Im Anschluss an die Kontroverse um das Verbot des neuen Danger Dan Songs Keine Angst und angesichts der darauf veränderten Jubiläumsfolge der Anstalt stellt sich die Frage, welche Mittel sind im Kampf gegen Faschos nötig, möglich und legitim.
Interessante Ansichten von Experten, aber auch von Menschen wie Jan Fleischhauer zur Causa ZDF vs. Danger Dan gibt es in diesem Beitrag des Kulturmagazins aspekte:
Legitim ist wichtig.
Es gibt einen Rechtsstaat. Entweder man hält sich an diese Regeln oder man ist selbst kriminell. Eigentlich sehr einfach.
Aus Gründen wird eigentlich fächerübergreifend der Unterschied und das Spannungsverhältnis von Legitimität und Legalität in der Schule vermittelt. Zumindest sollte das so sein. Elser bspw. handelte illegal, als er sein Attenat auf Hitler versuchte, aber sicher nicht illegitim.
Uneigentlich ist dieses Spannungsverhältnis überhaupt nicht einfach aufzulösen.
Kleines Erklärstück dazu:
So lange wir aber noch einen funktionierenden Rechtsstaat haben ist „illegitim“ und „illegal“ im Hinblick auf Gewaltanwendung hoffentlich für uns alle identisch. Die Einschätzung, ob der Rechtsstaat funktioniert, wird natürlich von Lina E., Maja T. und co ganz anders gesehen als von den meisten von uns hier.
Ich denke, dass der Rechtsstaat noch hinreichend gut funktioniert, sodass es auch keine legitime, offensive Gewaltanwendung gegen Rechtsextreme geben kann. Defensive Gewaltanwendung im Sinne von Notwehr ist natürlich etwas anderes, aber die bestreitet denke ich auch niemand. Ich zumindest möchte keine „Rotfront gegen Sturmabteilung“-Szenen wie in der Endzeit der Weimarer Republik sehen - genau das ist aber die Konsequenz, wenn wir Aktionen wie den Budapest-Komplex oder die Hammerbande um Lina E. gutheißen.
Insofern finde ich gerade die „Liebe Grüße an Lina, Gucci, Maja und Nanuk“ aus dem Song auch sehr kritisch und kann zumindest nachvollziehen, dass diese Grüße aus konservativer Sicht im Kontext eines Songs, der Widerstand gegen Rechts behandelt, als Billigung von Gewalt gelesen werden. Es fällt selbst mir schwer, diese Grüße anders zu werten.
Um zum Thema des Threads zurück zu kommen:
Gewalt gegen Rechtsextreme, selbst gegen Neonazis, ist keine Lösung. Solche Aktionen führen nur dazu, dass sich die Rechtsextremen noch mehr bestätigt sehen, sich zu bewaffnen, was dann wieder zu Szenen wie dieser führt:
Diese Eskalationen der Gewalt sind nicht in unserem Sinne. Ich bin durchaus auch dafür, dass mehr Linke in Polizei und Bundeswehr eintreten, da ich es für einen schweren taktischen Fehler halte, die Sicherheitsbehörden den Konservativen zu überlassen. Ich bin auch dafür, dass jeder linke Aktivist lernen sollte, sich im Fall der Fälle zu verteidigen. Und ich habe nicht mal was dagegen, sich, so weit gesetzlich erlaubt, zu bewaffnen, wenn man in einem gefährdeten Stadtteil lebt bzw. auf den Feindeslisten der Rechten steht. Auch finde ich es absolut in Ordnung, Netzwerke zum gegenseitigen Schutz zu gründen, um auf Nazi-Angriffe schnell reagieren zu können. Was ich aber für absolut falsch halte, ist es, selbst Gewalt gegen Rechts zu initiieren. Das führt uns tief in die Abgründe von „Rotfront gegen Sturmabteilung“, und das will ich einfach nicht. Es ist kein Szenario denkbar, in dem Gewalt gegen Rechtsextreme irgendetwas Positives bringt. Kein Rechtsextremer wird dadurch bekehrt (im Gegenteil!) oder von Taten abgehalten (erneut: im Gegenteil, weil: Rache, oft dann wiederum an unbeteiligten Schwachen).
Aktive Gewalt ist keine Lösung des Problems der Rechtsextremen.
Was tun gegen Fascho… diese Frage stelle ich mir auch schon länger.
Zum einen aus der Überlegung, ab wann es früher zu Zeiten der NSDAP löblicher Widerstand gewesen wäre. Welche Mittel wären ab welchem Zeitpunkt passend gewesen? Wann wird aus Menschen ein Widerstandskämpfer oder ein Terrorist?
Und dann zum anderen, was das auf die heutige Zeit bedeutet.
Ich bin hier ratlos. Ist das DD Lied verwerflich und die darin beschriebenen Ideen? Ab wann wären die es nicht mehr?
Doxing bei Faschos ist nicht legal, aber legitim.
Und wie werden Rechte das wohl über Linke bewerten? Legitimität ist also eine subjektive Kategorie und kann daher nicht der Maßstab sein.
Es ist wie @Daniel_K beschreibt: Solange unser Rechtsstaat noch funktioniert sollten wir uns an geltendes Recht halten. Und daher gilt illegal = illegitim.
Völlig absurde Haltung, Gewalttaten von irgendwem zu akzeptieren. Notwehr kein Problem, aber durch die Straßen ziehen und sich selbst zu Ankläger, Richter und Henker aufzuschlagen ist radikal extremistisch und entgegen jeder Rechtsstaatlichkeit. Null Toleranz dafür. Dass man darüber hier überhaupt diskutieren muss, finde ich schockierend.
Braucht es etwa einen neuen Radikalenerlass?
Ich frage mich wirklich, wo ich geschrieben haben soll, was du gelesen haben willst. In der Feststellung, dass es ein Spannungsverhältnis gibt, kommt nicht zum Ausdruck, dass jetzt grade überall jeder sich selbst zum Punisher erklären sollte oder ähnliches.
Der Radikalenerlass wäre übrigens mal ein guter Diskussionsanlass für genau dieses Thema.
Und wer entscheidet, wann unser Rechtsstaat aufhört zu funktionieren? Also ganz objektiv? Woher wüsstest du, wann es soweit ist? Und genau das ist das „Spannungsverhältnis“, in dem wir seit 1945 leben. In einem demokratischen Rechtsstaat, der von der Erfahrung geprägt ist, dass ganz demokratisch und legal der Staat aufhören kann, demokratisch und legal zu sein. Und dass Demokratie und Rechtsstaat dann darauf angewiesen sein können, dass Bürger eine eigene Antwort finden müssen, was konkret legitim sein kann.
War Polen die letzten Jahre ein Rechtsstaat? Trotz durchgängig illegaler Besetzung der Gerichte? Kann es das jetzt sein?
Sind die USA ein funktionierender Rechtsstaat? Obwohl sie vielen Menschen rechtsstaatliche Verfahren verweigern? Waren sie es als sie im Krieg gegen den Terror unrechtmäßig hunderte Unschuldige entführt, gefoltert, umgebracht haben? Wollen wir keine Soldaten, Richter, Ärzte, die sich solchem Vorgehen lieber verweigern? Selbst wenn es dazu kein Urteil geben sollte?
Sind wir ein Rechtsstaat? Trotz Regierungen, die straffrei erst- bis letztinstanzliche Urteil missachten? Hört die AfD in Sachsen-Anhalt auf, rechtsextrem zu sein, wenn ein AfD-Minister den Verfassungsschutz ganz legal anweist, sie aus seinen Berichten zu streichen? Wenn ein Landesverfassungsgericht mit AfD-Richtern Beschwerden dagegen abweist?
Schönes Gedankenexperiment dazu: Ein Volkskanzler
Man kann den Verlauf des Experiments durchgehen und sich fragen, an welchem Punkt Demokratie und Rechtsstaatlichkeit so dysfunktional sind, dass man sich nicht mehr auf funktionierenden Selbstschutz dieser Institutionen verlassen kann.
Ist keine einfache Frage. Umso ironischer, wenn zur Beantwortung ein Radikalenerlass gefordert wird![]()
Da oben auch Elser genannt wurde, eine weitere Unwägbarkeit:
Wäre Hitler damals durch Elser getötet worden, hätte das den folgenden Weltkrieg garantiert verhindert?
Oder wären andere Fanatiker wie Goebbels oder so nachgerückt?
Oder wäre ein Krieg dann von Russland und Stalin ausgegangen?
Vieles lässt sich nicht voraussagen und wird erst die Geschichte im Nachhinein klären.
Aber nur als Gedanke, führt wohl am aktuellen Thema vorbei…
Natürlich sind wir ein Rechtsstaat. Wer anderes behauptet, sollte sich einmal ganz stark selbst hinterfragen.
Auch in Polen, Ungarn, USA gibt es absolut keine Grundlage für Selbstjustiz, völlig egal durch wen.
Deine Fragen sind nicht durch Verteidiger des Rechtsstaats zu beantworten, sondern durch diejenigen zu konkretisieren, die gegen diesen Rechtsstaat verstoßen wollen.
Und da gibt es wohl auch keine einfache Antwort.
Wer entscheidet das, subjektiv?
Eben das ist ja mit Spannungsverhältnis gemeint. Die einfachen Antworten sind meist ein Hinweis darauf, dass man die Spannung nicht halten kann und zwar egal, ob man unreflektiert postuliert „natürlich sind wir ein Rechtsstaat“ oder vorschnell meint, wir wären keiner, weil einem ein Urteil nicht passt oder weil eine Einzelentscheidung tatsächlich rechtsstaatlich fragwürdig ist. Die Vorstellung, Rechtsstaatlichkeit sei ein klar abgrenzbarer Zustand und kein Spektrum, gibt natürlich Sicherheitsgefühle und solange wir einer sind, ist es auch völlig ausreichend, sich daran festzuhalten.
Manchmal zeigen besonders schnelle, besonders eindeutige Antworten auch, wie fragil das besonders laut vorgetragene Bekenntnis zum Rechtspositivismus in Wahrheit ist.
Diejenigen die den Rechtsstaat verteidigen zu glauben oder behaupten, das zu tun, können das auch die gleichen Leute sein, die gegen diesen Rechtsstaat verstoßen wollen? Grade der Radikalenerlass, der dir gleich als Antwort eingefallen war, bietet da mehr Anlass zu Fragen, als zu Antworten.
Das wäre eine Frage der Wirksamkeit, nicht der Legalität oder Legitimität. Legitimität wäre berührt, wenn man sich fragt, ob die Legitimität von Handlungen von Widerständlern vom tatsächlichen Ergebnis abhängen. Auch ein Spannungsverhältnis: Im einen Extrem darf man dann nie handeln, weil der Ausgang immer ungewiss ist, im anderen reicht die gute Absicht allein, ohne Rücksicht auf Folgen, um Handeln zu legitimieren.
Wer sollte das entscheiden?
Ich hoffe doch inständig, wir können uns darauf einigen, dass es heute weder in Deutschland, USA, Polen, Ungarn oder einer anderen westlichen Demokratie eine Grundlage/Rechtfertigung dafür gibt, irgendeine Art von Selbstjustiz oder Terrorismus durchzuführen. Egal ob links, rechts, religiös oder sonst was.
Andernfall muss ich doch mal fragen, was du deinen Schülern erzählst und wie du das von aktiver Radikalisierung abgrenzt?
„Wir sind zwar ein Rechtsstaat, aber man sollte jederzeit überprüfen, ob man nicht doch als Schlägerbande durch die Straßen ziehen kann und wir sind sowieso kurz davor, dass man jemanden wie Georg Elser braucht, der Sprengstoffattentate durchführt. Denn anzunehmen, dass wir ein Rechtsstaat sind, ist eigentlich unreflektiert. Wer Einhaltung der Rechtsordnung fordert, sollte sich mal selbst hinterfragen.“?
Ein krudes rechtspositivistisches Verständnis im Sinne von ‚legitim ist, was gesetzlich erlaubt ist‘ führt jedenfalls nicht weiter.
Und umgekehrt wird längst nicht jeder Rechtsbruch sanktioniert, so z.B. Verstöße gegen das Verfassungsrecht.
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Zum Thema „Selbstjustiz“:
Nicht unter die Definition der Selbstjustiz fallen solche Handlungen, die von der Rechtsordnung nach den Grundsätzen der Selbsthilfe, der Notwehr oder zur Abwendung eines Notstandes gedeckt sind. Ebenso wenig wird der Begriff der Selbstjustiz auf Handlungsformen im Rahmen eines zulässigen Widerstands zur Verteidigung der Rechtsordnung gebraucht, etwa gemäß Art. 20 Abs. 4 GG.
Du vertraust doch auf den Staat, den ich als Lehrkraft repräsentiere. Ich hab ne lange Ausbildung durchlaufen, einen Diensteid abgelegt, 3 Jahre Probezeit bestanden. In der Zeit wurde ich theoretisch und praktisch dauernd getestet, beobachtet, kontrolliert. Und seitdem steht immer jedem Schüler, jedem Elternteil der Dienst- und Rechtsweg offen, wenn der Eindruck besteht, ich würde Kinder auf ideologische Abwege führen. Die AfD versäumt ja keine Gelegenheit darauf hinzuweisen. Da hätte ich übrigens viel Vertrauen auf und auch etwas Spaß an einem rechtsstaatlichen Verfahren in der Frage.
Ein bisschen ironisch, dass du dir dann so einen Strohmann bauen kannst, dass in unserem funktionierenden Rechtsstaat 10 Jahre unentdeckte Anarchisten die Schüler zur Bandenbildung verführen könnten, oder?
Um dich zu beruhigen: Ganz im Sinne meines Diensteids und meines fachdidaktischen Handwerkszeugs diktiere ich meinen Schülern nicht 100x ins Heft "Wir leben in einem Rechtsstaat " oder "Wir leben nicht in einem Rechtsstaat " sondern leite sie zur kontroversen Auseinandersetzung mit komplexen historischen, sozialwissenschaftlichen und ethischen Abwägung an. Vermutlich mit wechselndem Erfolg, aber wenn du in der Gegend wohnst, bist du herzlich eingeladen, dich mal zu melden, vielleicht gibt es ja eine Gelegenheit, mal bei einer thematisch passenden Unterrichtseinheit zu hospitieren. Ich freue mich ehrlich über Besuch und Gesprächspartner ![]()
Der jüdische Staats- und Verfassungsrechtler Karl Loewenstein, der wegen den Nazis in die USA emigrieren musste, hat es in seiner 1937 veröffentlichten Schrift Militant Democracy and Fundamental Rights so formuliert:
Selbst die besten Präventivgesetze sind wirkungslos, wenn die Amtsträger im Allgemeinen, die durch die Besetzung der Schlüsselpositionen in der Verwaltung und durch die Steuerung der Gesetzesausführung für die Rechtsdurchsetzung verantwortlich sind, dem Staat, von dem sie ihren Lebensunterhalt beziehen, nicht uneingeschränkt loyal gegenüberstehen. […] Es wäre […] eine übermäßige Forderung an die Großzügigkeit der demokratischen Grundsätze, Beamten zu gestatten, antidemokratische Parteien zu befürworten oder aktiv zu unterstützen.
Das Problem spricht Danger Dan in seinem Song auch in gewisser Weise an, wenn er singt:
Doch ihr wärt blöd, wenn ihr euch auf den deutschen Staat verlasst. /
Die Erfahrung zeigt genau das Gegenteil. /
Es gibt so viele Faschos bei der Polizei.
Es gibt sowohl eine Reihe von Polizist:innen, die AfD-Mitglieder und sogar Funktionäre sind, als auch solche, die selbst nach rassistischen bzw. NS-verherrlichenden Äußerungen nicht entlassen wurden.
Zu Letzteren z.B.:
Hier noch ein relativ aktueller Fall:
Zwei Polizeibeamte aus Niedersachsen wurden wegen rassistischer und verfassungsfeindlicher Inhalte in Chatgruppen disziplinarisch bestraft – doch nicht hart genug, fand das OVG und stufte sie zurück. Der Rauswurf blieb ihnen aber erspart.
Das Niedersächsische OVG hat zwei Polizisten aus Osnabrück im Berufungsverfahren härter bestraft als zunächst das VG. Beide Beamte hatten über Jahre hinweg Inhalte in WhatsApp-Chats verbreitet, die rassistisch waren und das nationalsozialistische Regime verharmlosten. Der 3. Senat sah durch ihr gesamtes Verhalten einen Verstoß gegen ihre Pflicht für die Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten.
Die Polizisten sollen unter anderem in Einzel- und Gruppenchats Bild-, Text- und Videodateien verbreitet zu haben, die Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund herabwürdigten und das NS-Unrechtsregime verharmlosten. Ein heute 49-jähriger Kriminalhauptkommissar hatte solche Inhalte über Jahre hinweg versendet und empfangen. Der zweite Beamte, ein 61-jähriger Polizeihauptkommissar, verbreitete eine Vielzahl solcher Dateien innerhalb polizeilicher Chats. Das OVG bewertete die fortgesetzte Weitergabe solcher Inhalte – auch außerhalb des Dienstes – als besonders schwerwiegende Verletzung der Pflicht zu verfassungstreuem Verhalten, unabhängig davon, ob die Chats als privat einzustufen seien (Urteile vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 und 3 LD 12/23).
Trotz der Schwere des Verstoßes sah der Senat aufgrund des sonstigen Verhaltens der beiden Beamten und des von ihnen im Rahmen der mündlichen Verhandlungen gewonnenen Eindrucks keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Gesinnung der Beamten.