Zusammenspiel Bafög & Wohngeld

Folgende Situation: Ich bin ein 17 Jähriger Abiturient, der dieses Jahr mit dem studieren beginnen möchte. Mein Vater ist Industriemechaniker und muss mit seinem verhältnismäßig geringem Gehalt einen Haushalt mit 7 Personen finanzieren. Hierzu bekommt er Wohngeld, ohne welches wir finanziell schon sehr stark Gefährdet währen (vor allem bei den jetzigen Energiepreisen). Ich hätte als Student natürlich Anspruch auf Bafög.

Problem: Wenn ich meinen Bafögantrag stelle und dann monatlich mein Bafög bekomme, ist das Einkommen unseres Haushalts zu hoch um Anspruch auf Wohngeld zu haben was meinem Vater dann gestrichen werden würde. Dies würde uns allerdings in eine Finanzielle Schieflage bringen, weshalb ich (stand jetzt) kein Bafög beantragen kann ( Alle Angaben ohne Gewähr. Mein Vater hat dies bei der zuständigen Behörde nachgefragt und wir haben die oben genannte Antwort bekommen. Bei Fehlinformation gerne korrigieren).

Frage: Ist die Streichung/ Kürzung des Wohngeldes in diesem Falle nicht gegen die Prinzipien dieser beiden Staatlichen Hilfen? Ist es nicht falsch, dass das Bafög das Recht auf Wohngeld bei meinem Vater beeinträchtigt? Wenn ja, ist da eine Änderung des Gesetzes nötig oder hat das alles seine Berechtigung?

Ich persönlich würde sagen, es hängt davon ab, ob du noch zum Haushalt gehörst oder nicht.

Sprich ziehst du aus und bestreitet deine Ausgaben via BAföG sieht die Sache anders aus, als wenn du zu Hause wohnen bleibst.

Wobei sich mir dann die Frage stellt, warum es kein BAföG ohne Wohnungsbeitrag gibt, denn du hast ja als Student trotzdem Ausgaben, die nichts mit Haushaltsführung zu tun haben.

Den Bafög Grundbedarf gibt es auch für Studierende, die noch zu Hause wohnen.

Schaut mal in §14 WoGG. Bafög wird nur zum Teil auf Wohngeld angerechnet. Wenn also der Wohngeldanspruch aufgrund von Bafög komplett entfällt, bringt es eurem ganzen Haushalt trotzdem mehr, es zu beantragen. Denn bei den berücksichtigten Haushaltsmitgliedern ist der Student/die Studentin schon raus, sobald die Ausbildung Bafög-förderungsfähig ist, egal, ob Bafög tatsächlich bezogen wird.

Andersherum wird Wohngeld nicht aufs Bafög angerechnet. Gerne mehr hier nachlesen/Quelle: Der Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen - Studis Online

Alles ohne Gewähr :wink: