Was ist bei der nächsten Pandemie? Übertragung bei Weihnachtslockerungen?

Liebe Lage!

In Verbindung mit der aktuellen Corona-Pandemie kommen mir Fragen über die Zukunft. Ich begrüße die staatlichen Schutzmaßnahmen, wenn und soweit diese konsequent durchdacht sind. In Bezug auf mögliche zukünftige Herausforderungen und den Vergleich mit der Grippe stellt sich mir die Frage, ob der Gesetzgeber sich in irgendeiner Weise nun, zwar nicht rechtlich aber doch tatsächlich, wenn man konsequentes Handeln verlangt, gebunden hat?

Ich meine das wie folgt:
Status 0: Für den Fall einer auch noch so schlimmen Grippewelle gab es jedenfalls bis April 2020 einerlei derartige Beschränkungen (jedenfalls keine mir bekannten). Im Rahmen meiner Überlegung stellt damit die normale Grippe damit den Status 0 dar, also den Status bei dem der Staat keine zusätzlichen Regelungen erlässt (das hat er jedenfalls bisher nicht getan) - hier sag der Gesetzgeber bisher also keine ausreichend große Gefahr.

Status 1: Die Ausgangslage bis Frühjahr 2020 war die, dass ein Impfstoff nicht vorgelegen hat und das Virus ansteckender und tödlicher ist als die Grippe. Entsprechend kam es auch zu massiven aber gerechtfertigten Einschränkungen auf quasi allen Ebenen mit entsprechenden menschlichen aber auch finanziellen Lasten für Staat und Bürger.

Hypothetisch: Angenommen in wenigen Jahren gibt es wieder eine Gefahr (Virus oÄ), bei der eine ähnlich hohe Gefahr (bspw. Sterblichkeit) zu Status 1 besteht. „Muss“ der Staat da auch handeln?

Ich verstehe natürlich, dass es meist keine Option ist bei einer Gefahrenlage nichts zu tun. Nur sehe ich da die rein praktische Umsetzung weiterer Maßnahmen, sowohl was die „Moral“ als auch die Finanzierbarkeit angeht, zumindest als schwierig an.
Auf rechtlicher Ebene stellt sich mir die Frage: Wenn nun der Gesetzgeber sein Einschreiten bei Status 1 damit rechtfertigt, dass das Einschreiten zum Schutze des Lebens geboten ist (was meinerseits nicht angezweifelt wird), legt er sich damit nicht zugleich eine „Fessel“ für die Zukunft an: Denn wenn ein Status 1 entsprechender Zustand in Zukunft wieder auftritt, könnte man doch sagen, dass es auch eine Schutzpflicht des Staates gibt. Nun weiß ich natürlich, dass die Grundrechte grundsätzlich keine unmittelbare Rechte des Bürgers gegen des Staat verschaffen, dennoch würde mich eure Meinung dazu interessieren, ob ihr dennoch für eine Schutzpflicht des Staates wärt.

Auf der anderen Seite würde mich auch eure Meinung zu den Lockerungen über Weihnachten interessieren: In den Lagefolgen vor Weihnachten 2020 hierzu fand ich kam ein für mich wichtiger Aspekt nicht deutlich genug rüber:
Ich glaube, dass die Lockerungen an Weihnachten - untechnisch gesprochen - verfassungsrechtlich falsch gewesen sind. Denn hier hat der Gesetzgeber ganz klar einer einzelnen, wenn auch vermutlich mehrheitlich getragenen, Religion den Vorrang eingeräumt (ggf. zum Teil aus praktischen Gründen - welche aber meiner Meinung nach auf rechtlicher Ebene kein derartiges Gewicht haben sollten). Untechnisch, weil: Selbstverständlich ist das Aufheben von Einschränkungen der Grundrechte für alle an Weihnachten keine Grundrechtsverletzung (allenfalls das Unterlassen einer gebotenen Schutzpflicht des Staates).

Denn stellt man sich mal bitte die zu Weihnachten umgekehrte Situation vor: Eine kleine Minderheit feiert während des „strengen“ Lockdowns ein für sie höchst bedeutsames (religiöses) Fest. Für diese Minderheit gäbe es wohl kaum eine den weihnachtlichen Lockerungen entsprechende Erlaubnis zu Abhaltung des Festes. Wenn man es mit dem Gesetzgeber von Weihnachten konsequent betrachtet, müsste man diese Feste genau so behandeln und den Einzelpersonen, gleich wie viele den gleichen Glauben haben, eine entsprechende Zusammenkunft ermöglichen, möchte man diese Gruppen nicht zu den anderen ungleich behandeln.

Hierzu würde mich eure Einschätzung sehr interessieren.