Naja, das funktioniert in Deutschland zum Glück grundsätzlich anders als in den USA.
In Deutschland weiß man, dass „Aufklärungsquoten“ bei den meisten Delikten relativ sinnlos zu ermitteln sind, weil bei den meisten Delikten - vor allem in dem Bereich, über den wir hier reden (Beleidigung, Volksverhetzung, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole) - die Aufklärungsquoten maßgeblich abhängig von der Aufhellung des Dunkelfeldes wären.
Bedeutet:
Der Großteil dieser Straftaten (das gilt übrigens auch für einfache Gewaltstraftaten, Diebstähle usw.) kommt gar nicht zur Anzeige. Werden mehr Straftaten angezeigt, wird der absolute Teil der aufgeklärten Straftaten zwar - bis zur Belastungsgrenze der Ermittlungsbehörden - steigen, der relative Anteil, daher die Aufklärungsquote, würde in aller Regel aber eher sinken. Werden hingegen nur die offensichtlichen Taten angezeigt, bei denen schon der Anzeigende mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weiß, dass der Täter ermittelt werden kann (z.B. weil er ihn selbst benennen kann) steigt mit jeder Anzeige natürlich auch die Aufklärungsquote.
Selbst bei Straftaten gegen das Leben ist strittig, welchen Wert diese Zahlen haben, weil selbst hier unklar ist, wie viele Straftaten erst gar nicht erfasst werden (weil die Opfer „vermisst“ werden oder die Todesursache als „natürlich“ verkannt wurde).
Wir haben daher in Deutschland kaum Diskussionen über Aufklärungsquoten - und wenn, dann beziehen sich diese Aufklärungsquoten stets auf die polizeiliche Kriminalstatistik, die an sich schon problematisch ist, weil sie eben nicht das Dunkelfeld berücksichtigt, sondern nur die von der Polizei eröffneten Ermittlungsverfahren (dh. sind nur Fälle enthalten, bei denen die Polizei eine Akte an die Staatsanwaltschaft übergibt). Das heißt, sie beinhaltet sowohl Fälle, bei denen im Nachhinein die Unschuld der Beschuldigten herauskommt (und möglicherweise gar keine Straftat existiert), sie enthält aber vor allem nicht die gigantisch große Menge an Straftaten, die gar nicht angezeigt werden.
Klassisches Beispiel:
Würde die Polizei anfangen, für jeden auf einer Demonstration geworfenen Stein oder jede aus der Menge gerufene Beleidigung eine Anzeige gegen Unbekannt aufzunehmen und an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln - was sie durchaus könnte und dürfte - würden die politisch links motivierten Straftaten plötzlich in den Himmel schießen, obwohl sich faktisch nichts geändert hat.
Anderes Beispiel:
Eine Schulinitiative, die dazu führt, dass Schulen Gewalttaten unter Schülern verstärkt anzeigen, würde die Aufklärungsquote von Gewalttaten maßgeblich erhöhen, weil plötzlich sehr viele vormals nicht angezeigte, aber leicht aufzuklärende, Straftaten in die PKS kommen würden.
Daher:
Nein, die Angst vor schlechteren Aufklärungsquoten ist - zum Glück - in Deutschland keine Motivation zur Strafvereitelung durch Nichtaufnahme von Ermittlungen (was witzigerweise selbst wieder eine Straftat ist…). In den USA sieht das teilweise ganz anders aus, dort werden gerade auf der kommunalen Ebene gerne Statistiken - wohl wissend, dass ihr Aussagekraft beliebig ist - als Wahlkampfargument verwendet. Was dazu führt, dass die Statistiken noch weniger Wert sind, weil sie entsprechend der politischen Vorgabe mit allen Mitteln der Kunst geschönt werden.
So, genug Exkurs in die Kriminologie.