Weil ich es nicht glauben wollte, dass komplett faktenfrei diskutiert wird.
Ich halte es auch nicht, wie oben erwähnt, für ein deutsches Dilemma, dass Gewinne bei den Unternehmern landen. Ich zahle für jeden Euro Gewinn aus meiner PV-Anlage Steuern in Höhe meines Einkommenssteuersatzes. Geld, das an die Gesellschaft zurück geht. Gerne auch irgendwann 45%.
Hast du da eine Quelle?
Bei meiner Suche finde ich dafür keine Aussage. Nach meinem Verständnis ist der Netzbetreiber nur für die Netze zuständig. Den Stromhandel machen andere Beteiligte.
Edit
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?
Grundsätzlich gilt: Den Stromversorger kann man wechseln, den Netzbetreiber nicht. Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Stromnetzes zuständig, der Stromversorger für die Lieferung des Stroms. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger Teil eines Unternehmensverbundes, insbesondere wenn es sich um ein Stadtwerk handelt. Sie können ohne weiteres einen Stromanbieter ohne eigenes Verteilnetz als Ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber Gebühren für die Netznutzung und die Zähler. Diese Kosten sind bereits in den genannten Preisen enthalten.
Kommt es zu Störungen am Zähler oder an den Stromleitungen, ist immer der Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner - ganz unabhängig davon, wer Ihr Stromversorger ist.
Quelle
Weitergabe vom Anlagenbetreiber zum Anschlussnetzbetreiber (in der Regel der Verteilnetzbetreiber): § 21 Abs. 2 EEG
Weitergabe vom Verteilnetzbetreiber zum Übertragungsnetzbetreiber: § 56 EEG
Vermarktung durch den Übertragungsnetzbetreiber: § 2 EEV
Für aktuell neu gebaute Anlagen in der Volleinspeisung bis 10 kW wurde die Vergütung mit der EEG-Novelle auf 13,4 ct/kWh erhöht. Wenn diese Anlagen die Überschusseinspeisung wählen (d.h. einen Teil des Stroms vor Ort verbrauchen und nur einen Teil einspeisen) beträgt die Vergütung 8,6 ct/kWh (§ 100 Abs. 14 EEG)
Warum fallen solche kleinen Details in einem Forum wie diesem immer wieder einfach unter den Tisch?
Gut dass es aufmerksame ForistInnen gibt, die solche Unschärfen schnell korrigieren
So sollte es sein. Dafür müssten wir uns aber noch genauer beschäftigen mit
Eingangssteuersatz
Grenzsteuersatz
Durschnittssteuersatz
45 % ist der maximal höchste Satz für > 300 k Einkommen pro Jahr. Dieser entfällt nur auf einen gewissen Teil des Einkommens. Damit du über 40% kommst, müsstest du schon ein megadämlicher Einkommensmultimillionär sein!
Wer nicht glaubt wie günstig Strom aus Regenerativer Energie sein könnte darf gerne Nachrechnen:
Meiner Ansicht nach muss der Ausbau derzeit nicht subventioniert werden. Für jedes Unternehmen oder Privatperson mit nennenswerten Eigenverbrauch ist es die günstigste Stromquelle. Das haben so viele mittlerweile erkannt, dass der Markt leergeräumt ist.
Aber wenn einem nichts einfällt, was man mit dem Geld auf dem EEG-Konto machen soll, kann man die EEG-Umlage ja wieder einführen. Diese wäre dann positiv, reduziert also den Strompreis. Dann sähen die Leute, dass Ihre Stromrechnung durch die erneuerbaren Energien sinkt, da sich langsam die Investition auszahlt.
Was bezeichnest du denn als günstig?
Vermutlich habe ich dich missverstanden.
Und zu deiner Frage zu Subventionen, da bin ich nicht sicher. Energieversorgung gehört für mich in die Hand des Staates und der Gesellschaft.