Begeht Israel in Gaza einen Völkermord? (Aktuelle Einschätzung internationaler Völkerrechtler)

Ich empfehle jedem und jeder den Artikel zu lesen, einfach um mal zu sehen wie lächerlich inflationär und falsch der Antisemitismusvorwurf auch 2022 schon verwendet wurde. Ich zitiere mal aus dem Artikel:

In einem bestimmten Kontext aber wollen sie es am liebsten gar nicht sehen, fast so, also könne es ihn gar nicht geben: Antisemitismus in Bezug auf Israel.

Aha, es geht also schonmal nicht um klassischen Antisemitismus zum Beispiel bei der Belegschaft, sondern Amnesty International dämonisiert angeblich Israel. Man darf gespannt sein, was sich Amnesty in der Hinsicht zu schulden kommen lässt.

Wie vertrackt das Ganze ist, zeigte sich für mich in voller Breite, als Amnesty Anfang dieses Jahres den Bericht Israel’s Apartheid against Palestinians veröffentlichte. Als ich ihn las, fragte ich mich, ob ich wirklich am richtigen Platz war.

Der Vorwurf von Apartheid wurde nur zwei Jahre später durch das höchste Gericht der Welt bestätigt: „The advisory opinion reaffirms peremptory norms prohibiting annexation, settlements, racial segregation and apartheid, and should be seen as declaratory in nature and binding on Israel and all States supporting the occupation“.
Daran kann man den angeblichen Antisemitismus also schwerlich festmachen.

Das einzige substantielle, was übrig bleibt ist folgendes:

Der Bericht beschäftigt sich mit dem Nahostkonflikt und thematisiert Menschenrechtsverletzungen an Palästinenserinnen und Palästinensern. Das ist wichtig. Aber zu einem Konflikt, das lernt jedes Kind, gehören immer zwei. In dem Amnesty-Bericht ist das nicht so. Da gibt es die Guten, die Palästinenser, und den Bösen: Israel.

Und da frage ich mich dann ob die Frau auch mal einen anderen Bericht von Amnesty gelesen hat, wo sie doch dort gearbeitet hat. Ich für meinen Teil erwarte, dass es bei einem Bericht über Menschenrechtsverletzungen um die Verletzung von Menschenrechten und die Opfer dessen geht und nicht welche Rechtfertigungen der Täter dafür anführen kann. Wenn ich also die Berichte über Menschenrechtsverletzungen an Uiguren oder Kriegsverbrechen an Jemenit:innen gelesen habe, bin ich nie auf die Idee gekommen, dass es womöglich sinophobe beziehungsweise islamophobe Hintergründe hatte, dass nicht auch die Perspektive von China beziehungsweise Saudi Arabien vorkam. Bei Israel gilt da für die Autorin offenbar ein anderer Standard.

Ich würde ja nicht sagen, dass die Feststellung und Ahndung anderer Kriegsverbrechen als Völkermord - die in Deutschland ebenfalls im Völkerstrafgesetzbuch definiert sind - wirklich so eine „billige Position“ ist. Die Frage ist halt: Will man rechtsstaatlichen Grundsätzen folgend einen konkreten Fall untersuchen und entsprechend ahnden - was m. E. das Ziel des Völkerstrafrechts ist - oder will man ohne eine solche rechtliche Prüfung des Einzelfalls einfach die schlimmstmögliche Strafe fordern, was dann m. E. eher eine politische Forderung ist als ein rechtliches Vorgehen. Übertragen auf das Strafrecht würde deine Forderung ja etwa bedeuten, bei Tötungsdelikten eine gerichtliche Untersuchung und die Unterscheidung zwischen (fahrlässiger) Tötung, Totschlag und Mord (bei der es neben den Umständen auch um die Intention geht) komplett aufzugeben und grundsätzlich wegen Mordes zu verurteilen - und zwar am besten möglichst schnell und ohne rechtliche Prüfung, da es sonst ja für zukünftige Opfer zu spät sein könnte.

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Dann sind wir uns ja an dem Punkt wenigstens einig.

Du argumentierst, dass für Anwendung internationalen Rechts nicht die entsprechenden rechtlichen Definitionen aussschlaggebens sein sollen, sondern irgendeine vermutete andere Definition, die durch nichts bestimmt ist, außer durch die Tatsache, dass sie „breiter“, also ungenauer ist und die du erst als wissenschaftlich und dann als Ergebnis einer Mehrheitsmeinung beschreibst. Dass das eine Aufgabe jeglicher rechtsstaatlicher Grundsätze wäre, muss ich wohl nicht weiter erläutern.

Diese Völkermorde werden als solche bezeichnet, weil es auch nach der „engen“ Definition der Völkermordkonvention keinen Zweifel gibt, dass der Tatbestand erfüllt worden wäre. Ich schreibe „wäre“, weil diese Taten stattfanden, bevor es die Völkermordkonvention gab. Das ist auch der Grund, warum sie nicht nach diesem Maßstab verfolgt werden können. Und was das Bestreiten angeht: Trotz der eindeutigen Faktenlage hat sich Deutschland jahrzehntelang geweigert anzuerkennen, dass es im heutigen Namibia einen Völkermord begangen hat und die Türkei leugnet den Völkermord an den Armeniern bis heute. Das ist also ein denkbar schlechtes Kriterium für Bestimmung des Tatbestandes.

Mit diesem Satz machst du wieder einmal deutlich, dass es dir in erster Linie darum geht, die Ereignisse in Gaza mit den genannten Völkermorden in eine Reihe zu stellen. Eine immanent politische Aussage.

In einem Fall (Völkermord) plädierst du also für eine möglichst breite Definition, in einem anderen (Antisemitismus) kritisierst du genau das. Das zeigt aus meiner Sicht nur noch einmal wie problematisch ein so subjektiver und von politischen Motiven gesteuerter Umgang mit Definitionen ist.

Wie definierst du denn „klassischen Antisemitismus“ und warum sollte es weniger schlimm sein (was deine Formulierung impliziert), wenn es sich um israelbezogenen Antisemitismus handelt?

Auch wenn du das hier im Forum schon mehrfach behauptet hast, ist das immer noch falsch. Der ICJ hat eine Verletzung der Konvention gegen Rassismus (ICERD) festgestellt, dies aber sehr viel allgemeiner als „seperation“ bezeichnet und explizit nicht als „apartheid“ (eine Formulierung, die auch in der ICERD enthalten ist). Auch hier folgst du wieder dem Grundsatz: Zweifel und Abwägung gibt es nicht, das schärfste Schwert ist gerade scharf genug. Und zumindest die bestimmte Verwendungen des Begriffs „Apartheid“ in Bezug auf Israel können durchaus einen dämonisierenden Charakter haben, sprich: das Wort wird eben auch als politischer Kampfbegriff eingesetzt. Ähnliches gilt für den Begriff Genozid - um wieder zum eigentlichen Thema zu kommen. Und genau für diese Abgrenzung ist eben eine möglichst genaue Definition sinnvoll, es sei denn, man will genau die aus politischen Gründen nicht.

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Es geht bei der völkerrechtlichen Definition von Völkermord ja um etwas sehr viel Spezifischeres als einen „gewöhnlichen“ Vorsatz im strafrechtlichen Sinne. Dazu lohnt es sich, sich mal die Ausführungen des ICJ zu den Verbrechen in Bosnien anzuschauen. Obwohl es da viele absolut grausame, verabscheuungswürdige - und auch vorsätzliche - Massenverbrechen gab, hat der ICJ nur das Massaker von Srebrenica als Völkermord verurteilt. Wenn es also um eine völkerrechtliche Einordnung geht - und das ist ja eigentlich das Thema dieses Threads - dann könnte es vielleicht sinnvoll sein, sich auch an die maßgebliche völkerrechtliche Definition zu halten und diese nicht aus politischen Gründen infrage zu stellen - egal wie richtig, sinnvoll oder notwendig man das aufgrund der eigenen Haltung finden mag.

Mir ging es überhaupt nicht darum einen „Vorwurf“ zu formulieren. Ich bin nur der Ansicht, dass die Diskussion um den Begriff Genozid so politisch aufgeladen ist, dass sie komplett den Blick verstellt. Dazu gehört die häufige (implizite) Unterstellung, dass wer keinen Genozid in Gaza „sieht“, nichts gegen dort stattfindene Kriegsverbrechen oder gar das Leid unschuldiger Zivilisten dort hätte. Das ist aber aus meiner Sicht vor allem ein moralisches Urteil.

„Konkrete Rechtsfolgen“ kann es ja nur geben, wenn es es ein entsprechendes Urteil gibt - alles andere sind politische Reaktionen. Nun kann man ja natürlich argumentieren, dass es gut ist, wenn durch den ständigen Genozid-Vorwurfs mehr Druck auf die israelische Regierung ausgeübt wird. Aber ist das wirklich so? Von einer „blinden“ Unterstützung der israelischen Politik durch Verbündete kann inzwischen wohl kaum noch die Rede sein - selbst in Bezug auf Deutschland und die USA. Und auch innerhalb Israels ist die Kritik an der Regierung massiv - bis in die Spitzen von Militär und Geheimdienst. Dennoch dürften die Genozd-Vorwürfe - erst recht wenn sie, wie es inzwischen alltäglich weltweit passiert - in Gleichsetzungungen mit der Schoa oder gar in antisemitische Angriffe münden - in Israel wohl eher eine Art Wagenburgmentalität bestärken, und zwar auch bei jenen, die sich lieber heute als morgen ein Ende von Netanjahu (und erst recht von Smotritsch und Ben-Gvir) wünschen.

Das mag eine Rolle spielen, aber auch dann würde ich argumentieren, dass eine Verfolgung konkreter, einwandfrei belegter Kriegsverbrechen im Zweifelsfall aussichtsreicher ist als eine pauschale, juristisch nicht saubere und vielfach eindeutig politisch motivierte Anklage des schlimmstmöglichen Verbrechens.

Von Sprechverboten hat hier nun wirklich niemand geredet. Im Übrigen behaupten einschlägige Kreise schon seit dem 7. Oktober 2023 einen „Genozid“ Israels - und ohne es zu wissen würde ich vermuten auch schon lange davor.

[Edit: Typos & Flüchtigkeitsfehler]

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