Ende Gelände - Beobachtung durch den Verfassungsschutz

Weiß nicht ob es hier reinpasst, aber ich versuchs mal als Vorschlag, da ich keinerlei juristische Expertise habe und mich über eine Einschätzung in der Lage freuen würde.

Ende Gelände (bekannt durch Proteste bspw. gegen den Kohletagebau in Lützerath) wird nun als linksextremer Verdachtsfall eingestuft, siehe hier:

Auch wenn bestimmte Kritikpunkte aus Perspektive der Sicherheitsbehörden nachvollziehbar scheinen (Stichwort „militante Komponenten in den Klimaprotest hineinzutragen“), frage ich mich doch wie Protest inkl. Kritik am herrschenden Wirtschaftssystem bzw. Forderungen nach einem diesbezüglichen Systemwandel sonst zu handhaben wären. Auch die Nutzung von Aktionsformen der Blockade und des zivilen Ungehorsams stehen in der Kritik.

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Ende Gelände arbeitet nicht an der Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Gleichzeitig bedroht der Anti-Klimaschutz-Backlash (yeah, die A5 in Hessen soll 10spurig werden) die Zukunft unserer Kinder.
Ich verstehe dieses Land nicht mehr.

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Dem Themen-Vorschlag schließe ich mich an. Eine Einschätzung von Ulf / Gesellschaft für Freiheitsrechte zu diesem Urteil (Verfassungsschutzeinstufung, kor. Mod.) würde auch mich interessieren.

Ich hörte es im Podcast der TAZ via KlimaUpdate vom 21. Juni 2024:

Bitte legt besonderes Augenmerk auf den Aspekt der (politisch-strategischen) Entscheidung, „Ende Gelände“ sei „Kriminalisierung der Klimabewegung“ und den Passus „System-Change“ in diesem Kontext. Wie die TAZ das darstellt, könnten das erste Versuche sein, die Klima-Bewegung und sozial-ökologische Bewegung in Richtung systemischer Transformation generell zu diskriminieren.

Ich tue mich schwer, das sachlich und fachlich korrekt einzuschätzen. Wenn ich den Bericht des Verfassungsschutzes lese, wird hier klar der Zusammenhang zur Radikalisierung des „zivilen Ungehorsams“ gezogen und dadurch die Beobachtung legitimiert.

Dennoch gehe ich davon aus, dass das Menschen der Klima-Bewegung verunsichern dürfte, was sie (noch) sagen und tun dürfen ohne Angst vor verfassungsrechtlicher Verfolgung zu haben. Insofern wäre gut, wenn das von Euch in Eurer optimistisch-nüchternen Art beleuchtet und eingeordnet werden würde. Danke!

Der Passus in der offiziellen Presse-Info vom Bundesamt für Verassungsschutz:

" Das linksextremistische Personenpotenzial ist im Jahr 2023 um 500 auf insgesamt 37.000 Personen gestiegen. Mehr als jeder vierte Linksextremist ist als gewaltorientiert einzuschätzen. Bei dem Anstieg der linksextremistisch motivierten Straftaten ist besonders der Zuwachs an Gewalttaten beunruhigend (um 20,8 Prozent auf 727 Delikte). Insbesondere Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte nahm deutlich zu, darunter ein nach derzeitigem Ermittlungsstand versuchter Mord. Der Versuch der Beeinflussung der Klimaprotestbewegung durch Linksextremisten mit dem Ziel einer Radikalisierung der Aktionsformen hin zur Sabotage von Infrastruktur setzte sich fort. Das Bündnis „Ende Gelände“ wird nunmehr als linksextremistischer Verdachtsfall bearbeitet."

„Beeinflussung der Klimaprotest-Bewegung / LINKSEXTREMISMUS
Der Versuch der Beeinflussung der Klimaprotestbewegung mit dem Ziel einer Radikalisierung der Protest- und Aktionsformen hin zur Sabotage von Infrastruktur durch gewaltorientierte Linksextremisten wurde fortgesetzt. Das BfV bearbeitet das Bündnis „Ende Gelände“ nunmehr als linksextremistischen Verdachtsfall.“ (S150f. im Verfassungsschutzbericht 2023)

sowie das Kapitel 3 Einflussnahme auf die Klimaproteste ab Seite 162. ebenda

Quelle: BMI - Publikationen - Verfassungsschutzbericht 2023

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Auf die Einordnung der Hosts bin ich auch gespannt. Im Papier „Überall Polizei, nirgendwo Sicherheit“ wird die Abschaffung der Polizei und quasi von Gerichten als Ziel definiert.
Damit werden zwei Säulen der Gewaltenteilung gestrichen. Das geschilderte Community-Prinzip kann man auch als Abkehr vom Parlamentarismus lesen. Quelle Damit wäre dann auch die dritte Säule weg.
Wenn es eine kleine Gruppe von Sektierern ist, so what. Wenn sie Strukturen bilden und Tausende mobilisieren, sollte jemensch m.E. schon mal genauer hinsehen. Das erinnert mich an den Satz: „Sie wollten das Richtige, mit den falschen Mitteln“.

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Die Klimaschutz-Aktivismusgruppe „Ende Gelände“ wird seit neuestem als verfassungsfeindlicher Verdachtsfall beobachtet. Die Begründung ist, dass sie einen Systemwechsel wollen (Parolen „system change, not climate change“), indem sie den Kapitalismus abschaffen möchten (Klima-Update-Podcast des Klimareporter und der TAZ, Folge vom 21.07.24: Spotify).

Bisher dachte ich immer Systemkritik wird dann verfassungsfeindlich, wenn sie unsere parlamentarische Demokratie abschaffen will. Gilt das auch für Kritik an unserem Wirtschaftssystem. Inwiefern ist das im Grundgesetz festgelegt?

Ich freue mich, wenn ihr dieses Thema anhand des aktuellen Beispiels in eurem Podcast juristisch einordnen würdet.

Verfassungsfeindlicher Klimaaktivismus?
Warum die Verdachtsfalleinstufung der Gruppe „Ende Gelände“ rechtswidrig ist
Dr. Jakob Hohnerlein, Postdoc am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in der Abteilung Öffentliches Recht in Freiburg, hat es via Verfassungsblog eingeordnet (veröffentlicht 2024-06-26). Sehr interessant zu lesen: