ZDF Magazin Royale: Testlauf zur Strafverfolgungspraxis deutscher Polizeibehörden im Internet

Kleines Schmankerl: gestrige Folge des ZDF Magazin Royale, die nochmal die gesamte Bandbreite der Kompetenz deutscher Polizeibehörden bei der Strafverfolgung im Internet aufzeigt.

https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-27-mai-2022-100.html

Leider muss ich sagen, dass mich das Ergebnis gerade nach der letzten Lage-Folge zum Verhalten des BKA schon nicht mehr sonderlich überrascht. Es zeigt dennoch nochmal wie ich finde ganz anschaulich, wieviel tatsächlich hier bei den Behörden im Argen liegt.

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Hier auch nochmal die detaillierte, schriftliche Fassung der Recherche:

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Ich habe auch mal solche Erfahrungen gemacht.

Ich habe 2015 Post per Facebook von einem prominenten deutschen, wegen mehrerer Gewaltverbrechen polizeibekannten, Kampfsportler aus rechten Kreisen bekommen, der mir drohte mich mit Freunden zu besuchen. Anbei persönliche Informationen zu mir und Fotos.

Als ich zur Polizei ging um mich beraten zu lassen, sollte ich schon im Vorraum im Beisein anderer Anzeigewilliger den Fall schildern und meine persönlichen Daten angeben. Ich verweigerte das hartnäckig, da ich erst eingehend für Sinn und Risiko informiert werden wollte.

Ich bin dann zu einem Kommissar ins Büro vorgelassen worden, habe den Fall nur unter Nennung von Initialen des Beschuldigten geschildert. Darauf konnte der Kommissar diesen bereits korrekt benennen und riet mir ausdrücklich, aber einfühlsam von der Anzeige ab. Die Anzeige führe wohl sicher zu einer Verurteilung wegen Bedrohung, realistisch wäre eine dreistellige Geldstrafe, die ihm als Szenepromi nicht weh täten. Gleichzeitig kenne man ihn gut und erwarte eine entsprechende Reaktion auf eine Anzeige und sehe keine Chance mich zu beschützen.

Rückblickend die richtige idee. Wie ich spater durch Zufall feststellen musste wohnte er in meiner 200.000 Einwohnerstadt Luftlinie nur 100m von meiner Wohnung entfernt und ich begegnete ihm bis zu meinem (arbeitsbedingten) Wegzug zwei Jahre später 3 Mal auf der Straße und stets wurde es eher hitzig.

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Für sowas müsste man einen Verein gründen, der solche Anzeigen dauernd einreicht und dauernd solche Prüfungen macht. Erst wenn die Polizei da wirklich in der breite Angst haben muss, dann wird sich das ändern.

Ich bin mir sicher, am Ende wird sowas wie es Boehmi gemacht hat ‚illegal‘ sein.

Ich hab btw auch vor einer Zeit lang ne Anzeige erstattet: Fahrkartenkontrolleure prügelten jemanden in einer Ubahnstation und ich hatte sie auf Video aufgenommen. Gab dann ne Drohung einer Gegenanzeige der Staatsanwaltschaft und hin und immer wieder mal ein Fingerzeigen der Kontrolettis in der Ubahn. Die verschiedenen Behörden hacken sich im Zweifel halt auch kein Auge aus.

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Ja den Gedanken hatte ich auch schon. Das man bewusst das dieselbe Straftat parallel zur Anzeige bringt, Kann man bestimmt so drehen, dass es juristisch in irgendeinen Tatbestand passt.

Und da laut ZMR ja sogar Verfahren gegen einige Polizisten eröffnet wurden, gibt es da bestimmt auch ein paar Leute, die Interesse haben, sich beim ZDF zu revanchieren.

Mal schauen was die kommende Woche bringt.

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Sowas gab es:

Die haben bloß leider vor kurzem ihre Tätigkeit vorläufig eingestellt, weil die Masse an Meldungen mit einer Handvoll ehrenamtlicher Leute einfach nicht mehr zu bewerkstelligen war.

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Als ich mal was gemeldet hab, kam als Antwort, dass diese IP aus Spanien kommt.
Und dann nix mehr, die Ermittlung war zu Ende.

Weiß das hier jemand? Ist das normal? Oder sollte dann die deutsche Polizeibehörde dort über europäische Zusammenarbeit nachfragen, um zum Beispiel gekaperte Server in Spanien zu befreien?

Auch ein kleiner positiver Erfahrungsbericht aus NRW: Vergangenes Jahr hatte ich per Online-Wache drei Leute angezeigt, die auf Facebook unter einem Beitrag zu einer Raddemo davon gescherzt hatten, sich am betreffendem Tag zum Autofahren und „Radfahrer jagen“ zu verabreden.

Innerhalb von 3 Stunden (Freitag um 19:30 Uhr) bekam ich einen Anruf von einem Polizeibeamten, der mich bat, ihm per Mail Screenshots nachzuschicken (Online-Wache NRW erlabut kein Hochladen von Anhängen).

Am nächsten Morgen wurden die drei Personen von der Polizei ermittelt, wurden von BeamtInnen zu Hause besucht und in Form einer „Gefährderanprache“ mit den Vorwürfen konfrontiert. Einen Monat später bekam ich einen Brief der Staatsanwaltschaft, in welcher diese mitteilte, dass die Beschuldigten Beschuldigten im Gespräch erklärt hätten, dass es sich nur um „dummes Gerede“ gehandelt habe und deshalb das Verfahren nicht weiterverfolgt würde. Auch wenn ich vielleicht eine andere Meinung hatte, fand ich diese Einschätzung zumindest vertretbar.

In diesem Fall war der Rechtstaat schon auf Zack.

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Ich bin übrigens der Meinung, dass dies mitnichten nur ein Internet-Problem ist. Da mögen die Fälle besonders häufig sein, doch ich kenne auch Berichte, wo Geschädigte wegen Offline-Delikten 3x zu verschiedenen Tageszeiten zur Wache gehen mussten, bis jemand ihre Anzeige annahm (Opfer von Betrugsfällen und Identitätsdiebstahl, eindeutig dokumentiert). Die 2x vorher wurden die Geschädigten wieder weggeschickt, man könne da nichts machen.

Ich habe daher den Verdacht, dass es zumindest in einigen Belangen eine gewisse Arbeits-Unwilligkeit gibt. Keine Ahnung woran das liegt. Sind die Fälle nicht „relevant“ genug? „Aussichtsreich“ genug? „Prestigeträchtig“ genug? Oder sind die dahinter liegenden Vorgänge so belastend, dass die Beamt*innen lieber eine Disziplinarstrafe riskieren als sich durch den Papierkram zu wühlen?

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Die Frage ist, ob diese Art von Delikten die offizielle Kriminalstatistik (Straftaten sinken, Aufklärungsquote konstant) vermiesen. Dann könnte ich den Unwillen nachvollziehen.

Wenn es das nicht ist, was ist es dann, dass die Lust zur Aufklärung dämpft? Sind es die Drölfzehntausend Überstunden? Kann da jemand aus den Reihen der Polizei mal eine Innensicht schildern?

Die Polizei gibt sich indes arg zerknirscht ob der Recherche. Siehe z.B. Böhmermann: Recherche zur Anzeige von Hasskommentaren löst Reaktionen aus | heise online

Es gab auch schon erste Versetzungen z.B. in Bremen (interessanterweise kurz vor der Ausstrahlung) und es wurden Verfahren wegen Strafvereitelung eingeleitet.

Einen faden Beigeschmack gibt es in dem Text von Golem.de: IT-News für Profis

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern verteidigte hingegen ihr Vorgehen. Der Vorgang sei im Sommer 2021 im Polizeirevier Friedland korrekt aufgenommen worden, sagte eine Sprecherin. Ein Beamter in Friedland habe die Anzeige unmittelbar nach der Aufnahme an den Staatsschutz beim Kriminalkommissariat Neubrandenburg weitergeleitet. Dort seien die Ermittlungen Anfang August 2021 begonnen worden und dauerten seither an. Ergebnisse lägen noch nicht vor.

Die Äußerung eines Polizisten zu dem Mitarbeiter, dass der Vorgang möglicherweise im Papierkorb landet, sei etwas flapsig gewesen, werde aber keine Konsequenzen für den Beamten haben, sagte die Sprecherin.

Nach Schilderungen des Böhmermann-Teams interessierten sich die Ermittler jedoch auffällig stark für den Journalisten, der die Hasskommentare gemeldet hatte. So wurde dieser als Zeuge geladen. Das führte unter anderem dazu, dass ihm keine Anfragen mehr zum Stand der Ermittlungen beantwortet wurden. Die Zeugenanhörung sollte den Ermittlungen zu den angezeigten Hasskommentaren dienen. „Die Polizei will von unserem Redakteur unter anderem wissen, ‚wo‘ er sich zum ‚Zeitpunkt der Feststellung‘ der Hasskommentare befunden und was ihn zur ‚Recherche der verschiedenen Postings‘ veranlasst habe“, heißt es dazu. Unklar sei, wie die Beantwortung dieser Fragen der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern dabei helfen solle, die Täter der angezeigten Straftaten zu finden.

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Ich glaube das liegt daran, dass das ZMR schon vor der Ausstrahlung auf die Polizeireviere zuging und sich zu erkennen gab. Wenn ich es richtig verstanden habe, hatten sie dabei nur nicht gesagt, dass die Anzeigen gleichzeitig in 16 Bundesländern gestellt wurden.

Ich bin ehrlich gesagt etwas überrascht, dass diese Form der behördlichen „Vorwärtsverteidigung“ nur in einem Bundesland vorgekommen ist. Ich hätte da mit mehr gerechnet und bis positiv von der selbstkritischen Haltung einiger der anderen Bundesländer überrascht. Vielleicht sollte man diese Form der Polizei-Pisa-Prüfung regelmäßig durchführen. :slight_smile:

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Naja, das funktioniert in Deutschland zum Glück grundsätzlich anders als in den USA.

In Deutschland weiß man, dass „Aufklärungsquoten“ bei den meisten Delikten relativ sinnlos zu ermitteln sind, weil bei den meisten Delikten - vor allem in dem Bereich, über den wir hier reden (Beleidigung, Volksverhetzung, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole) - die Aufklärungsquoten maßgeblich abhängig von der Aufhellung des Dunkelfeldes wären.

Bedeutet:
Der Großteil dieser Straftaten (das gilt übrigens auch für einfache Gewaltstraftaten, Diebstähle usw.) kommt gar nicht zur Anzeige. Werden mehr Straftaten angezeigt, wird der absolute Teil der aufgeklärten Straftaten zwar - bis zur Belastungsgrenze der Ermittlungsbehörden - steigen, der relative Anteil, daher die Aufklärungsquote, würde in aller Regel aber eher sinken. Werden hingegen nur die offensichtlichen Taten angezeigt, bei denen schon der Anzeigende mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weiß, dass der Täter ermittelt werden kann (z.B. weil er ihn selbst benennen kann) steigt mit jeder Anzeige natürlich auch die Aufklärungsquote.

Selbst bei Straftaten gegen das Leben ist strittig, welchen Wert diese Zahlen haben, weil selbst hier unklar ist, wie viele Straftaten erst gar nicht erfasst werden (weil die Opfer „vermisst“ werden oder die Todesursache als „natürlich“ verkannt wurde).

Wir haben daher in Deutschland kaum Diskussionen über Aufklärungsquoten - und wenn, dann beziehen sich diese Aufklärungsquoten stets auf die polizeiliche Kriminalstatistik, die an sich schon problematisch ist, weil sie eben nicht das Dunkelfeld berücksichtigt, sondern nur die von der Polizei eröffneten Ermittlungsverfahren (dh. sind nur Fälle enthalten, bei denen die Polizei eine Akte an die Staatsanwaltschaft übergibt). Das heißt, sie beinhaltet sowohl Fälle, bei denen im Nachhinein die Unschuld der Beschuldigten herauskommt (und möglicherweise gar keine Straftat existiert), sie enthält aber vor allem nicht die gigantisch große Menge an Straftaten, die gar nicht angezeigt werden.

Klassisches Beispiel:
Würde die Polizei anfangen, für jeden auf einer Demonstration geworfenen Stein oder jede aus der Menge gerufene Beleidigung eine Anzeige gegen Unbekannt aufzunehmen und an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln - was sie durchaus könnte und dürfte - würden die politisch links motivierten Straftaten plötzlich in den Himmel schießen, obwohl sich faktisch nichts geändert hat.

Anderes Beispiel:
Eine Schulinitiative, die dazu führt, dass Schulen Gewalttaten unter Schülern verstärkt anzeigen, würde die Aufklärungsquote von Gewalttaten maßgeblich erhöhen, weil plötzlich sehr viele vormals nicht angezeigte, aber leicht aufzuklärende, Straftaten in die PKS kommen würden.

Daher:
Nein, die Angst vor schlechteren Aufklärungsquoten ist - zum Glück - in Deutschland keine Motivation zur Strafvereitelung durch Nichtaufnahme von Ermittlungen (was witzigerweise selbst wieder eine Straftat ist…). In den USA sieht das teilweise ganz anders aus, dort werden gerade auf der kommunalen Ebene gerne Statistiken - wohl wissend, dass ihr Aussagekraft beliebig ist - als Wahlkampfargument verwendet. Was dazu führt, dass die Statistiken noch weniger Wert sind, weil sie entsprechend der politischen Vorgabe mit allen Mitteln der Kunst geschönt werden.

So, genug Exkurs in die Kriminologie.

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Polizisten sind halt auch nur Menschen. Die bei Böhmermann rekonstruierten Reaktionen der Polizisten zeigen halt schon das Problem: Viele Polizisten nehmen solche Internet-Straftaten halt nicht ernst und fühlen sich nicht zuständig. Ein Stück weit habe ich auch Verständnis dafür, denn wenn man einmal damit anfängt, beliebige Facebook-Gruppen nach solchen Kommentaren zu durchsuchen, findet man natürlich unendlich viele Fälle, in denen man eigentlich Ermittlungen anfangen müsste. Aber dafür hat halt keine Polizei die Zeit.

Das kann man natürlich negativ deuten („Die Polizei hat resigniert und kapituliert vor der Masse an Straftaten im Internet…“), aber man kann es auch positiv deuten („Die Polizei hat nur begrenzte Ressourcen und möchte diese vor allem auf handfeste Straftaten verwenden, also Straftaten, die direkte Opfer erzeugen und die vor allem im eigenen Zuständigkeitsbereich stattfinden“). Denn bei diesen Internet-Straftaten wird natürlich jede Polizeidienststelle sich erst einmal denken: „Kann das nicht jemand anderes machen?!? Warum sollen wir dafür zuständig sein, wir haben besseres zu tun!“. Und das kann ich durchaus nachvollziehen.

Was wir bräuchten, wäre halt eine Bundespolizeibehörde mit der ausdrücklichen Zuständigkeit für „überörtliche“ Straftaten, wie sie bei Internetstraftaten immer gegeben sind. Das Böhmermann-Beispiel zeigt z.B. gut eines der Probleme, dass wir zweifelsohne haben:
Die gleichen 7 Straftaten wurden an 16 Polizeibehörden in 16 Bundesländern angezeigt. Das heißt, wenn das gegenwärtige System funktionieren würde, würden in 16 Polizeidienststellen Menschen die gleichen 7 Straftaten ermitteln. Das ist offensichtlich keine sinnvolle Verwendung von Steuergeldern.

Daher sollte es eine Bundespolizeibehörde geben, an die jede Polizeidienststelle solche Dinge ohne konkreten örtlichen Bezug weiterleiten kann. Dort laufen dann die 16 Anzeigen zusammen und es wird ein Mal, dafür aber halt auch gründlich, ermittelt, statt dass 16 Mal gar nicht ermittelt oder rumgestümpert wird. Aber die Länder lassen sich ungern die wenigen Kompetenzen, die sie in unserem Föderalismus haben (Polizei und Schule sind die wichtigsten!) beschneiden, daher fürchte ich, wäre eine sinnvolle Änderung politisch nur schwer umsetzbar.

Meine IP kommt aus Usbekistan. VPN sei dank :slight_smile:

Gibt aber nicht nur die IP um eine Person zu identifizieren. Stichwort OSINT.

Hallo Myste,
ich muss dein Beitrag nun doch einmal kommentieren, da ich über diesen Irrglauben immer öfters in unserer Gesellschaft stolpere. Es ist aber nicht böse gemeint, sondern eher an die Allgemeinheit gerichtet.

Es geht um die Aussage „Als ich zur Polizei ging um mich beraten zu lassen“.

Die Polizei kann und darf keine Rechtsberatung geben.

Quelle:
Mythen: Polizisten sind Rechtsexperten

Okay, also da muss man jetzt differenzieren zwischen „Rechtsberatung“ und „Auskunfterteilung“.

Rechtsberatung dürfen in Deutschland generell nur Rechtsanwälte geben (mit wenigen Ausnahmen).

Selbstverständlich ist es nicht die Aufgabe der Polizei, Rechtsberatung im Hinblick auf zivil- oder verwaltungsrechtliche Fragen zu geben. Dazu fehlt der Polizei auch schlicht die Kompetenz. Auch ist es nicht ihre Aufgabe, Menschen bei der Strafverteidigung zu helfen - also wenn jemand angeklagt wird, kann er sich nicht von der Polizei beraten lassen (das wäre auch denkbar dumm, aus offensichtlichen Gründen…).

Die Polizei ist jedoch durchaus dazu befähigt und auch verpflichtet, Auskunft zu erteilen, wenn es um die Frage geht, ob ein bestimmtes Verhalten verboten wäre. Ein klassisches Beispiel war lange z.B. die Wilderei, daher: Jemand hat einen Hasen versehentlich totgefahren und denkt sich: „Hey, kostenloses Abendessen!“ und packt den Hasen ein. Hier wurde lange Zeit bei der Frage, ob ein vor der Bestrafung schützender Verbotsirrtum vorliegt, klar vertreten: Nein, denn der Irrtum ist vermeidbar, ein einfacher Anruf bei der Polizei (nicht über die 110, sondern die örtliche Dienststelle) hätte den Irrtum auflösen können. Straffrei sind hingegen nur unvermeidbare Irrtümer (ja, Unwissenheit kann tatsächlich vor Strafe schützen, weshalb ich das pauschalisierende Sprichwort absolut ablehne!).

Kurzum:
Die Polizei darf keine Rechtsberatung in der Tiefe geben, muss aber Auskunft erteilen, wenn sich die Frage stellt, ob ein bestimmtes Verhalten aus ihrer Sicht strafbar sein könnte. Und natürlich muss die Polizei Opfer von Gewalt, wie im vorliegenden Fall, auch ein Stück weit beraten, ob eine Anzeige überhaupt erfolgversprechend ist. Ob die Polizei auch auf außerrechtliche Konsequenzen hinweisen muss (z.B. dass der Täter im Falle der Anzeige u.U. an die Personalien des Anzeigeerstatters kommen und sich rächen könnte), ist eine andere Frage, die man aus guten Gründen ganz unterschiedlich beantworten kann. Da sind wir dann aber auch nicht mehr im engeren Bereich der Rechtsberatung.

Wie immer im Bereich Jura gilt daher auch hier: Es ist nicht so einfach, wie es gerne dargestellt wird. Und die einzige Antwort, die man auf allgemeine Fragen geben kann, ist eigentlich immer nur: „Das kommt darauf an…“

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Hallo Daniel,
danke für deine sehr informative Rückmeldung. Ich bin kein Jurist oder Beamter, deswegen kann ich selbst nicht so sehr ins Detail gehen.

An der Stelle würde ich mal gerne mit einer Frage daher kommen was die Statistik angeht:

Ich habe vor Jahren in Deutschland insgesamt 2 Anzeigen gestellt:

1x wegen Kellereinbruch
Und
1x wegen Kennzeichendiebstahl

Bei beiden Vorgängen war eigentlich klar, das kein großartiges Ermittlungsverfahren statt finden wird.

Den Kellereinbruch habe ich angezeigt um ein Aktenzeichen zu bekommen für die Versicherung und auch weil man mir etliche Farbspraydosen geklaut hatte und ich mich vor Verdächtigungen schützen wollte.

Bei dem Kennzeichendiebstahl eigentlich dasselbe „Schutz vor Verdächtigung bei missbräuchlicher Verwendung“

Wie kommen solche Anzeigen eigentlich in die Dunkel-Hell Statistik?

Die Aufklärungsquote dürfte ja irgendwo bei knapp 0 liegen, der Rest geht auf das Konto von Kommissar Zufall.