Abmahnindustrie - Urheberecht

Hallo allerseits,

ich schlage mich jetzt seit einigen Jahren mit Waldorf & Frommer herum und hatte gestern
meinen zweiten Termin am Amtsgericht Potsdam.

Es geht um Bittorrent, dessen Standardeinstellungen nach Installation (Seeding ON) und maskierte Torrent-Links (z.B. per bit.ly) unter Youtube Trailer-Videos.

Ich fühle mich vom Richter unter ziemlichen Druck gesetzt, einem Vergleich zuzustimmen, sehe das aber einfach nicht ein, weil es meinem Rechtsempfinden extrem widersprechen würde.

Mein Rechtsanwalt hat mir bestätigt, dass Druck von Seiten des Richters übliche Praxis ist, um den Aufwand für die Gerichte zu minimieren. Ich finde das bedenklich.

Geht es anderen auch so? Wäre das Thema “Abmahnindustrie bei Urheberrecht” oder auch das Thema “Druck von Richterseite” eventuell ein Thema für die Lage?

Bin gerne zu einem Interview oder Bereitstellung weiterer Infos bereit.

Weitere Infos:

https://www.facebook.com/100000059216335/posts/pfbid038NhUC9j8h5u4x39zMZ5i7oJpLNk9kMf4GDqtSXyLqrYthDnmswHjY1TBtnEPLur7l/?d=n&mibextid=WC7FNe

Ich finde es schon sehr fragwürdig, dass in den Default-Einstellungen von BitTorrent nach dem Klick auf einen (maskierten) Link keinerlei Rückfrage erfolgt, ob man den Download wirklich starten möchte.

Ebenso erfolgt keine Sicherheitsabfrage, ob man die Datei auch Anderen zum Peer-to-Peer-Download anbieten möchte, denn das ist ja das eigentlich illegale bei urheberrechtsgeschützen Dateien.

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Das Thema „Abmahnindustrie und Urheberrechte“ ist tatsächlich ein Thema, das weiterhin hoch-relevant ist. Auch das mediale Framing (mit fragwürdigen Ausdrücken wie „Raubkopierer“ und „Piraterie“) ist hier teilweise sehr auf Seiten der Content-Industrie (was nachvollziehbar ist, weil die Medien natürlich auch durch das Urheberrecht geschützt sind).

Konkret auf deinen Fall bezogen können und dürfen wir natürlich keine Rechtsberatung geben. Ich wurde damals selbst von Waldorf-Frommer abgemahnt, konnte das ganze aber abwehren (weil WGs es in Urheberrechtsangelegenheiten zum Glück noch deutlich leichter haben…). Das Thema ist daher auch aus meiner eigenen Erfahrung relevant, zumal ich auch mehrere Menschen in meinem Bekanntenkreis kenne, die ebenfalls schon abgemahnt wurden…

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Das Thema ist eins der Themen, bei denen ich mein Vertrauen in unseren Rechtsstaat und Regierung verlieren könnte:

§ 97a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz zur Reduzierung der Anwaltskosten finden in Praxis kaum Anwendung

Der Gesetzgeber hatte bereits in der Vergangenheit durch Einführung des § 97a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz Abhilfe schaffen wollen.

Durch § 97a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz sollte der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen bei der erstmaligen Abmahnung in einfach gelagerten Fällen und nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro beschränkt werden.

In der gerichtlichen Praxis fand diese Regelung jedoch kaum Anwendung. Nach Ansicht so ziemlich aller Gerichte stellt ein öffentliches Zugänglichmachen von Musik, Filmen etc. in sog. Tauschbörsen immer eine erhebliche Rechtsverletzung dar.
Abmahnung im Urheberrecht 2023 | So gehen Sie jetzt vor

Statt nach dem ersten Gerichtsurteil, das den Willen des Gesetzgebers klar ignoriert, nachzuschieben, passier… nichts. Und der Bürger bleibt auf Unkosten sitzen.

Solche Abmahnanwälte… (Text vom Verfasser selbst zensiert)

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Du nutzt ein Tool, dass weit überwiegend für das illegale Teilen von Inhalten genutzt wird und beschwerst Dich dann über dessen dazu passenden Default-Einstellungen.

Würde sagen … Layer-8-Problem.

Ich stimme dir zu, dass das Problem nicht an der Torrent-Software liegt.
Wäre die Standardeinstellung „No Seeding“, würde vermutlich das ganze Netzwerk kollabieren, weil alle nur saugen und niemand seeden würde…

Die Probleme bei der Abmahn-Diskussion sind eher folgende:

  • Noch immer fordern Abmahn-Kanzleien wesentlich überhöhte Anwaltskosten und die Gerichte nicken es ab.
  • Noch immer wird die Schadenssumme bei Torrent-Sachverhalten - vor allem durch das LG Hamburg - massiv überhöht eingeschätzt. Hier wird regelmäßig von der Prämisse ausgegangen, dass jeder, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk kopiert hat, dies auch zum vollen Preis erstehen würde, was absolut weltfremd ist. Dadurch kommt es zu wesentlich zu hohen Streitwerten und Schadenersatzansprüchen.
  • Abmahnkanzleien arbeiten weiterhin systematisch mit Einschüchterungstaktiken, da sie wissen, dass das oft genug funktioniert. Sie gehen genau so vor wie übliche Betrüger: Sie versenden massenweise Forderungen - selbst dann, wenn sie wissen, dass es chancenlos wäre, diese Forderung vor Gericht zu erstreiten - weil sie wissen, dass ein hinreichend großer Teil der Betroffenen aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen zahlen wird.

Zum Letzten Punkt ein Beispiel aus eigener Erfahrung:
Ich habe Waldorf-Frommer, weil mir die Rechtslage klar war, von Anfang an deutlich auf den Klageweg verwiesen, weil ich weiß, dass ich die Klage gewinnen würde. Es kamen trotzdem über Monate hinweg immer wieder die gleichen Drohschreiben, teilweise begründet mit vollständig aus dem Kontext gezogenen Gerichtsurteilen. Und kurz vor der Verjährung haben sie dann noch ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet - obwohl ich sie ausdrücklich darauf hingewiesen habe, das gerichtliche Mahnverfahren nicht einzuleiten, weil der Anspruch klar bestritten wird, sodass eine sofortige Klage statthaft wäre. Warum macht Waldorf-Frommer das? Weil sie wissen, dass es oft funktioniert, weil sich viele Leute von einem gerichtlichen Mahnverfahren einschüchtern lassen (das ist die zivilrechtliche Parallel-Problematik zum Strafbefehlsverfahren: Leute denken, es wäre schon gerichtlich gegen sie entschieden worden oder verpassen die Einspruchsfrist). Natürlich habe ich dem Mahnverfahren widersprochen und danach nie wieder etwas von der Sache, die mittlerweile lange verjährt ist, gehört.

Wie gesagt, Waldorf-Frommer (mittlerweile Frommer Legal) und ähnliche Kanzleien gehen immer so vor, immer nach dem gleichen Prinzip der Massenabfertigung und Einschüchterung. Diese Praxis gehört schlicht gestoppt.

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Alles richtig, das ist nicht die Frage. Zumal es ja auch m.W. nicht die Geschädigten hier sind, die diese Kanzleien beauftragen.

Man sollte schon aber auch so ehrlich sein, dass das Getausche selber erstmal nicht rechtskonform ist :wink:.

Das sehe ich anders. Das Tool ist per se legal. Wir haben es genutzt, um eine Linux Version für ein Laptopprojekt (gebrauchte Laptops sammeln und als Schul-Laptops für Geflüchtete und sozial Schwache wieder fit machen) herunterzuladen. Auf der Webseite der Linux-Software wird Bittorrent ausdrücklich für den Download empfohlen (siehe dazu das verlinkte Video weiter oben). Woher soll man wissen, dass diese Software überwiegend illegal genutzt wird (was ich bezweifle → gibt es dazu Statistiken?)? Und selbst wenn es so ist, wir haben es nun mal ausschließlich für dieses Projekt installiert und nur dafür nutzen wollen.

Dass der Klick auf einen maskierten Link unterhalb eines Trailers auf Youtube dank der Default-Einstellungen von BitTorrent diesen illegalen Effekt haben kann, wussten wir nicht. Jetzt wissen wir es und haben das Seeding sicherheitshalber deaktiviert.

Mir ist die Rechtslage völlig klar. Auch mein Rechtsanwalt hat mir erklärt, dass das schon vielfach bis zum BGH durchgeurteilt wurde. Von Eltern wird grundsätzlich erwartet, dass sie ihren Kindern die Verwendung solcher legalen Tools verbieten, weil sie auch illegal genutzt werden können.

Es sei eben ein Schaden entstanden (wie beim Kratzer an Nachbars Auto) und für den müsse man gerade stehen, selbst wenn man nicht fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe.

Ich hoffe trotzdem darauf, dass in der vorliegenden Einzelfallbetrachtung vielleicht doch mal ein Richter erkennt, was hier bei Walldorf & Frommer tatsächlich abläuft.

Schau Dir mal die Statistik an. Ich glaube nicht, dass die TOP2 überwiegend privat gedrehte und frei veröffentlichte Pornos und Urlaubsfilme sind.

Das gleiche gilt auch für die ganzen Filehoster.

Hinsichtlich Rechtslage würde ich dann aber sagen, dass die Abmahnung bei Euch ins Leere läuft, wenn ihr nur ein freies Linux runtergeladen (und geteilt) habt. Teilen tut man doch m.W. nur das was man selber runtergeladen hat. Müsste aber doch in der Abmahnung drinstehen.

Danke für die Statistik. Das ist natürlich eindeutig und war mir so nicht bekannt.

Mein Sohn hat versehentlich 55 Sekunden lang den Film Shazam! heruntergeladen und sein Rechner hat auch als Seeder (Weiterverbreiter) fungiert. Das ist illegal und reicht für Abmahnung und Schadenersatzklage, auch wenn man den Film nie komplett heruntergeladen oder weiterverbreitet hat. Das Versehen geschah bei einem Klick auf einen maskierten Link unter dem Shazam!-Trailer auf Youtube. Dieser Link leitete im Hintergrund weiter zu einem Torrent, der wiederum aufgrund der Standardeinstellungen von BitTorrent sofort und ohne weitere Bestätigung den Download und die Weiterverbreitung der illegalen Kopie des Films Shazam! auslöste (siehe dazu gerne das nachgestellte Video unter dem Link weiter oben).

Wir WOLLTEN also nur Linux herunterladen (weiterverteilen wollten wir eigentlich nichts), haben aber einmal für 55 Sekunden etwas illegales heruntergeladen und weiterverbreitet.

Wir hatten zu dem Zeitpunkt übrigens ein Netflix- und Amazon-Prime-Video Abo. Mein damals 15-jähriger Sohn hätte das also gar nicht nötig gehabt. Das interessiert aber in so einem Fall niemanden.

Naja, das ist ja auch irrelevant, wenn Du drei Tafeln Schokolade zu Hause hast, darfst Du ja nicht die 4. klauen gehen.

Aber es ist in der Tat in dem Fall dann sehr bitter! Drücke die Daumen, dass es milde endet.

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Bitte keine Vergleiche von Diebstahl mit Kopiervorgängen. Das verwerfliche beim Diebstahl ist nicht, dass man auch etwas hat, was ein anderer hat, sondern der Vorgang der Wegnahme. Da du zudem davon ausgehen kannst, im Laufe deines weiteren Lebens mehr als drei Tafeln Schokolade zu essen, ist das Argument auch hier ungültig.

In der Sache hast du allerdings aus einem anderen Grund Recht:
Die Schadenersatzpflicht wird nicht begründet, weil man sich selbst das urheberrechtlich geschützte Werk beschafft hat, sondern weil man es an andere verbreitet. Und hier wird eben der angerichtete Schaden sehr unrealistisch berechnet. Ob du selbst einen Netflix- oder Prime-Abo hast macht daher keinen Unterschied - du dürftest schließlich auch nicht etwas von Netflix kopieren und in Form eines Torrents weiter verbreiten, nur weil du einen Netflix-Zugang hast…

Da frage ich mich ehrlich: Wer macht sowas? Und warum?

Und welchen Torrent-Client hast du benutzt? Alle Clients, die ich in der Vergangenheit (natürlich rein legal :wink:) genutzt habe, haben immer noch ein Fenster aufploppen lassen, in dem man einzelne Files aus- oder abwählen konnte. Solche Clients sind mWn auch heute noch in der Überzahl und entsprechend sollte man wohl dazu raten, so einen Client zu nutzen.

Das rechtliche Problem in der Sache ist, dass im Zivilrecht die bloße Eigenschaft als Störer ausreicht, um Schadenersatzpflichten auszulösen und kein „im Zweifel für den Beklagten“ gilt. Strafrechtlich müsste man euch einen Vorsatz nachweisen, das würde nicht gelingen, aber zivilrechtlich reicht es, dass die Abmahnkanzlei eure IP in Zusammenhang mit dem Torrent geloggt hat.

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Hätte es nicht eigentlich gereicht zu sagen das man ein offenes Gast-Wlan hatte und deswegen nicht weiß wer es war? Man würde dieses nun aber deaktivieren um weitere mögliche Verstöße zu unterbinden.

Das ist alles im nachgestellten Video von damals zu sehen. Der Client war BitTorrent. Uns es poppt eben gar nichts auf. Bei 2:22 wird auf den maskierten Link geklickt und es gibt keine Popup-Info oder Nachfrage, die man bestätigen müsste.

Dort steht vor dem Link, auch wenn es auf Spanisch ist, „Download Shazam! 4K“. Wenn ich den Film auf Spanisch aufrufe, würde ich zumindest annehmen, dass man das dann auch lesen kann und wäre nicht verwundert, dass ich jetzt einen Film runterlade.

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Auf dieser Basis würde man sowohl Zivil- als auch Strafrechtlich wohl zu einer Fahrlässigkeit kommen, wobei das für strafrechtliche Urheberrechtsverletzungen zum Glück nicht genügen würde, für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche ist es jedoch zweifelsohne hinreichend.

Ich verstehe, dass @vmakowski das ungerecht findet und würde mir wie gesagt zumindest im Hinblick auf die Schadenersatzhöhe auch eine andere Rechtslage wünschen, aber so, wie die Dinge stehen, muss er wohl in den sauren Apfel beißen, was ihm ja auch sein Anwalt riet.

Die Schadenersatzberechnung, bei der die (i.d.R. hoch geschätzte!) Zugriffszahl mit theoretischen Lizenzkosten multipliziert wird („Faktorberechnung“) geht wie gesagt von der irrigen Annahme aus, dass jeder, der sich einen Film per Torrent runterlädt, dafür sonst direkt oder indirekt eine (relativ hohe!) Lizenzgebühr gezahlt hätte. Diese wird teilweise in Höhe der Kaufkosten bei Anbietern wie Prime Video angesetzt (dort einen Film zu kaufen kostet bei aktuellen Filmen zwischen 9,99 und 14,99 EUR). Da die Zugriffszahlen extrem hoch geschätzt werden (gerne in die Hunderte) kommen hier natürlich immense Schadenshöhen zu Stande. Realistisch ist davon auszugehen, dass nur ein kleiner Bruchteil der Leute, die einen Film per Torrent runterladen, diesen andernfalls kaufen würden - ich gehe hier nicht mal von 10% aus. Leute laden sich Filme über Torrents runter, gerade weil sie kein Geld für Filme ausgeben wollen - und andernfalls auf den Film verzichten würden. Ich kenne ehrlich gesagt nicht eine Person, die schon Mal einen Film für 9,99 bis 14,99 Euro auf Prime Video gekauft hat… das Preis-Leistungs-Verhältnis ist einfach zu unterirdisch.

Würde man den Schaden realistisch bewerten, würde man i.d.R. auf Schadenssummen zwischen 3 und 50 Euro kommen, in Ausnahmefällen vielleicht mal niedrig-dreistellig. Das würde automatisch das gesamte Geschäftsmodell der Abmahn-Kanzleien zerstören. Eine klare gesetzliche Vorgabe der Schadensermittlung im Urheberrecht wäre daher der einfachste Weg, das Problem zu lösen.

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Da bin ich bzgl. der 10% bei Dir, aber man könnte auch andersrum argumentieren, dass die anderen 90% auch den Film sehen wollen, nur nicht bereit sind dafür Geld zu bezahlen. Erschlichene Leistung für lau nehmen sie gerne, aber Geld wollen sie keines zahlen (oder nur einen so geringen Betrag, dass wenn den alle zahlen es sich für Filmindustrie nicht rechnet)

Das hängt sicherlich vom Einzelfall ab, über welchen Zeitraum man hier „getauscht“ hat. In dem Fall hier natürlich Peanuts.

Aber ich meine, dass zumindest früher man bei Bittorent & Co. auch gewisse Protokolldateien und Logs hatte, wo man sehen konnte, welche Verbindungen es wann gab. Die waren früher meine ich im default an. In diesem Fall könnten diese helfen zu belegen, dass der Schaden entsprechend niedrig ist.

Und …. Muss der Kläger nicht beweisen, dass es der Vater, der Sohn, die Mutter, ein Gast im WLAN war? Es gibt doch keine Betreiberhaftung mehr!? Oder habe ich da was übersehen?

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@Daniel_K : In unserem Fall ist das nicht nötig, denn wir bestreiten nichts. Somit muss auch nichts bewiesen werden.

Außerdem gilt vermutlich die Rechtslage von 2019, oder? Und da galt ja noch die Betreiberhaftung, oder nicht?

@HansHans : Ja klar hätte das Leugnen gereicht. Aber ich pflege in solchen Dingen nicht zu lügen und würde das auch niemals meinem Sohn nahelegen.

Dass dieser Download ohne weitere Öffnung einer Webseite oder Anzeigen eines Popup-Fensters sofort startet und auch das Seeding automatisch startet, war trotzdem überraschend und mir als Vater auch nicht bekannt.

Ich habe meinen damals 15-jährigen Sohn daher auch nicht darüber aufklären können, als er BitTorrent für das Laptop-Projekt installiert hat. Denn Aufklären kann ich nur über Dinge, die ich selbst weiß. Es bleibt also dabei, dass ich meinem Sohn aus Sicherheitsgründen die Verwendung eines legalen Tools hätte verbieten müssen.

Weiter oben hat @Daniel_K ja geschrieben, dass jeder Torrent-Client, den er kennt, eine solche Warnmeldung/Bestätigung vor dem Download & Seeding anzeigen würde. Ich hätte das auch erwartet, es war aber in diesem Fall nicht so.

Am Ende wird das als „Ausrede“ vermutlich nicht reichen, denn im Zivilrecht scheint es ja nicht um Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu gehen, sondern einzig um den entstandenen Schaden und dessen realistische Bewertung.

Mich würde ja mal interessieren, ob ich theoretisch den Software-Hersteller auf Schadenersatz verklagen könnte, weil er diese Funktion fahrlässig implementiert und zur Standardeinstellung gemacht hat.

Tatsächlich ist die Betreiberhaftung / Störerhaftung in manchen Fällen eingeschränkt. In Wohngemeinschaften oder auch Familien kann man das regelmäßig darauf runterbrechen, dass die Anschlussinhaber Aufklärungspflichten gegenüber ihren Mitbewohnern / Kindern haben, bei Minderjährigen kommen noch Überwachungspflichten hinzu (diese wären bei WGs offensichtlich nicht statthaft!). Im Falle einer geloggten Urheberrechtsverletzung kommen Aufklärungspflichten hinzu, daher der Anschlussinhaber muss angeben, wer zum fraglichen Zeitpunkt Zugriff auf das Netzwerk hatte.

Für Wohngemeinschaften ist es dadurch relativ leicht, aus der Sache rauszukommen, für Familien ist es schon schwerer und für Alleinwohnende nahezu unmöglich, da der Einwand, Gäste haben die Downloads getätigt, doch recht regelmäßig als Schutzbehauptung gewertet wird, zumal kaum ein Betroffener irgendwelche Freunde benennen (und damit beschuldigen) wird, die Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben (wir reden hier von zivilrechtlichen Verfahren, da kommt vieles darauf an, was glaubwürdig erscheint).

Wenn man nicht wirklich weiß, was man tut, gilt hier das gleiche, was in juristischen Fragen immer gilt: Bloß nichts zum Sachverhalt aussagen, ohne einen Anwalt hinzuzuziehen - andernfalls wird es einem höchstwahrscheinlich um die Ohren fliegen. Oder man umgeht die ganze Situation, indem man sein WiFi direkt über Freifunk und co. öffentlich macht, weil dann in der Tat die Regelungen für den Betrieb öffentlicher WiFi-Netzwerke gelten, sodass die Störerhaftung sehr stark eingeschränkt wird. Das ist es vermutlich, was du meinst.

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