Abmahnindustrie - Urheberecht

Das juckt die Abmahnindustrie gar nicht, die versuchen das auch, wenn man nicht seeded.

Wurden denn die reduzierten „Strafen“ für Ersttäter berücksichtigt, oder handelt es sich wieder um einen besonders schweren Fall?

1 „Gefällt mir“

Bei einem offenen Gastwlan sollte es aber wirklich so sein das man nicht benennen kann wer es genutzt hat. Mein WLAN hört ja nicht an meiner Wohnungstür auf.

Und rechtlich bin ich weder verpflichtet zu loggen, noch verpflichtet ein passwort einzurichten.

1 „Gefällt mir“

@ThomasAnderson , so wie ich es verstehe, geht es hier nicht um Strafrecht.

Es geht nur un Schadenersatz der zivilrechtlich eingeklagt wird.

Mein Rechtsanwalt meint, dass vermutlich kein Staatsanwalt in diesem Einzelfall strafrechtlich aktiv würde.

Exakt, Strafrechtlich müsste die Schuld - mit Vorsatz! - bewiesen werden. Das ist schlicht unmöglich.

Wir reden daher hier nahezu ausschließlich über Zivilrecht.