Bahar Aslan wegen Kritik auf die Polizei gekündigt

Das Präsidium der HSPV NRW hat sich mittlerweile zu dem Fall geäußert und dabei gewissermaßen zugegeben, dass zu deutliche Kritik an rechtsextremen Einstellungen in der Polizei nicht erwünscht ist und man dafür im Zweifel mit Konsequenzen rechnen muss. Die Hochschule hält auch an der fragwürdigen Lesart fest, es habe eine „pauschalisierende Unterstellung“ vorgelegen:

Ausgelöst durch einen Tweet vom 20. Mai 2023, in dem durch eine pauschalisierende Unterstellung das sensible und wichtige Thema „Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden“ unangemessen in den Fokus gerückt wurde, hat die Hochschulleitung sich am vergangenen Montag dazu entschieden, von einer neuerlichen Beauftragung von Frau Aslan im kommenden Studienjahr Abstand zu nehmen.

Auf Zeit Online ist derweil ein offener Brief von Stephan Anpalagan, Karim Fereidooni und Nicole Schweiß erschienen, den auch etliche Beschäftigte der HSPV NRW unterzeichnet haben:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-05/bahar-aslan-polizei-entlassung-offener-brief?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

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Bahar Aslan hat nun beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht, weil ihr am 10. Mai 2023 schriftlich erteilter Lehrauftrag für September 2023 bis Mai 2024 ohne Angabe von Gründen widerrufen wurde, und weil Bahar Aslan keine Möglichkeit hatte, sich dazu zu äußern (Artikel hinter paywall). Das auch for the record, weil hier, medial und in der Diskussion so beharrlich darauf hingewiesen wurde, dass ein auslaufender Lehrauftrag lediglich nicht erneuert wurde. Vielleicht haben ja sogar Lehrbeauftrage Rechte … ^^

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-05/bahar-aslan-klage-polizeihochschule-nrw-lehrauftrag

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Hier ein Thread über die juristische Begründung:

https://twitter.com/Anwalt_Jun/status/1662118860718317568?s=20

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Sehr schöner Tweet vom Anwalt Jun:

Also der Widerruf eines Lehrauftrags ohne jede schriftliche Begründung ist schon echt ungeschickt. Ich hoffe mal, sie wird Recht bekommen - leider ist das schwer abschätzbar. Denn die Begründung wird das Amt nachschieben und dann wird es genau um die hier diskutierte Frage gehen, ob diese Begründung hinreichend ist. Ich sehe hier jedenfalls ein Missverhältnis zwischen dem Vorwurf („Verletzung des beamtenrechtlichen Mäßigungsgebotes“) und der Konsequenz (Widerruf des Lehrauftrags). Ich hoffe, der Fall landet bei einem progressiven Richter, der das ähnlich sieht - und nicht bei einem stock-konservativen Richter…

Der Unterschied dürfte hier eher daran liegen, ob es sich um einen Beamten handelt oder eben wie hier um eine Lehrbeauftragte. Es sind unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen ein Beschäftigungsverhältnis zu beenden oder zu ändern.