Willkür der USA/EU bei der Sanktionierung von Personen?

Inzwischen sind 9 Richter/Staatsanwälte des IGH von den USA auf eine Sanktionsliste gesetzt. Ebenso wurde bspw. der ehemalige Schweizer Offizier Jaques Baudes vom EU-Rat sanktioniert. damit einher gehen Kontensperrung, Einreiseverbot, z.T. Abschneiden der Kommunikationsmöglichkeiten. Sehr verwunderlich: Es gibt kein Recht auf Anhörung, fehlende Rechtsgrundlage und keine Möglichkeit, Einsicht in die Vorwürfe zu erhalten. Mich erschreckt diese Praxis und ich würde mich freuen, wenn das in einer Lage einmal juristisch eingeordnet werden könnte.

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Bitte nicht völlig unterschiedliche Vorgänge in einen Topf werfen bzw. wichtigen Kontext unterschlagen.

Vielleicht sollte man ganz grundsätzlich klarstellen, dass “Sanktionen” sich nie gegen eigene Staatsbürger oder Organisationen im Inland richten. Das können sie auch nicht, denn dort gelten ja die eigenen Strafgesetze und die eigene Verfassung.

Gegenüber Menschen außerhalb des eigenen Staatsgebiets und Rechtsrahmens gibt es aber wiederum keine andere Möglichkeit der Sanktionierung als eben Sanktionen. Entsprechend setzen praktisch alle Staaten Sanktionen in irgendeiner Weise ein, darunter auch Russland, China usw.

Finde ich gar nicht verwunderlich. Sanktionen sind im Kern ein außenpolitischer Akt. Da geht es nicht um die Rechte der sanktionierten Person oder Organisation. Sondern um die außenpolitischen Interessen des sanktionierenden Staats.

Sanktionen sind auch keine “Strafe” im engeren Sinne. Jedenfalls nicht, wie wir normalerweise Strafen im Rechtssystem verstehen. Sie entziehen der sanktionierten Person bestimmte Privilegien (und ja, als Ausländer ist der Zugang zu inländischen Dienstleistungen, Waren, Vermögen und die Einreise ein Privileg und kein Recht) und frieren Vermögen ein (nehmen es aber nicht weg). Damit soll eine konkrete Verhaltensänderung bewirkt werden.

Das ist schlicht Falschinformation. Sowohl in den USA, als auch innerhalb der EU gibt es natürlich eine “Rechtsgrundlage”. Die findet man auch mit ein paar Sekunden Googeln. In den USA ist es im Wesentlichen IEEPA, in der EU Art 29 EUV. Bitte die Mühe machen und eigene Behauptungen mit entsprechender Recherche hinterlegen.

Auch das ist Falschinformation, anders kann man das nicht nennen.

Zumindest die EU veröffentlicht für alle Sanktionen umfängliche Dokumentation. Hier beispielsweise für einen Teil der Russland-Sanktionen: EUR-Lex - 02014R0269-20251215 - EN - EUR-Lex

Außerdem gibt es einen schönen “Sanctions Tracker”, in der es übersichtlich für jede sanktionierte Person und Organisation einen Eintrag gibt. Hier für den angesprochenen Jaques Baud:

Jacques Baud, a former Swiss army colonel and strategic analyst, is a regular guest on pro-Russian television and radio programmes. He acts as a mouthpiece for pro-Russian propaganda and makes conspiracy theories, for example accusing Ukraine of orchestrating its own invasion in order to join NATO.

Therefore, Jacques Baud is responsible for, implementing or supporting actions or policies attributable to the Government of the Russian Federation which undermine or threaten stability or security in a third country (Ukraine) by engaging in the use of information manipulation and interference.

Sanktionierte Personen können einen Antrag auf Aufhebung der Sanktionen stellen, zudem werden EU-Sanktionen alle 12 Monate automatisch überprüft. Sanktionsbeschlüsse können auch vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten werden.

Herrn Baud steht der Rechtsweg also durchaus offen, wenn er die Sanktionierung für sachlich falsch hält. Oder er stellt einfach sein sanktioniertes Verhalten ein.

Ich sehe auch kein grundsätzliches Problem damit, wenn die USA die Richter des IStgH sanktionieren. Als souveräner Staat, der zudem nicht das Rom-Statut ratifiziert hat ist das erstmal ein legitimer Ausdruck der eigenen außenpolitischen Agenda.

Meine politische Bewertung dieser Aktion steht auf einem anderen Blatt. Ich halte diese konkreten Sanktionen für unklug, kurzsichtig und auf vielen Ebenen grausam.

Dass diese Sanktionen gegen die betroffenen Richter aber irgendwelche negative Wirkung entfalten, daran könnte die EU durchaus was ändern. Dass in internationalen Organisationen und Regierungsapparaten und Volkswirtschaften außerhalb der USA noch US-Softwarelösungen an kritischen Stellen zum Einsatz kommen ist offensichtlich fahrlässig. Und ich hoffe sehr, dass der IStgH bzw. die EU-Behörden sämtliche persönlichen und finanziellen Schwierigkeiten der Betroffenen ausgleichen.

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Vielen Dank für die Erläuterungen. Die Sanktion mag ein “Ausdruck außenpolitischer Agenda” sein. Für mich stellt eine Sanktion ganz klar eine Bestrafung dar. Was sonst ist das Blockierung von Konten und Einfrieren von Vermögen? Und mit welchen finanziellen und kommunikativen Mitteln der/die Sanktionierte ein Verfahren zur Aufhebung der Sanktionen anstreben soll, steht noch auf einem anderen Blatt.

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Der/die Sanktionierte kann das sanktionierte Verhalten einstellen. Dann wird auch die Sanktion aufgehoben. Eingefrorene Gelder werden wieder freigemacht, Reisebeschränkungen aufgehoben usw. Niemand zwingt Menschen wie Jaques Baud dazu, einen Angriffskrieg zu rechtfertigen, sein Geld in europäischen Banken anzulegen oder hierzulande Urlaub zu machen. Ich sehe einfach keinerlei Verpflichtung der EU, Menschen aktiv in die Lage zu versetzen, gegen die offensichtlichen und legitimen eigenen Interessen zu arbeiten.

Die EU hat buchstäblich eine Postadresse und E-Mail, an die man in einem ersten Schritt eine formlose Beschwerde gegen Sanktionen schicken kann: https://www.consilium.europa.eu/en/policies/sanctions-adoption-review-procedure/#lifting

Für ein Gerichtsverfahren braucht es einen Anwalt. Das kann aber jeder Anwalt sein, der in der EU oder EEA (also auch der Schweiz) zugelassen ist. Das kostet vermutlich Geld, aber so ist das eben. Alternativ kann man ja das sanktionierte Verhalten auch einfach einstellen. Also zum Beispiel einfach nicht mehr russische Propaganda verbreiten. Ist nicht so schwer, mir persönlich gelingt das sehr zuverlässig.

Da Jacques Baud scheinbar sogar von der Regierung Belgiens eine humanitäre Ausnahmegenehmigung erhalten hat, auf gesundheitlich notwendige Finanzmittel trotz der Sanktionen zugreifen zu können, sehe ich hier wirklich keinen Anlass für irgendeine Form des Mitgefühls mit dem Mann.

Übrigens muss ich mich korrigieren: Sanktionen können wohl prinzipiell auch von der EU gegen EU-Staatsbürger erlassen werden, jedenfalls bei doppelten Staatsbürgerschaften. Ob es da dann zusätzliche Einschränkungen oder Prozeduren gibt, weiß ich nicht.

Als Rechtsgrundlage in der EU sollte noch Art 215 AEUV erwähnt werden. Der wird auch ausdrücklich erwähnt, dass es bei Sanktionen die Möglichkeit des Rechtsschutz geben muss.

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Das letzte Mal als ich diesen Satz in ähnlicher Weise hörte war 1985: “Sie können einfach aus der Kirche austreten, in die SED eintreten, sich für 3 Jahre zur NVA verpflichten - dann wird das auch etwas mit dem Studienplatz”. Wurde ebenso mit nationaler Sicherheit und Staatstreue begründet.

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Wenn du ernsthaft die Sanktionierung eines Russland-Propagandisten, der die Ermordung von tausenden Menschen in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg mittels Lügengeschichten rechtfertigt mit der Unterdrückung durch die SED-Diktatur gleichstellen willst, dann stelle ich die Diskussion an dieser Stelle ein. Wir haben uns offensichtlich nichts zu sagen.

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Das richtete sich aber gegen Staatsbürger des eigenen Landes, oder?
@ped hat derweil sehr schön ausgeführt, dass, so wie ich das verstehe, sich Sanktionen gegen Bürger anderer Staaten und andere Staaten richten, da man keine anderen Befugnisse hat, internes Recht extern umzusetzen.

Ja das ist gegen eigene Staatsbürger gerichteten mir bewußt. Aber mir geht es um das Prinzip der Sanktionierung. Hier sehe ich Ähnlichkeiten. Jemand wird sanktioniert ohne Gerichtsurteil und hat nur begrenzte Möglichkeiten (in der DDR gar nicht) sich zu wehren. Dann zu sagen “Ja dann halte deine Mund stelle eben dein vermeintlich widerrechtliches Verhalten ein” hat diktatorischen Charakter. Sanktionen erscheinen mir mehr die Gesinnung (als bestehe Einhaltung von Gesetzen) beurteilen, dessen Deutungsrahmen von dem herrschenden Regime festgelegt wird und einem gewissen “Zeitgeist”entsprechen. Wenn ich heute etwas gegen die Politik von Herr Trump sage, werde ich dann morgen von der US-Regierung sanktioniert weil ich eine Meinung habe, die nicht der aktuellen US-Politik entspricht? Dann werden mir Kreditkarten, Konten und Microsoftkonten gesperrt und jeder der mich unterstützt läuft Gefahr, auch sanktioniert zu werden. Dieses Prinzip hinterfrage ich, weil ich aus Erfahrungen sehr sensibel auf das Unterdrücken missliebiger Meinungen/Menschen reagiere.

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Wenn ich mir eine perfekte Welt ausmahle, dann sind Sanktionen natürlich unnötig, weil eine globale Gerichtsbarkeit gibt, die Aufgrund allgemein anerkannter und demokratisch legitimierter Gesetze Entscheidungen fällt.

Sowas gibt es aber nicht.

Als Staat oder Staatenbündnis stehe ich damit vor einem grundlegenden Problem: In der Welt laufen Akteure durch die Gegend, die meinen (legitimen) Interessen zuwiderhandeln. Sie betreiben Krieg gegen meine Verbündeten, verbreiten Propaganda gegen mich, verstoßen gegen Menschenrechte oder begehen Kriegsverbrechen.

Dabei nutzen die Akteure meine Infrastruktur, meine Unternehmen, meine Rohstoffe usw. Rebellen kaufen Waffen bei meinen Rüstungsunternehmern. Terrorgruppen nutzen meine Banken, um Geld zu transferieren. Und Propagandamaschinen nutzen meine sozialen Netzwerke, um meine eigenen Bürger gegen mich aufzubringen.

Mit meiner Polizei, meinen Gesetzen und meinen Gerichten kann ich nichts dagegen unternehmen, denn diese Akteure halten sich nicht auf meinem Staatsgebiet auf. Ich kann dem Land, in dem sie sich aufhalten den Krieg erklären und versuchen, mittels meiner Streitkräfte dieses Handeln zu unterbinden. Oder ich übe massiven wirtschaftlichen oder diplomatischen Druck auf diesen Staat aus, etwa in dem ich Handelsbeziehungen abbreche. Aber das ist oft gar nicht in meinem Interesse – ich will ja nicht meinen eigenen Bürgern und Unternehmen schaden, sondern eine Verhaltensänderung erzeugen oder zumindest meine eigenen Ressourcen nicht mehr für das mir schadende Verhalten zur Verfügung stellen.

Unter Umständen bin ich dazu sogar verpflichtet, denn wenn meine Waffen und von meinen Unternehmen entwickelte Kommunikationssysteme bei einem Völkermord eingesetzt werden, dann mache ich mich sowohl Staats- als auch Völkerrechtlich mitschuldig.

Die Sanktion ist dann oft das beste Mittel. Sie gibt mir gezielte und individualisiertere Handlungsmöglichkeiten. Ich muss beispielsweise nicht alle Exporte in den Iran verhindern (die Menschen dort können also weiter Lebensmittel und Medikamente kaufen), wenn ich eigentlich nur den Unterstützer des Regimes schaden möchte. Sanktionen stehen auch nicht zwangsläufig im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Prinzipien. Die Sanktionen der EU können beispielsweise vor Gericht angefochten werden.

Unter welchen Umständen Sanktionen angewendet werden dürften bestimmt die nationale Gesetzgebung. Und es gibt genug Staaten, bei denen eine Meinung ausreicht, um beispielsweise ein Einreiseverbot zu bekommen, darunter auch Russland und China. In der EU ist das für sich gesehen noch nicht ausreichend, dazu braucht es darüber hinaus konkrete Handlungen – etwa aktive Propaganda für einen Angriffskrieg.

Können wir uns bitte darauf einigen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn die mit unseren Steuergeldern aufgebaute Infrastruktur und die in unserem Rechtsgebiet hergestellten Waren und Dienstleistungen nicht für die Ermöglichung eines Angriffskriegs, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen eingesetzt werden dürfen?

Ich finde es nicht nur akzeptabel, ich **erwarte** es von meiner Regierung, dass sie gegen unsere Demokratie oder gegen die Menschenrechte von Personen in anderen Ländern gerichtete Verhaltensweisen sanktioniert. Das passiert ehrlich gesagt viel zu selten und viel zu inkonsequent.

Ich finde es ist schon möglich auf einer moralischen Ebene zwischen Sanktionen, die “Gerechtigkeit” fördern sollen und solchen, die “Gerechtigkeit” einschränken zu differenzieren. Ich kann die Sanktionen der USA gegen die Richter des IStgH verurteilen und die Sanktionen gegen Unterstützer des russischen Angriffskriegs unterstützen und das ist im Ergebnis ein konsequent moralischer, demokratischer und rechtsstaatlicher Standpunkt.

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Hallo, ich finde diesen Fall besonders krass und hätte das eher in einer Diktatur erwartet Gericht bestätigt Kontosperre: Berliner Journalist droht wegen EU-Sanktionen die Obdachlosigkeit - aber vielleicht ist das nur ein Einzelfall und mein Gefühl, dass unter dem Mantel der Desinformationsbekämpfung unliebsame Meinungen unterdrückt werden ist falsch - Ich fände es toll wenn dies als Thema in der Lage genauer seziert wird und nicht anekdotisch bleibt.

Das ist in der Tat eine wilde Geschichte. Vor allem das hier über Bande gespielt wird und mit Hilfe von Russlandsanktionen gegen Berichterstattung zu Gaza Protesten vorgegangen wird. In der Begründung der Sanktionsentscheidung steht „During a violent occupation of a German university by anti-Israel rioters, RED personnel coordinated with the occupiers to disseminate images of their vandalism – which included the use of Hamas symbols – through their online channels, thus providing them with an exclusive media platform, facilitating the violent nature of the protest.“

Das ist schon fragwürdig. Es ist außerdem erstaunlich, dass in der Listung nur eine türkische Adresse und ausschließlich eine türkische Staatsbürgerschaft angegeben ist, obwohl er ja wohl in Deutschland wohnt und auch deutscher Staatsbürger ist.

Das sind doch ziemlich eindeutige Formfehler die diese Listung (unabhängig vom Inhalt) angreifbar machen sollten.
Es läuft dazu auch wohl eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/CASE/?uri=CELEX:62025TN0429

Würde mich nicht überraschen, wenn die das dann kassieren.

Zur Einordnung: dem Mann wird vorgeworfen, eine Plattform für russische Propaganda betrieben zu haben:

Es gibt aber keine Anklage gegen ihn etwa wegen Verstoss gegen §87 StGB „Agententätigkeit zu Sabotagezwecken“ oder §86 StGB „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ Gleichwohl wird er (und damit auch seine Familie) sanktioniert:

Jacobin ist natürlich keine neutrale Quelle, aber der Artikel fasst die Lage recht gut zusammen. Der Fall war im Sommer auch Thema bei der Bundespressekonferenz,

wo Martin Giese, Sprecher des Auswärtigen Amtes, schmallippig erklärte: „Das fand durch die enge Zusammenarbeit fast aller deutschen Sicherheitsbehörden statt.“ Dabei kam es zu folgendem bemerkenswerten Austausch:

Giese: [Es] gibt einen Rechtsweg dagegen. Es ist ein geordnetes rechtliches Verfahren dagegen möglich.
Frage: Es wurde ja von beiden Seiten erwähnt, dass seine gesamten Konten eingefroren seien. Können Sie mir bitte darstellen, wie man sich rechtlich wehren kann, wenn man keinerlei finanzielle Ressourcen mehr hat […] ?
Giese: Eine der Rechtsfolgen, die mit dieser Sanktionierung einhergeht, ist ein “asset freeze”. Das ist die Folge der Handlungen.
Frage: Meine Frage war: Wie soll man dann Anwälte bezahlen?
Giese: [… Nach] meinen Informationen gibt es da eine anwaltliche Vertretung. Das scheint also möglich zu sein.

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Ein paar mehr Details, die Jacobin ausgelassen/unterbelichtet hat:

  • Die deutsche Firma Redfish, für die Doğru in leitender Funktion gearbeitet hat, hat nicht nur Videos für die russische Propagandaagentur Ruptly “produziert”, sondern war laut taz dessen Tochterunternehmen. Laut Handelsregister war Doğru verantwortlich für die Abwicklung von Redfish. Er wird in der taz damit zitiert, dass er das Firmenvermögen an das russische Mutterunternhemen RT zurück gegen habe.
  • Aber auch das scheint nicht vollständig zu stimmen. Erneut laut taz hat das von Doğru nach Abwicklung von Redfish neu gegründete Unternehmen RED den Telegramkanal von Redfish übernommen.
  • RED ist inzwischen auch geschlossen, redaktionell und wirtschaftlich verantwortlich war aber eine Briefkastenfirma in der Türkei, die Doğru als alleinigen Geschäftsführer gelistet hat. Russland hat in der Vergangenheit öfter türkische Briefkastenfirmen für ausländische Propagandaaktivitäten genutzt.
  • Einige frühere leitende Angestellte von Ruptly waren in der Folge für Doğru bei RED tätig.
  • Während Doğru abstreitet, dass er bzw. RED Geld der russischen Regierung erhalten haben, sieht das die EU anders:

AFA Medya A.Ş. operates “RED”, which comprises a number of media platforms, and which has close financial and organisational connections with Russian state propaganda entities and actors, and shares deep structural ties, including interlinkages between, and rotation of, individual personnel with Russian state media organisations.

Im Übrigen hört sich die ganze Sache danach an, als ob Doğru hier auf die Füße gefallen ist, dass er seine Aktivitäten in Deutschland wirtschaftlich und organisatorisch durch eine ausländische Firma (Die türkische AFA Medya A.Ş.) geleitet hat. Meine Vermutung ist, dass die ganze Unternehmung so erst für die Sanktionsliste relevant geworden ist. Denn bei dem Sanktionsregime geht es ja um ausländische propagandistische Einflussnahme.

Ich hätte mir definitiv gewünscht, dass die EU speziell bei dieser Sanktionierung mehr Transparenz und Klarheit hätte walten lassen. Doğrus publizistische Aktivitäten habe ich nicht persönlich verfolgt, aber sowohl die Berichterstattung in Jacobin als auch in der taz vermitteln den Eindruck, dass er die Grenze vom Journalismus zum Aktivismus an vielen Stellen überschritten hat. Aber weil diese Grenze nicht klar definiert werden kann, sollte man mit Sanktionen hier definitiv vorsichtiger als bei rein wirtschaftlichen Aktivitäten oder Eindeutig zuordnungsbarer Propaganda sein.

Ich denke das wird verkompliziert dadurch, dass nicht jede “Meinung” automatisch straf- bzw. sanktionslos bleiben muss. Dass der Holocaust eine Erfindung ist, ist absolut eine Meinung – aber eben auch strafbar. Ebenso kann man niemandem die Meinung verbieten, dass Russland in der Ukraine nichts falsch macht – aber man kann die Äußerung dieser Meinung sanktionieren, wenn sie durch russische Finanzmittel oder sonstige Unterstützung dazu geeignet ist, den Frieden in der EU zu stören.

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Das mag alles korrekt sein und wären auch bei Personen im Ausland möglicherweise legitime Gründe für eine Sanktionierung. Aber der Herr ist ja scheinbar deutscher Staatsbürger und in Deutschland fest wohnhaft. Und zur Bestrafung von Inländern sind Sanktionen eigentlich nicht gemacht. Dafür gibt es die normalen Mittel des Straf- und Ordnungsrechts.

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@ped Ich bin absolut nicht der Meinung, dass eine Meinung automatisch straf- oder sanktionslos bleiben sollte. Holocaustleugnung sollte bestraft werden, und Herr Höcke hat feststellen müssen, dass auch öffentliche Aussagen rechtliche Konsequenzen haben können. Ebenso erwarte ich von Journalisten die notwendige Sorgfalt bei der Recherche – auch das sollte nicht folgenlos bleiben.

In diesem Fall sehe ich die Dinge jedoch anders.

Erstens ist Herr Doğru nach meiner Kenntnis deutscher Staatsbürger. Sanktionen sind ein außenpolitisches Instrument – gedacht für Personen oder Organisationen, denen man mit dem nationalen Strafrecht nicht beikommen kann, weil sie sich dem Zugriff entziehen. Auf einen im Inland lebenden Bürger angewendet, verfehlen sie diesen Zweck grundlegend.

Zweitens liegt nach meinem Kenntnisstand keine rechtskräftige Verurteilung vor. Die Tatsache, dass er zeitweise für RT tätig war, belegt keine individuelle Schuld. RT betreibt Propaganda – aber daraus folgt nicht automatisch, dass jeder dort Beschäftigte selbst Propaganda verbreitet hat. Hier steht Aussage gegen Aussage, und genau dafür gibt es Strafverfahren.

Drittens sind weder seine Frau noch seine Kinder in irgendeiner Weise strafrechtlich relevant in Erscheinung getreten. Dass sie dennoch von der Kontosperre betroffen sind, ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar – unabhängig davon, wie man den Fall inhaltlich bewertet.

Der objektive Effekt dieser Maßnahme ist, dass ein Journalist und Aktivist in seiner Existenz eingeschränkt wird, ohne dass ein ordentliches Gericht seine Schuld festgestellt hat. Eine Verordnung, die uns als Bürger vor staatlicher Desinformation aus dem Ausland schützen soll, wird hier gegen einen Inländer eingesetzt – vermutlich weil die Schwelle für eine strafrechtliche Anklage nicht erreicht wird.

Dieser Fall reiht sich zudem in ein beunruhigendes Muster ein. Die USA haben zuletzt den ICC-Chefankläger Karim Khan sowie mehrere ICC-Richter mit Sanktionen belegt – nicht wegen strafbarer Handlungen, sondern weil deren Arbeit politisch unbequem war. UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese wurde ebenfalls mit US-Sanktionen bedroht, nachdem sie öffentlich Kritik an der israelischen Militärpolitik geäußert hatte. In allen diesen Fällen ersetzt das Sanktionsinstrument den Rechtsweg – nicht weil die Beweislage es erfordert, sondern weil der Rechtsweg die gewünschte Wirkung nicht liefert.

Dass die EU nun ein vergleichbares Muster gegenüber einem eigenen Staatsbürger zeigt, sollte uns unabhängig vom konkreten Fall Doğru beunruhigen.

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Ich kenne die Hintergründe nicht.
Aber es gibt keine europäischen Gerichte, die gegen EU-Staatsbürger ermitteln, denke ich. Wenn die EU also gegen Mitarbeiter eines ausländischen Fernsehsenders Sanktionen verhängt und das Staatsbürger von EU-Staaten trifft, ist das ein vielleicht nicht erwünschter aber möglicher Kollateralschaden, genauso wie wenn ein deutscher Unternehmer mit einem russischen Unternehmen zusammenarbeitet. Es wäre schöner, wenn die EU das anders regeln würde, das stimmt und es erzeugt auch bei mir ein Störgefühl, aber ich wüsste nicht, wie man das derzeit sonst lösen sollte.

Ist es wirklich nicht möglich, eigene Sanktionen an klare, gerichtlich überprüfbare Kriterien zu knüpfen? Einschließlich bestimmter Regeln, dass bspw. Sanktionen einen wirksamen Rechtsschutz nicht beeinträchtigen dürfen (Bezahlung für Anwälte bspw.). Dann können Sanktionierte die Entscheidung gerichtlich prüfen lassen. Das sollte grundsätzlich sowohl auf nationalstaatlicher, als auch auf EU-Ebene machbar sein.

Sanktionen mit legitimen Anliegen sollten jedenfalls nicht mit offensichtlich illegitimen wie denen des aktuellen US-Regimes gegen Richter am ISTGh in einem Topf geworfen werden.

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Grundsätzlich ist das jetzt schon möglich. Man kann vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Listungen klagen. In diesem Fall ist hier auch ein Verfahren anhängig, das dauert nur offensichtlich ziemlich lang.

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https://thepostil.com/dogru-case-german-tragedy/

Pressefreiheit und die Würde des Menschen in Gefahr innherhalb der EU.
EU Sanktionen. Meinungsfreiheit.

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