Abschaffung des Heizungsgesetzes

Ja, wer kennt ihn nicht, den großen Leerstand bei fossilfreien Wohnungen…

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Naja, im Sommer haben wir in Deutschland Stromüberschuss wg. Solarenergie - da brauche ich aber keine Heizung. Und im Winter müssen Gaskraftwerke laufen, damit genug Strom vorhanden ist. siehe agora-energiewende.de. D.h. diese Gaskraftwerke laufen leider auch mit importierem Gas.
Agorameter

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Der Sinn von Transformation ist Transformation. Der IST- Zustand reicht also nicht. Darauf zu verweisen, beweist, dass die Transformation schneller erfolgen muss.
Wir müssen weg von den Fossilen.

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Das Problem am Tempo ist ja, das wir nicht einfach morgen sagen können „wir drehen jetzt den Öl- und Gashahn sofort zu“.

Dann bleiben zuviele auf der Strecke, die nicht reagieren können.

Also braucht es einen Weg und ein zeitlich realistisches Ziel.

Das muss man aber politisch wie auch gesellschaftlich wollen….

Meinetwegen. Aber Rückschritte gehen nicht vorwärts.

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Schau mal in deiner Quelle, ob du da nicht einen Energieerzeuger vergessen hast.

Gaskraftwerke müssen flexibel in der Dunkelflaute oder in den Tagen / Stunden einspringen, in denen nicht genug Erneuerbare da sind. Dafür brauchen wir grünes Gas und nicht dafür durchgehend grünes Gas in Heizungen zu verfeuern.

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Selbst wenn der gesamte Strom zum Heizen mit Wärmepumpen aus Gas kommen würde (was quasi nie der Fall ist), bräuchte man dadurch weniger Gas, als wenn direkt mit Gasheizungen geheizt wird. Der Gesamtwirkungsgrad ist durch die Wärmepumpe einfach viel höher.

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„ Die Koalition stärke damit die Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn Eigentümer wüssten am besten, was in ihren Heizungskeller besser passt, heißt es in dem Papier.“
Das wissen viele offensichtlich leider nicht bzw. ist es ihnen egal :man_facepalming:t3:

„ Voraussetzung dafür sei, dass diese Heizungen ab dem 1. Januar 2029 einen „zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe“ nutzen. Das heißt, Verbraucher müssen einen Energielieferanten und einen Tarif wählen, der das gewährleistet.

Der Anteil „klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Treibstoff“ muss demnach ab 2029 bei mindestens 10 Prozent liegen, den weiteren Anstieg wolle die Koalition per Gesetz in drei Schritten festlegen. Damit liegt es nun bei den Energieanbietern, Tarife mit Bio-Anteil anzubieten.“

Entgegen der Forderung der Gaslobby, bleibt es wohl dabei, dass die Verantwortung für die grüne Quote bei dem bleibt, der sich für die fossile Heizung entscheidet. Nur der % Anteil wurde deutlich reduziert. Bisher war er für jetzt durchgeführte Einbauten bei 15 % ab 2029. Für Einbauten nach der kommunalen Wärmeplanung dann bei den bekannten 65 %.
Verstehe nicht, warum man das absenken will.

Edit: Naja, warten wir mal auf das fertige Gesetz. Bis dahin ändert sich vielleicht auch nochmal alles

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Hallo,
ich hätte hier einmal eine Verfassungsrechtliche Einschätzung, denn es gibt und es wird nicht ausreichend Bio Gas geben.
"1 ha Silomais liefert ca. 7.000 - 10.500 m³ Biogas. 1 Großvieheinheit (Kuh) produziert ca. 400 - 500m³ Biogas pro Jahr."Themenportal Biogas: Faustzahlen
„Die Verfügbare Menge an Biogas kann maximal verdopplet werden bis 2030. Es kann fossile Brennstoffe nicht ersetzen, da die Menge maximal 20% betragen kann“
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/gasspeicher-biogas-100.html

D.h. dieser Vorschlag kann gar nicht funktionieren und ist damit als Klimaschutzmaßnahme ungeeignet.
Das müsste von den Gerichten doch sofort abgelehnt werden oder nicht?

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Egal ob Biogas oder nicht. In einer Folge neulich wurde doch erwähnt, dass sich aus dem Urteil hinsichtlich des unzureichenden Klimaschutzes ergibt, dass es nicht schlechter werden darf.

Wie soll das denn bitte zusammenpassen?

Und wieso unterschreibt eine SPD ein Gaslobbypapier?

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Ich glaube nicht daran, dass die aktuelle Union jemals ein Klimageld einführen wird.

Also ohne die Union hätte sich die SPD sicher nicht zu sowas drängen lassen. Und das Ministerium, was das Gesetz verantwortet, ist eben in Union Hand. Ja, die SPD trifft eine Teilschuld. Aber die Union ist hier für mich der Haupttäter, jahrelang vorbereitet.

Verdoppel mal den Windstrom und du hast ähnliche Verhältnisse im Winter wie im Sommer was die EE Erzeugung angeht. Vom Ist Zustand auszugehen bringt immer wenig.

Na dann bin ich mal auf die Stufen gespannt. Wie vieles was Reiche macht, reine Verzögerungstaktik, so dass am Ende mehr Gas verbrannt werden darf. Da das eindeutig schlechter ist als vorher, bin ich bei @PhilippBo

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Und auch dieses Gesetz muss erhalten durch den Bundestag. Da kann sich noch einiges ändern.

Die Eckpunkte sind nun raus. Unter anderem hier zum Download:

Für mich überraschende/erwähnenswerte Punkte:

  • Die Grüngasquote gilt nicht nur auf Netzebene, sondern verändert auch auf Haushaltsebene, gilt dort aber nur für neu eingebaute Heizungen. Klingt neu, ist aber auch im aktuellen GEG schon drin.

    Bisher im Gesetz: 15 % ab 2029, festgelegter Pfad bis 60 % im Jahr 2040. (§71, Absatz 9)

    Jetzt neu: nur mehr 10 % ab 2029 und noch offen wie der Pfad danach ist. → Abschwächung!

  • Die Quote auf Haushaltsebene darf durch Abschluss eines bestimmten Vertrags erfüllt werden. Wie sichergestellt wird, dass man nicht ein Jahr später wieder auf einen reinen Erdgasvertrag wechselt scheint mir noch ein großes Schlupfloch zu sein.

  • Es soll verpflichtenden Mieterschutz vor überhöhten Kosten geben. Vermieter werden also zukünftig dadurch über Eck zur Wirtschaftlichkeitsprüfung gezwungen.

    (Das wurde auch fürs GEG schon mal diskutiert und ist damals größtenteils rausgeflogen. Überreste finden sich in §71o.)

  • Als Grüngas auf Netzebene zählt neben grünem auch blauer, orangener und türkiser Wasserstoff.

  • Die Quote darf auf Netzebene auch bilanziell erfüllt werden. Es müssen nicht die physikalischen Anteile im Netz sein. Hier muss man enorm aufpassen, dass die Bilanzräume klar geregelt sind und nicht der gleiche Wasserstoff zweimal grün angerechnet wird.

  • Die Förderung bleibt erstmal. Damit bleibt die Wärmepumpe klar die wirtschaftlichste Option. Neben der ganzen politischen Unsicherheit könnte es auch sein, dass sich am Markt gar nicht so viel tut und die WP weiterhin der häufigste verkaufte Erzeuger bleibt.

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Die Chuzpe muss mal erstmal haben, das Ganze auch noch in „Modernisierung“ umzubenennen .

Wenn die SPD Parlamentarier das durchwinken, haben sie sich auch endgültig von ihrer Klientel verabschiedet. Mieter werden sowohl mit steigenden CO2 Preisen belastet, als auch noch mit teuren grünen Gasen.

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Diese mit der Streichung des „Heizungsgesetz“ endgültig offenbar gewordene willentliche Abkehr vom Klimaschutz macht mich sprachlos.

Der Gebäudesektor reißt ohnehin schon immer seine Klimaziele. 2025 sind, kältebedingt, die Emissionen wieder gestiegen. Um das 2030‑Gesamtziel zu erreichen, müssten ab 2026 jährlich ca. 36 Mio. t CO₂ eingespart werden – viermal so viel wie 2025 (ggü., ich glaube, 1990).

Die Grüngasquote startet bei „bis zu 1%“, während wir heute schon einen Biomethan-Anteil von 1,6% haben. Das Einsparziel von 2 Mio. t CO2 bis 2023 ist im Vergleich zur o.g. Lücke geradezu lächerlich.

Der Startpunkt der sog. Bio-Treppe ab 2029 (!) liegt unter dem bislang geliebten Wert des GEG (Habecks „Heizungsgesetz“).

Wenigstens soll die Förderung von Wärmepumpen bleiben - na ja, das wird Frau Reiche dann als nächstes angreifen.

Die Ersatzinstrumente können die wegfallende 65‑%-Pflicht quantitativ nicht kompensieren. Agora Energiewende schätzt, dass die Klimaschutzlücke im Gebäudesektor ohne die 65‑%-Vorgabe bis 2030 um mindestens 15 Millionen Tonnen zusätzlich anwachsen dürfte. Deutschland drohen zudem für die Sektoren Gebäude und Verkehr Kosten von bis zu 34 Milliarden Euro für den Zukauf europäischer Emissionszertifikate bis 2030.

Die Streichung der 65‑%-Pflicht beseitigt den ordnungsrechtlichen Druck. Die explizite Zulassung neuer Gas‑ und Ölheizungen mit nur 10% Bio-Anteil ab 2029 verlängert den Lock-in fossiler Infrastruktur über Jahrzehnte. Die Grüngasquote suggeriert, Gasheizungen seien zukunftsfähig, obwohl die verfügbaren grünen Gasmengen für die flächendeckende Versorgung des Gebäudesektors nicht ausreichen. Im Ergebnis wird der Siegeszug der Wärmepumpe sich verlangsamen (wohl nicht umkehren, da Wirtschaftlichkeit und Förderprogramme weiter wirken), während Gasheizungen v.a. .bei unsanierter Altbau, Vermieter ein zweites Leben erhalten.

Die Streichung der 65‑%-Pflicht ist aus verfassungsrechtlicher Perspektive hochproblematisch, weil sie alle drei BVerfG-Anforderungen tangiert:

  • Die Koalition ersetzt eine sofort wirksame Pflicht durch eine aufgeschobene „Evaluierung 2030” mit vager Nachsteuerungszusage. Genau dieses Muster – erst aufschieben, dann überstürzt reagieren – hat das BVerfG als „besonders grundrechtsgefährdend” identifiziert
  • Statt klarer ordnungsrechtlicher Vorgaben gibt es eine Bio-Treppe mit 10% ab 2029, eine Grüngasquote ab 2028 bei „bis zu 1%” und ein Nachsteuerungsversprechen – das bietet weder Eigentümern noch der Industrie die vom BVerfG geforderte „Orientierung und Entwicklungsdruck”.
  • Wenn die Ersatzinstrumente zusammen nur 2 Mio. t CO₂ bis 2030 einsparen sollen, die Lücke aber bei 15–33 Mio. t liegt, stellt sich die Frage, ob das verbleibende Instrumentarium noch als „nicht offensichtlich ungeeignet” qualifiziert werden kann.

Die politische Absicherung der Koalition besteht darin, dass sie am KSG-Zielrahmen formal festhält und auf die 2024 novellierte Fassung verweist, die sektorübergreifend und in Mehrjahresbetrachtung prüft. Ob das reicht, hängt davon ab, ob das BVerfG die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die KSG-Novelle für begründet hält – genau diese Klagen argumentieren, dass die Abkehr von sektorscharfen Jahreszielen exakt die Prokrastinations-Dynamik legalisiert, die der Klimabeschluss verhindern sollte.

Die Koalition bewegt sich damit in einem sehr schmalen Korridor: Das BVerfG räumt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Wahl der Instrumente ein. Aber die Ersatzinstrumente müssen in der Gesamtschau erkennbar geeignet sein, die Klimaziele zu erreichen. Das scheint nicht der Fall zu sein

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Im Zusammenhang dieses Themas insbesondere die Begründung von Alexander Hoffmann:

»Klimaschutz darf die Menschen nicht bevormunden«, sagte der Christsoziale. Stattdessen müsse er »Spaß machen«.

Spaß als Kriterium für politisches Handeln bei klaren Notwendigkeiten?! Man kann überlegen, wie viel “Akzeptanz” Klimaschutzpolitik braucht, aber Spaß? Keine Feuerwehrleute oder Ärzte handeln, weil sie Spaß haben. Ihre Arbeit ist sinnvoll und notwendig, das reicht und muss reichen.

Woran ich z.B. keinen Spaß hätte: Steuererklärung machen, Steuern zahlen, an Verkehrsregeln halten, Einkäufe bezahlen, (bei dem Angebot) wählen gehen, früh aufstehen …

Außerdem spricht Hoffmann von “echter Entscheidungsfreiheit”. Am Ende des Tages haben wir als Menschheit die Entscheidungsfreiheit, uns zugrunde zu richten - es wird uns niemand daran hindern können. Aus meiner Sicht ist es eine klare Pflicht der Politiker:innen, dies nicht zuzulassen, auch wenn das nicht allen Spaß macht.

Die Idee, dass die Grünen-Klimapolitik zu wenig an Visionen und Positivem orientiert ist, höre ich von CDU/CSU-MdBs in letzter Zeit häufiger mal. Hoffmann führt es ins Absurde - und im schlimmsten Fall spricht er nur einen Gedanken aus, der sich in der CDU-CSU gerade breit macht und der schlimme Zeiten ankündigt.

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Die Union und SPD haben einfach keine Ahnung wie Wirtschaft funktioniert. Das Stichwort lautet Planungssicherheit.
Für den Hausbesitzer ist die Investition in eine neue Heizung ein größerer Batzen. Für die Heizungsindustrie, Netzbetreiber, und die restliche Energiebranche ist es jetzt schon mehr als anstrengend den Überblick zu behalten.
Was nun aber seit Jahren von der Union kommt sind Lügen wie von Frau Reiche („Wärmepumpenpflicht“) und populistische Panikmache mit dem Ziel die Stimmung zu vergiften und Unsicherheit zu verbreiten. Wie erwartet wird es jetzt eine Verschlimmbesserung des Gesetzes geben, was erneut zu Unsicherheit führen wird. Die Planungsunsicherheit („mal schauen was nach 2029 ist“) wird sogar noch ins Gesetz gegossen.

Ironischerweise war eines der wenigen halbwegs substantiellen Argumente seitens der Union, dass es gar nicht genug Arbeitskräfte gäbe um in den nächsten Jahren so viele Wärmepumpen einzubauen. Und jetzt will man eine völlig unrealistische Idee vom Heizen mit Biogas ins Gesetz schreiben.

Das finde ich auch einen spannenden Punkt.

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hat sie doch schon in Planung, siehe LDN 466.

“Künftig können neben der Wärme pumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.”
–> Für den EFH Bestand vor allem in allem Kommunen > 100T Einwohner, heißt das, dass bis 2029 weiterhin die Erlaubnis besteht fröhlich Gas und Ölheizungen einzubauen. Also 3 Jahre länger, also aktuell (65% EE Regelung ab Juni 26). Das ist eine klare Verschlechterung.

In dem Pamphlet steckt übrigens noch mehr drin. “§§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG werden gestrichen”

Das betrifft z.B. auch:

  • “(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.”

–> Wieso möchte man das streichen? FOSSILE BRENNSTOFFE. Also wieder eine Hintertür geöffnet?

  • §71a Gebäudeautomation
    –> der § ist für meinen Job sehr relevant. Da geht es aber nur um NICHTWOHNGEBÄUDE. Hier gehts vor allem um energieeffiziente Regelungen und digitale Erfassung von Energieverbräuchen in Gebäuden. Wie der ersetzt werden soll, geht aus dem Papier nicht hervor. Eine Streichung würde bedeuten, dass mal wieder bei Digitalisierung von Gebäuden keine klaren Rahmen gelten.

  • “Stark vereinfachte Wärmeplanung für kleine Kommunen” “Diese Lücke soll geschlossen werden, indem die Verarbeitung gebäudegenauer Wärmebedarfsdaten explizit gestattet wird. Wärmebedarfsdaten können von Datendienstleistern erworben oder von Planern selbst errechnet werden.” Wärmebedarf ist hier eine rechnerische Größe. Man bildet also nicht den realen Verbrauch ab, aus meiner Sicht. Es soll europäische Länder geben, in denen hat man die realen Verbräuche alle schon digital mit ein paar Klicks. Naja Deutschland halt.

–> Wieso jetzt ein extra Verfahren einführen? Die Dienstleister haben sich doch sicher schon ein Schema F bei den größeren Kommunen erarbeitet.

Biogas ist übrigens auch nicht klimaneutral. Der Aufwand für den Pflanzenanbau, die Methanausscheidungen der Tiere für Gülle, Leckagen etc. Aber anrechnen darf man es mit 0 g/Co2/kWh, kein CO2 Preis.

Die ganzen Regelungen zur Fernwärme würde ich mit wünschen von der Lage durch einen Experten mal einzuordnen. Was ich mal mitgenommen habe, ist, dass die Kosten vor allem durch günstigere Finanzierung sinken könnten, Pensionsfonds, staatliche Absicherung etc.

Das ist der größte Witz an der ganzen Geschichte

Das Wort Wärmepumpe kommt übrigens 0 Mal vor. Man hätte ja schreiben können, wir halten die Wärmepumpe für die meistens wirtschaftlichste Variante. Öl- und Gaskessel kommt dagegen häufiger vor :wink:

Wenn das durchgeht wird die nächste Regierung wieder das Ruder rumreißen müssen und man hat wieder einen Buhmann :wink:

Hier mal die Wasserstoff Farbenlehre

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Muss aber dafür zahlen.

Diese Aussage ist beim aktuellen Wohnungsmarkt – an dem die Regierung auch nichts ändert, weil insbesondere die CDSU sowohl gegen Preisregulierung als auch gegen staatliche Investitionen Position bezieht – der blanke Hohn.

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