisiertes - ein Amazon für Bezahlkarten, einfach bestellen und liefern lassen. Irgendwie wirkt das alles sehr fischig.

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Was soll das heißen?

Wenn die Fachebene argumentiert, wir machen nix und warten auf die Umsetzung auf Bundesebene - die Bundesebene sagt, die Umsetzung machen die Länder - und die Länder sagen, wir setzen den Rahmen für die Umsetzung in den Kommunen. Das klingt eher nach Projekt BER als nach Projekt LNG Terminal.

Ich würde mal sagen - unabhängig davon, ob man die Bezahlkarte nun gut oder schlecht findet: wenn man das machen will, dann bitte bundesweit einheitlich mit derselben Technologie. Es zeigt sich ja bei allen möglichen Maßnahmen der Digitalisierung, dass 16 einzelne Lösungen nicht nur bei der Einführung deutliche Mehrkosten verursachen, sondern auch zu immensen Folgekosten führen. Mir scheinen diese ganzen Einzel-Vorstöße mehr der Profilierung zu dienen. Auf der anderen Seite wird ja im Bund von den Grünen blockiert. Das Geld, das man da spart, wenn man das direkt einheitlich macht, kann man im Klimaschutz sicherlich besser investieren.

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Nein, das haben die Länder beschlossen - unter anderem mit dem Argument, dass sie den Bund dafür nicht brauchten.

was auch richtig ist. Die Rahmenbedingungen fallen in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund kann insoweit Einfluss nehmen, in dem er Zuschüsse gibt und diese an Bedingungen knüpft. Außerdem gibt es natürlich Standards, wie das Existenzminimum, die bundesweit geregelt sind.
Die Auszahlung selbst fällt dann in den Bereich der Kommunen, wieso zum Beispiel Dresden selbst beschließen kann, in Dresden Karten einzusetzen, solange sie die Bedingungen des Landes Sachsen (zum Beispiel ein bestimmter Betrag, der mindestens bar ausgezahlt werden muss) einhalten.
Das ist der Preis, den man für den Föderalismus zahlen muss.

Kann in diesem Fall sinnvoll sein, allerdings muss das auch nicht so sein. 14 Länder haben ja gemeinsame Standards formuliert, die - hoffentlich - einige Folgekosten vermeiden können. Aber eher nur, wenn man die Zusammenarbeit weiter vertieft, denn bisher scheint mir das nur Papier zu sein. Bayern und MV mussten hingegen unbedingt ihr eigenes Ding machen (wir erinnern uns: „Unsere Bezahlkarte wird härter“, Markus Söder).
Ohnehin bin ich mir auf den ersten Blick nicht sicher, welche Folgekosten da anfallen können. Umzug? Die Kosten für eine Karte der neuen Gemeinde sollten ja nicht groß ins Gewicht fallen und ohnehin unterliegen Asylberwerber:innen einer Wohnsitzauflage. Das sollte also nicht so häufig anfallen.
Demgegenüber könnte eine dezentrale Umsetzung auch Vorteile haben. Beim zentralen Einkauf dürfte z.B. weniger Wettbewerbsdruck für die anbietenden Unternehmen bestehen, oder? Und zudem können Erfahrungen mit unterschiedlichen Anbietern gesammelt und ggf. auch ausgetauscht werden.

Das ist allerdings richtig.

Das passt mW in diesem Zusammenhang nicht. Denn es geht bei der „Blockade“ im Bund gerade nicht darum, eine bundesweite Bezahlkarte einzuführen, das wurde mW nicht gefordert. Gefordert wurde v.a. die „Klarstellung“ im Asyöbewerberleistungsgesetz, dass statt Geldleistung auch Bezahlkarten ausgegeben werden können. Derer bedarf es nicht, wenn die Bezahlkarte äquivalent zu Geld ist. Dann geht es noch um so Kleinigkeiten wie die „persönliche Aushändigung“ des Geldes im Gesetzestext, aber eben nicht um eine bundeseinheitliche Karte. Ich weiß auch nicht, ob der Bund dafür die Gesetzgebungskompetenz hätte, denn es geht eher um eine Verwaltungsmodalität. Die Verwaltung und ihre Regelung liegen idR bei den Ländern (Art. 30 GG). Vermutlich aber schon, denn das „persönliche Aushändigen“ nach jetzigem Stand kann er ja augenscheinlich auch regeln. Aber die Umsetzung der Karte kann er jedenfalls nicht im Detail vorgeben.

Die Polemik, wenn sie denn sein muss, bitte an die Länder bzw. Herrn Söder richten, :wink:

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Interessant in diesem Zusammenhang war die Aussage des parteilosen Landrat Dirk Neubauer in der gestrigen Sendung von Maybritt Illner. Es berichtete über die signifikante Kosten und Aufwandsreduzierung auf kommunaler Ebene seit sie die Geldkarte eingeführt haben. Es entfallen Geldtransporte und Sicherheitspersonal zur Bewachung der Bargeldbestände auf den Ämtern.

Warum wird das nicht in den Vordergund gehoben?

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Die Verantwortlichen scheinen Zweifel zu haben dass sie damit beim Wähler punkten können.