Liebes Team der LDN,
ich höre euren Podcast jeder Woche gerne, perfekt um parallel Hausarbeit zu erledigen.
In der aktuellen Ausgabe weißt Ihr deutlich auf die Sinnhaftigkeit zum Tragen einer MNS hin.
Diesem möchte ich ausdrücklich zustimmen.
In den mir bekannten Länderverordnungen gibt es entsprechende Passagen welche eine Ausnahmeregelung zum Tragen einer MNS vorsehen, wie beispielsweise hier in Bayern:
BayIfSMV §2 Nr. 2: „Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.“
Diese Ausnahmetatbestände werden in der Praxis immer mehr zum Problem.
Ich habe hier in meiner Familie ein Beispiel meine Mutter, welche schwer Lungenkrank (Lungenfunktion nur noch ~40% wegen COPD) ist.
Sie kann das Haus nur mit einem mobilen Sauerstoffgerät verlassen.
Aus diesem Grund hat Sie einen Schwerbehindertenausweis sowie ein entsprechendes Attest das die MNS nicht getragen werden muss.
Diese Ausnahmeregelung wird aber in den letzten Wochen von immer mehr Läden und Geschäften überhaupt nicht mehr anerkannt.
Letztes Beispiel ist folgendes, bei dem Sie aus der Selbstbedienungszone der Stadtsparkasse München von drei Mitarbeitern hinaus begleitet wurde.
Mit Verweis auf das Hausrecht wurde dies von der zentralen Stelle der Stadtsparkasse München ebenfalls als korrektes Vorgehen bestätigt.
Die Problematik dahinter ist, dass Sie hierdurch immer mehr unselbstständig wird und immer mehr von anderen Personen abhängig wird.
Zu allem Überfluss leidet Sie parallel seit Jahren an schweren Depressionen. (durch diese Depression ist es auch keine Alternative Sie nichts mehr machen zu lassen um Sie vor dem Virus zu schützen – dies verschlimmert die Gesamte Situation)
Hier baut sich für Sie immer mehr der Eindruck auf, dass die Gesellschaft die entsprechende Personengruppe ausschließt, auch bei Tätigkeiten bei denen kein direkter oder enger Menschenkontakt nötig ist wie beispielsweise in der Selbstbedienungszone der Sparkasse.
Eine Sensibilisierung für diese Ausnahmetatbestände, ich rede hier explizit nicht von irgendwelchen Gefälligkeitsattesten, fehlt in der Gesellschaft.
Zudem stellt sich mir auch die Frage wozu es diese Ausnahmetatbestände gibt, wenn diese zunehmend nicht mehr anerkannt werden.
Deshalb fände ich es durchaus nur fair, wenn Läden, welche selbstverständlich ein Hausrecht haben, verpflichtet werden am Eingang darauf hinzuweisen, wenn entsprechende Ausnahmetatbestände der entsprechenden Verordnungen gemäß Ihres Hausrechts nicht gelten.
Zumindest die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat das Thema bereits erkannt:
Beste Grüße und macht weiter so,
Floffi