"Ende Gelände" als verfassungsfeindlicher Verdachtsfall

Die Klimaschutz-Aktivismusgruppe „Ende Gelände“ wird seit neuestem als verfassungsfeindlicher Verdachtsfall beobachtet. Die Begründung ist, dass sie einen Systemwechsel wollen (Parolen „system change, not climate change“), indem sie den Kapitalismus abschaffen möchten (Klima-Update-Podcast des Klimareporter und der TAZ, Folge vom 21.07.24: Spotify).

Bisher dachte ich immer Systemkritik wird dann verfassungsfeindlich, wenn sie unsere parlamentarische Demokratie abschaffen will. Gilt das auch für Kritik an unserem Wirtschaftssystem. Inwiefern ist das im Grundgesetz festgelegt?

Ich freue mich, wenn ihr dieses Thema anhand des aktuellen Beispiels in eurem Podcast juristisch einordnen würdet.

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