Mich würde die rechtliche Einordnung im Podcast interessieren wann man sich strafbar macht wenn man den Genozid in Palästina leugnet. Seit 2022 ist das in Deutschland ja illegal, aber nach welchem Maßstab wird denn gearbeitet? Reicht es wenn alle renommierten Menschenrechtsorganisationen, ein Großteil der Wissenschaftler:innen auf dem Gebiet und die UN sagt es ist ein Genozid oder muss dafür das Urteil des ICJ abgewartet werden oder gilt nur, was die deutsche Regierung als Völkermord anerkennt?
Das stimmt zwar, aber wenn man sich zum Beispiel ansieht welche Aussagen israelische Politiker:innen und Militärangehörige seit Anfang des Krieges gemacht haben, werden die genozidalen Absichten sehr offensichtlich. Südafrika hat das in der Anklage vorm ICJ schon 2023 gut zusammengefasst:
South Africa institutes proceedings against Israel and requests the International Court of Justice to indicate provisional measures - ICJ Press Release - Question of Palestine (zweites Dokument ab Seite 59)
Ich finde diese Argumentation hingegen sehr klar und logisch aufgebaut:
A) Die Art der Kriegsführung hat zu einer inakzeptablen Todesrate unter Zivilisten geführt.
B) Die israelische Regierung wusste davon.
C) Die israelische Regierung hat die Art der Kriegsführung nicht geändert, sondern sie noch brutaler geführt (siehe Hunger als Kriegswaffe, die mittlerweile mehr oder weniger unumstritten eingesetzt wird).
Da „Absicht” sehr, sehr schwer zweifelsfrei zu beweisen ist, lassen die Fakten in ihrer Gesamtheit eine sehr klare Definition davon erkennen. Wenn man weiß, dass die eigenen Handlungen zu Y führen, und man seine Handlungen nicht ändert, muss man diese Konsequenz Y zumindest akzeptabel finden. Das ist vielleicht nicht dasselbe wie es aktiv zu wollen, aber es ist definitiv nicht, es nicht zu wollen. Absicht ist nicht dasselbe wie Hauptabsicht, und wenn man sich der Folgen seiner Handlungen bewusst ist und trotzdem weitermacht, kann man zu Recht sagen, dass man die Folgen von diesem Zeitpunkt an beabsichtigt hat. Die Zerstörung war daher entweder eindeutig von der Regierung gewollt oder zumindest nicht unerwünscht. Die Aussagen der rechtsextremen Minister zeigen, dass sie zumindest auf der Seite des „Wollens“ standen, aber auch die anderen sind nach dieser Logik eindeutig im Netz des Nicht-Nicht-Wollens gefangen. Ich kann ehrlich gesagt nicht erkennen, wie man diesem Argument entkommen kann.
Aber vielleicht sollte man deshalb fragen: Was wäre ein überzeugendes Argument?
Genau dieser Nachweis einer zweifelsfreien Absicht ist aber Teil der Genozid-Definition. Aber ebenso so wie einschlägige Berichte diverser NGOs ignoriert auch dieser Bericht diesen Teil der Definition bzw. weitet die Definition so weit aus, dass eben passt, was passen soll. Teilweise wird die Forderung nach einer Ausweitung bzw. Aufweichung der Genoziddefinition ja sogar explizit erhoben. Das zeigt m. E., dass es vielfach eher um eine Frage der politischen Bewertung als der rechtlichen Einschätzung geht.
Zur rechtlichen Einschätzung Sabine Swoboda, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht an der Uni Bochum [Quelle]:
Welche Kriterien müssen juristisch betrachtet erfüllt sein, damit der Tatbestand „Völkermord“ gegeben ist?
Nach dem Völkerrecht ist das entscheidende Kriterium die Intention der Täter. Man muss nachweisen können, dass eine Person oder ein Staat die Absicht hatte, eine bestimmte Gruppe von Menschen oder Teile dieser Gruppe biologisch auszulöschen. Diese Menschengruppe muss durch ethnische, rassische, religiöse oder nationale Kriterien gekennzeichnet sein. Wichtig ist, dass die Intention zum Völkermord das einzig plausible Motiv für die Gewalt sein darf. (Hervorhebung von mir).
Was bedeutet die juristische Definition für die Situation im Gaza-Streifen?
Aus meiner Sicht ist der Tatbestand des Völkermords nicht erfüllt, weil die Völkermordabsicht nicht das einzig plausible Motiv für die Gewalt ist. Israel begründet seine Angriffe im Gaza-Streifen mit dem Recht auf Selbstverteidigung und mit dem Ziel, die Geiseln zu befreien. Das ist im Völkerrecht erlaubt, wenn auch vielleicht in engeren Grenzen, als Israel es derzeit macht.
Auch beim vorliegenden Bericht des UN-Menschenrechtsrates fällt wieder einmal auf, dass andere mögliche Begründungen für die zu beanstandenden Taten und (potenziellen) Kriegsverbrechen gar nicht erst in Betracht gezogen werden. Die Argumentation des Berichts lautet, wie schon beschrieben: Sie nehmen (zivile) Todesopfer in Kauf, also begehen sie Völkermord. Nach dieser „Definition“ wäre jeder Krieg, die zivile Todesopfer in Kauf nimmt, automatisch ein Völkermord, also z.B. auch der Bundeswehreinsatz in Afghanistan.
…
Nein, auch die Ziele und alternative Mittel müssten für ein überzeugendes Argument diskutiert werden. Wenn maximales Töten die Absicht Israels wäre, würden sie einfach mit Artillerie nach Gaza schießen, Präzisionsflugkörper und eine Bodenoffensive sind dagegen viel teurer und fordern einen gehörigen Blutzoll von den eigenen Soldaten.
Letztlich ist die Hamas verantwortlich für all das Leid. Sie haben den Krieg begonnen und könnten ihn durch Aufgabe und Herausgabe der Geiseln jederzeit beenden. Dass man mit Geiselnehmer nicht verhandelt, ist sowohl uns als auch den Israelis klar, da dies nur zu Nachahmungstaten führt (siehe deutscher Herbst).
Wohl kaum.
Dieser Nachweis ist für eine juristische Feststellung notwendig. Wenn internationale NGOs wie Human Rights Watch und Amnesty International, israelische NGOs wie B’Tselem und Physicians for Human Rights, Genozidforscher bei der International Association of Genocide Scholars und jetzt auch der UN-Menschenrechtsrat feststellen, dass Israel einen Genozid begeht sollte man vielleicht langsam einsehen, dass sie alle zu dem gleichen Schluss kommen, weil die Fakten so eindeutig sind und nicht weil es sich um eine „politische“ Bewertung handelt. Aber gut, irgendwann wird auch das ICJ Israel für Genozid verurteilen, für die Menschen in Gaza wird es dann nur leider viel zu spät sein um ihre Tötung oder Vertreibung zu verhindern.
Hinzufügend sei darauf hingewiesen, dass es auch mehrere Berichte von Soldaten gibt, die von ihrer Führung angewiesen wurden gezielt Zivilisten zu töten, unabhängig vom Selbstschutz. Oder bewusst die Lebensgrundlage der verbliebenen Menschen in Gaza mit Bulldozern zu zerstören und Besitztümer zu plündern und zu verbrennen. Die israelische NGO Breaking the Silence hat hier eine Vielzahl „Geständnisse“ veröffentlicht.
Würde die israelische Regierung dieses Vorgehen missbilligen würde sie dagegen vorgehen. Stattdessen verunglimpft sie Whistleblower und lässt Kriegsverbrecher gewähren oder fordert sie zu noch mehr Härte auf.
Ich war lange gegen den Begriff Genozid mit Bezug auf den Krieg in Gaza. Mittlerweile bin ich aber ziemlich überzeugt, dass genau diese Vertreibungs- und Vernichtungswünsche zum maßgeblichen Treiber in der israelischen Regierung geworden sind. Und wenn Militärs widersprechen, dann wird ihnen nahegelegt zu kündigen, damit man willfähige Marionetten einsetzen kann.
Bei den Beratungen soll es zwischen Zamir und Netanjahu zu zum Teil heftigen Auseinandersetzungen gekommen sein, in deren Folge der Ministerpräsident dem Armeechef nahe legte, seinen Hut zu nehmen, falls er der Linie der Regierung nicht folgen wolle.
Hier scheint es ein Missverständnis zu geben. Meine Frage lautete vielmehr: Was mehr hätte Israel Ihrer Meinung nach tun müssen, um im Gaza-Krieg Völkermord zu begehen?
Denn soweit ich das sehen kann, haben sie mehr oder weniger das getan, was Sie beschrieben haben. Gaza erscheint mir nicht besonders „präzise“, um eine Tragödie mit unglücklicher Ironie zu behandeln. Laut MSF (Médecins Sans Frontières) sind 92 % aller Häuser in Gaza zerstört worden.
Und selbst wenn allein die Hamas für das Leiden ihres Volkes verantwortlich ist (was ich für äußerst unzutreffend halte), muss leider auch die jetzige israelische Regierung als deren ehemaliger Geldgeber und Unterstützer zur Rechenschaft gezogen werden: https://www.972mag.com/netanyahu-hamas-october-7-adam-raz/
aber wirklich: Wenn es noch nicht geschehen ist, was muss Israel tun, um im Gaza-Krieg Völkermord zu begehen?
Es ist wie du richtig sagst, eben keine juristische Definition, sondern eine politische (also subjektive), die vorgibt, eine juristische (und damit objektive) zu sein. Einige der genannten Berichte beziehen sich zwar einerseits explizit auf die Genozid-Konvention, wenden aber andererseits gerade nicht deren Maßstab an, sondern definieren willkürlich eigene Kritierien für den Tatbestand Völkermord oder prüfen gar nicht erst, ob er erfüllt ist, sondern lassen ihn gleich ganz undefiniert und behaupten einfach nur, dass er erfüllt sei (teilweise schon im Titel). Wenn ich mich auf eine juristische Definition beziehe, diese dann aber nicht anwende, sondern nur mehr oder weniger als rhetorisches Mittel nutze, ist das eine immanent politische Instrumentalisierung juristischer Kategorien und damit eine politische Bewertung.
Es mag ja auch Gründe geben, diese politische Einschätzung inhaltlich zu teilen, aber dann sollte man das eben auch so ehrlich sein das als politisches Statement zu verstehen, das man entsprechend diskutieren kann. Zu unterstellen, dass ein Gericht bei einer angemessen Abwägung anderer möglicher Motive gar nicht zu einem anderen Schluss kommen kann und deshalb zwangsläufig zu einer ganz bestimmten Einschätzung kommen wird, zeugt m. E. auch nicht gerade von einer juristischen Herangehensweise.
…
Letztlich muss eben Völkermordabsicht das einzig plausible Motiv für die Gewalt sein, wie auch Frau Professorin Swoboda beschreibt. Was sie und du meiner Meinung nach ausblendet ist, dass eine Reihe von Kriegsverbrechen bekannt sind, die Regierung diese aber nicht verfolgt und Kriegsverbrecher rhetorisch sogar noch in ihren Taten bestätigt.
Das zeigt doch sehr deutlich, dass man diese Kriegsverbrechen befürwortet und unterstützt. Wie kann man dann noch behaupten, die gezielte Tötung und Vertreibung mindestens eines Teils der palästinensischen Bevölkerung sei nicht das Motiv.
Ginge es nur um die Hamas würde ich Kriegsverbrecher vor ein Militärgericht stellen oder nach Den Haag überstellen, nicht Whistleblower als Verräter brandmarken und die Verbrecher als Stolz des Vaterlandes feiern.
Leider haben sich da einige NGOs in der Vergangenheit nicht gerade objektiv gezeigt, damit sind sie auch in dieser Situation nicht von Bias frei zu sprechen.
hier ein Artikel aus 2022:
Die Zahl der Todesopfer im Allgemeinen und eine zivile Todesrate von über 80 % (laut The Guardian und anderen Quellen) sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Um Hegel etwas dilettantisch zu zitieren: Quantität geht schließlich in Qualität über.
Wenn man das Wort „inakzeptabel” aus meinem Punkt A berücksichtigt, mögen die Kriege im Irak, in Afghanistan und in der Ukraine zwar alle gegen das Völkerrecht verstoßen, aber sie sind dennoch kein Völkermord. Selbst in Falludscha, einem besonders blutigen Teil des Irakkrieges (und sehr vergleichbar mit Gaza), lag die zivile Opferrate näher bei 40 % (laut Wikipedia über das Rote Kreuz).
Ob der israelische Staat Kriegsverbrehen seiner Armee ausreichend verfolgt, ist aber eine ganz andere und viel allgemeinere Frage als die, ob das Vorgehen der Israels völkerrechtlich den Tatbestand des Völkermords erfüllt. Ginge es den genannten Akteuren vor allem darum, konkrete Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen anzuprangern, könnten sie ja einfach genau das tun. Dass sie stattdessen den Begriff Genozid so prominent ins Zentrum ihrer Öffentlichkeitsarbeit stellen, ohne ihn hinreichend zu begründen, lässt zumindest die Vermutung nahe, dass es auch um andere politische Motive geht und sei es nur das (grundsätzlich durchaus verständliche) Motiv, durch eine höhere Emotionalisierung mehr Aufmerksamkeit zu erlangen. Der Kollateralschaden ist allerdings, dass aus einem Begriff des internationalen Rechts ein politischer Kampfbegriff wird. Ich wage zu bezweifeln ob das für die zukünftige Verfolgung von Kriegsverbrechen besonders hilfreich ist.
Eben. Ganz unterschiedliche Dinge. Beides hat mit dem zitierten notwendigen Kriterium für die Erfüllung des Tatbestands Völkermord nichts zu tun. Folglich handelt es sich nicht um eine juristische Einordnung. That’s all I’m saying.
Wenn Regierungsmitglieder öffentlich etwas fordern und am Ende entspricht das Ergebnis dann diesen Forderungen weitgehend, wird es sicher Juristen geben, die erklären, dass es zwar ein Motiv, eine erklärte Absicht eine Gelegenheit und ein dieser Absicht entsprechendes Ergebnis gebe, damit aber keineswegs belegt wäre, dass das Vorsatz gewesen ist. Aber vielleicht gibts auch ein par, die das anders bewerten. Es gäbe ja ein juristisches Verfahren, aber schon, dass ermittelt wird, gilt manchen „Staatsräsonisten“ als Indiz für Antisemitismus. Ich habe meine Zweifel an der Bereitschaft, ein entsprechendes Urteil am Ende auch umzusetzen. Siehe auch die Debatten um den Haftbefehl von Netanjahu.
Der Vorwurf, was die genannten Akteure wollen, ist in der sehr vagen Ableitung besonders faszinierend, weil er direkt neben einem „weiß man ja nicht genau, was die israelische Regierung will“ steht. Es gibt von vielen, die jetzt von Genozid sprechen in dem Zusammenhang und auch vorher reichlich dokumentierte Hinweise auf Einzelverbrechen. Von daher läuft er rein sachlich schon weitgehend ins Leere. Dass der „Genozid“-Vorwurf im Fokus steht, liegt wohl daran, dass sich daraus je nach Staat auch konkrete Rechtsfolgen ergeben können, an die Regierungen, die bis hierhin mit weitgehend geschlossenen Augen und Ohren die israelische Politik unterstützt oder nicht verurteilt/sanktioniert haben, gebunden sein können.
Dass die Verfolgung von Kriegsverbrechen Schaden nehmen wird, liegt vielleicht stärker am sehr unterschiedlich ausgeprägten Verfolgungseifer westlicher Staaten gegenüber Israel, als daran, dass Akteure Israel einen Vorwurf machen, für den es reichlich Anhaltspunkte gibt und gegen den eigentlich ausschließlich spricht, dass er noch nicht juristisch ausermittelt ist. Aber wie soll man eine entsprechende Ermittlung fordern, ohne die Anklage zu formulieren? Wenn man erst von Genozid sprechen darf, wenn der schon passiert ist, können wir uns jeden Satz mit „nie wieder“ zukünftig sparen.
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Du gehst überhaupt nicht darauf ein, dass der israelische Staat nicht nur Kriegsverbrechen nicht intensiv genug verfolgt und bestraft, sondern die Regierung Kriegsverbrecher sogar in Schutz nimmt, bestärkt, noch härteres Vorgehen fordert und die Nestbeschmutzer diffamiert.
Das lässt nur den Schluss zu, dass genau dieses Verhalten gewünscht ist.
Ebenfalls gehst du auch nicht auf die Fragestellung ein, zu was der Genozidtatbestand eigentlich taugen soll wenn erst viele Jahre nach einem Genozid dieser als solcher benannt werden darf und man sich solange auf die billige Position einzelner unvermeidlicher Kriegsverbrechen zurückziehen kann. So gesehen hat der Begriff zwar auch eine politische Relevanz, aber was an der Faktenlage aber nur wenig ändert.
Die Handlungen der israelischen Regierung zeigen sehr deutlich, dass hier gezielt Zivilisten ins Visier genommen werden.
Alles ist Poltisch. Auch die juristische Definition für Völkermord ist in einem politischen Klima entstanden und wurden von politischen Akteuren geformt, die ein Interesse daran hatten, dass die Definition möglichst eng ist, damit sie nicht gegen das eigene Land angewendet werden kann. Die passendere Gegenüberstellung ist deswegen nicht juristisch(objektiv) und politisch(subjektiv), sondern juristisch(eng) und wissenschaftlich/historisch(breit). Was die meisten Menschen unter Völkermord verstehen ist denke ich die breitere wissenschaftliche Definition, denn soweit ich weißt wurde weder der armenische Genozid, noch der Genozid an den Herero und Nama oder der Genozid an den Uhreinwohner:innen Nordamerikas je vor einem Weltgericht verhandelt und trotzdem würde so gut wie niemand bestreiten, dass es sich dabei um Völkermorde handelt. Spätestens wenn das wahre Ausmaß des Grauens unleugbar wird, wird sich auch Gaza in diese traurige Aufzählung an offensichtlichen Völkermorden einreihen.
Das ICJ hat im März 2024 unter anderem angeordnet (Seite 527), dass Israel den uneingeschränkten Zugang zu „humanitäre Hilfe, einschließlich Nahrungsmitteln, Wasser, Strom, Treibstoff, Unterkünften, Kleidung, Hygiene- und Sanitärartikeln sowie medizinischer Versorgung und medizinischer Betreuung für die palästinensische Bevölkerung im gesamten Gazastreifen“ gewährleisten muss, um ihrer Verpflichtung zur Prävention von Genozid nachzukommen. Da Israel seitdem die Palästinenser:innen nur noch brutaler und härter ausgehungert hat, noch mehr Krankenhäuser zerstört und ärztliches Personal getötet und generell das genaue Gegenteil gemacht hat, was ihnen verordnet wurde würde es mich doch schwer überraschen, wenn das ICJ nicht zu dem Schluss kommen würde, dass hier ein Völkermord vorliegt.