5% Hürde - bis zu welchem Punkt tragbar?

Ich lebe in BW und wir hatten dieses Jahr schon Landtagswahlen, dabei fielen 12,1% der Wählerstimmen auf Parteien, die die 5% Hürde nicht geschafft hatten. Ich finde, dass ist schon ein recht großer Teil an Volksmeinung, die sich nicht im Parlament widerspiegelt. Angesichts der kommenden Bundestagswahl und dem Gefühl, dass der Anteil der Stimmen, die in unter die 5% Hürde fallen, in den letzten Jahren ansteigt, stelle ich mir die Frage: Wie hoch kann dieser Anteil werden ohne, dass sich daraus Leitimationsprobleme für Parlamente, aber vielleicht auch verfasssungsrechtliche Probleme ergeben?
Ich sehe es schon als großes Problem, wenn beispielsweise 10% der Wähler, die im Gegensatz zu Nichtwählern aktiv mitbestimmen wollen, ihr Recht auf Mitbestimmung genommen wird.
Ich finde eine Hürde durchaus sinnvoll, aber gibt es Ansätze, dieses Problem zu lösen?
Senken auf 3%? Einführung einer Ersatzstimme, die gilt, wenn die eigentliche Stimme unter die 5% Hürde fallen würde?
Die großen Parteien haben natürlicherweise kein Interesse daran, hier Besserung zu schaffen. Bleibt dann nur die Möglichkeit gerichtlich dagegen vorzugehen? Und wie aussichtsreich wäre so etwas?

Fände es sehr spannend, wenn ihr vor der Wahl mal etwas dazu machen könntet. Und mich würde auch interessieren, was andere hier im Forum darüber denken.

4 „Gefällt mir“

Wem wird denn wie sein Recht auf Mitbestimmung genommen? Gibt es ein verbrieftes Recht, dass die Partei, die ich wähle, in einem Parlament vertreten sein muss? Oder habe ich mit meiner Wahlentscheidung nicht schon vielmehr mein „Recht auf Mitbestimmung“ wahrgenommen? Das halte ich für ein sehr merkwürdiges Demokratieverständnis (für eine repräsentative Demokratie). Die Existenz von Sperrklauseln, die wohlgemerkt in (fast) allen europäischen Ländern existieren – mal mehr, mal weniger als 5% – beruht in Deutschland auf den Erfahrungen der Weimarer Republik und den bekannten Folgen.

Die Beispiele von Freien Wählern, der Piratenpartei oder auch der AfD zeigen m. E., dass es auch mit 5%-Hürde funktioniert. Die Piratenpartei zog 2011 in das AGH von Berlin ein – mit fast 9%! Der wichtigere Aspekt scheint mir, wie sich die Parteien programmatisch (sowie personell usw.) aufstellen, um langfristig einen Unterschied zu machen. Oft kann man nämlich erkennen, dass viele der kleineren Parteien sehr monothematisch agieren und deshalb auch nicht die Resonanz bekommen, die evtl. gewünscht wird.

Darüber hinaus ist die 5%-Hürde verfassungsgemäß, wie das BVerfG erst 2017 in einem Beschluss bestätigte (dort wird auch der Fall einer Ersatz- bzw. Eventualstimme besprochen):
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/09/cs20170919_2bvc004614.html

Überhaupt nicht aussichtsreich. Dann lieber mit der aktuellen Wahlrechtsreform von CDU/CSU und SPD kritisch auseinandersetzen.

Oh ja! Artikel 38 im Grundgesetz:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Es gibt also nicht nur ein Recht auf Vertretung, sondern sogar darauf, dass die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag den Zweitstimmen entsprechen. Deshalb hat das BVerfG auch die Überhangmandate erzwungen, da diese Mehrheiten sonst durch die Direktmandate verletzt würden.

Das BVerfG erkennt an, dass Sperrklauseln die Gleichheit tangieren, aber aus den bekannten Gründen das kleinere Übel sind:

Hier deutet sich übrigens schon an, dass das eine Verschiebung der Stimm-Anteil hin zu Kleinstparteien antizipiert und das theoretische Problem erkannt hat.

Eine sehr einfache Lösung wäre, den Anteil der Zweistimmen, die durch die Sperrklausel wegfallen dürfen, nach oben zu begrenzen. Sind zu viele Stimmen betroffen, ziehen die größten Parteien unter 5% dennoch ein.

Das „Recht auf Mitbestimmung“ bezieht sich nicht auf die Zusammensetzung des Bundestags, sie ist nur das Werkzeug zur Umsetzung. Eigentlich geht es um die Politik der folgenden Legislaturperiode.
Wenn meine Stimme eliminiert wird und meine gewählte Partei, die meine Interessen repräsentieren soll, deshalb von allen parlamentarischen Prozessen ausgeschlossen ist, ist mir dieses Recht verwehrt.

„Merkwürdig“ finde ich viel eher, in einer (wie du selbst sagst) repräsentativen Demokratie gewisse (kleine) Gruppen nicht zu repräsentieren. Eine Sperrklausel ist daher immer eine Abwägung; und die Frage im Thread-Titel der maßgebliche Indikator.

(Bevor es falsch verstanden wird: Die Notwendigkeit der Sperrklausel ist mir durchaus bewusst und ich stimme ihr auch zu.)

1 „Gefällt mir“

Danke für den Link, sehr interessant. Ich sehe durchaus ein, dass Sperrklauseln wichtig sind, allerdings höre ich auch oft Argumente, dass Menschen lieber taktisch, als nach Überzeugung wählen, damit die eigene Stimme nicht verloren geht. Was es wiederum Parteien erschwert die Hürde zu nehmen. Andersrum kann es auch große Parteien schwächen, wenn es „bessere“ Alternativen gibt, die gewählt werden, später aufgrund der Hürde aber nicht als Koalitionspartner zur Verfügung stehen. So gab es beispielsweise die Diskussion über die Klimaliste und die Grünen. So könnte eine Mehrheit der Wähler für mehr Klimaschutz sein, im Parlament findet sich dafür dann aber später keine Mehrheit mehr.
Außerdem denke ich Parteien, die auf Populismus setzten, haben es deutlich einfacher die Hürde zu nehmen, als andere, weil es einfach eine höhere mediale Aufmerksamkeit gibt.
Breite Bekanntheit in der Bevölkerung zu erlangen und Menschen davon zu überzeugen, dass sie riskieren ihre Stimme zu „verschwenden“ sind denke ich die größten Hürden für eine kleine Partei.

Und was wenn irgendwann einmal 30% oder 50% der Stimmen unter die Hürde fallen, bekommen wir dann nicht ein Problem? Theoretisch wäre es ja sogar möglich, dass alle Stimmen unter die Hürde fallen.

Letztlich fühlen sich viele Menschen einfach gezwungen das „kleinere Übel“ zu wählen, weil die Alternative eine verlorene Stimme und damit (aus den Augen Mancher) gleichzusetzten mit Nichtwählen ist.

2 „Gefällt mir“

Der Gleichheits-Grundsatz (nebst der Einteilung in Zählwert und Erfolgswert, der durch die 5%-Klausel eingeschränkt wird) ist mir bekannt, bin aber in meiner Antwort implizit von der ‚Richtigkeit‘ dieser Klausel ausgegangen. Denn die erwähnten 10% lassen sich empirisch nicht belegen.

Interessanter Aspekt. Aber würde nicht genau diese Begrenzung die Zersplitterung befördern? Bei welchem Anteil sollte man die Grenze ziehen?

Das ist richtig, es ist eine Abwägung – zwischen einer potenziellen Stabilität einer Regierung und Regierungsbildung sowie einer gerechten Repräsentation der Stimmenverhältnisse und Wählerinteressen. Die Sperrklausel wäre natürlich dann zu hinterfragen, wenn substanzielle Teile der Wählerschaft ausgeschlossen werden (bei 10, 15% ff.), das kann ich aber aktuell nicht erkennen.
Zur BTW 2017 haben nur zwei Parteien 1% der Zweitstimmen erhalten. Klar, das kann natürlich auch an den Wahlmotiven und einer möglichen Vorwegnahme des Erfolgswerts liegen.

Na ja, wenn aber jeder so denkt, der seine Stimme an eine kleinere Partei geben will, dann führt das u. U. dazu, dass niemand mehr seine Stimme an diese Partei vergibt (z. B. durch das angesprochene taktische Wählen) – in der Erwartung, dass sie keine Chance hat, obwohl es real vielleicht ganz anders wäre. Als „verloren“ würde ich diese Stimme nicht bezeichnen (evtl. eher als „erfolgswertungleich“).
Wenn ich persönlich von der Richtigkeit eines Programms oder einer Kandidatin überzeugt bin, warum sollte ich dann nicht meine Stimme dieser Partei geben, auch wenn ich ahne, dass es für einen Einzug in ein Parlament (dieses Mal) nicht reichen wird? Gerade so drücke ich ja meine Unterstützung für diese Partei aus und zeige ihr, dass sie Änhänger hat.

Die unberücksichtigten Stimmen schwanken schon sehr. Bei der letzten BT Wahl waren es wohl nur 5%, aber 2013 waren es immerhin 15% (!). Das ist bislang ein Ausreißer, aber die Diskussion zu führen lohnt sich bestimmt.

Das ist natürlich richtig, irgendwo, irgendwann muss man anfangen. Gleichzeitig zu berücksichtigen ist aber auch die Frustrationswirkung. Die fragliche Partei kann nicht durch gute Oppositionsarbeit auffallen, mitregieren schon gar nicht, erlangt weniger Aufmerksamkeit außerhalb des Wahljahrs, fährt vermutlich weniger Spenden ein, und und und.
Und an dem was @LazyTurtle gesagt hat, ist schon was dran: Bestimmt nicht wenige wählen nicht weil sie für etwas sind, sondern weil sie vorrangig ein unerwünschtes Ergebnis verhindern wollen.
Nennt sich tactical-voting und ist stärker zu beobachten bei Wahlen in denen die relative Mehrheit ausreicht (z.B. Direktmandate).

Weil ich durch meine Wahl nicht vornehmlich meinen Sympathien oder meiner Meinung Ausdruck verleihen will, sondern Handlungen veranlassen, die in meinem Sinn sind.

Beispielsweise finde ich, dass 2021 der Klimaschutz unbedingt vorangetrieben werden muss. Das ist das aktuell wichtigste Thema. Es gibt für mich daher aktuell gar keine andere Möglichkeit, als die Grünen zu wählen. Selbst wenn es eine Kleinpartei gibt, für die das Thema noch wichtiger ist, darf ich mir nicht erlauben, diese zu wählen, weil die Grünen sonst (durch den Wegfall meiner Stimme) geschwächt werden, diese Schwächung aber nicht adäquat kompensiert wird.

Natürlich würde sie das. Wenn wir aber davon reden, dass im Parlament nur noch „die zwei/vier großen Parteien“ (es mag sich jeder selbst überlegen, welche das sind^^) sitzen, dann ist mir etwas mehr Zersplitterung, auch Opposition genannt, doch lieber.

Irgendwo in dieser Gegend wird sich das VerfG einschalten. Vielleicht ist dann noch zu beachten, wie groß die ausgeschlossenen Parteien sind: Gibt es 3 Parteien mit 4,5% wird man diese eher zulassen als 10 Parteien mit 1%, weil der Repräsentationszuwachs und die Parlamentszersplitterung viel günstiger sind.

Aus dem gleichen Grund, warum man wählen gehen sollte: Eine Stimme die unter die 5%-Hürde fällt ist wie Nichtwählen und damit eine Stimme, die sich gemäß der einziehenden Parteien verteilt. Da solche Stimmen in der Regel links motiviert sind, heißt das, man stärkt damit den rechten Flügel.

Danke für die Anregung, ich finde zwei Fragen daran spannend: 1. Sollte es formale Grenzen geben, ab wann eine Wahl nicht mehr als legitim gilt und 2. Ist die 5-Prozent-Hürde noch zeitgemäß.

zu 1) Wie groß die politische Legitimität einer Regierung oder von Wahlen ist, hängt sicherlich sehr vom Standpunkt der Betrachtung ab. Hier spielen aber m. E. zwei Faktoren eine viel größere Rolle, als Stimmen für Parteien, die an der 5-Prozent-Hürde scheitern, nämlich a) Nichtwähler:innen und b) die enormen Unterschiede in der Wahlbeteiligung je nach sozialer Lage. Um es kurz zu machen: Nicht alle Menschen, die nicht zur Wahl gehen, sind unpolitisch oder uninteressiert, viele fühlen sich und ihre Interessen einfach nur durch keine der (aussichtsreich) zur Wahl stehenden Parteien vertreten. Und wenn diese Gruppe 30,40 oder gar über 50 Prozent der Wahlberechtigten ausmacht, kann man m. E. sehr wohl von einem Legitimationsproblem sprechen. Zudem korrelliert dieser Effekt sehr starkt mit der sozialen Lage bzw. Schichtzugehörigkeit. Ganz grob vereinfacht wählen Wohlhabende zu 90% und Präkarisierte vielleicht zu 20 oder 30% (es gibt hierzu Zahlen, die ich aber gerade nicht im Kopf habe). Sprich: Bei einem nennenswerten Teil der Bevölkerung sind Menschen, die überhaupt wählen, in der Minderheit. Das ist definitiv ein Legitimationsproblem.
zu 2) Als die 5-Prozent-Hürde engeführt wurde, war die Motivation m. E. eine diffuse Angst vor „Weimarer Verhältnissen“, also einer Zersplitterung der Parlamente. Sicherlich ging es (unausgesprochen) auch immer darum politische Newcomer außen vor zu halten, seien es die Rechten in den 1950ern und späten 1960ern, die Grünen Anfang der 1980er oder die PDS Anfang der 1990er. Doch inzwischen hat sich die politische Lage verändert. Es gibt kein 2-3-Parteiensystem mehr, sondern es sitzen 5-7 Fraktionen in den Parlamenten. Zudem verlassen viele Abgeordnete während der Legislaturperiode ihre Fraktion. Da es Wahlen ohne 5-Prozent-Hürde gibt (Kommunal- und Europawahlen), könnte man ja leicht untersuchen, ob das zu signifikant mehr Instabilität in Parlamenten führt. Meine spontane Antwort wäre nein, es führt vermutlich nur zu flexibleren Mehrheiten. Ergebnis einer solchen Untersuchung wäre vermutlich eine Abschaffung der 5-Prozent-Hürde (oder ihre Absenkung auf 2 oder 3 Prozent). Und genau deshalb vermute ich, dass es eine solche Untersuchung nie geben wird.

2 „Gefällt mir“

Es ist ein Trugschluss die Verbreitung solcher Sperrklauseln als Maß für ihre inhaltliche Effektivität heranzuziehen. Es ist außerdem ein Trugschluss zu glauben, dass ein Parlament, in dem viele Interessen nicht unter den Teppich gekehrt werden (negativer Sprech „zersplittert“), handlungsunfähiger oder instabiler wäre als eines, das von großen Stimmensammelbecken dominiert wird. Ein solcher kausaler Zusammenhang ist jedenfalls in der Politikwissenschaft meines Wissens nach nicht belegt und wird einfach nur immer wieder unreflektiert als evident hingestellt.

Last but not least, eine 5% Hürde hätte die Weimarer Republik mit aller Wahrscheinlichkeit nicht gerettet. Die NSDAP ist durch ihren Bewegungscharakter auch außerhalb des Parlaments zu rasant aufgestiegen und die Konservativen hätten ihnen auch so den Steigbügel gehalten.

Kurz zusammengefasst: Das Narrativ von der 5%-Hürde ist eine Erfindung, die deswegen so gerne nacherzählt wird, weil sie den im Parlament vertretenen und insbesondere den großen Parteien so sehr nützt.

2 „Gefällt mir“

Hallo Peter,
das es erstmal ganz naiv in einem Parlement mit weniger Parteien leichter ist Mehrheitsfähige Koalitionen zu bilden als in einem Parlament mit vielen Parteien kommt mir erstmal richtig zu.
Bis 83 hatte halt entweder die CDU die absolute Mehrheit, oder es gab die Wahl zwischen Schwarz Gelb oder Rot Gelb, oder eben Schwarz Rot.
Jetzt sind wir in einer Situation wo sich die Frage stellt ob drei Parteien sich auf eine gemeinsame Programmatik einigen können, und je mehr Parteien mit Sitzen in die Parlamente kommen desto mehr Stimmen braucht es für die Mehrheit.
Über die Politikwissenschaftliche Diskussion zu diesem Thema kenne ich mich leider gar nicht aus. Hast Du da einen Überblick und können tatsächlich sagen dass das da nicht detaillierter bearbeitet wird? Gerade wegen der Kontroverse die es ja schon gefühlt immer um die Sperrklauseln gibt kann ich mir das kaum vorstellen.

Bezüglich der Weimarer Republik finde ich Deine Aussage auch etwas vereinfachend. Die Take-Home-Message meines Schul-Geschichtsunterrichts war: Geschichte ist nicht Monokausal, am Beispiel des Dritten Reiches kann man sehen wie viele verschiedene Dinge ineinander gespielt haben die dann die Machtergreifung möglich gemacht haben. Und darum kann natürlich niemand sagen: Mit Sperrklausel keine Machtergreifung. Gleichzeitig ist m.W. bei der Gestaltung des politischen Systems der BRD schon genau geschaut worden, was als Probleme der Weimarer Republik empfunden wurde und wie man es besser machen kann. Eine von vielen Massnahmen war eine Sperrklausel bei 5%.

Kurz zusammengefasst: Ich finde ein Urteil über eine Sperrklausel sollte man deutlich differenzierter bilden und sich nicht allein auf den Vorteil für große Parteien beschränken.

1 „Gefällt mir“

Also ich würde gerne nur einen Punkt in die Diskussion einbringen. Vor den Landtagswahlen in BaWü diesen März, habe ich mir diverse Umfragen angeschaut. Neben den etablierten Parteien interessieren mich dabei auch die Ergebnisse bei sonstiges. Wenn diese bspw. 10% oder mehr ausmachen, muss man diese doch auch zumindest auf den zweiten Klick transparent darstellen. Entweder war ich über 20 Minuten lang zu dumm diese herauszufinden, oder diese werden nicht immer mit veröffentlicht (per Klick, in den Umfragedetails, auf den Seiten der Anbieter). Neben der Diskussion um die 5% Hürde halte ich das für nicht wirklich demokratisch.

Grüße

2 „Gefällt mir“

Das „Wenn“ klingt hier immer wie ein „Weil“. Ich habe es tatsächlich mal als Bedingung gelesen und diese überprüft. Sonstige hatten bei der Landtagswahl 2021 in BaWü nur 8.5%, die Voraussetzung für

ist also gar nicht erfüllt.

Trotzdem ist es so, dass ich nur „landtagswahl baden-württemberg“ in eine Suchmaschine werfen muss, um unter dem ersten Treffer diese Seite zu finden

auf der ich mit ein bisschen runterscrollen eine ziemliche genaue Aufstellung sehe. In dieser ist sogar die DKP mit nur 107 Stimmen dargestellt.

Egal wie viel Prozent die „Sonstigen“ Parteien in Summe erreicht haben, deren Stimmenanzahl muss zwingend im amtlichen Endergebnis öffentlich bekannt gemacht werden.

Diese amtlichen Endergebnisse sind meist auf den Seiten der statistischen Landesämter nachzulesen. Für BaBü 2021 unter

In der Regel werden auch über die zuständigen Wahlämter die amtlichen Endergebnisse (aufgeschlüsselt bis auf Stimmbezirksebene, das ist die kleinste Einheit, die von den Wahlhelfer:innen ausgezählt wird) veröffentlicht. Für die Stadt München sieht das dann zB für die letzten Landtagswahlen 2018 folgendermaßen aus:

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtinfos/Statistik/Wahlen/Landtags-und-Bezirkswahl-2018/Landtagswahl-2018.html

Edit: Tippfehlerkorrektur

1 „Gefällt mir“

Ich glaube Moritz B ging es um die Darstellung der Wahlumfragen die im zeitlichen Abstand vor der eigentlichen Wahl durchgeführt werden.

1 „Gefällt mir“

Vertretung geschieht nicht nur durch einen Sitz im Parlament, auch wenn der hilfreich ist. Ab 1% der Stimmen bekommen Parteien Wahlkampfkosten erstattet. Im Wahlkampf werben sie für ihre Ideen und werben auch neue Menschen, die ihre Arbeit unterstützen. Auch eine außerparlamentarische Partei kann Einfluss ausüben durch (ab 1 %) quasi steuerfinanzierten Lobbyismus. Dennoch finde ich die 3%-Hürde aus Österreich sehr sympathisch. Kann aber zu noch mehr Parteispaltung aufgrund von Egoismen einzelner führen. Nur wenige Parteien werden gegründet, weil ein gesellschaftliches Anliegen nicht repräsentiert wird, die meisten Gründungen sind verletzte Eitelkeiten alter Männer. (FPÖ+BZÖ, Grüne+Liste Pilz, vielleicht auch Grüne+ÖDP).

1 „Gefällt mir“

Danke für den Einwand! Das stimmt natürlich, die Umfragewerte der kleineren Parteien können selten nachvollzogen werden. Das liegt aber meiner Meinung nach an den ohnehin vorhandenen Schwankungen, die die Umfragen mit sich bringen. Je kleiner der Stimmenanteil, desto mehr fallen die Schwankungen ins Gewicht. Für Parteien mit einem Stimmenanteil von unter 5% lässt sich einfach keine Aussage treffen, weshalb diese auch zusammengefasst werden.

Im „Kleingedruckten“ des ZDF Politbarometers bzw ARD Deutschlandtrends lässt sich das auch nachvollziehen:

2 „Gefällt mir“

Ein Argument für die 5% Klausel ist, bislang hier nicht wirklich angesprochen, die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Ein einzelne(r) Abgeordnete(r) ist nur für die Parlamentschronik relevant. Eine effektive Mitarbeit in Ausschüssen, nicht zu leisten. Redezeit ist proportional auf die Begrüßung beschränkt (vgl. die Reden von Martin Sonneberg im EU Parlament oder von Frauke Petry im BT). Öffentliche Wahrnehmung findet bestenfalls in den (a)sozialen Medien statt. Einzelnen Abgeordneten fehlt einfach die Infrastruktur für eine wirksame Repräsentation. Und wenn sie sich einer anderen Fraktionen anschließen, hätte man auch gleich die wählen können.

So ganz schlecht finde ich die Gatekeeperfunktion nicht. Das Parlament muss nicht allen obskure Gruppierungen Mitentscheidungsrecht einräumen.

Edit: Autokorrektur korrigiert

Umfragen werden ja nicht von Behörden erstellt und veröffentlicht, sondern von privaten Unternehmen, und zwar nach Vorgaben der jeweiligen Auftraggeber:innen. Sprich: Wenn die Bild oder das ZDF die „Sonstigen“ gar nicht erst abgefragt haben wollen, werden sie auch nicht in den Ergebnissen aufgeführt. Das mag man ungerecht finden, aber das hat aber nichts mit staatlichem Handeln und daher auch nur bedingt etwas mit Demokratie zu tun. Auch sonst tendieren Medien ja eher dazu, mit wenig Aufwand die Interessen von 80% oder 90% ihrer Nutzer:innen zu bedienen, anstatt mit viel Aufwand auch noch die übrigen 10% oder 20% zu erreichen.