Ausweisungen nach Ungarn und Kritik an §129a

Erst vorgestern wurde in Nürnberg wieder eine Person aus dem linksextremen Spektrum mit der vollen Härte der Exekutive nach einer 7 stündigen Hausdurchsuchung in Untersuchungshaft gebracht.
Wie in der letzten Folge bereits besprochen verwundert es, gerade wenn man bedenkt, wie mit rechten Gewalttätern umgegangen wird, doch sehr.
Von Verdunklungs- und Fluchtgefahr kann in jenem konkreten Fall nicht wirklich die Rede sein, da die Person seit über einem Jahr normal weiterstudiert und gelebt hat und nicht wusste, dass gegen sie ermittelt wird.
Jetzt wird diskutiert, ob sie und andere Täter nach Ungarn ausgewiesen werden, wo eigentlich jeder um die dortigen Zustände der Justiz Bescheid weiß und Italien(selbst unter Meloni) das Vorgehen dort kritisiert.
Insgesamt kann man glaube ich feststellen, dass §129a fast ausschließlich gegen linke Gruppen angewandt wird, was ja auch zu den Klima-Protesten schon sehr sichtbar wurde.
Insgesamt, finde ich, nimmt die Diskrepanz, in der die Justiz rechte und linke Gewalt beurteilt, zu, was ziemlich konträr zu einer immer stärker werdenden rechten und rechtsextremen Stimmung im Land geht.
Gewalt von beiden Seiten ist nicht zu tolerieren und sollte aber dann eben auch gleichmäßig bestraft und unterbunden werden.

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Kleines Update:
Es wurde jetzt anscheinend vom Berliner Kammergericht eine Ausweisung beschlossen und in einer Nacht und Nebel Aktion durchgeführt (ob da wohl jemand schon wusste dass das nicht so ganz rechtens ist) welche direkt vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert wurde.
Insgesamt eine ganz schöne Shirtshow die sich die deutsche Justiz da gerade leistet.