Kind kreuzt bei Grün die Fußgängerampel und wird von Auto überfahren, aber keine Gerichtsverhandlung zu dem Vorfall. Es ergeben sich Fragen

Hallo,

ich bin über den Post von Katja Diehl auf den Vorgang aufmerksam geworden:

https://mastodon.social/@SheDrivesMobility@norden.social/112229163396067107

Sie geht mit Ihren Aussagen darin schon relativ weit und sieht den Grund das der Autofahrer nicht verfolgt wird darin, dass er das Kind nicht sehen konnte. Dafür habe ich bis jetzt keine Quelle gefunden.
Den ausführlichsten Bericht hab ich hier gefunden:

Aber auch hier wird nur ein Gutachten genannt.
ich habe keine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft dazu gefunden.

Fragen die mir da durch den Kopf gegangen sind und die Journalisten evtl. in Erfahrung bringen bzw. Juristen evtl. einordnen könnten =)

Muss so ein Gutachten veröffentlicht werden (evtl. Informationsfreiheitsantrag)?
War der maßgebliche Grund wirklich, dass wegen der Bauform des Autos das Kind nicht zu sehen war?
Reicht das aus um die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung so weit zu senken?
Wird damit der Gerechtigkeit genüge getan?
Wenn so ein Fahrzeug mit höherer Wahrscheinlichkeit so einen Unfall verursachen kann, muss dann nicht die Typenzulassung entzogen werden?

Der Vorfall hat mich schon einigermaßen erschüttert und mir fehlen ein paar entscheidende Informationen. Falls sich das Lage Team dessen annimmt, würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße,

BK

8 „Gefällt mir“

Ich denke eher nicht, da es in strafrechtlichen Fällen auch um den Schutz der Persönlichkeit geht. Dritte (dh. nicht unmittelbar oder zumindest mittelbar Betroffene) haben schon kein Recht, juristisch gegen die Einstellung selbst vorzugehen, warum sollten sie also ein Recht haben, in Unterlagen, die zu dieser Entscheidung führen, Einsicht zu bekommen? Ein Strafverfahren erzwingen können allenfalls die Eltern des getöteten Kindes - und die können im Rahmen dessen vermutlich auch eine Einsicht in die Gutachten fordern, mit denen die Einstellung begründet wird (alleine schon, weil das nötig ist, um die Entscheidung zu fällen, ob man gegen die Einstellung vorgehen will). Die Allgemeinheit hat diese Rechte nicht.

Das Strafrecht funktioniert nach dem Schuldprinzip. Wenn es dem Autofahrer tatsächlich - aus welchen nicht von ihm schuldhaft zu vertretenen Gründen auch immer - nicht möglich war, den Unfall zu verhindern, kann es auch zu keiner Strafe kommen. Daher: Wenn man dem Autofahrer hier nicht zumindest Fahrlässigkeit vorwerfen kann, ist es eben keine „fahrlässige Tötung“, sondern schlicht ein „schicksalhafter Unfall“.

Strafrechtlich ganz klar: Ja. Wenn jeder, der dieses - für den Straßenverkehr zugelassene - Auto in dieser Situation gefahren hätte, diesen Unfall herbeigeführt hätte, warum will man dann das arme Würstchen bestrafen, dass jetzt schon den Rest seines Lebens damit klar kommen muss, ein Kleinkind getötet zu haben?

Wie gesagt, wenn man dem Fahrer einen Vorwurf (zumindest Fahrlässigkeit) machen kann, kann man sagen, dass eine Strafe gerecht wäre. Wenn man das nicht kann, wäre eine Strafe keine Gerechtigkeit, sondern Rache.

Zivilrechtlich ist nebenbei keine Fahrlässigkeit erforderlich, alleine das Führen eines KFZ im Straßenverkehr kann eine Gefährdungshaftung nach §7 Abs. 1 StVO auslösen. Zivilrechtlich kann man den Fahrer daher durchaus „bestrafen“, aber eben nicht strafrechtlich.

Das sind eher die Fragen, die man nun stellen muss. Wenn sich Situationen ergeben, in denen tatsächlich durch die Verkehrsführung oder die Bauart von Fahrzeugen unvermeidbare Unfälle möglich sind, muss natürlich etwas an diesen Situationen geändert werden (Änderung der Verkehrsführung, Aus-dem-Verkehr-ziehen gefährlicher Fahrzeuge usw.).

6 „Gefällt mir“

Ist es bei LKW’s nicht das gleiche mit Fahrradfahrli? Da wurde dann ja auch ein Unterfahrschutz eingeführt. Ich denke man könnte als Lösung bei solchen Autos einfach eine Abstandserkennung zur Pflicht machen die Automatisch bremst. Das wäre dann allerdings Sache der Politik und nicht der Strafverfolgung.

Ab 7. Juli 2024 greifen in der EU neue Vorgaben, wodurch zahlreiche Fahrassistenzsysteme für Neuwagen verpflichtend werden - darunter der Notbremsassistent, der den Bremsvorgang beinahe in Echtzeit einleitet…Er sei „das zentrale Element, um Autos sicherer zu machen“, sagt Herrmann. Der Assistent könne Hindernisse „im Prinzip in Echtzeit identifizieren und das Bremskommando weiterleiten“.
Diese Fahrassistenzsysteme sind ab Juli Pflicht in Neuwagen - ZDFheute

Das gilt aber dann natürlich nur für Neuwagen und muss sich erst verbreiten.
Ich fahre einen Citroen C3 und bin mit unter 1,60 recht klein.
Mir fällt immer wieder auf, dass wenn ich an einen Kreisverkehr ranfahre, plötzlich ein Auto vorbei fährt, das die A-Säule, die unnötig breit ausfällt, verdeckt hat.
Für größere wahrscheinlich kein Problem, die ja weiter weg von der Säule sitzen.
Beim Design werden unnötig Kompromisse eingegangen, die dann andere gefährden.

1 „Gefällt mir“

Aber dann ist das Thema für die Zukunft ja geklärt und due Politik hat was gemacht. Zu dem Problem der Übersichtlichkeit…da muss jeder Halter halt auf seine persönlichen Belange schauen. Bzw. Scheint für dich ja eine gute Lösung zu sein vorsichtig an einen Kreisverkehr ranzufahren. So wie es Autos gibt wo große Menschen Probleme haben, gibt’s das selbe halt am anderen Ende des Spektrums.

Ich kann den Artikel oben hinter der Paywall nicht lesen. Was war den mit der Aufsichtspflicht der Eltern?

1 „Gefällt mir“

Eine Fußgängergruppe, darunter die Mutter des Kindes, habe die Bahnhofstraße überquert, wobei das Kind mit dem Laufrad verzögert losgefahren sei. Es habe sich hinter seiner Mutter und einer Zeugin befunden.

Zur Erinnerung. Die Ampel war grün, genauso die für den Abbieger.

1 „Gefällt mir“

Kann es sein, dass in der Gesamtbetrachtung der Situation durchaus eine Rolle gespielt haben kann, dass das Kind hinter der Gruppe gefahren ist und ein Teil der Ursachenkette die zu dem Unfall geführt hatte war, dass der Fahrer nicht damit gerechnet hat, dass ein so kleines Kind allein („verzögert losgefahren“) die Straße überquert? Und dass damit sogar ein ziemlich kleiner Toter Winkel für das Kind fatal gewesen sein könnte.

Jedes Auto hat Tote Winkel, die man beim Fahren aber ja berücksichtigen muss. Wenn also das Gutachten so eine Einschätzung enthält, dann muss darin ja durchaus dargelegt worden sein, dass der Fahrer sehr wohl die nötige Sorgfalt an den Tag gelegt hat die bei einem Abbiegevorgang nötig ist.

Aus den Artikeln die ich gefunden habe ging auch sonst nichts näheres hervor, z.B. wie schnell Kind und Fahrer waren, wie der Zusammenstoß genau erfolgte etc.

1 „Gefällt mir“

In dem Artikel bei der Tagesschau steht das wesentliche drin:

Die Mainzer Oberstaatsanwältin Andrea Keller sagte der Deutschen Presseagentur, dem Autofahrer habe nicht in dem Maße strafbares Verhalten nachgewiesen werden können, dass es für eine Anklage reiche.

Gegen den Autofahrer war wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt worden. Polizeiliche Ermittlungen sowie ein Unfallgutachten seien demnach nicht zum Ergebnis gekommen, dass der Unfall für den Autofahrer vermeidbar gewesen war, sagte die Oberstaatsanwältin am Mittwoch.

Was mich stutzig macht, das Gutachten sagt, der Autofahrer hätte wegen seines Autos das Kind nicht sehen können. Dann hätte er nach meinem Verkehrsverständnis aber gar nicht losfahren dürfen, weil er nicht sicher sein konnte, das niemand mehr auf dem Fußweg ist. Das ist meiner Erinnerung nach ein Grundprinzip, dass man bei der Fahrschule lernt, sonst könnte man ja auch blindslinks mit 100 km/h in eine Nebelbank rein fahren. Oder irre ich mich da?

Genau das meine ich auch.

edit:
Bei LKW-Fahrern sind die Maßstäbe offenbar deutlich höher:

Ein LKW-Fahrer hatte 2 Radfahrer gesehen und vorbeifahren lassen, nur die dritte Radfaherin nicht. Die Richterin dazu:

„Sie haben 17 Sekunden nicht in den Spiegel geguckt“

Der LKW-Fahrer hätte also die gesamte Rot-Phase in den Rückspiegel schauen sollen (der auch korrekt eingestellt war) und wird wegen dieses Versäumnisses fahrlässiger Tötung verurteilt, okay sehe ich ein. Aber ein PKW-Fahrer, der über einen Fußgängerweg fährt, den er nicht einsehen kann, ist nicht ausreichend schuldfähig? Also ich kann schon nachempfinden, warum Frau Diehl die Gerichtsentscheidung hier sauer aufstößt.

3 „Gefällt mir“

Es könnte sich ja auch jemand vor der Seite anschleichen und sich vor dein Auto legen ohne das du es sehen kannst. Stehst du also bei jeder roten Ampel auf und gehst um das Auto kontrollieren ob da jemand liegt oder dir eine Katze unters Auto gelaufen ist? Ja der Vergleich ist hart aber trifft das Problem.

Und so ein Vorgang, soll genau wahrscheinlich und erwartbar sein, wie ein Fußgänger, der über eine grüne Fußgängerampel geht? Nein, sorry, der Vergleich ist völlig unpassend.

4 „Gefällt mir“

Ich wäre mir nicht so sicher ob die Grafik passt. Als Rechtsabbieger wäre durchaus naheliegend, dass sein Auto nicht frontal vor dem Überweg stand sondern schräg und dass somit die Sichteinschränkung auch durch die A- oder B-Säule kam.

Wenn jetzt das Kind z.B. noch hinter Fußgängern stand, welche auf die Ampel in die andere Richtung gewartet haben, dann wäre durchaus möglich, dass das Kind in dem Moment a) nicht zu sehen war und b) man nicht mit einem einzelnen Kind dieser Größe rechnet, da Kinder in diesem Alter eigentlich im Straßenverkehr direkt zu begleiten sind.

Ich lese leider nirgends genaues über den Vorgang, aber die Aussage, dass das Kind mit Abstand hinter der Mutter auf die Straße fuhr könnte durchaus einer der Kernpunkte der Einschätzung sein.

Stimmt, die war etwas polemisch, ich hab sie daher mal wieder entfernt.

Hier mal ein Bild, dass die Kreuzung zeigt:

Der Fahrer müsste eigentlich freie Sicht auf die wartenden Passanten gehabt haben. Ja, theoretisch könnte das Kind verdeckt gewesen sein. Das müsste man aber auch erst mal durch Augenzeugen nachweisen und davon war in den Presseberichten auch nie die Rede.

Wie kommst du darauf, dass der Autofahrer diese Überlegung gehabt hatte?

Tut mir leid aber das sind für mich alles Ausflüchte. Insbesondere wenn ich das mit den Fall oben vergleiche, bei dem der LKW-Fahrer nicht alle 3 Radfahrerinnen gesehen hatte und trotzdem verurteilt wurde, dann sieht das nach genau der gleichen Situation aus.

edit: Korrektur auf Nachfrage von @pbf85

1 „Gefällt mir“

Kannst du mir bitte die Stelle wo ich das geschrieben habe nochmal raussuchen? Ich finde sie nicht!

Edit:
Vielleicht einfach mal erklärt. Ich warte an der Kreuzung und beobachte die Fußgänger. Die Ampel wird grün und ich rolle los, beobachte weiter. Die Fußgänger die queren wollen laufen über die Straße und ich sehe, dass keine neuen Fußgänger die Queren dazukommen, sehe nur die Fußgänger die warten um die andere Straße zu queren. Als die Fußgänger gequert haben fahre ich los. In dem Moment fährt ein Kind los, welches durch wartende Personen verdeckt war und in dieser speziellen Konstellation auch noch direkt im toten Winkel ist.

Wo behaupte ich hier man müsse nicht schauen? Ich behaupte lediglich, dass auch beim Schauen Restrisiken bleiben können und es könnte (!) in diesem Fall so gewesen sein. Das würde die Einstellung des Verfahrens erklären.

Es gibt eben durchaus Situationen in denen Unfälle als Verkettung unglücklicher Umstände passieren können, ohne dass man sagen kann der Fahrer sei schuld oder das Fahrzeug grundsätzlich nicht für den Straßenverkehr geeignet.

Edit2:
Als Vater von zwei Kindern im Alter von 2 und 5 bin ich mir übrigens sehr wohl bewusst, dass sich ganz viele Fahrer an solchen Ampeln auch falsch verhalten und ich habe in den letzten gut 5 Jahren genug Situationen erlebt in denen Autos durch Fehlverhalten gefährliche, bzw. teils potentiell tödliche Situationen herbeigeführt haben. Gerade mit dem in dieser Zeit geschärften Auge für solche Situationen sehe ich aber auch, dass potentiell hinter vielen Ecken unerwartet Kinder ohne Begleitung hervorkommen können. Deshalb ist es aber eben auch wichtig kleine Kinder nicht alleine über Straßen zu lassen, egal ob Ampel, Zebrastreifen oder was auch immer. Risiken entstehen ja nicht nur mit Autos sondern auch mit Fahrrädern, Scootern und selbst mit Fußgängern.

1 „Gefällt mir“

Der Vergleich passt insofern das außerhalb deines Sichtfeldes etwas passiert. Die Katze die während du stehst unter dein Auto läuft z.b. ist nicht unwahrscheinlicher als das ein 3 Jährigli ohne elterliche Aufsicht auf die Straße läuft, die aus deiner Perspektive leer ist. Eigentlich kann das Ding hier zu. Niemand hat Akteneinsicht, die Startfrage ist geklärt und jetzt kommen nur noch Mutmaßungen. Ausserdem hat die Politik das Problem für die Zukunft angegangen. Unfälle passieren. Hier war es ein schlimmer aber halt ein Unfall.

1 „Gefällt mir“

Dieser Vergleich ist absolut unangemessen, unempathisch und falsch.

2 „Gefällt mir“

Mir fällt es wirklich sehr, sehr schwer, eine solche strafrechtliche Einordnung zu verstehen.
Das Kind hatte sozusagen Vorfahrt.
Wenn ich nicht alles sehe, muss ich anhalten oder mich anders vergewissern, mindestens warten, bis die Fußgängerampel rot geworden ist.

Wenn keine Fahrlässigkeit beim Fahrer festzustellen ist, müssten mindestens solche Autos verboten werden.

Dass das Kind etwas später kam, spielt keine Rolle. Es hätte auch jemand anders sein können. Andere Erwachsene oder -wenn es um die Größe geht- ein Rollstuhlfahrer.

5 „Gefällt mir“

Wenn man das nicht emotional sondern rational betrachtet und die Aussage hinter dem Vergleich ins Zentrum rückt, dann ist aber doch durchaus ein Punkt, dass es eben Risiken gibt, die auch dann bleiben, wenn man sich an sich umsichtig verhält. Ich hatte das ja auch versucht zu skizzieren indem ich eine Möglichkeit skizziert habe wie es zum Unfall gekommen sein könnte, sodass eine Schuld nicht gegeben sein dürfte.

Ich fände in solchen Situationen aber durchaus wichtig, dass transparent kommuniziert wird warum es hier kein Verfahren gibt. Also wirklich im Detail. Damit würde man das interpretieren wie es aktuell auch auf Twitter stattfindet unterbinden und man (Fahrer, Eltern mit Kindern, aber auch Planer von Kreuzungen) könnte draus lernen um einen solchen Unfall für die Zukunft noch unwahrscheinlicher zu machen.

4 „Gefällt mir“

Mmmm, meiner Meinung nach bestimmt sich der Straßenverkehr insgesamt einfach viel zu sehr nach den Autos.

Warum nehmen wir so viele Verkehrstote einfach hin?

Warum geht es immer nur um die Interessen von uns Autofahrern?

1 „Gefällt mir“

Dem will ich auch gar nicht widersprechen.

Hier müssen wir aber schon wieder differenzieren. Es gibt Unfälle die ganz klar vermeidbar sind und da gibt es noch viel Handlungsbedarf und es gibt Unfälle die auch eine Folge eines Restrisikos sind, welches eben durch eine Kette an unglücklichen Umständen immer bleibt. Das Restrisiko lässt sich minimieren, aber es wird nie Null sein.

Was heißt immer? Es geht viel zu oft vorwiegend um deren Interessen, aber ich z.B. bin häufig Fußgänger, häufig Radfahrer, aber eben, vorwiegend Berufsbedingt auch Autofahrer. Deine rein emotionale Argumentation halte ich dabei für wenig Zielführend wenn es darum geht wirklich etwas zu ändern.

Statt jetzt auf jemanden einzudreschen der sich laut Berichten eben nicht falsch verhalten hat, sollte unsere Kritik doch an die vielen Leute die sich nicht an die Regeln halten richten. Denn unter den Unfalltoten Fußgängern und Radfahrern sind nur wenige bei denen man am Ende eben eine Verkettung unglücklicher Umstände als Ursache ausmacht sondern die Mehrheit wird durch klares Fehlverhalten getötet. Fehlverhalten welches oftmals hunderte oder tausende Male ohne Folgen bleibt und irgendwann trifft es dann jemanden.
Warum die Energie in diesen einen Fall stecken statt in tausende anderer. Leute die die den Vorrang von Fußgängern oder Radfahrern komplett ignorieren sind Alltag und das sollten wir viel mehr thematisieren.

Dass der Fall den @HansHans hier skizziert hat übrigens gar nicht so abwegig ist sieht man daran, dass man Jahr für Jahr immer wieder von teils tödlichen Unfällen beim Rangieren hört. Vor der eigenen Garage, auf Bauernhöfen etc.
Deshalb ist natürlich wichtig bestmöglich sein Umfeld zu prüfen, es ist aber auch nötig, dass Aufsichtspersonen von kleinen Kindern dafür sorgen, dass diese gar nicht in einem Toten Winkel in den Fahrbereich eines Fahrzeugs geraten.
Und selbst wenn wir heute Autos verbieten würden wäre das noch immer Thema, spätestens bei der Wöchentlichen Abholung des Mülls.

2 „Gefällt mir“

Ich finde meine Meinung nicht emotional.
Das Kind hatte Vorfahrt. Normalerweise spielt das eine extrem große Rolle.

2 „Gefällt mir“