Zulässige Maßnahmen bei antisemitistischen Äußerungen/Taten

Liebes Team,

erstens, einen herzlichen Dank, dass es Euch gibt und ein großer Lob an Ihre Tätigkeit. (es ist meine erste Nachricht hier)

Ich möchte ein - leider andauernd aktuelles -Thema ansprechen, nämlich Antisemitismus. Dazu hat mich das Geschehen in Gelsenkirchen gebracht (siehe z.B. diesen Ausschnitt: https://twitter.com/zentralratjuden/status/1392622411774840832?s=28)

Genau genommen geht es um folgende Fragen: handelt es sich hierbei um strafbares Verhalten der Demonstranten oder kann dieses Verhalten sonst unter geltender Rechtslage geahndet werden? Obgleich man das Vorliegen der Beleidung nach Stgb
im Einzelfall bestimmt, und die Demonstranten Versammlungsfreiheit geniessen, bin ich davon überzeugt, dass es sich hierbei um puren Antisemitismus handelt, wie das auch der Zenralrat der Juden beschrieben hat.

Es ist entsetzend, dass mitten der Stadt in der „legalen“ Demonstration, die von Polizisten umkreist wurde, solche Beschimpfungen stattfinden. Warum haben die Polizisten diese Versammlung nicht aufgelöst?

Wenn es bereits Fragen oder Diskussionen dieser Art auf Forum gibt, bitte ich mich zu verzeihen.

Ansonsten vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

AMA

Soweit ich weiß wird bereits ermittelt. Hier der Artikel in Spiegel Online:

Antisemitismus ist nicht per se strafbar, sondern nur wenn ein bestimmter Straftatbestand (Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Volksverhetzung etc.) erfüllt ist. Antisemitisch motivierte Straftaten registriert die Polizei in ihrer PMK-Statistik.
Allerdings gibt es auch zivilgesellschaftliche Meldestellen, die antisemitische Vorfälle registrieren, unabhängig davon, ob diese strafbar sind oder nicht, siehe u. a. https://www.report-antisemitism.de/report.