Kind kreuzt bei Grün die Fußgängerampel und wird von Auto überfahren, aber keine Gerichtsverhandlung zu dem Vorfall. Es ergeben sich Fragen

Natürlich wäre dieser Unfall absolut vermeidbar gewesen, wenn das Auto nicht gefahren wäre - ebenso wenn Fahrer oder Kind gar nicht erst geboren worden wären. Aber das sind kontrafaktische Überlegungen, die erstens keine Rolle spielen und mit denen zweitens auch niemand hier argumentiert hat. Natürlich geht es um die Frage, welchen Maßstab ich an die Sorgfaltspflicht des Autofahrers man anlegt, um von Vermeidbarkeit sprechen zu können. Und da kann es m. E. im Zweifelsfall schon einen Unterschied geben zwischen der „angemessenen“ Sorgfalt und der de facto „üblichen“.
Du hast Recht, dass bei ähnlichen Fällen durchaus Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung gibt. Ich teile allerdings nicht Deine Einschätzung, dass dies Standard ist. Und gerade die Unterschiedlichkeit der Rechtsprechung lässt mich eben an der Entscheidung im konkreten Fall zweifeln.
Da ich nicht weiß, worauf Du Dich konkret beziehst, kann ich nicht nachvollziehen was „auf Twitter oft suggeriert“ wird oder welche Vorwürfe „manche erheben“. Aber da das nicht meine Positionen sind, muss ich das ja auch gar nicht.

Absolut, aber das sollte dann auch nachvollziehbar kommuniziert werden, also konkret: Nicht nur sagen „wir sind der Meinung, er hat alles getan was er konnte“, sondern auch darlegen, warum sie zu dieser Einschätzung gekommen sind. Und da sind wie wieder bei den Eingangs geschilderten Kriterien für die Sorgfalt des Fahrers.

Ich finde Deinen Hinweis auf die starken Emotionen hier gut und habe mich auch nochmal gefragt, woher das kommt. Meine erste Reaktion auf den Thread war Kopfschütteln. Ich habe die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einfach nicht verstanden. Ich kann sie bis jetzt nicht nachvollziehen und hätte daher vor allem gerne mehr Informationen. Zugleich habe ich aber auch eine Skepsis. Und dass ich einer konkreten Entscheidung von einzelnen Personen misstraue, heißt ja noch lange nicht, dass ich die Legitimität des gesamten Systems infrage stelle.

Emotional geworden bin ich aber erst bei Rechtfertigungen der Staatsanwaltschaft, die bei mir ankamen als „wenn die das so entschieden haben, muss es ja stimmen“. Und ich habe mich extrem gestört an Analogien zu Fällen (etwa das buchstäbliche „nachts plötzlich vors Auto springende Kind“), die nichts mit der Situation in diesem Fall zu tun haben, vor allem aber an dem Vorwurf, ich vertrete eine Extremposition, weil ich nicht finde, dass der unnötige Tod eines Kindes ein Kollateralschaden ist, den man halt zu akzeptieren hat, wenn man Autoverkehr in der Stadt will. Das i-Tüpfelchen war dabei der Vorwurf der Ideologie - frei nach dem Motto „Ideologen sind immer nur die anderen“. Ich bekenne mich: Ich bin komplett ideologisch für das Leben von Menschen, selbst wenn es im Zweifelsfall auch mal die Freiheit des Autoverkehr einschränkt.

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Also Einstellung des Verfahrens oder Freispruch bei Fällen wo eine Vorfahrt missachtet wurde sind mir bisher nicht untergekommen. Habe aber natürlich nur das im Kopf was mir so in der täglichen Berichterstattung über den Weg gelaufen ist. Wenn du Berichte über andere Fälle hast gerne als Link, das würde mich sehr interessieren und vielleicht auch meine Einschätzung in diesem Fall beeinflussen.

War auch kein Vorwurf an dich, sondern es ist eben an einigen Stellen zu lesen die Justiz würde Autofahrern ja grundsätzlich einen Freibrief ausstellen Radfahrer und Fußgänger zu töten.

Vielleicht kann ja das Team der Lage hier wirklich mal diesem Fall annehmen um einerseits diesen Fall zu klären und andererseits vielleicht auch mit Experten zu erörtern wie z.B. solche Kreuzungen sicherer gestaltet werden können. So können Hörer dann auch mit diesen Vorschlägen sich konkret an ihre Kommunen wenden wenn man selbst unter gefährlichen Kreuzungen leidet.

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Ich habe tatsächlich keine konkreten Fälle im Kopf - ich habe mich vor einigen Jahren intensiver mit dem Thema beschäftigt und hatte damals schon den Eindruck, dass Verfahren zwar nicht unbedingt eingestellt werden, dass die Strafen aber doch oft sehr mild sind. Ich unterstütze den Vorschlag einer vertiefenden Erörterung in der Lage, gerne auch flankiert durch ein Interview, etwa mit einem Verkehrsrechtsexperten.

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Mich würde hier generell interessieren wie Kreuzungen mit wenig Aufwand, aber auch mit mehr Aufwand sicherer gestaltet werden können. Insbesondere in den Niederlanden gibt es da ja auch einige Positive berichte, dass am Ende sogar alle inkl. der Autofahrer von anderer Verkehrsführung profitiert haben.

Denn es ist durchaus so, dass ich mich auch an einigen Kreuzungen nur eingeschränkt sicher fühle. Sicherheit schaffe ich vor allem indem ich auch den Blickkontakt mit den Fahrern suche.

Das stimmt durchaus. Wobei ja oft auch angemerkt wird, dass ja auch das Verfahren an sich und die Kosten die damit für den Angeklagten entstehen schon alleine eine erhebliche Strafe sind.

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Einige Ideen zu größeren Kreuzungen sind hier skizziert:

Völlig D’accord. Ich glaube meine Wahrnehmung ist halt auch stark geprägt durch die zahllosen Fälle, in den Autofahrer sich absolut rücksichtslos verhalten, damit massiv andere gefährden und es überhaupt nicht geahndet wird. Ich denke deswegen ja nicht, dass sie deswegen alle persönlich etwas Böses im Schilde führen, aber es besteht aus meiner Sicht einfach eine offensichtliche Diskrepanz zwischen dem Gebot an Rücksicht, das den Grundsatz der StVO formuliert und dem, was tatsächlich auf den Straßen passiert - gerade im Verhältnis zwischen Autos und Fußgängern/Radfahrern. Das lässt sich schon noch oft auf den Satz runterbrechen, dass Letztere eigentlich ein Hindernis für den „richtigen“ Verkehr sind.

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Wie wäre es denn, wenn man Fußgängern einfach eine eigene Ampelphase einräumen würde? Fußgänger haben „grün“ auf allen Übergängen und alle Fahrspuren haben rot.

Edit: Das hätte auch den Vorteil, dass man Kreuzungen ggf. direkt queren könnte.

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Diese Konzepte sollten in der Tat häufiger umgesetzt werden. Es hätte auch hier den Unterschied machen können.

Ein Bericht der mich fasziniert hat war von einer Umsetzung, wo Verkehrströme weiträumig aufgespalten worden sind. Dadurch, dass der Autoverkehr nicht mehr in alle Richtungen fließt entsteht Platz für eine sichere Verkehrsführung. Kreuzungen müssen nicht mehr in alle Richtungen gekreuzt werden. Staus wurden so bei gleichbleibender Zahl der Autos reduziert. Vom Ansatz ein bisschen „Superblock light“.
Dadurch war in diesem Beispiel Zeit für:

Einziger Nachteil in meinen Augen ist , dass hier und da eine kleine Schleife gefahren werden muss.

Ein Verfahren ist immer auch eine massive Belastung für den Beschuldigten. Aus diesem Grund darf die Staatsanwaltschaft nur dann Verfahren eröffnen, wenn sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Verurteilung ausgeht.

Wenn das Gutachten nun sagt, dass dem Fahrer kein Fehlverhalten und keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann bräuchte die Staatsanwaltschaft sehr, sehr gute Gründe, wenn sie ein Verfahren eröffnen wollte. Hat sie diese Gründe nicht, begeht sie Gefahr, sich selbst wegen „Verfolgung Unschuldiger“ strafbar zu machen.

Wie gesagt, wir reden hier über Strafrecht, da kann man nicht argumentieren, dass „die Staatsanwaltschaft es ja zumindest mal versuchen könnte“ - gerade das ist in einer Demokratie absolut inakzeptabel und genau das, was wir - mit Recht - kritisieren, wenn die Staatsanwaltschaft sich auf absurde Argumentationen stellt, um irgendwie gegen linken Aktivismus alá Letzte Generation vorzugehen. Wenn die Staatsanwaltschaft daher nach Abschluss der Ermittlungen auf Grundlage des Urteils zum Ergebnis kommt, dass wohl keine Fahrlässigkeit vorlag und es wohl nicht zu einer Verurteilung kommen würde muss sie das Verfahren einstellen, selbst wenn sie die Meinung vertritt, dass die Situation extrem unbefriedigend ist.

Das ist wie gesagt an der Politik zu entscheiden. Ich habe absolut kein Problem damit, SUVs in Innenstädten zu verbieten, aber das aktuell (juristisch ganz klar erlaubte!) Fahren eines SUVs in der Innenstadt als Fahrlässigkeit auszulegen und wäre eine massive Überschreitung des Gewaltenteilungsgrundsatzes. Wir reden hier über das Strafrecht, und gerade im Strafrecht muss Klarheit herrschen, was verboten und was erlaubt ist. Zivilrechtlich kann man darüber diskutieren, ob alleine das Fahren eines SUVs in der Innenstadt zu einer erhöhten Haftung im Sinne des §7 StVO führt. Strafrechtlich kann man aus einem zweifellos zulässigen Verhalten keine Fahrlässigkeit konstruieren.

Ich denke, du weißt, dass ich dir hier absolut zustimme. Ich bin wie gesagt komplett für autofreie Innenstädte und Tempo 30 im ganzen Stadtgebiet (vielleicht mit Ausnahme speziell gesicherter Hauptstraßen / Stadtteil-Verbindungsstraßen). Aber darum geht es hier eben nicht, hier geht es darum, ob ein Verhalten strafrechtlich geahndet werden darf.

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Absolut, aber wir können in diesem Fall davon ausgehen, dass der Autofahrer absolut keine Ahnung hatte und es nicht mal in Erwägung ziehen musste, dass hier ein Menschenleben in Gefahr ist. Er wusste es schlicht nicht, ihm fehlten die relevanten Informationen - für ihn war das ein Abbiegevorgang wie bereit tausende zuvor in seinem Leben.

Hätte der Autofahrer irgend einen plausiblen Grund gehabt, hier eine Gefahr anzunehmen, hätte er natürlich im Zweifel auch fünf Minuten warten müssen, im Zweifel stehen bleiben, aussteigen und die ganze Gegend kontrollieren müssen, sonst würde er in der Tat fahrlässig handeln. Aber das war eben scheinbar nicht der Fall. Für den Autofahrer war es ein Abbiegevorgang in niedriger Geschwindigkeit, wie jeder Autofahrer ihn täglich dutzende Male praktiziert, nur eben mit einer Verkettung unglücklicher Umstände (Bauart des Fahrzeugs, unbegleitetes dreijähriges Kind usw.), die zum Unfall führte.

Wie gesagt, das wird mit dem Gutachten begründet. Du kannst davon ausgehen, dass in diesem Fall der Unfallhergang auch nachgestellt und mit Zeugenaussagen abgeglichen wurde. Aus meiner Erfahrung sind Staatsanwaltschaften gerade bei Tötungsdelikten sehr zurückhaltend mit Einstellungen, eben weil die Hinterbliebenden der Opfer in solchen Fällen auch gerne eine Anklage erzwingen (und eine vorschnelle Einstellung dann sehr schlecht aussieht).

So blöd das klingen mag, aber die Öffentlichkeitswirkung und Kommunikation ist nicht die primäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Grundsätzlich muss die Staatsanwaltschaft eine Einstellung eines Verfahrens auch nur gegenüber den Geschädigten überhaupt rechtfertigen. Es ist die Aufgabe der Medien, wenn sie über diesen Fall berichten wollen, eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft anzufragen - und natürlich der Geschädigten, im Zweifel gegen die Einstellung vorzugehen. Alle anderen sollten sich mit Empörung erst einmal zurückhalten, eben weil wir nicht die nötigen Informationen haben.

Du darfst gerne deine Meinung vertreten, wenn deine Meinung aber komplett kontradiktorisch ist, werde ich anmerken, dass deine Argumentation keinen Sinn macht, z.B. wenn du kritisierst, dass eine nicht-zuständige Behörde in einem Fall nicht handelt.

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Da habt ihr natürlich recht. Ich hatte ich oben unklar ausgedrückt.
Was ich oben mit „nicht nachvollziehbar“ meinte, war, warum die Polizei überhaupt prüfte, ob die Fußgänger und der Autofahrer gleichzeitig grün hätten. Denn das ist ja eben gerade der Normalfall.

edit:

War das eventuell deine Quelle?

Noch ist unklar, wie genau die Ampelschaltung zum Unfallzeitpunkt war, informiert Bockius. Um das zu klären, würden subjektive Zeugenaussagen über die Wahrnehmung der Ampelfarbe während des Überquerens und technische Daten der Ampel, die ein objektives Bild abgeben, ausgewertet. Möglich sei, dass sowohl der nach rechts abbiegende SUV-Fahrer als auch die Fußgänger eine grüne Ampel hatten.

Das ist doch eigentlich der Normalfall bei Ampeln, oder stehe ich da gerade auf dem Schlauch?

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Nein, natürlich nicht, war aber Teil der Diskussion in diesem Thread.

Im Prinzip muss die Staatsanwaltschaft ihre Gründe gehabt haben, aber ehrlich: Solange die Fußgängerampel grün ist, hat man doch einen plausiblen Grund anzunehmen, dass es eine Gefahr gibt, wenn man nicht alles sehen/überblicken kann.

Vielleicht war die Situation so, dass er dachte, er könne alles sehen…

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Davon gehe ich aus. Die Person ließ die Fußgänger kreuzen und hat dann wohl niemanden mehr gesehen (mutmaßlich aufgrund Beschaffenheit/Größe des Fahrzeugs).
Dort nicht weiter zu halten, wenn kein Fußgänger sichtbar ist, ist meines Wissens nach nicht nur logisch, sondern in Bezug auf den Verkehrsfluss auch durch die StvO vorgegeben. Auch ohne sichtbare Fußgänger zu warten „solange die Fußgängerampel grün ist“, ist denke ich nicht realistisch.

Die entscheidende Frage ist, ob die fahrende Person das Kind wirklich nicht hätte sehen können, oder ob Fahrlässigkeit zu unterstellen ist. Das Gutachten scheint dabei den Fahrer zu entlasten.

Das finde ich jetzt schon ein wenig absurd. Die Bezeichnung SUV wurde ursprünglich für große Geländewagen eingeführt, siehe etwa Wikipedia.

Anscheinend ist der Begriff für potenzielle Käufer jetzt so positiv belegt, dass man auch kleinere Fahrzeuge (wie den Smart #1) als Crossover-SUV tituliert.

Gleichzeitig setzt man auch hier auf „höher liegende Karosserien“, was etwa das Einsteigen für körperlich eingeschränkte Menschen erleichtert. Der Preis dafür ist, dass man eventuell nicht so gut nach unten gucken kann.

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Das gehört hier nicht zum Thema.
Gerne in einem neuen anderen Thread, wenn Bedarf besteht, diese Frage hier zu diskutieren.

Ich vermute ja, dass die Frage sogar noch spezifischer ist. Wann konnte er das Kind sehen und was tat das Kind, wohin schaute es etc.
Ich habe z.B. meinem Kind in diesem Alter immer erklären müssen, dass es sich so stellen muss, dass man sie sehen kann und sehen kann wo sie hin will. Wenn es was interessantes zu sehen gab hat sie sich auch schon mal in die andere Richtung gestellt.
Es wäre also denkbar, dass er gemäß Gutachter guten Gewissens annehmen konnte, dass das Kind zur anderen Gruppe der Fußgänger gehörte da die Erwachsenen als er sich einen allgemeinen Überblick verschaffte ja alleine losgingen und das Kind nicht offensichtlich in diese Richtung wollte. Da er ja auch die Fußgänger aus zwei Richtungen beobachten muss könnte sich das Mädchen in dieser Zeit des Beobachtens direkt neben seinem Fahrzeug in Bewegung gesetzt haben und eng vor das Auto gelfahren sein sodass er sie beim Losfahren nicht sehen konnte.

Wenn ich mir ansehe was uns bei der Übungsleiterfortbildung für Urteile gezeigt wurden, wo Übungsleiter und Gruppenbetreuer für fahrlässige Köperverletzung oder gar fahrlässige Tötung wegen unzureichender Aufsicht (bei Kindern deutlich über 3) verurteilt wurden, dann kann ich mir zudem gut vorstellen, dass eben auch dem Verhalten der Mutter, die Ihr Kind eben nicht im Blick hatte und das an einer so kritischen Stelle, zur Gesamteinschätzung mit beigetragen hat. Denn eigentlich werden gerade in Gefährlichen Situationen doch sehr hohe Maßstäbe an die Aufsichtspflicht gesetzt.

Edit:
Um emotionalen Interpretationen vorzubeugen. Ich will ausdrücklich nicht sagen, dass die Mutter selbst schuld sei, weil wenn man das Kind mal kurz aus den Augen verliert, dann ist ja klar, dass es überfahren wird. Gerade wenn kleine Kinder in der Nähe ist müssen natürlich alle noch aufmerksamer sein. Ich sehe diesen Umstand hier nur als einen Teilaspekt in einer Reihe an Umständen die in ihrer Gesamtheit wie es zu der Fehleinschätzung der Weg wäre frei gekommen sein könnte, auch wenn man an sich alles dafür getan hat die Situation richtig einzuschätzen.

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Also, ich könnte damit leben, wenn in allen heutigen Tempo 30 Zonen Autos nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren dürften und auf den Hauptstraßen nur noch 30. Auf den letzten 500 Metern kostet das pro Fahrt dann bei 6km/h dann eben 5 Minuten. Wem das zu langsam ist, sollte auf ein Fahrrad umsteigen, da die Masse in den Impuls mit eingeht, müsste eine 100kg Fahrrad-Mensch im Vergleich zu 1600kg Auto-Mensch mit Tempo 100 durch die Stadt rasen um genauso gefährlich zu sein!

Muss nicht der Radfahrer genau genommen dort dann auch Schrittgeschwindigkeit fahren?

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Nein, für Fußgänger gilt sie auch nicht.
E-Bikes und Pedelecs sind allerdings von einem Motor angetrieben. Für die gilt sie also.