Ausnahmen Mundnasenschutz

Liebes Team der LDN,

ich höre euren Podcast jeder Woche gerne, perfekt um parallel Hausarbeit zu erledigen.

In der aktuellen Ausgabe weißt Ihr deutlich auf die Sinnhaftigkeit zum Tragen einer MNS hin.
Diesem möchte ich ausdrücklich zustimmen.

In den mir bekannten Länderverordnungen gibt es entsprechende Passagen welche eine Ausnahmeregelung zum Tragen einer MNS vorsehen, wie beispielsweise hier in Bayern:
BayIfSMV §2 Nr. 2: „Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.“

Diese Ausnahmetatbestände werden in der Praxis immer mehr zum Problem.

Ich habe hier in meiner Familie ein Beispiel meine Mutter, welche schwer Lungenkrank (Lungenfunktion nur noch ~40% wegen COPD) ist.
Sie kann das Haus nur mit einem mobilen Sauerstoffgerät verlassen.
Aus diesem Grund hat Sie einen Schwerbehindertenausweis sowie ein entsprechendes Attest das die MNS nicht getragen werden muss.

Diese Ausnahmeregelung wird aber in den letzten Wochen von immer mehr Läden und Geschäften überhaupt nicht mehr anerkannt.
Letztes Beispiel ist folgendes, bei dem Sie aus der Selbstbedienungszone der Stadtsparkasse München von drei Mitarbeitern hinaus begleitet wurde.
Mit Verweis auf das Hausrecht wurde dies von der zentralen Stelle der Stadtsparkasse München ebenfalls als korrektes Vorgehen bestätigt.

Die Problematik dahinter ist, dass Sie hierdurch immer mehr unselbstständig wird und immer mehr von anderen Personen abhängig wird.

Zu allem Überfluss leidet Sie parallel seit Jahren an schweren Depressionen. (durch diese Depression ist es auch keine Alternative Sie nichts mehr machen zu lassen um Sie vor dem Virus zu schützen – dies verschlimmert die Gesamte Situation)
Hier baut sich für Sie immer mehr der Eindruck auf, dass die Gesellschaft die entsprechende Personengruppe ausschließt, auch bei Tätigkeiten bei denen kein direkter oder enger Menschenkontakt nötig ist wie beispielsweise in der Selbstbedienungszone der Sparkasse.

Eine Sensibilisierung für diese Ausnahmetatbestände, ich rede hier explizit nicht von irgendwelchen Gefälligkeitsattesten, fehlt in der Gesellschaft.

Zudem stellt sich mir auch die Frage wozu es diese Ausnahmetatbestände gibt, wenn diese zunehmend nicht mehr anerkannt werden.

Deshalb fände ich es durchaus nur fair, wenn Läden, welche selbstverständlich ein Hausrecht haben, verpflichtet werden am Eingang darauf hinzuweisen, wenn entsprechende Ausnahmetatbestände der entsprechenden Verordnungen gemäß Ihres Hausrechts nicht gelten.

Zumindest die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat das Thema bereits erkannt:

Beste Grüße und macht weiter so,

Floffi

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Ich bin ehrlich überrascht wie einfach man hier Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, diskriminieren kann.

Tja, ich denke, da kann sich deine Mutter mal bei den Spinnern und ihren Fake- bzw. Gefälligkeitsattesten bedanken. Wie du ja richtig zitierst, steht in den Verordnungen der Länder i.d.R. nichts von Attesten, sondern von „glaubhaft machen“, und wenn haufenweise Verstrahlos mit falschen Attesten unterwegs sind, dann macht ein Attest halt irgendwann überhaupt nichts mehr glaubhaft, auch wenn man zu den 0,1% gehört, deren Attest gerechtfertigt ist.

Ich denke auch nicht, dass Ladenbesitzer medizinisches Fachpersonal am Eingang beschäftigen müssten, die dann die Atteste ankucken und jeweils bewerten, ob eines nun glaubwürdig ist oder nicht. Also steht halt jeder praktisch vor der Wahl, entweder seinen Laden ständig voller Idioten ohne Maske zu haben oder auch die wenigen Personen mit den echten Gründen auszuschließen.

Rechtlich ist das übrigens kein Problem. Die Maskenpflicht regelt, dass Ladenbesitzer Leute ohne Maske nicht reinlassen dürfen. Die Ausnahmeregelung befreit von dieser Verpflichtung, d.h. er darf Leute ohne MNS dann herein lassen, wenn sie „glaubhaft machen können“, blabla. Aber genauso wie ein Discobetreiber festlegen kann, dass er keine Leute mit Turnschuhen in seinem Laden haben möchte, kann der Filialleiter eines Supermarktes festlegen, dass alle seine Kunden Maske tragen müssen, unabhängig davon, ob seine zuständige Behörde das gerade vorschreibt oder nicht.

Ergibt ja auch Sinn. Auch jemand, der aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich keinen MNS tragen kann, kann ja schließlich Überträger sein, und Leute haben selbstverständlich das Recht, sich davor so gut es geht zu schützen.

Wenn man allerdings z.B. Stammkunde in einem Laden ist, kann man da evtl. mit der Filialleitung eine individuelle Regelung treffen, z.B. dass man eine Liste abgibt und die Einkäufe zum Ausgang gebracht kriegt, oder dass man zu bestimmten Nebenzeiten ausnahmsweise mit Abstand doch ohne MNS rein darf, und das Security-Personal entsprechend informiert wird.

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Das Problem ist wohl einerseits, dass Personen die keine Maske tragen können trotzdem ansteckend bzw Ansteckbar sein könnten, was gerade der Sinn der Maske ist. Andererseits, dass viele Maskengegner falsche bzw unbegründete Gefälligkeitsatteste sich besorgt haben und damit Zweifel an allen Attesten zur Maskenbefreiung schüren.

Ich würde empfehlen trotzdem eine Maske zu tragen, wenn auch lockerer oder eine weniger Dichte. Das geht tatsächlich in den allermeisten Fällen auch bei Einschränkungen der Lunge und vermeidet Ärger.
Die Maske muss ja meist auch nicht lange getragen werden.

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Das stimmt sicher, aber um im geschilderten Beispiel des SB-Bereichs zu bleiben denke ich eher das das Verhalten völlig unangemessen ist. Ich nehme mal an das die Mutter auf ihre Lage zumindest hingewiesen hat. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann darf nicht benachteiligt werden und der Hinweis „trotzdem eine Maske zu tragen“ hilft diesen Menschen auch nicht. Er ist sogar ein bisschen zynisch oder?

Ja, die Situation ist nicht gut und es sollte definitiv darauf Rücksicht genommen werden. Leider ist es schwer da wirklich was zu verändern und die Mutter will sicherlich nicht jedesmal eine Diskussion. Daher halte ich es für einfacher trotz der medizinisches Indikation eine Art Maske zu tragen (und sei es ein Schal), bei einem akuten Gefühl von Luftnot (über das „normale“ hinaus) o.ä. absetzen.

frankly speaking, bin ich bei der Thematik selbst auch komplett hin und her gerissen - da ich das Maskentragen prinzipiell komplett und uneingeschränkt befürworte.

Ganz interessant, dass in Sachsen-Anhalt eine entsprechende Kampagne gestartet wurde:

Der konkrete Fall war noch etwas unschöner, da durch den Vorfall die Sparkassencard eingezogen wurde Sie rausgeschmissen wurde und dann 5 Tage sogar ohne Zugriff aufs Konto war, es geht mit bei dem Thema aber nicht um den Einzelfall …
Ich fände es nur fair, wenn die Verordnungen entsprechend ergänzt werden würden, dass explizit am Eingang darauf hingewiesen werden muss, dass entsprechende Ausnahmeregelungen nicht gelten - dann weiß jeder was Sache ist und es gibt keine Diskussionen bzw. dann kann bewertet werden ob das entsprechend zulässig/gerechtfertigt ist.

Rechtlich ist es nicht ganz so einfach wie im Beispiel mit der Diskothek, dies wurde auf der verlinkten Seite des Antidiskriminierungsstelle perfekt erörtert.

Im konkreten Fall kommt noch hinzu, dass es sich nicht um irgendein privates Unternehmen handelt sondern um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ich denke hier kann man zumindest von ausgehen, dass die allgemeine Infektionsschutzverordnung gilt und nicht noch ein eigenes Süppchen gekocht wird, zumindest nicht ohne expliziten Hinweis am Eingang.

@Ruhrpottler Anfangs im März/April hat Sie immer eine Maske getragen bis Läden Sie aufgefordert haben Sie runterzunehmen, weil Sie entsprechend durch den Laden gewankt ist und alle Angst hatten… :grimacing: das sie gleich umfällt.

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Ich finde überhaupt nicht, dass das Verhalten unangemessen ist, denn Covidioten behaupten ebenfalls alle, dass sie „aus medizinischen Gründen“ keine Maske tragen dürfen, und dass ihr Attest von Dr. Schwurbel das glasklar bestätigt. Ich würde da als Sicherheitsmitarbeiter auch keine eigenen medizinischen Diagnosen anstrengen, sondern mich an die Vorschriften halten, die vermutlich mittlerweile vielerorts lauten „lass dich nicht auf Diskussionen mit irgendwelchen Anti-Masken-Spinnern ein, es gibt keine Ausnahmen“.

Im Grunde bräuchte es dafür ein amtliches Dokument, das nach festgelegten, strengen Kriterien ausgestellt wird, ähnlich wie z.B. Behindertenparkausweise. Die kann ja auch nicht jeder dahergelaufene Schwindelarzt ausstellen, dem man per Email schildert, dass Parkplatzsuche einen depressiv macht.

Ist allerdings sicherlich für Politik und Verwaltung nicht so einfach, so etwas ad hoc aus dem Ärmel zu schütteln, insbesondere weil man sich auf Diagnosen freigewählter Ärzte offensichtlich nicht verlassen kann, und zu Beginn der Pandemie konnte ja keiner damit rechnen, dass eine Bewegung irrationaler Schwachmaten entstehen würde, die auf dem Rücken der wenigen gesundheitlich tatsächlich so schwer beeinträchtigten ihre grenzenlose Rücksichtslosigkeit zelebrieren.

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Ruhig Blut, im Beispiel hatte die Frau einen Schwerbehindertenausweis und (vermutlich) auch das Attest dabei. Ich nehme an sie hat es auch zeigen können. Sie hatte ein (!) mobiles Sauerstoffgerät dabei. Mit dieser Vorstellung der geschilderten Situation bleibe ich dabei - völlig unangemessenes Verhalten der Sparkasse.

Jetzt kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber die Verfügung mit Bargeld ist zumindest in Deutschland u.a. zur Nahversorgung nicht unkritisch. In einen weiteren Beitrag schrieb @Floffi:

Der konkrete Fall war noch etwas unschöner, da durch den Vorfall die Sparkassencard eingezogen wurde Sie rausgeschmissen wurde und dann 5 Tage sogar ohne Zugriff aufs Konto war (…)

:thinking:

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Naja, ein Schwerbehindertenausweis sagt erstmal gar nichts. Ein Covidiot mit Gehbehinderung muss trotzdem eine Maske tragen, und ein Kennzeichen für „stark atemwegserkrankt, kann keine Maske tragen“ gibt es eben meines Wissens nicht.

„Atteste“ gibt’s bekanntermaßen im Internet für’n paar Euro. Klar kann man wegen des Sauerstoffgeräts vermuten, dass eine Ausnahme angebracht wäre. Aber wenn da am Eingang irgendjemand von der Zeitarbeit steht, der vielleicht schon ein oder zweimal auf den Deckel bekommen hat, weil er sich von Covidioten hat besabbeln lassen, die unbedingt den Filialleiter sprechen mussten, weil sie ansonsten alle Anwesenden wegen Diskriminierung verklagen, dann handelt der eben lieber strikt nach Vorschrift. Oder er ist einfach nur genervt, weil da jetzt die zehnte Person am Tag kommt und irgendwas von Attest brabbelt.

Deswegen meinte ich oben individuelle Regelungen treffen. Wenn man in der kontoführenden Filiale anruft, sagt man ist deren Kunde und das Problem ist so und so, dann würde ich mal vermuten, dass sich da eher Möglichkeiten auftun können.

Prinzipiell finde ich es aber eben gut, wenn Läden die Schutzmaßnahmen wirklich durchsetzen und nicht schulterzuckend jeden durchlassen, der im Vorbeigehen „Attest“ sagt.

Ok, das sehe ich den speziellen Fall eindeutig anders. Ich halte es für Diskriminierung. Die Schnittmenge zwischen Covidioten und Behinderungsausweis + Attest + mobiles Sauerstoffgerät dürfte sehr gering sein.

In einen SB-Bereich unnötig. Zusätzliche Kontosperrung unnötig.

Wenn man „durchgreifen“ will, was ich durchaus unterstütze, dann bitte bei Covidioten und nicht die Diskriminierung von Menschen als Flurschaden mitnehmen. Wenn Menschen mit Behinderung immer erst vorher anrufen müssten für so banale Dinge wie einkaufen, Geld abheben, Bus fahren - was wäre das, wenn nicht Benachteiligung im täglichen Leben?

Wie soll das auch praktisch laufen? Hat dann jede Filiale wo man angerufen hat, irgendwo eine Wand mit tausenden Bildern ihrer behinderten / medizinisch eingeschränkten Kunden? Sollte eine Bank so sensible Daten überhaupt sammeln?

Ein bisschen Einfühlungsvermögen in die Probleme von Menschen mit Benachteiligungen - nicht nur in diesem konkretenFall - ist angebracht finde ich.

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Das mag Diskriminierung sein, aber manchmal ist Diskriminierung in gewissem Maße eben gerechtfertigt. Dass stark sehbehinderte Personen keinen Führerschein bekommen, ist bspw. auch diskriminierend, aber lässt sich eben damit begründen, dass von Fahrzeugführern mit einem auf 30° eingeschränkten Sichtfeld eine nicht unerhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht. Und Leute, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sind eben mit einer Coronainfektion genauso ansteckend wie irgendwelche anderen Leute, die rein aus Bequemlichkeit keine Maske tragen.

[quote=„Axel_R, post:11, topic:3784“]
Wenn Menschen mit Behinderung immer erst vorher anrufen müssten für so banale Dinge wie einkaufen, Geld abheben, Bus fahren - was wäre das, wenn nicht Benachteiligung im täglichen Leben?[/quote]

  1. Nicht „immer“, sondern jetzt, zu Pandemiezeiten.
  2. Ich bin glücklicherweise selber nicht in der Mobilität eingeschränkt. Trotzdem nutze ich im Wesentlichen immer dieselbe Bankfiliale und drei Supermärkte, einen in der Nähe meines Arbeitsplatzes, zwei wohnungsnah. Müsste ich da jetzt individuelle Absprachen treffen, wäre das meiner Ansicht nach jetzt kein gigantisch großer Aufwand, und ausschweifende Shoppingtouren durch Dutzende Geschäfte sollte man sich bitteschön derzeit am besten sowieso schenken.

Wieviele Stammkunden mag denn so eine Bankfiliale vielleicht haben, die gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass sie nicht einmal 5 Minuten eine Stoffmaske aufsetzen können ohne zu kollabieren? Das dürften wohl kaum Tausende sein, eher so maximal 1–2. Und dann gibt’s halt eine Mitteilung an das Personal, dass Frau X Stammkundin ist und auch ohne MNS rein darf, oder sie bekommt einen Zettel mit Sparkassenbriefkopf, wo das drauf steht, whatever, und im Gegenzug verspricht sie, ihr Geld nicht gerade zu den Hauptzeiten abzuholen.

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Das mag Diskriminierung sein, aber manchmal ist Diskriminierung in gewissem Maße eben gerechtfertigt.

Bitte, was?

Eine auf sachlichen Gründen basierende Ungleichbehandlung ist eben keine Diskriminierung. Das sollte auch so in der Lage schon mal vorgekommen sein. Diskrimierung ist wenn man People of Colour einen Sitzplatz im Bus zuweisen will, wenn man jüdische Geschäfte kennzeichnet und - ja das auch, nur geringer - Menschen mit Behinderung hindert sich aus medizinischen Gründen kurz ohne MNS Bargeld im SB-Bereich zu holen. SB - das steht für Selbstbedienung, muss man das betonen?

Nicht „immer“, sondern jetzt, zu Pandemiezeiten.

Pandemie dauert jetzt ein dreiviertel Jahr. Bisschen lang dafür, das sie - aus meiner Sicht ungerechtfertig mit Blick auf das Beispiel - die Eigenständigkeit der Menschen mit Behinderung leichtfertig hergeben wollen. Was das bedeuten kann - nicht selber Geld holen, Einkaufen, psychische Folgen hat der Threadersteller angesprochen.

meiner Ansicht nach jetzt kein gigantisch großer Aufwand

Sie wollen das jemand vor dem Geld abheben im Selbstbedienungsbereich anruft, denen die Erlaubnis zur Speicherung gesundheitssensibler Daten gibt, zusätzlich zu einer ärtzlichen Bescheinigung die diese Personen sich ebenfalls holen mussten um eigentlich selbständig abheben zu können - und bezeichnen das als keinen Aufwand für Betroffene?

ausschweifende Shoppingtouren durch Dutzende Geschäfte sollte man sich bitteschön derzeit am besten sowieso schenken.

Im Beispiel ging es um Geld abheben, nicht um Shoppingtouren.

Wieviele Stammkunden mag denn so eine Bankfiliale vielleicht haben, die gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass sie nicht einmal 5 Minuten eine Stoffmaske aufsetzen können ohne zu kollabieren?

Das kann ich nicht genau sagen, aber es gibt z.b. 8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Das ist jeder Zehnte. Natürlich - von denen können viele Maske tragen. Einige aber nicht - sei es aus medizinschen, körperlichen oder psychischen Gründen. Und es gibt auch nicht Behinderte, die an schweren Atemwegserkrankungen leiden, oder - schlicht alt & nicht mehr so fit sind, auch ohne das der Artzt es mal festgestellt hat.

Sie sehen es als Problem was einige wenige 5min am SB-Bereich haben. In Wirklichkeit gehts um ein Problem was Millionen Menschen haben dürften, im öffentlichen Verkehr (ja, auf denen sind manche Menschen angewiesen), in Geschäften der Nahversorgung, albernerweise auch im SB-Bereich der Bank. Die bereits heute angefeindet und ausgegrenzt werden, weil man Sie für Covidioten hält. Menschen die aus - worum geht es bei der Pandemie denn? - gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen sollten.

Übrigens - Diskriminierung ist nicht erlaubt, nur weil es Minderheiten trifft.

Wieviele Kunden hat so eine (Hamburger) Sparkasse? 11.500 - d.h. sie haben locker hunderte Betroffene pro Filiale. Und das ohne Menschen, die einfach so da Geld abheben. Diese Form der Diskriminierung ist also selbst für die Bank zu aufwendig.

Ich danke für den Austausch, sehe aber kein Zweck in der Diskussion wie man Behinderte mit größtmöglichen administrativen Aufwand diskriminiert. Man kann nur um Einfühlungsvermögen in die Probleme von Betroffenen werben.

Edit: Ich verlinke auch mal @Lua, die erschrenkenderweise dem Beitrag von dir ein Herzchen gegeben hat. Ich unterstelle mal Interesse an der Auseinandersetzung, auch an meinem Beitrag.

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Das ist eine Frage der Definition. Es gibt für „Diskriminierung“ auch die Wortbedeutung „Unterscheidung“. Durch mein nachfolgendes Beispiel hab ich eindeutig klar gemacht, in welchem Sinne ich das meine. Mir da jetzt irgendetwas anderes zu unterstellen ist höchst unredlich.

Ich will gar nichts. Das war ein Tipp, wie jemand vielleicht sein Problem beseitigen kann. Oder jemand rennt eben weiterhin ohne Maske überall rein und wird rausgeworfen. ¯_(ツ)_/¯

Dass es in Deutschland Millionen Leute gibt, die nicht einmal zum Geldabheben kurzzeitig eine Mundnasenbedeckung aufsetzen können, halte ich allerdings für ausgemachten Covidioten-Bullshit. Die Leute, die ich kenne und die bspw. chronisch atemwegserkrankt oder vorgeschädigt sind, achten im Gegenteil penibel darauf unter Menschen MNS zu tragen, denn auch wenn’s vielleicht ein bisschen unangenehm ist, ist eine Covid-Erkrankung das Letzte, was sich diese Menschen einfangen wollen. Bei 11500 Kunden einer Sparkasse ist also 0–2 absolut Maskenuntaugliche deutlich realistischer als „mehrere Hundert“. Der Rest sind irgendwelche Wahnwichtel, die sich ihre „psychischen Gründe“ zusammen fantasieren, weil sie zuviel auf Telegram unterwegs sind.

Vermutlich.

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Das ist eine Frage der Definition.(…) Mir da jetzt irgendetwas anderes zu unterstellen ist höchst unredlich.

Wie Sie feststellen gibt es unterschiedliche Wortbedeutungen - die wissenschaftlich verwendete Sprachbedeutung ist jedoch eindeutig eine andere. Wenn im allgemeinen Sprachgebrauch von Diskrimierung gesprochen wird ist nicht Unterscheidung gemeint.

Das heißt nicht das sie falsch liegen, sondern das hier ein Missverständnis vorliegt weil wir den Begriff „diskriminierend“ (im Ernst?) verstehen. Da ich das nach bester allgemeiner Wortbedeutung vorgenommen habe, verstehen Sie vielleicht auch das man ihr Beispiel auch anders lesen kann. Es ist eben nicht eindeutig, alleine aus der Logik heraus das ein mehrdeutiges Wort Bestandteil ist. Man den Satz auch lesen und denken sie verwenden den Begriff „falsch“ - beides ist eine mögliche Lesart. Nur das die von mir verwendete Wortbedeutung die allgemeine ist, und ihre eine spezielle. Ich denke für ein Missverständniss muss sich niemand entschuldigen - das kann vorkommen.

Ich will gar nichts. Das war ein Tipp (…)

Dann lesen Sie den Satz halt als Tipp und fragen sich ob das ein Aufwand darstellt oder nicht. Wenn sie nicht Tipp schreiben, kann ein Mensch auch unterschiedliche Sachen aus ihren Texten lesen.

Dass es in Deutschland Millionen Leute gibt, die nicht einmal zum Geldabheben kurzzeitig eine Mundnasenbedeckung aufsetzen können, halte ich allerdings für ausgemachten Covidioten-Bullshit.

Doch natürlich gibt es Millionen Menschen, die eben aus verschiedenen sachlichen Gründen keine Maske tragen können und in verschiedenen alltäglichen Situationen mit der Problematik ausgesetzt sind. Diesen Leuten ist mit arroganten Aussagen wie „einfach trotzdem aufsetzen“ - lächerlicherweise hier sogar im Selbstbedienungsbereich - nicht geholfen. Ich habe entsprechende Zahlen genannt wieviele das betreffen kann - nur weil ihre Bekannten Masken tragen können, gilt das nicht für alle - ein Beispiel war die Mutter des Threaderstellers.

Das sie von ihren vollkomen subjektiven Hörensagen-Geschichten auf 0-2 pro Filiale kommen spricht ja für sich. Andere würden da einfach mal in die Statistik zur Verbreitung entsprechender Gruppen auf die Normalbevölkerung gucken, aber:

¯_(ツ)_/¯

Das " Herzchen" in dem Fall kann sehr verletzend sein. Ich merke das gerade und es tut mir wirklich sehr Leid. Ich habe auf das Zeichen geklickt nicht mit der Gedanke " ich liebe diese Sichtweise" , sondern mit dem Gefühl " ich stimme leider zu". Dafür gibt es leider keinen passenden " Button".
Es tut mir wirklich schrecklich Leid, daß Ihre Mutter so etwas durchmachen musste. Ich kann mir auch vorstellen wie sehr Sie das verletzt weil es hier um den Menschen geht den Sie in dieser Welt am meisten lieben.
Aber eine Angestelltin die in der Sparkasse arbeitet ist auch die Mutter von jemanden.Es ist nicht gerecht diesen Menschen in Gefahr zu bringen. Die Bankangestellten nicht genug zu schützen weil der Kunde in dem Fall wichtiger ist, wäre ebenfalls eine Diskriminierung.
Jedenfalls wünsche ich Ihnen und Ihre Mutter alles Gute.

->damit sind aber entsprechende Passagen in den Verordnungen vollkommen überflüssig und irgendwie auch nur ein Alibi für den Gesetzgeber, ganz nachdem Motto wir haben unsere Pflicht getan, und die Belange von entsprechendem Personenkreis berücksichtigt, dass es für die Praxis untauglich ist interessiert die Politik nicht.

Übrigens hat die entsprechende Verordnung für Bayern bis 30.November nicht mal ein entsprechendes Attest verlangt, dies wurde erst in der 9ten Novelle ergänzt.

Das ist anmaßend und es entspricht dem Niveau der Argumentationen welche auf den Demonstrationen nur im anderen extrem gemacht werden.

Nachdem das Thema bei immer mehr Organisationen und öffentlichen Stellen aufgegriffen wird kann es nicht nur so wenige Menschen betreffen,
bspw. Maskenpflicht: Diskriminierung vermeiden, Ausgrenzung verhindern - Maskenpflicht: Diskriminierung vermeiden - Aktion Mensch

Man könnte genauso argumentieren, genau für diesen Personenkreis üben wir Solidarität und Tragen Masken (von denen viele ja auch nur andere Schützen). Zudem könnte eine Gesellschaftliche Solidarität auch darin bestehen, dass auf entsprechende Personen Rücksicht genommen wird und bspw. 3 Meter Abstand gehalten wird … das wäre entsprechend Inklusion und Teilhabe, wozu sich unser Staat auch verpflichtet hat.

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Ich bin nicht persönlich betroffen, aber ich kann die Lage von @Floffi und dessen Mutter nachvollziehen. Das „Herzchen“ wertete ich auch „nur“ als Zustimmung zum Beitrag - der für mich das Einfühlungsvermögen allerdings deutlich vermissen lässt. Sicherlich ist es vollkommen richtig auch die Menschen in der Bankfiliale (oder sonst wo) zu schützen, falls dafür sachliche Gründe vorliegen. Ich bezweifle das man im Selbstbedienungsbereich ohne Personenkontakt solche sachlichen Gründe vorlegen kann.

Eine andere Frage ist der gesellschaftliche Umgang mit dieser Form der Benachteiligung, sofern sie sachlich begründbar ist. Hier ist dem Betroffenen nicht noch mehr Steine in den Weg zu legen und gesellschaftliche Probleme zu individualisieren, sondern die Gesellschaft / der Staat muss besondere Rücksicht nehmen und Angebote machen. Dazu ist sie / er - nebenbei gesagt - auch gesetzlich verpflichtet.

Ich wünsche auch alles gute!

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Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Zeit.
Meine Zustimmung galt natürlich nicht zu der Art und Weise wie die Mutter behandelt worden ist. Das ist wirklich schrecklich und man kann das nicht rechtfertigen. Ich habe den Kommentar von dem anderen Herrn als eine allgemeine Meinung gelesen. Vielleicht habe ich das falsch verstanden. Aber ich kann Ihnen versichern, daß mir in meinem Leben tatsächlich nie " ein fehlendes Einfühlungsvermögen" vorgeworfen wurde. Aber natürlich nehme ich was Sie sagen sehr ernst und werde es im Kopf behalten.

Zu der Frage der Sicherheit:

Wenn ich Drosten richtig verstanden habe, die Aerosole bleiben eine Weile ( auch wenn nur kurz ) in der Luft. Der nächste Kunde könnte sich doch anstecken wenn er unmittelbar nach der Kunde-ohne -Maske in dem Selbstbedienungsbereich reinkommt. Es mag nicht sehr wahrscheinlich sein, aber eine Risiko ist da.

Da muß die Bank eine Lösung finden in dem keine Risiko eingegangen werden soll aber auch die Würde von dem Kunden nicht verletzt wird.

Alles Gute Ihnen auch und schönes Wochenende!

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Witzig da übrigens genau das bei der Deutschen Bahn so ist. Sogar noch besser muss eine Person die Gehbehindert ist Tage vorher ein Formular ausfüllen und erfährt dann zT am Tag der Fahrt erst ob entsprechend Personal verfügbar ist, der Aufzug funktioniert und auch ein Waggon (mehr gibt es nicht) mit entsprechender Tür am Zug ist.
Spontanität ist nicht gewünscht oder vorgesehen.

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