Abschaffung des Heizungsgesetzes

P.S.

Im Einzelfall kann man mit “Spaß” als Kategorie arbeiten: E-Autofahren kann viel mehr Spaß machen als Verbrenner-Fahren. Eine komfortable, pünktliche Bahn wird Spaß machen. Schöne, sichere Fahrradwege können Spaß machen - usw.

In Fall einer neuen Heizung ist es aber so: Es macht wahrscheinlich eher Spaß, beim alten, bequemen System zu bleiben, wenn ich das darf. Es ist blöd und ergibt mittel- und langfristig keinen Sinn, aber kurzfristig ist es bequemer, einfacher und macht insofern mehr Spaß. Frust und Ärger kommen erst später.

Spaß zur allgemeingültigen Idee für jede Form der Klimapolitik zu erheben ist brandgefährlich - wie der vorliegende Fall zeigt.

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Die Koalition bewegt sich damit in einem sehr schmalen Korridor: Das BVerfG räumt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Wahl der Instrumente ein. Aber die Ersatzinstrumente müssen in der Gesamtschau erkennbar geeignet sein, die Klimaziele zu erreichen. Das scheint nicht der Fall zu sein

Mir fällt hierzu noch eine Bermerkung ein, die in den Lage-Folgen mit Roda Verheyen fiel. Ich kann es gerade auf die schnelle nicht mehr genau wiedergeben, aber es ging darum, dass bei klimapolitischen Maßnahmen/Vorgaben ein Verschlechterungsverbot gilt (gelten sollte?)
Hat das jemand besser parat oder hab ich da was falsches im Kopf? Wie verhält sich das zu solchen Manövern?

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Hier noch ergänzend eine ausführlichere Analyse der Inhalte.

Gebäudemodernisierungsgesetz - GMG-Eckpunkte: Es kommt jetzt auf Wärmepumpen an

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Hm, nun soll der „Heizungskeller also wieder „Privatsache““ werden? Wie soll das aussehen? Wenn ich mir ne Gasheizung einbauen würde, muss ich dann nicht zu den entsprechenden Stichtagen immer und immer wieder nachweisen, dass ich die neuen, steigenden Quoten einhalte? Muss der Staat das dann nicht mindestens in Stichproben überprüfen? Wohlgemerkt mit dem Risiko für den Kunden, das mangels passendem Angebot überhaupt nicht zu können oder wegen prohibitiv hoher Preise nicht zu können? Und was genau soll dann passieren? Zwangsversorgung mit einem entsprechend teuren Tarif oder Zwangsabschaltung? Das ist dann weniger Staat, als einfach eine Heizung zu kaufen, die die 65% Vorgabe einhält, egal, wie ich da hin komme?

In Wahrheit ist natürlich völlig klar, wie das laufen wird: Jetzt schreibt man pro Forma irgendeine Stufenregel ins Gesetz und wenn die ersten diese Stufen nicht schaffen (wahrscheinlich schon vorher) wird es damit so laufen, wie mit fast allem beim Klimaschutz: Man schafft es ab oder verwässert es soweit, dass am Ende praktisch niemand irgendwas ändern muss. Wer braucht schon Klimaschutz, wenn man so schön billig wohnen kann? Bis sich dann ganz plötzlich extrem viel für alle ändert, egal ob wir das wollen oder nicht.

„Günstiges Wohnen“ ala Schwarz-Rot (Symbolbild):

Bildquelle: Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal - Leben mit dem Risiko

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So wie ich das verstanden habe, soll das über die Kaminkehrer geprüft werden. Wobei ich die Bezeichnung irgendwann mal überdenken würde.

Also muss man dann dem Kaminkehrer die letzte Jahresabrechnung des Erdgasunternehmens oder den Lieferschein vom Heizöl vorlegen? Und der muss das dann dokumentieren und Abweichler behördlich melden? Was ist, wenn die Belege nicht mehr vorliegen? So viel zum Thema Bürokratieabbau …

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Also, so tief bin ich im Thema nicht drin. Ich habe zwar noch die Leiter und den Zylinder von meinem Opa und meinem Uropa, aber mehr auch nicht :slight_smile: Aber damals, als wir noch mit Öl geheizt haben, konnte der CO² Gehalt und damit die Zusammensetzung des Öls in den Abgasen festgestellt werden, mit so einem tollen Gerät. Gehe davon aus, dass mit der Schnapsidee der Regierung auch gehen sollte. Ansonsten halt nen Tricorder nehmen :stuck_out_tongue:

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Der CO2-Gehalt von “grünen” Brennstoffen ist genauso hoch wie der von “fossilen”. Bei “grünen” Brennstoffen wird das C bei der Produktion aus der Atmosphäre entnommen, darum sind sie rechnerisch CO2-Neutral, während bei den Fossilen zusätzliches CO2 in die Atmosphäre gelangt.

In einem Uni-Labor wird man den Herstellungsprozess in einer Abgas-Probe vermutlich nachweisen können. Dass das aber zuverlässig bei einem Hausbesuch durch einen Schornsteinfeger gelingt würde ich spontan bezweifeln, ohne dass ich dabei dem Berufsstand zu nahe treten möchte :wink: .

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Ok, hast recht. Da war irgendwo was gestanden, aber das war wohl ein Missverständnis.

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Ich denke CDSU/SPD wollen sich hier ein formaljuristischen Trick anwenden und hoffen, dass die Gerichte blöd genug sind, da mitzugehen.

Ja, die Regierung ist mehrfach und letztinstanzlich dazu verpflichtet worden, verbindliche Klimaschutzziele aufzustellen und angemessene Maßnahmen durchzusetzen, dass eine Netto-CO2-Neutralität erreicht werden kann.

Aber wie diese Maßnahmen genau aussehen, dass wurde von den Gerichten mehrfach und ausdrücklich der politischen Gestaltungsfreiheit der Regierung überlassen.

Das öffnet Taschenspielertricks Tür und Tor, die offenbar auch hier Anwendung finden sollen. Die Regierung wird Einerseits behaupten, dass die in der angekündigten Klimaschutzstrategie formulierten Ziele durch das neue Heizungsgesetz rechnerisch erfüllt werden – schließlich ist dort ja sowohl ein verpflichtender Anteil für erneuerbare Brennstoffe, als auch eine Neubewertung und Anpassung der Grenzwerte für 2029 vorgesehen. Auf dem Papier bleibt damit der Klimaschutz gewahrt.

Dass es nicht realistisch ist, dass genug erneuerbare Brennstoffe zu einem für die Kunden bezahlbaren Preis zur Verfügung stehen wird, fällt dann aus Sicht der Regierung in ihren gesetzlichen Interpretationsspielraum. Schließlich könnte sich die Regierung jederzeit dazu entscheiden, durch den Einsatz von Steuergeldern massive Kapazitäten aufzubauen oder Preise zu subventionieren. Dass sie das nicht tun wird, ist natürlich allen klar, aber aus Sicht von Merz und Reiche wohl bis dieser Fall auch tatsächlich eintritt schlicht nicht einklagbar. Und wenn es dann soweit ist, wird natürlich mit fehlenden Geldmitteln argumentiert.

Anders kann ich mir die Herangehensweise nicht erklären. Ich würde mir auch wünschen, dass die Gerichte aufhören dieses dämliche Spiel mitzuspielen und anfangen, der Regierung klare Vorschriften zu machen, wenn diese sich weigert konstruktiv zu sein. Wie an anderer Stelle vorgeschlagen könnten die Richter ja beispielsweise die Regierung dazu verdonnern, innerhalb von einem Monat ein Tempolimit einzuführen (braucht man nichtmal ein Gesetz für), wenn in dem Zeitraum keine gleichwertige Maßnahme umgesetzt wird. Kandidaten gibt es da viele.

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In der FAZ stellt nun Julia Löhr als “logische” Folge den wirksamen Klimaschutz in Gänze in Frage. Mutmaßlich stellvertretend für keine kleine Gruppe in der Union und der Bevölkerung. Soll sich das Klima halt an die Gesellschaft anpassen🤷 wird es in gewisser Weise ja auch, nur anders, als diese Leute sich das vorstellen.

Empfehlenswerter F.A.Z. Beitrag: Mehr Freiheit – aber keine Klarheit

Der Glaube von vielen Moderaten grade bei den Grünen, dass die Union das Ziel Klimaschutz schon akzeptieren würde, nur einen anderen Weg wolle, ist längst grundlos.

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Die Frau hat die Bedrohung des Klimawandels nicht verstanden, der Mensch kann sich nur zum gewissen Teil anpassen, dieser Teil ist mit dem 1,5 bis 2 Grad Ziel bereits im groben vorhanden.

Irgendwie wirkt das alles wie Pippi-Langstrumpf-Politik, Man kann im Zuge einer Politik für zahlenoffene Mathematik ins Gesetz schreiben, dass zwei mal drei vier ist, es wird dadurch allerdings nicht richtiger.

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Nein, dass ist ja der springende Punkt. Die Flächen für diese Mengen sind selbst in der EU nicht verfügbar. Außer wir schränken die Lebensmittel massiv ein.

Die Kapazitäten können also nicht massiv ausgebaut werden, weil es physikalisch nicht möglich ist.

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Merz und Reiche könnten jederzeit mit Import argumentieren. Natürlich macht das alles keinen Sinn. Aber hier geht es ja auch nicht darum, dass die Regierung eine sinnvolle Lösung findet, die sowohl dem Wort als auch dem Geiste des Gesetzes gerecht wird. Merz und Co. halten Klimaschutz für komplett unnötig, das stellen sie beinahe täglich unter Beweis. Und sie fühlen sich an Gesetze und Rechtsprechung, die ihnen unnötig erscheinen nur dann gebunden, wenn sie ihren politischen Prioritäten nicht entgegenstehen. Dafür gibt es auch diverse anschauliche Belege.

Die Regierung Merz wird also versuchen, eine Argumentation zu finden, die von einem Gericht zwar noch akzeptiert wird, sie in der Realität aber zu keinerlei Handlung zwingt. Und wenn die Gerichte nicht anfangen, genau diese Herangehensweise zu unterstellen und durch strikte Vorgaben unmöglich zu machen, dann wird ihnen das leider auch gelingen.

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Mein Eindruck ist, der Merz-Regierung sind drohende Gerichtsentscheidungen erstmal relativ egal. Rechtssicherheit ist eher ein nice-to-have. Was Gerichte später mal entscheiden, kann man ohnehin nicht sicher wissen, es kommt auch noch auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes an.

Bis es zu einem Urteil kommt, kann das Jahre dauern. Bis in ein paar Jahren festgestellt wird, dass die aktuelle schwarz-rote Koalition an ein paar Stellen gegen ein Gesetz verstoßen hat, gibt es längst eine andere Regierung und andere Zeiten (so die von mir unterstellte Denke). Merz kann ja froh sein, wenn er sich die nächsten Monate gegen Spahn & Co und die AfD und die widerspenstigen Wähler:innen behauptet und ob die Wirtschaft endlich mal anspringt ist nur eine Sorge unter vielen.

Was mich als Nicht-Juristen aber interessiert (Frage an Kundige): Es gibt auch Eilentscheidungen des Verfassungsgerichts. Wäre es evt. denkbar, dass das geplante neue Gebäudeenergiegesetz vor dem Verfassungsgericht per Eilentscheid vorläufig gestoppt wird? Oder ist das vollkommen unrealistisch / passt nicht ins Rechtssystem?

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Will mir hier nichts anmaßen, aber Ulf hatte auch damals im Gespräch mit Heilmann (CDU) gefragt, warum keine abstrakte Normenkontrolle bezüglich des GEGs in Frage kommt. Ich glaube genau dafür ist diese Option gedacht, um kurzfristig auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen.

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Hier die Vorstellung der Eckpunkte in Bild und ton. Ich spare mir jeden Kommentar.

Also, wer es sich antun möchte:

https://www.youtube.com/live/K8XdKMmKyjs?si=4UGdKeKz6W6kRZhs

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Das berüchtigten Kampfblatt der radikalen Klimaschützer mit einer vernichtenden, zutreffendn Einordnung: “teure politische Revanche”.

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Aus meiner Sicht wurde sie gewählt um die Kosten für Energie sowohl zum Heizen als auch für “Licht” für den Bürger langfristig günstiger zu machen. Die Beimischungspflicht für Gas oder für Öl aus regenerativen Quellen ist quasi ein Programm zur Verteuerung von Energie zum Heizen. Schließlich ist Energie so teuer aufgrund der hohen Kosten für Gas.

Gilt diese Beimischungspflicht eigentlich auch für die Industrie?

Klar, wie kaufen Brasilien das Methanol weg und machen es dadurch teurer. Zusätzlich muss dann Brasilien mit fossilen Brennstoffe fahren​:rofl::sob:

Das gleiche Blatt hat Merz als die Rettung nach der Ampel benannt. Zeigt von der Weitsicht solcher Blätter - ein Quartal, bis zum nächsten Boni.

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Ich habe nur die Hoffnung, dass die SPD noch zur Besinnung kommt. Die Überschriften, dass vor allem die Mieter die Verlierer sind, werden doch ihr endgültiger Sargnagel sein.

Man hätte wenigstens im Mietwohnungsbereich die 60% Regel halten müssen.

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