Wie Spahn mit dem dritten Digitalisierungsgesetz den Datenschutz im Gesundheitswesen aushölt

Jens Spahn will offenbar im Schatten der Coronakrise sein drittes Digitalgesetz umsetzen. Während der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber die elektronische Patientenakten (ePA), die am Beginn nächsten Jahres eingeführt werden soll, mit immer mehr Nachdruck als nicht datenschutzkonform anprangert, will Spahn mit dem neuen Digitalgesetz diese Problematik „umgehen“, indem er die Inhaber von Praxen einfach davon befreit, selbst eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchführen zu müssen.

Dies soll in Zukunft auch dadurch ermöglicht werden, dass die Daten nicht mehr direkt auf den Rechnern der Praxen verarbeitet werden, sondern durch „browersbasierten Abrechnung“ gleich auf den Rechnern digitaler Anbieter, oder der Gematik, oder bei Bertelsmann, oder bei den Kassenärtzlichen Vereinigungen.

https://www.kollegennetzwerk-psychotherapie.de/Newsletter/PDF/Newsletter_201120.pdf (ab Seite 5)